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=&gt; (Professoren können auch genügend Englisch, es wurde schon vorher ein TOEFL o.ä. gefordert, jetzt steht es nur noch in der Zulassungsordnung)<br>Es werden nur noch Volkswirtschaftliche Kenntnisse und keine allgemein wirtschaftswissenschaftlichen berücksichtigt bei der Zulassung<br>=&gt; ist der Studiengang konsekutiv? =&gt; ja, steht auch auf der Homepage<br>=&gt; wer soll da draußen gehalten werden? =&gt; Wohl niemand. Es hat sich gezeigt, dass Studierende ohne VWL Kenntnisse den Master eher abbrechen. Außerdem ist es eine Reaktion auf die Q+ Auflagen und soll das Profil des Studiengangs weiter schärfen. Man kann auch mit einem allgemein wirtschafltichen Studienabschluss den Master studieren, wenn man die Grundkenntnisse in VWL vorweisen kann (wohl die Pflichtmodule im Modulhandbuch, was Einführungsveranstaltungen entsprechen soll und auch für Wirtschaftswissenschaften die Grundlage sei) <br>  
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Angeblich ein Ergebnis der Q-Ampel - kam da nichts anderes dabei raus? schade, dass das alles top-secret ist
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Version vom 26. November 2013, 05:38 Uhr

Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL.

1 Termine/Vortreffen/Rückmeldung/Kontakt

Nächste Sitzungen:

Dienstag, den 26. November 2013
Dienstag, den 17. Dezember 2013
Dienstag, den 04. Februar 2014

Vortreffen:

Sonntag, den 17. November 2013: Vortreffen zur SAL-Sitzung am 26.November.

nächster Round Table mit der PH (Lehramtsbildung):

  • steht noch nicht fest

Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)

fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html
Arbeitsweise: SAL-Arbeitsweise

gelungene Beispiele: Good practice
Gremienschulung: Gremienschulung

1.1 Tops für künftige Sitzungen

  • Nachfrage, wie das Lehrangebot verabschiedet wird ==> vertagen 

Sachen in Arbeit: größere inhaltliche Projekte: auf der Seite SAL-in-Arbeit

2 Sitzung am 26.11.13

Tagesordnung


2.1 Matrix für die Sitzung am 26.11.13

TOP/Worum es geht/Hintergrundinfos
Kommentare Nogos?
Wer machts? Mandatierung



TOP 1: Festsetzung der Tagesordnung





TOP 2: Mitteilungen der Vorsitzenden




TOP 3a: Aufhebung des Masterstudiengangs Diakonie - Führungsverantwortung in christlich-sozialer Praxis (Unterlagen werden erst noch versendet)
Kirsten war bei der FS Theologie: den Studiengang hat wohl niemand gemacht, weil er zu teuer war...
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TOP 4a: Änderung Promotionsordnung MatNatGesFak

Max und Martin anfragen als neue MathNatGesFak-Mitglieder, was sie davon halten.

sieht auf den ersten Blick sinnvoll aus.

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TOP 4b: Änderung Zw.Prüf. u. StudO LA Biologie

Klarastellungen und Einführung des lebenswissenschafltichen Kolloquiums.
Frage: sind die Seminarvorträge thematisch gebunden oder kann man auch irgendeinen Vortrag nehmen - oder muss man das dann in einer nächsten Klarstellung klarstellen?
Man hätte natürlich auch ein bisschen mehr ändern können an der PO...

Problem: Es gibt keine Wahlmodule. Der Terminus sollte überarbeitet werden in der Prüfungsordnung. Es sind Wahlpflichtmodule. Zudem: Das Modul Zyklusvorlesungen ist kein Modul, denn die Gemeinsamkeiten der einzelnen Veranstaltungen sind nicht inhaltlicher Art, sie betreffen lediglich den Veranstaltungstyp.

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TOP 4c: Änderung PO B.A. Biologie
Aufnahme der Berufsfelderkundung zun Exkursionen.
Man sollte eigentlich dann auch immer Exkursion/Berufsfelderkundung schreiben, da z.B. gerade bei Sprachkursen es etwas irritierend ist, das als Exkursion zu bezeichnen.
Kann man bei den Individuellen Exkursionen nicht noch die Möglichkeit aufnehmen, was ganz anderes zu machen?
=> eigentlich schon fast eine Erklärung wert, dass die Bio nun immerhin zwei Punkte Spielraum schafft...

