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Nachfrage an Frau Reiher: auf der Webseite der Uni steht zur Prüfung der WPO des Lehramtes folgender Hinweis: Die &lt;Wissenschaftliche Prüfungsordnung (WPO) vom 13.03.2001 ist am 31.08.2010 außer Kraft getreten.<br>Die letzten Staatsexamensprüfungen unter den Bedingungen der WPO 2001 finden auf der Grundlage von &lt;§ 31 Abs. 2 GymPO I (2009) (Regelung der Übergangsfrist von sechs Jahren) im Jahre 2016 statt, danach nur noch unter den Bedingungen der GymPO I (2009).
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Nachfrage an Frau Reiher: auf der Webseite der Uni steht zur Prüfung der WPO des Lehramtes folgender Hinweis: Die &lt;Wissenschaftliche Prüfungsordnung (WPO) vom 13.03.2001 ist am 31.08.2010 außer Kraft getreten.<br>Die letzten Staatsexamensprüfungen unter den Bedingungen der WPO 2001 finden auf der Grundlage von &lt;§ 31 Abs. 2 GymPO I (2009) (Regelung der Übergangsfrist von sechs Jahren) im Jahre 2016 statt, danach nur noch unter den Bedingungen der GymPO I (2009).  
  
 
Heißt das: Wer sich nach 2016 prüfen lassen wollte, müsste in die GymPO wechseln, d.h. es gäbe keine Möglichkeit mehr, sich nach der GymPO prüfen zu lassen?  
 
Heißt das: Wer sich nach 2016 prüfen lassen wollte, müsste in die GymPO wechseln, d.h. es gäbe keine Möglichkeit mehr, sich nach der GymPO prüfen zu lassen?  
  
Außerdem wollte ich fragen, ob Sie uns die versprochenen Anschreiben an die "auslaufenden" Magisterstudierenden schicken können, über die wir vor ca. einem Jahr gesprochen haben (Sie erwähnten ein Rundschreiben mit den Fristen, das an alle Betroffenen geschickt wurde). Ist für die Staatsexamenskandidaten und -kandidatinnen ein ähnliches Schreiben geplant?<br><br>
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Was bedeutet, dass die Prüfung nach diesem Hinweis nicht mehr regelmäßig stattfindet?<br>
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Außerdem wollte ich fragen, ob Sie uns die versprochenen Anschreiben an die "auslaufenden" Magisterstudierenden schicken können, über die wir vor ca. einem Jahr gesprochen haben (Sie erwähnten ein Rundschreiben mit den Fristen, das an alle Betroffenen geschickt wurde). Ist für die Staatsexamenskandidaten und -kandidatinnen ein ähnliches Schreiben geplant?<br><br>  
  
 
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Version vom 13. April 2014, 23:05 Uhr

Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL.

Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)

fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html
Arbeitsweise: SAL-Arbeitsweise

  • Nächste Sitzung:  15.4.14, 10.6.14
  • Vortreffen: Do, 10.4., 18:00, StuRa-Büro

1 Nächste Sitzung am 15.4.

Tagesordnung: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_SAL_15-04-14.pdf

1.1 Matrix nächste Sitzung

TOP/Worum es geht/Hintergrundinfos
Kommentare Nogos?
Wer machts? Mandatierung

1: Tagesordnung

beantragen, dass TOP 2 nach hinten verschoben wird (siehe dort, warum)






2: QMS Handbuch

unklar, worum es geht => Nachfragen

Anna bittet darum, den TOP nach hinten zu verschieben, da sie erst später kann und zu dem TOP als ehemaliges Mitglied der AG Q s+L was sagen will. (Anna: aber dann schreib, was wichtig ist, auch hier ins Wiki, falls es nicht vertagt wird!)






3: Mitteilungen der Vorsitzenden





4 a) Studienordnung für das Medizinstudium an der Medizinischen Fakultät Heidelberg für das 3., 4., 5. Studienjahr

es scheint sich v.a. um die Einfügung von Schmerzmedizin zu handeln und kleinere Änderungen (Seminar zu vorlesung etc.) ==> trotzdem nochmal nachfragen






4 b) Advanced Medical Physics Radio Therapy oder so - Fakultät für Medizin Heidelberg

Positiv: Synopse mit Begründung, sollte man immer machen => Persönliche Erklärung

Anlage 1: welches ist der juristisch verbindliche Text? sollte dann dort auch stehen

Negativ: Master hat Zwangsex: Die gesamte Studienzeit soll inklusive der Prüfungen und der Erstellung der Master‐Arbeit 
eine Dauer von acht Semestern nicht überschreiten. Wer nach dieser Frist die Master‐Prüfung nicht vollständig abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er/sie hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Bei einem derartigen Master kann man davon ausgehen - zumal er auch noch Gebühren kostet - dass die Studierenden ein großes Interesse am Abschluss haben (die Uni übrigens auch, um nicht so viele Abbrecher*innen zu haben...), warum soll man ihnen diesen dann verwehren, wenn sie die Frist überschreiten? Es geht hier ja nicht darum, dass jemand doppelt so lange für eine Klausur braucht.

