SAL: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des [http://unimut.fsk.uni-heidelberg.de/unimut/abkuerz/nojs?wort=SAL SAL].&nbsp; <br>
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Diese Seite dient nicht der Vorbereitung der Sitzung des SAL  
  
= Termine/Vortreffen/Rückmeldung/Kontakt  =
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'''Rückmeldeformular:''' http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html
  
'''nächte Sitzung:''' 14.2.12<br>'''Nächstes Vortreffen''':&nbsp;steht auch noch nicht fest
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(Bitte nutzt zur Kontaktaufnahme anonym das Formular. Gebt für Kontaktaufnahme einen öffentlichen Ort und einen Termin an, an dem ein Treffen nicht weiter auffällt. Bitte gebt etwas an, woran wir euch unauffällig erkennen können.)
  
'''Kontakt:'''&nbsp;sal@fsk.uni-heidelberg.de<br>'''Rückmeldeformular:''' http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS?&nbsp;welches Gremium?)
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'''fertige ehemalige Stellungnahmen''' sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html<br>'''Arbeitsweise früher:&nbsp;http://agsm.stura.uni-heidelberg.de/index.php/SAL-Arbeitsweise'''<br>
  
= Stellungnahmen in Arbeit =
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= Archiv =
  
[[Stellungnahme SAL|Stellungnahmen SAL]]
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(das ist eh so oft vom Verfassungsschutz gespeichert worden, das kann man jetzt auch online lassen)<br>
  
Derzeit arbeiten wir an: <br>  
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2015: || [[13-01-15]] || || ||<br>  
  
= Generelles zur Mandatierung  =
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2014: || [[SAL-04-02-14|04-02-14]] || [[SAL-11-03-14|11-03-14]] || [[SAL-15-04-14|15-04-14]] || [[SAL-10-06-14|10-06-14]] || [[SAL-29-07-14|29-07-14]] || [[SAL-04-11-14|04-11-14]] ||
  
*Wenn es zwischen einem FSK-Grundsatzbeschluss und einem Fachschaftsvotum eine Differenz besteht und sie nicht durch eine vorherige Absprache ausgeräumt werden konnte, so sollten wir uns in Zukunft konsequent enthalten: <br>  
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2013: || [[SAL-17-12-13|17-12-13]] || [[SAL-26-11-13|26-11-13]] || [[SAL-08-10-13|08-10-13]] || [[SAL-16-07-13|16-07-13]] || [[SAL-2-07-13|2-07-13]] || [[SAL-28-05-13|28-05-13]] || [[SAL-23-04-13|23-04-13]] || [[SAL-21-03-13|21-03-13]] || [[SAL-19-02-13|19-02-13]] || <br>  
*Es gibt bei Prüfungsordnungen 3 "No-Gos", auf die hin wir POen abchecken (no-go-check):
 
  
#Studienleistungen werden trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:<br>http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf
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2012:|| [[SAL-18-12-12|18-12-12]] || [[SAL-27-11-12|27-11-12]] || [[SAL-23-10-12|23-10-12]] || [[SAL-18-09-12|18-09-12]] || [[SAL-10-07-12|10-07-12]] || [[SAL-04-06-12|04-06-12]] || [[SAL-08-05-12|08-05-12]] || [[SAL-20-3-12|20-3-12]] || [[SAL-14-2-12|14-2-12]] || [[SAL-17-1-12|17-1-12]] ||<br>  
#Ebenfalls lehnen wir die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden).
 
#Wir wollen Studierende in allen Gremien. Wenn keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO<br>
 
  
= Für die SAL-Sitzung am 14.2.<br>  =
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2011: || [[SAL-22-11-11|22-11-11]] || [[SAL-18-10-11|18-10-11]] || [[SAL-5-7-11|5-7-11]] ||
  
== Anmerkungen/Sonstiges: ==
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Vorher:&nbsp;[[Alter Kram]], den mal jemand aufräumen könnte...
  
*Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg
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*Rückmeldung an Frau Reiher: die Übersicht über die Prüfungsordnungen ist jetzt deutlich besser!
 
*Was ist mit den Modulhandbüchern? Die sollten eigentlich auch verlinkt werden... <br>
 
 
 
== Mandatierungsmatrix für die SAL-Sitzung am 14.2.12<br>  ==
 
 
 
Matrixvorlage für die SAL-Sitzung am 14.02.12
 
 
 
{| width="800" cellspacing="1" cellpadding="1" border="1"
 
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| '''TOP&nbsp;<br>'''
 
| '''worum geht es'''<br>
 
| '''Probleme/Anmerkungen'''<br>
 
| '''no-go-Check'''<br>
 
| '''Mandatierung'''
 
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| colspan="2" | Grundsatzfragen für die FSK: Studis in Promotionsausschüssen?!
 