TOP 4d: Neuf. Zula.O. Legum Magister Unternehmensstrukturierung

Ist ein Bezahlmaster und wird als solcher von uns nie befürwortet, da wir Studiengebühren ablehnen. Einige Sache wurden in der Zulassungsordnung gelockert. Es wurde klargestellt, dass man als Jurist mit einem Examen ohne Prädikat neben einem Gutachten von einer/-m Professor*in nur noch eine der drei weiteren Bedingungen erfüllen muss. Jeder der die Kriterien zur Zulassung erfüllt kann sich nun auch einfach einschreiben. Daneben wurden jedoch verbindliche Notengrenzen eingeführt, die ausschließen, dass man mit weniger als 6,5 Punkten im ersten oder zweiten Examen das Studium nicht beginnen darfö. Das war vorher nicht drin. Generell gilt: Examina sind eine Qualifikation, analog zum Abitur, egal, wie gut sie ausgefallen sind. Mit so einer Notenuntergrenze, werden sie entqualifiziert. Inwiefern braucht man 6,5 Punkte, um das studieren zu können? Inwiefernt entqualifiziert man sich trotz eines Examens auf Lebenszeit wenn man es bestanden hat, aber eben keine 6,5 Punkte erlangt hat, um ihn bestehen zu können? Zumal: Wieso sollte jemand, der eines der anderen drei Kriterien erfüllt und einen Gutachter auf seiner Seite hat, dann deswegen die Eignung versagt werden?

Die Notengrenze ist zunächst einmal gleichlautend zur Promotionsordnung, sodass es sein könnte, dass die Fakultät hier eine Vereinheitlichung wollte.
Außerdem ist der Master Legum vor allem an ausländische Studierende gerichtet. Das ist generell das Konzept dieser Art von Studiengängen. Eine 6,5 wäre dort wohl vergleichbar mit einer drei oder so, was eigentlich jedeR hat.

=> klären: wer ist die Zielgruppe des Studiengangs?

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TOP 4e: Änderung PO B.A. Moderne Sprach- und Literaturwissenschaften

Wunderbar: Studis im Prüfungsausschuss und die 8-Monatsfrist fällt ==> da muss eine persönliche Erklärung her!

Wunderbar ist auch, dass die Frist, nach der man seine Bachelorarbeit nach dem Ablegen des letzten Leistungsnachweises nun nacht acht Wochen beginnt und nicht nach einer Woche. Das Problem ist aber: Es zählt das Ablegen der Prüfung, nicht das Absolvieren. So wird als Beispiel das Datum der Klausur genannt, nicht die Bekanntgabe des Ergebnisses. Daher die Frage: Was ist, wenn sich in dieser Zeit heraustellt, dass man durchgefallen ist und den jeweiligen Leistungsnachweis neu erbringen muss? Vergleich hierzu den Passus der §11 (5) der PO: "Das Bewertungsverfahren von schriftlichen Prüfungen soll nicht länger als vier
Wochen dauern." Soll heißt, dass eine Überschreitung möglich ist. wie groß diese ausfallen darf, ist nicht geregelt.

Ausführlicherer Text : ==> kann jemand das zusammenführen in einen Text und Unterpunkte mit Absatz absetzen, damit man in der sitzung besser abhaken kann? (Kirsten)
Bei den Neuphil-Sachen gibt es noch eine kleine Gemeinheit: Man muss acht Wochen, nachdem
man seine letzte Klausur/den letzten Leistungsnachweis abgelegt hat, die Abschlussarbeit
beginnen. Aber nicht, nachdem man es absolviert hat. Das heißt: es kann passieren, dass man irgendwie an der Masterarbeit arbeitet, dann aber erfährt, dass man seine letzte Klausur nochmal machen muss und dann wieder völlig rausfällt, da man nur noch einen Versuch hat und sich dann eben auf diese Klausur konzentrieren muss. Das sollte man irgendwie unterbringen und sollte auch negativ angemerkt werden, dass die Änderung da
eben nicht weitgehend genug ist. Vor allen Dingen wegen Vergleicr §11 (5) der PO: "Das Bewertungsverfahren von schriftlichen Prüfungen soll nicht länger als vier Wochen dauern." Soll heißt im ganzen POen Deutsch eben, dass es nicht so sein muss. Dass es ebenacht Wochen oder länger dauert, ist damit möglich. Entsprechend sollte das angepasst werden.


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TOP 4f: Änderung PO M.A.Moderne Sprach- und Literaturwissenschaften
Wunderbar: Studis im Prüfungsausschuss und die 8-Monatsfrist fällt ==> da muss eine persönliche Erklärung her! ansonsten s.o. 
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TOP 4g: Änderung PO B.A. Soziologie
Anpassung Lissabon-Konvention +
TOP 4h: Änderung Zula.O. M.A. Soziologie

Rückmeldung: Änderung § 4 (4) aufgrund der gestiegenen Bewerberanzahl.

