SAL

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Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des <a href="http://unimut.fsk.uni-heidelberg.de/unimut/abkuerz/nojs?wort=SAL">SAL</a>.

Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)

fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html
Arbeitsweise: http://agsm.stura.uni-heidelberg.de/index.php/SAL-Arbeitsweise

  • Nächste Sitzungen:   10.6.14
  • Vortreffen:

1 Nächste Sitzung am 10.6.

Tagesordnung: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Tagesordnungen/TOPS_SAL_10-06-1214.pdf

Wer geht hin? Glenn, Kirsten, Emanuel, Katha. Kirsten holt die Blumen

1.1 Matrix nächste Sitzung

Wichtig: positive Energie verbreiten


TOP/Worum es geht/Hintergrundinfos
Kommentare wg. Nogos?
Wer machts? Mandatierung

1: Tagesordnung






2: Mitteilungen

3: Zulassungs- und Prüfungsordnungen


3a Zulassungsordnung Master Berufs- und organisationsbezogene Beratungswissenschaft


Erfreulich, dass mehr Leute zugelassen werden können.

Fragen wg. Zulassungszahlen usw.

+



3b Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg

3b Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg
- Wie sind die Durchfallquoten?
- Was ist der Grund dafür, dass die nun angehoben wird?
- Gibt es Indizien für einen Missbrauch der Gleitklausel seitens der Studierenden

Die Gleitklausel ist eine Schutzbestimmung, die rechtlich notwendig ist. Sie soll sicherstellen, dass bei MC-Klausuren, in denen es nur richtig oder falsch ist und nicht etwa wie bei einem Freitext Ermessensspielraum besteht, die Studierenden davor geschützt werdenn,dass eine Klausur schlecht gestellt ist,sodass alle durchfielen. Sie ist hierbei ein transparentes Instrument. Sie liefert klare Kriterien. Fächer und Institute können auch so gegensteuern ohne eine Gleitklausel anzuwenden.Dies versucht hier auch die Medizin umzusetzen, indem sie die Möglichkeit schafft, Aufgaben aus der Bewertung herauszunehmen. Jedoch sind hierfür keine Kriterien vorab so abschließend und transparent definiert, wie es bei der Gleitklausel der Fall ist. Dadurch kann über die Jahre zwischen verschiedenen Kohorten eine Ungleichbehandlung enstehen.
Ein Gegenargument gegen eine freie Gleitklausel ist,dass ohne Obergrenze 0% ausreichen würden, wenn alle Studierenden ein leeres Blatt abgäben. Dies ist jedoch nicht zu erwarten. Die Studierendne in den BA-Studiengängen sind damit konfrontiert, dass jede Note mitzählt. Die Studierenden der Medizin sind von Natur aus ambitioniert und erbringen seit der Schulzeit Spitzenleistungen. Indizien fürein solches Verhalten gibt es daher keine und Beispiele in Heidelberg auch nicht.
Die Medizin reagiert darauf so,dass Aufgaben aus der Bewertung herausgenommen werden können.Dafür sollen aber diejenigen die sie richtig beantwortet haben,Bonuspunkte erhalten können. Damit wird jedoch die Bewertung uneinheitlich und die Leistungen sind nicht mehr vergleichbar. Es ist nicht gerecht,dass man für Leistungen,die im Nachhinein als nicht zu erbringen klassifiziert werden, Vorteile gegenüber den anderen Studierenden erhält.
Die Notwendigkeit eines solchen fairen und transparenten Instrumentes ist unbestritten. Dies zeigt allein der Blick aufs BAFöG.Studierende, die wegen einer schlechten Klausur aus der Regelzeit fallen, geraten dabei schnell in Existenzkrise. Dasselbe gilt für Sitpendiaten. Wenn es jeodch an den Fragen der Klausur und nicht an der Unkenntnis der Studierendne lag,ist die Gleitklausel das beste,fairste und rechtlich beste Argument,solche Fälle zu vermeiden.


Wieder der Spaß mit der Gleitklausel...

-

P.E: (copy/paste)




3c Teilzeitstudium Neuphilologische Fakultät

1. BA Übersetzung

2. MA Übersetzung

3. BA English Studies

4. MA English Studies/Anglistik

PS: man kann copy-und-paste machen

http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/Persoenliche_Erklaerung_SAL_15-4-14_Teilzeitstudium.pdf

Copy und Paste in der Tat...

Fragen wie die Bemühungen genau aussehen.

0

0

P.E.