In anderen Studiengängen wird extra Teilzeit angeboten, damit berufstätige Leute den Abschluss schaffen, sollte man dann nicht eher das hier machen, anstatt die Leute rauszuexmatrikulieren? Es ist insbesondere schon auch nochmal schwieriger, weil die Leute ja zahlen, und wenn sei dann länger brauchen, kassiert die Uni länger Geld, gibt dann aber keinen Abschluss - bekommen die Leute dann Geld zurück?

Darunter fällt zum Beispiel Erwerbstätigkeit, berufliche Beanspruchung, gesellschaftliches Engagement, Kindererziehung etc. (man kann ja abtreiben oder die Kinder zur Adoption geben, wenn man das Studium ihretwegen nicht schafft - und wann man Kinder bekommt, weiß man ja und sollte das auch vertreten, Kinder sind ja keine Krankheit).

Und Gebührenmaster

0/-

Zustimmung nicht möglich wegen Zwangsexmatrikulation





4 c) Zulassungsordnung für den Master of Advanced Medical Physics Radio Therapy (Neufassung)- Fakultät für Medizin Heidelberg

Seltsam: Es sollen alle mit einem entsprechenden Abschluss zugelassen werden. Gleichzeitig sollen die Leute ihre Eignung durch ein Motivationsschreiben unter Beweis stellen. Wozu gibt es Examina und Abschlüsse?

0/-



4 d) Gebührenordnung für den Studiengang Advanced und so weiter. - Fakultät für Medizin Heidelberg

Die Gebühren werden von 5.000 Euro pro Semester auf 2375 Euro gesenkt. Dafür entfällt der Rabatt im Semester, in dem man die Masterarbeit abgibt und verteidigt. Trotzdem deutlich günstiger als vorher.

D.h. eigentlich gut, aber wir lehnen Gebühren generell ab, daher Enthaltung

0
 

5) Teilzeitstudium

klingt plausibel, ändert aber andere Probleme nicht






6) Deutschlandstipendium

Antwort von Lovis (Mitglied Kommission Deutschlandstipendium; 12.4.14):

die änderung zum motivationsschreiben und zur nachreichungsfrist haben dei Studis in der Kommission angeregt.
in der vergangenheit war es nicht klar, ob man als bewerber ein zusätzliches dokument (z.b. ein ausführliches motivationsschreiben) hochladen konnte oder nicht. daher gab es bewerber mit sehr ausführlichen zusätzlichen schreiben (zusätzlich zum schreiben der onlinemaske bei der onlinebewerbung) und andere, die solche dokumente nicht hochgeladen hatten und sich nur im eingabefeld der onlinemaske vorstellten.
in der jetzigen regelung ist es eindeutig für den bewerber ersichtlich:
1. jeder kann 2500 zeichen (inkl. leerzeichen) in der onlinemaske für sein motivationsschreiben verwenden.
2. zusätzlich hochgeladene motivationsschreiben, z.b. als pdf-dokument, werden nicht akzeptiert, sodass für jeden bewerber die gleiche informationsgrundlage im entscheidungsprozess besteht.
3. lediglich empfehlungsschreiben von professoren etc. werden nun als zusätzlich hochgeladenes dokument akzeptiert.

die nachreichungsfriständerung macht sinn, da viele prüfungen erst sehr spät im sommersemester abgehalten bzw. bewertet werden. in der vergangenheit konnten solche späten noten dann keine berücksichtigung mehr finden, obwohl sie im der bewerbungsphase vorangegangenen sommersemester erzielt wurden. mit der neuen regelung können solche leistungen nun auch berücksichtigt werden.

(die Ziffern 1 und 3 der Änderungen gehen auf Initiative der Studierenden in der Kommission zurück, die anderen wurden von ihnen unterstützt in der Kommission. Außerdem wurden weitere Sachen diskutiert zum Beispiel der Migrationshintergrund: Die Kommission hat sich dafür entschieden, der Definitionsrichtlinie des Bundesministeriums zu folgen und die Satzung entsprechend dieser definition geändert. Somit vergeben wir in HD das Stipendium nach ähnlichen/gleichen Kriterien bezgl. Migrationshintergrund wie andere Standorte. Die Studis haben sich für die neue Einstufung des juristischen Notensystems ausgesprochen, da sie so besser vergleichbar mit der Punktevergabe aller anderen Fächern ist und die Kandidaten so realistischerweise mehr Punkte bekommen können.)