Damit wird eine Reduktion der Zahl der zu Auswahlgesprächen zugelassenen Studierenden erreicht, d.h. weniger Leute kommen zu den Auswahlgesprächen. Die die überhaupt kommen dürfen, werden nach den Kriterien:
"Art, Ausrichtung und Gesamtnote der Abschlussprüfung, die nach § 3 Nr. 2  Zugangsvoraussetzung ist (Gewichtung 60%),

2. Schlüssigkeit der im Motivationsbrief dargelegten Begründung (Gewichtung 30%),
3. Berufsausbildung, praktische Tätigkeit oder sonstige Leistungen, die über die Eignung für
den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben können (Gewichtung 10%)."

vorausgewählt und die "besten" unter den so ausgewählten dürfen dann zum Auswahlgespräch kommen.

Wir sind prinzipiell gegen Zulassungshürden. Alle qualifizierten Bewerber sollten einfach zugelassen werden können. Hier wird ein Verfahren, was Schwächen der rein schriftlichen Bewertung auffangen soll, doch wieder restriktiv gemacht, so dass Leute, die eben im Papierverfahren nicht so gut wegkommen, auch keine Chance mehr haben, ins Gespräch zu kommen, obwohl sie eigentlich können könnten, wenn es weniger Bewerber*innen gäbe. das ist ein verkappter NC und kein Auswahlverfahren.


=> Soziologie ist noch ratlos, will das aber morgen klären und uns noch einmal schreiben




FS unentschlossen

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TOP 4i: Änderung PO B.A. Economics
Anpassung Lissabon-Konvention

TOP 4j: Änderung PO M.A. Economics
Anpassung Lissabon-Konvention

TOP 4k: Änderung Zula.O. M.A. Economics

Rückmeldung: es wurde auf den Sprachnachweis „deutsch“ verzichtet, um den Studiengang unter anderem für internationale Studierende attraktiver zu gestalten. Von der Präzisierung der Satzung an den volkswirtschaftlichen Hintergrund erhofft sich das AWI eine größere Passgenauigkeit der zuzulassenden Bewerber.

Verzicht auf Deutschkenntnisse, da alles auf Englisch stattfindet.

=> (Professoren können auch genügend Englisch, es wurde schon vorher ein TOEFL o.ä. gefordert, jetzt steht es nur noch in der Zulassungsordnung)
Es werden nur noch Volkswirtschaftliche Kenntnisse und keine allgemein wirtschaftswissenschaftlichen berücksichtigt bei der Zulassung
=> ist der Studiengang konsekutiv? => ja, steht auch auf der Homepage
=> wer soll da draußen gehalten werden? => Wohl niemand. Es hat sich gezeigt, dass Studierende ohne VWL Kenntnisse den Master eher abbrechen. Außerdem ist es eine Reaktion auf die Q+ Auflagen und soll das Profil des Studiengangs weiter schärfen. Man kann auch mit einem allgemein wirtschafltichen Studienabschluss den Master studieren, wenn man die Grundkenntnisse in VWL vorweisen kann (wohl die Pflichtmodule im Modulhandbuch, was Einführungsveranstaltungen entsprechen soll und auch für Wirtschaftswissenschaften die Grundlage sei)


Angeblich ein Ergebnis der Q-Ampel - kam da nichts anderes dabei raus? schade, dass das alles top-secret ist

==> hatten wir in den letzten SAL-Sitzungen eine VWL-PO? oder ist das die erste Änderung seit der Q-Ampel? dann wäre das ja fast eine Persönliche Erklärung wert, dass nur das umgesetzt wird...



FS +
Nachversand Pharmazie

Gletiklausel soll bei Multiple Choice auf 18 Prozent gesenkt werden. Eigentlich okay. Problem an der Satzung. Die unterste Bestehensgrenze liegt bei 40 Prozent. Damit wird die Gleitklausel widersinnig. Sie besagt, dass man, wenn man nicht 50 Prozent hat, bei unter 18 Prozent unter dem Durchschnitt liegt. Das heißt: Bei Klausuren, die sehr schlecht ausfallen, zum Beispiel mit einem Schnitt von 50 Prozent, bringt eine Gleitklausel sehr wenig. Sie kann die Bestehensgrenze generell nur auf 40 Prozent senken, das ist nicht unbedingt im Sinne des Erfinders. Bei den Medizinern und überall sonst wird das anders geregelt. Wenn eine Klausur einfach sehr, sehr ausfällt (Schnitt 40 Prozent) ist die Gleitklausel nutzlos.