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= Persönliche Stellungnahme der studentischen SAL-Mitglieder zur Promotionsordnung der Neuphilologischen und Philosophischen Fakultät (TOP 3b der SAL-Sitzung vom 17. Januar 2012):  =
 
 
 
Persönliche Stellungnahme zur Promotionsordnung der Neuphilologischen und Philosophischen Fakultät:
 
 
 
§ 38 des Landeshochschulgesetzes verlangt von den Universitäten, zu regeln, wie besonders qualifizierten Bachelorabsolventen der direkte Übergang zur Promotion möglich ist. Die konkrete Ausgestaltung wird jedoch den promotionsberechtigten Hochschulen überlassen. So könnte beispielsweise eine Abschlussnote von 2,0 als besondere Qualifikation für die Zulassung deklariert werden oder der Besuch besonderer Veranstaltungen. Tatsächlich schlagen die Neuphilologische und die Philosophische Fakultät eine Abschlussnote von „sehr gut“ in § 4 (4) ihrer PromO-Entwürfen als Zugangsvoraussetzung zur Promotion nach dem Bachelorabschluss vor.
 
 
 
Bei vierjährigen Bachelorstudiengängen muss danach ein Kolloquium absolviert werden, bei dreijährigen Bachelorabschlüssen gar ein zweisemestriges Eignungsfeststellungsverfahren mit anschließendem Kolloqium. Hierbei kritisieren wir Folgendes: <br>1. Weshalb muss die Note „sehr gut“ erreicht werden? Wenn bspw. die Universität Heidelberg letztlich ihre eigenen Abschlüsse (unabhängig von der Note) in Frage stellt, stellt sich die Frage, worin dann die besonders gute wissenschaftliche Ausbildung besteht. Das Gesetz schreibt die Note „sehr gut“ jedenfalls nicht vor.<br>2. Die Universität Heidelberg bietet nur dreijährige Bachelor an, das heißt, Heidelberger Absolvent*innen müssten in jedem Fall ein zweijähriges Eigungsfestellungsverfahren absolvieren. Wenn sie dieses nicht bestehen, könnten sie sich auf einen Master bewerben, um dann ggf. darüber die Promotionsberechtigung oder einen "höheren" Abschluss zu erlangen - diejenigen, die nach dem BA ein MA-Studium begannen, haben dann bereits einen weiteren Abschluss, die (Probe-)Promotionsstudierenden, die die Veranstaltungen des Eignungsfeststellungsverfahrens nicht bestehen, haben dann evtl. nichts. Hier müsste auf jeden Fall dafür Sorge getragen werden, dass die Leistungen des Eignungsfeststellungsverfahrens auf den Masterstudiengang angerechnet werden können. Ein entsprechender Hinweis in den Promotionsordnungen würde - über die mündliche Zusage der Fakultäten im SAL&nbsp;hinaus - hier Sicherheit für die Studierenden schaffen.<br>3. Wieso müssen die Bachelorstudierenden abschließend noch ein Kolloquium (also letztlich eine weitere Prüfung) absolvieren, obwohl sie bereits eine wissenschaftliche Abschlussprüfung haben? Das Gesetz schreibt dies nicht vor, es ist eine Hürde, die besagte Fakultäten eingfügen. <br>4. Das Landeshochschulgesetz schreibt die Absolvierung eines Studienganges mit einer vierjährigen Regelstudienzeit vor, um zur Promotion zugelassen werden zu können. Wieso ist in den Promotionsordnungen der beiden Fakuktäten auch bei vierjährigen Bachelorstudiengängen eine mündliche Prüfung verpflichtend? Es wäre möglich, diese Studierenden zur Promotion zuzulassen wie diejenigen, die Magisterstudiengänge absolviert haben - im Magister oder Lehramt (abzüglich des Schulpraxissemesters) studiert man 9 Semester, das ist ein Semester mehr als im vierjährigen Bachelor. Wir halten es nicht für geboten, aufgrund eines einzigen zusätzlichen Semesters Regelstudienzeit eine weitere Hürde einzufügen. Die Dauer der Regelstudienzeit eines BA alleine ist nicht aussagekräftig, was die "Eignung" für eine Promotion angeht. Es ist auch nicht konsequent, einerseits immer wieder die Studienzeitverkürzung als Argument anzuführen, zugleich aber Bachelor-Studierenden den Zugang zur Promotion zu erschweren bzw. sie davon faktisch auszuschließen. Um eine gute Ausbildung zu ermöglichen, sollte man dann konsequent keine dreijährigen Studiengänge anbieten oder zumindest allen, die einen BA haben, einen Masterplatz garantieren.
 