(copy/paste)




3d BA Ägyptologie, Persönliche Erklärung von Fabian Kunz http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/Stellungnahme_A_nderung_der_PO_BA_A_gyptologie.pdf

... Die Prüfungsordnung ist nen schlechter witz. Wer macht da bitte nen Abschluss?!!!

Wie viele Abschlüsse prozentual?

Nachfrage: Warum halten sie es für pädagogisch und nicht didaktisch sinnvoll, dass sie Exkursion/das Sammlungspraktikum zu anderen Zeitpunkten anbieten?

0

P.E.




3e Prüfungsordnung MA Health an Society in South Asia

Klang jetzt net so schlecht..

Das mit der Exkursion bitte nochmal erklären.

+

P.E.?




3f Pürfungsordnung BA Öffentliches Recht (Änderungssatzung)

Liebe Anne, liebe Kirsten, liebe Fachschaft Jura, liebe Frau Kleemann, nachdem ich gerade die revidierte Prüfungsordnung für den BA Öffentliches Recht angeschaut habe, sind meine schlechten Vorahnungen bestätigt worden: es handelt sich nur um reine Schönheitskorrekturen und Absicherungen der
Juristischen Fakultät, aber prinzipiell um gar keine substantiven Verbesserung für die Studierenden des Öffentlichen Rechts! Mehrere Punkte, die wir letztes Jahr im Sommersemester mit Prof. Reimer und Prof. Pieckenbrock angesprochen haben, wurden nicht umgesetzt.

1.) Die Verteilung der ECTS auf die Module ist unverhältnismäßig. Wohingegen Verfassungsrecht I und II mit jeweils 15 bzw. 16 ECTS veranschlagt ist, ist eine "freie Modulwahl" in Bereichen, wie z.b Völker-
oder Europarecht, welches sehr viel nützlicher für die Begleitfachstudierenden ist, immer noch auf magere 4 ECTS veranschlagt. Von einer "freien" Schwerpunktsetzung kann somit keine Rede sein. Dies ist auch
insofern empörend, da die Lehrenden der Schwerpunktbereiche, bspw. des
Schwerpunktbereichs 8b Völkerrecht, sehr zuvorkommend auf
Begleitfachstudierende reagieren, die Anforderungen bspw. mit denen an die
Erasmus-Studierenden gleichsetzten, flexible Möglichkeiten finden etc. Die
Benotung der Begleitfachstudierenden in diesen Veranstaltungen ist durch
die Bank weg überdurchschnittlich (13 Punkte oder höher), auf Grund der
wenigen ECTS sind diese Noten nur "Schönheitskorrekturen" und werden nichts
an der Durchfallquote von fast 2/3 der Studierenden im Begleitfach ändern.
Unser Vorschlag war damals, gerade dieses letzte Schwerpunktmodul mit mind.
8-10 ECTS zu benoten, dafür dann lieber zwei Veranstaltungen plus Klausur
in einem Bereich, bspw. Europarecht, Völkerrecht, Grundlagen zu
deklarieren.
2.) Es ist weiterhin nicht ersichtbar, wie die Modulnote zusammengesetzt
wird. Bisher wird in jedem Semester eine Klausur geschrieben, jedoch nur
die Abschlussklausur im 2. und 4. (jetzt 5.) Semester zählt für das ganze
akademische Jahr. Dies sollte geändert werden und die Klausuren in der AG
mind. zu 1/3 in die Modulnote eingehen. Die Übungen mit Durchfallquoten von
30-50% der regulären Staatsexamenstudierenden sind für die
Begleitfachstudierenden weder sinnvoll, noch angemessen, insoweit wäre es
nur fair, die AG-Klausuren zumindest zu einem Teil zählen zu lassen - wie
es normalerweise in jedem Bachelorstudiengang im Gegensatz zum Magister der
Fall ist. Dies ist nicht passiert.
3.) Es sollten spezielle AGs für Nebenfachstudierende eingeführt werden im
1. und 3. Semester, dies erkenne ich nicht aus dem Modulplan.
4.) Die Einführung ins Öffentliche Recht für Nebenfachstudierende sollte
verpflichtet eingeführt werden, dafür sollte es ECTS geben und eine Note.
Dies ist nicht passiert.
5.) Das zweite Modul, Verwaltungsrecht. Hier zeigen sich wirkliche
Abgründe, die angesetzten Vorlesungen wurden jetzt zwar formell auf zwei
Semester gestreckt, dies ändert jedoch weder etwas an der Arbeitsbelastung,
noch an der Sinnhaftigkeit, noch etwas an der Großen Übung im Öffentlichen
Recht. Die meisten Nebenfachstudierenden absolvieren im 5. Semester ihr
Erasmus, im Gegensatz zu Staatsexamenstudierenden natürlich nicht an
Juristischen Fakultäten, so dass sie die Große Übung nicht im Ausland
absolvieren können. Das sechste Semester ist allein für die Bachelorarbeit
vorgesehen. Das heißt also, dass die Große Übung WEITERHIN im 4. Semester
inoffiziell geschrieben werden muss! Für die Studierenden hat sich da gar
nichts geändert.
Letztes Jahr wurde besprochen, die Große Übung nicht mehr für die
Bachelorstudierenden verpflichtend zu machen, da dies in wirklich keinem
Verhältnis steht, weder vom Lernaufwand, noch vom inhaltlichen Nutzen, den
ein Begleitfachstudierender davon zieht. Sondern evtl. eine Klausur im
Verwaltungsrecht plus BT1 in der AG anzubieten im 4. Semester. Dies ändert
sich nicht, wenn die Juristische Fakultät einfach ein Semester länger für
die Große Übung veranschlagt, welches rein faktisch nicht möglich ist. Und
immer noch im Vergleich unfair ist, da der reguläre Staatsexamensjurist
diese Übung nicht vor dem 6. Semester absolviert und diese als letzte
Ö-Recht-Klausur vor dem Staatsexamen geplant ist!
6.) Die von alle Beteiligten forcierte Entlastung der Bachelorstudierenden
findet NICHT statt. Es wurden weder Vorlesungen, noch Klausuren gestrichen.
Es werden auch keine Anforderungen angepasst. Nachdem wie ich erfahren
habe, die alte Prüfungsordnung BA nur eine 1:1 Kopie aus dem Magister
Öffentliches Recht war, so ist auch diese Prüfungsordnung in keiner Weise
etwas anderes.
Zur Verteilung der ECTS/LP. 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden im Semester. Rechnet
man dies für eine Vorlesung durch, bspw. im 1. Semester Verfassungsrecht I,
eine Vorlesung mit vier Stunden die Woche PLUS mind. vier Stunden die Woche
Vor-und Nachbereitungszeit (diese wird auch mit ECTS veranschlagt und ist
sogar in den Sozialwissenschaften doppelt so hoch wie die reine Anwesenheit
veranschlagt!) in 15 Semesterwochen ergibt bei mir einen Arbeitsaufwand von
120 Arbeitsstunden insgesamt, das heißt also mind. 4 ECTS und nicht 3 ECTS
für die Vorlesung Staatsorga. Dies setzt sich genauso die ganze
Prüfungsordnung durch! Keiner hat sich bisher die Mühe gemacht, diese ECTS
Umrechnung ernsthaft zu betreiben. Die ECTS entsprechen dabei in keiner
Weise dem fiktiven Wochenstunden, indem die individuelle Vor- und
Nachbereitung nicht im mindesten eingerechnet wurde, noch entsprechen sie
den realen Wochenstunden, welches man bei der Gewichtung der verschiedenen
Übungen, Klausuren etc. sieht.
Verbesserung für die Studierenden = 0!