Medizin macht es völlig anders mit der Gleitklausel: 

Das ist §3(4) der Studienordnung für das erste und zweite Jahr: "Schriftliche Prüfungen sind bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Punktezahl erreicht werden.
Unterschreitet das um 20% verminderte arithmetische Mittel der erreichten Punktwerte derjenigen Prüfungsteilnehmer, die unmittelbar im Anschluss an die Kursteilnahme an der Prüfung teilnehmen, die 60%-Grenze, so verringert sich die Bestehensgrenze auf diesen Wert.
Bei schriftlichen Prüfungen kann statt der 60%-Grenze auch ein Erwartungshorizont bestimmt werden, der durch mindestens drei für die Prüfungserstellung verantwortliche Lehrkräfte definiert wird (Standard Setting).
Aufgaben, die fehlerhaft sind, werden nicht zur Bestimmung der Bestehensgrenze herangezogen. Eine korrekte oder teilweise korrekte Beantwortung solcher Fragen kann dem Prüfling in Form von Zusatzpunkten zugerechnet werden.
Die Bewertung der Leistungsnachweise erfolgt entsprechend §14 Abs. 7 ÄAppO."


§3(3) für das dritte bis fünfte Jahr ist genauso was die Gleitklausel betrifft: Schriftliche Prüfungen sind bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Punktezahl erreicht werden.
Unterschreitet das um 20% verminderte arithmetische Mittel der erreichten Punktwerte derjenigen Prüfungsteilnehmer, die unmittelbar im Anschluss an die Kursteilnahme an der Prüfung teilnehmen, die 60%-Grenze, so verringert sich die Bestehensgrenze auf diesen Wert.
Bei schriftlichen Prüfungen kann statt der 60%-Grenze auch ein Erwartungshorizont bestimmt werden, der durch mindestens drei für die Prüfungserstellung verantwortliche Lehrkräfte definiert wird (Standard Setting).
Aufgaben, die fehlerhaft sind, werden nicht zur Bestimmung der Bestehensgrenze herangezogen. Eine korrekte oder teilweise korrekte Beantwortung solcher Fragen kann dem Prüfling in Form von Zusatzpunkten zugerechnet werden.
Die Bewertung der Leistungsnachweise erfolgt entsprechend §14 Abs. 7 ÄAppO.

-/0 mit persönlicher Erklärung!
TOP 5: Willkommen in der Wissenschaft (Unterlagen werden erst noch versendet)





TOP 6: Verschiedenes























zu tun: wir sollten mal gucken, in welchen POen die 8-Monatsfrist noch drin steht

Anfrage von der Klassischen Philologie: wo stehen die ZP-Fristen? kann ihnen jemand antworten? (Text formulieren und abklären, am besten gleich in den Gremienreader aufnehmen)

MathNatGesFaK: wer würde noch Stellv machen? FSenverteiler der betroffenen FSen einrichten

'Zum 'Protokoll vom 8.10.13:

Liebe Frau Busse, liebe Frau Reiher,

hiermit beantrage ich folgende Protokolländerungen für das Protokoll der Sitzung am 8.10.:

1. zu TOP 3d) bitte ich um folgende Ergänzung:
"Es wird angeregt, die genehmigten Ausnahmen bei den fachübergreifenden Kompetenzen auf der Homepage der Fakultät zu dokumentieren."
2. bei TOP 4 bitte ich darum, am Ende folgende weitere Formulierung aufnehmen:
"- für die Naturwissenschaften und andere Fächer mit einem relativ umfangreichen Lehrangebot im Pflichtbereich ist es nicht so leicht,
Anträge im Rahmen des Programms zu stellen, da sie hauptamtlich Lehrende in der Lehre nicht so leicht durch Lehraufträge ersetzen
lassen können."

3. Könnten Sie bitte bei TOP 5 den Link zum Etherpad zu den Sprachanforderungn aufnehmen:
http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/sprachen. Ich schlage folgende Ergänzung nach den Spiegelstrichen vor:
"Die studentischen Mitglieder haben hierzu ein Etherpad angelegt, in dem bereits erste Anmerkungen zur Thematik gesammelt sind und weitere
gesammelt werden können, um die Sitzung gemeinsam vorzubereiten: http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/sprachen"

4. Außerdem können die Abstimmungsergebnisse nicht stimmen, da meinen Informationen nach Frau Becker und Frau Wolter nach § 10 (6) LHG nicht
abstimmungsberechtigt waren.


Mit freundlichen Grüßen
für die studentischen SAL-Mitglieder




3 Archiv

2013: || || 08-10-13 || 16-07-13 || 2-07-13 || 28-05-13 || 23-04-13 || 21-03-13 || 19-02-13 ||

2012:|| 18-12-12 || 27-11-12 || 23-10-12 || 18-09-12 || 10-07-12 || 04-06-12 || 08-05-12 || 20-3-12 || 14-2-12 || 17-1-12 ||

2011: || 22-11-11 || 18-10-11 || 5-7-11 ||

Vorher: Alter Kram, den mal jemand aufräumen könnte...