 
 
Beim Übergang vom BA zur Promotion werden Hürden aufgebaut, die gesetzlich so nicht erforderlich sind und die wir insgesamt nicht nachvollziehen können. Hierbei mag eine unterschwellige Kritik an der Bachelor-Master-Struktur und der Qualität von BA-Studiengängen mit, die aber nicht auf dem Rücken der Studierenden, sondern in den Gremien ausgetragen werden sollte. Daher empfehlen wir dem Senat, diese Promotionsordnung an die Fakultäten zurückzugeben und zugleich den SAL zu beauftragen, sich grundsätzlich und umfassend mit der Frage der Übergänge zwischen den Studienphasen zu befassen.<br>
 
 
 
= Persönliche Stellungnahme der studentischen SAL-Mitglieder zur Zulassungsordnung zum Master Psychologie (TOP 3r der SAL-Sitzung vom 17. Januar 2012):&nbsp; =
 
 
 
Persönliche Stellungnahme der Studierenden des Senatsausschusses für Lehre zu TOP 3i Zulassungsordnung Psychologie:
 
 
 
Im Zulassungsverfahren wird eine Rangliste gebildet, bei der die Note 3/6 (30 von 60 Punkten) zählt, ein zweiseitiges Motivationsschreiben 2/6 (20 von 60 Punkten) und vorherige Berufserfahrung 1/6 (10 von 60 Punkten). Es erschließt sich uns nicht, wie diese Bewertung und damit die Gewichtung zu Stande kommen. Ebenfalls halten wir es für schwierig (wenn auch rechnerisch gut darstellbar), dass ein zweiseitiges Motivationsschreiben pauschal doppelt so viel zählt wie eine vorherige einschlägige Berufspraxis.
 
 
 
Für besonders problematisch halten wir, dass Noten um bis zu fünf Punkte auf- und abgewertet werden können, ohne in der Zulassungsordnung zu definieren, wodurch das in welchem Ausmaß geschehen kann. (Durch dieses Verfahren können zwei ansonsten gleiche Bewerber*innen, die eigentlich dieselbe Punktzahl hätten, sich am Ende um zehn Punkte entscheiden, dies entspräche einer ganzen Note). Die in der SAL-Sitzung vorgetragenen Argumente des Fachvertreters lassen das Verfahren zwar begründbar erscheinen, es sollte aber genauer geregelt werden, um ein letztlich willkürliches Vorgehen zu vermeiden.
 
 
 
Daher bitten wir den Senat, diese Zulassungsordnung ans Fach zurückzugeben.
 
  
 
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= Archiv  =
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2012: || || || || || [[SAL-17-1-12|17-1-12]] || || || || || || || || || || ||<br>
 
 
 
2011: [[SAL-22-11-11|22-11-11]] || [[SAL-18-10-11|18-10-11]] || [[SAL-5-7-11|5-7-11]] || || ||
 
 
 
Vorher:&nbsp;[[Alter Kram]], den mal jemand aufräumen könnte...
 
 
 
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Aktuelle Version vom 29. Januar 2015, 04:21 Uhr

Diese Seite dient nicht der Vorbereitung der Sitzung des SAL

Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html

(Bitte nutzt zur Kontaktaufnahme anonym das Formular. Gebt für Kontaktaufnahme einen öffentlichen Ort und einen Termin an, an dem ein Treffen nicht weiter auffällt. Bitte gebt etwas an, woran wir euch unauffällig erkennen können.)

fertige ehemalige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html
Arbeitsweise früher: http://agsm.stura.uni-heidelberg.de/index.php/SAL-Arbeitsweise

Archiv

(das ist eh so oft vom Verfassungsschutz gespeichert worden, das kann man jetzt auch online lassen)

2015: || 13-01-15 || || ||

2014: || 04-02-14 || 11-03-14 || 15-04-14 || 10-06-14 || 29-07-14 || 04-11-14 ||

2013: || 17-12-13 || 26-11-13 || 08-10-13 || 16-07-13 || 2-07-13 || 28-05-13 || 23-04-13 || 21-03-13 || 19-02-13 ||

2012:|| 18-12-12 || 27-11-12 || 23-10-12 || 18-09-12 || 10-07-12 || 04-06-12 || 08-05-12 || 20-3-12 || 14-2-12 || 17-1-12 ||

2011: || 22-11-11 || 18-10-11 || 5-7-11 ||

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