Allgemein weiß ich leider nicht, wer an dieser Prüfungsordnung
mitgeschrieben hat, aber mich als Bachelorstudierende enttäuscht sie
einfach masslos. Ich fasse sie als eine rechtliche Absicherung der
Juristischen Fakultät auf, nachdem wir letztes Jahr mit einer Klage wegen
der Prüfungsordnung gedroht haben. Das dieser Studiengang nun "studierbar"
wäre ist NICHT der Fall, noch erwarte ich, dass sich dadurch irgendetwas an
den erschreckenden Abbruchzahlen oder dem feindlichen Klima, welchen
Begleitfachstudierende von Seiten der Lehrenden der Juristischen Fakultät,
irgendetwas ändert.

Entschuldigung, dass diese Email so negativ ist, aber ich kann wirklich
nichts positives an dieser Prüfungsordnung finden, und würde mir wünschen,
dass diese von Seiten der studentischen Mitglieder des StuRas nicht
angenommen wird. Sobald diese angenommen wird, sehe ich die nächsten 10
Jahre nämlich keine Möglichkeit auf eine Verbesserung dieser hinzuwirken.

Liebe Grüße,
Silvia Steininger

Geht gar nicht.

-

P.E.




3g) Satzung über die Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen im Studiengang Rechtswissenschaft (Änderungssatzung)

Die Änderungen sind durchweg sinnvoll und von den Studierenden initiiert. Sie ermöglichen uns eine flexiblere Gestaltung unseres Examens, indem wir den Universitätteil auch nachlaufend zum Staatsexamen absolvieren können. (Anna)

Jura im StuRa fragen.