+



7) Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen

sieht nach bayerischer Formel aus. Alle Staaten, auch außereurpäische werden als gleichwertig berücksichtigt und entsprechend der bayrischen Formel umgerechnet. Auch auf Besonderheiten in der Notengebung des jeweiligen Landes wird eingegangen. 












Außerhalb der Tagesordnung:

Nachfrage an Frau Reiher: auf der Webseite der Uni steht zur Prüfung der WPO des Lehramtes folgender Hinweis: Die <Wissenschaftliche Prüfungsordnung (WPO) vom 13.03.2001 ist am 31.08.2010 außer Kraft getreten.
Die letzten Staatsexamensprüfungen unter den Bedingungen der WPO 2001 finden auf der Grundlage von <§ 31 Abs. 2 GymPO I (2009) (Regelung der Übergangsfrist von sechs Jahren) im Jahre 2016 statt, danach nur noch unter den Bedingungen der GymPO I (2009).

Heißt das: Wer sich nach 2016 prüfen lassen wollte, müsste in die GymPO wechseln, d.h. es gäbe keine Möglichkeit mehr, sich nach der GymPO prüfen zu lassen?

Was bedeutet, dass die Prüfung nach diesem Hinweis nicht mehr regelmäßig stattfindet?

Außerdem wollte ich fragen, ob Sie uns die versprochenen Anschreiben an die "auslaufenden" Magisterstudierenden schicken können, über die wir vor ca. einem Jahr gesprochen haben (Sie erwähnten ein Rundschreiben mit den Fristen, das an alle Betroffenen geschickt wurde). Ist für die Staatsexamenskandidaten und -kandidatinnen ein ähnliches Schreiben geplant?












































2 Nachfragen:

Schlussformel für Rechtsanfragen bei Frau Stöcklein zwecks Veröffentlichung.

Bitte beachten Sie: Wir würden gerne für künftige Prüfungsordnungen ihre Stellungnahme dazu zur Dokumentation zum Beispiel auf der Homepage veröffentlichen, damit auch andere Fächer von diesem Wissen profitieren könnten. Sollten Sie dies nicht wollen, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.


Standardtext für Emails an FSen:

Liebe Fachschaft ###, liebe studentische Vertreter*innen im Fakultätsrat XY,

eure ### wird in der nächsten Sitzung des SAL (Senatsausschuss für Lehre) am 11.03.14 besprochen. Hierzu würden wir, die studentischen
Mitglieder im SAL uns gerne mit euch austauschen und einige Fragen stellen. Wichtig zu wissen wäre für uns:

- Ist euch die Angelegenheit bekannt?

- Wie lief das Verfahren ab? (Wurde darüber im Fakultätsrat, Fachrat, in der Studienkommission oder der Fachschaft gesprochen?). Hierzu wäre es hilfreich, wenn ihr das Rückmeldeformular hier ausfüllen könntet:
http://www.stura.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/sal/sal-rueckmeldung/

- Kam es zu Kontroversen, Unzufriedenheiten etc. auf eurer Seite oder gibt es Verbesserungsvorschläge, die wir im SAL einbrigen sollen?

Unsere Anmerkungen aus den Vortreffen findet ihr im Wiki in der Tabelle unter http://agsm.stura.uni-heidelberg.de/index.php/SAL. Über Anregungen und Beteiligung eurerseits würden wir uns sehr freuen!
Ein Vortreffen findet XXXX Donnerstag, den 10.04.14 um 18.00 Uhr im Stura-Büro (ehemals ZFB), Albert-Ueberle-Str. 3-5  statt. Hierzu seid ihr herzlich eingeladen.

Mit den besten Grüßen,
Katharina Peters (für die stud. Vertreter*innen im SAL)

3 Auswertungen

gelungene Beispiele: Good practice
Gremienschulung: Gremienschulung

4 Ideen für künftige Sitzungen

  • Nachfrage, wie das Lehrangebot verabschiedet wird
  • Sachen in Arbeit: größere inhaltliche Projekte: auf der Seite SAL-in-Arbeit z.B. Legum Magister
  • Immer dran denken: Protokoll lesen und gucken, ob es in Ordnung ist...


5 Archiv

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Vorher: Alter Kram, den mal jemand aufräumen könnte...