  ?



3h) Zwischenprüfungsordnung Rechtswissenschaft (Änderungssatzung)

Auch diese Änderungen bringen nur Vorteile. In den Semestern 3 und 4 hat man sich bisher fast ausschließlich mit Strafrecht beschäftigt, zumindest was die Übungen und damit Hausarbeiten und Klausuren angeht. Dieser Fokus auf ein Fach ist nicht förderlich für die Studierenden, die neue Regelung erzeugt also eine bessere Verteilung der Gebiete Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht im Studium. (Anna)

Jura im StuRa fragen.
 ?
























Sonstiges: gibt es hieruaf inzwischen eine Antwort:

"Hochschulen müssen Regelungen haben, die vorsehen, dass 50% eines Studiums mit außerhochschulischen Leistungen anerkannt werden können. Die KMK hat bestätigt, dass sich dies auf alle Qualifikationen und nicht nur berufliche oder formale Qualifikationen bezieht. Dies ist in der Akkreditierung zu prüfen. Die Länder werden die Hochschulen darüber informieren. In entsprechenden Verfahren ist dies anzumerken und soll vorerst durch eine Empfehlung geregelt werden."

Frage an Frau Busse: auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Dekan die Anwesenheitspflicht aufheben.





























2 Nachfragen:

Schlussformel für Rechtsanfragen bei Frau Stöcklein zwecks Veröffentlichung.

Bitte beachten Sie: Wir würden gerne für künftige Prüfungsordnungen ihre Stellungnahme dazu zur Dokumentation zum Beispiel auf der Homepage veröffentlichen, damit auch andere Fächer von diesem Wissen profitieren könnten. Sollten Sie dies nicht wollen, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.


Standardtext für Emails an FSen:

Liebe Fachschaft ###, liebe studentische Vertreter*innen im Fakultätsrat XY,

eure ### wird in der nächsten Sitzung des SAL (Senatsausschuss für Lehre) am 11.03.14 besprochen. Hierzu würden wir, die studentischen
Mitglieder im SAL uns gerne mit euch austauschen und einige Fragen stellen. Wichtig zu wissen wäre für uns:

- Ist euch die Angelegenheit bekannt?

- Wie lief das Verfahren ab? (Wurde darüber im Fakultätsrat, Fachrat, in der Studienkommission oder der Fachschaft gesprochen?). Hierzu wäre es hilfreich, wenn ihr das Rückmeldeformular hier ausfüllen könntet:
http://www.stura.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/sal/sal-rueckmeldung/

- Kam es zu Kontroversen, Unzufriedenheiten etc. auf eurer Seite oder gibt es Verbesserungsvorschläge, die wir im SAL einbrigen sollen?

Unsere Anmerkungen aus den Vortreffen findet ihr im Wiki in der Tabelle unter http://agsm.stura.uni-heidelberg.de/index.php/SAL. Über Anregungen und Beteiligung eurerseits würden wir uns sehr freuen!
Ein Vortreffen findet XXXX Donnerstag, den 10.04.14 um 18.00 Uhr im Stura-Büro (ehemals ZFB), Albert-Ueberle-Str. 3-5  statt. Hierzu seid ihr herzlich eingeladen.

Mit den besten Grüßen,
Katharina Peters (für die stud. Vertreter*innen im SAL)

3 Auswertungen

gelungene Beispiele: Good practice
Gremienschulung: Gremienschulung

4 Ideen für künftige Sitzungen

  • Nachfrage, wie das Lehrangebot verabschiedet wird
  • Sachen in Arbeit: größere inhaltliche Projekte: auf der Seite SAL-in-Arbeit z.B. Legum Magister
  • Immer dran denken: Protokoll lesen und gucken, ob es in Ordnung ist...


5 Archiv

2014: || 04-02-14 || 11-03-14 || 15-04-14 || 10-06-14 || ||

2013: || 17-12-13 || 26-11-13 || 08-10-13 || 16-07-13 || 2-07-13 || 28-05-13 || 23-04-13 || 21-03-13 || 19-02-13 ||

2012:|| 18-12-12 || 27-11-12 || 23-10-12 || 18-09-12 || 10-07-12 || 04-06-12 || 08-05-12 || 20-3-12 || 14-2-12 || 17-1-12 ||

2011: || 22-11-11 || 18-10-11 || 5-7-11 ||

Vorher: Alter Kram, den mal jemand aufräumen könnte...