Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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| 18 SO Med. Fak. HD<br> | | 18 SO Med. Fak. HD<br> | ||
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− | 3b Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg<br>- Wie sind die Durchfallquoten?<br>- Was ist der Grund dafür, dass die nun angehoben wird?<br>- Gibt es Indizien für einen Missbrauch der Gleitklausel seitens der Studierenden | + | 3b Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg<br>- Wie sind die Durchfallquoten?<br>- Was ist der Grund dafür, dass die nun angehoben wird?<br>- Gibt es Indizien für einen Missbrauch der Gleitklausel seitens der Studierenden |
− | Die Gleitklausel ist eine Schutzbestimmung, die rechtlich notwendig ist. Sie soll sicherstellen, dass bei MC-Klausuren, in denen es nur richtig oder falsch ist und nicht etwa wie bei einem Freitext Ermessensspielraum besteht, die Studierenden davor geschützt werdenn,dass eine Klausur schlecht gestellt ist,sodass alle durchfielen. Sie ist hierbei ein transparentes Instrument. Sie liefert klare Kriterien. Fächer und Institute können auch so gegensteuern ohne eine Gleitklausel anzuwenden.Dies versucht hier auch die Medizin umzusetzen, indem sie die Möglichkeit schafft, Aufgaben aus der Bewertung herauszunehmen. Jedoch sind hierfür keine Kriterien vorab so abschließend und transparent definiert, wie es bei der Gleitklausel der Fall ist. Dadurch kann über die Jahre zwischen verschiedenen Kohorten eine Ungleichbehandlung enstehen.<br>Ein Gegenargument gegen eine freie Gleitklausel ist,dass ohne Obergrenze 0% ausreichen würden, wenn alle Studierenden ein leeres Blatt abgäben. Dies ist jedoch nicht zu erwarten. Die Studierendne in den BA-Studiengängen sind damit konfrontiert, dass jede Note mitzählt. Die Studierenden der Medizin sind von Natur aus ambitioniert und erbringen seit der Schulzeit Spitzenleistungen. Indizien fürein solches Verhalten gibt es daher keine und Beispiele in Heidelberg auch nicht.<br>Die Medizin reagiert darauf so,dass Aufgaben aus der Bewertung herausgenommen werden können.Dafür sollen aber diejenigen die sie richtig beantwortet haben,Bonuspunkte erhalten können. Damit wird jedoch die Bewertung uneinheitlich und die Leistungen sind nicht mehr vergleichbar. Es ist nicht gerecht,dass man für Leistungen,die im Nachhinein als nicht zu erbringen klassifiziert werden, Vorteile gegenüber den anderen Studierenden erhält.<br>Die Notwendigkeit eines solchen fairen und transparenten Instrumentes ist unbestritten. Dies zeigt allein der Blick aufs BAFöG.Studierende, die wegen einer schlechten Klausur aus der Regelzeit fallen, geraten dabei schnell in Existenzkrise. Dasselbe gilt für Sitpendiaten. Wenn es jeodch an den Fragen der Klausur und nicht an der Unkenntnis der Studierendne lag,ist die Gleitklausel das beste,fairste und rechtlich beste Argument,solche Fälle zu vermeiden. <br> | + | Die Gleitklausel ist eine Schutzbestimmung, die rechtlich notwendig ist. Sie soll sicherstellen, dass bei MC-Klausuren, in denen es nur richtig oder falsch ist und nicht etwa wie bei einem Freitext Ermessensspielraum besteht, die Studierenden davor geschützt werdenn,dass eine Klausur schlecht gestellt ist,sodass alle durchfielen. Sie ist hierbei ein transparentes Instrument. Sie liefert klare Kriterien. Fächer und Institute können auch so gegensteuern ohne eine Gleitklausel anzuwenden.Dies versucht hier auch die Medizin umzusetzen, indem sie die Möglichkeit schafft, Aufgaben aus der Bewertung herauszunehmen. Jedoch sind hierfür keine Kriterien vorab so abschließend und transparent definiert, wie es bei der Gleitklausel der Fall ist. Dadurch kann über die Jahre zwischen verschiedenen Kohorten eine Ungleichbehandlung enstehen.<br>Ein Gegenargument gegen eine freie Gleitklausel ist,dass ohne Obergrenze 0% ausreichen würden, wenn alle Studierenden ein leeres Blatt abgäben. Dies ist jedoch nicht zu erwarten. Die Studierendne in den BA-Studiengängen sind damit konfrontiert, dass jede Note mitzählt. Die Studierenden der Medizin sind von Natur aus ambitioniert und erbringen seit der Schulzeit Spitzenleistungen. Indizien fürein solches Verhalten gibt es daher keine und Beispiele in Heidelberg auch nicht.<br>Die Medizin reagiert darauf so,dass Aufgaben aus der Bewertung herausgenommen werden können.Dafür sollen aber diejenigen die sie richtig beantwortet haben,Bonuspunkte erhalten können. Damit wird jedoch die Bewertung uneinheitlich und die Leistungen sind nicht mehr vergleichbar. Es ist nicht gerecht,dass man für Leistungen,die im Nachhinein als nicht zu erbringen klassifiziert werden, Vorteile gegenüber den anderen Studierenden erhält.<br>Die Notwendigkeit eines solchen fairen und transparenten Instrumentes ist unbestritten. Dies zeigt allein der Blick aufs BAFöG.Studierende, die wegen einer schlechten Klausur aus der Regelzeit fallen, geraten dabei schnell in Existenzkrise. Dasselbe gilt für Sitpendiaten. Wenn es jeodch an den Fragen der Klausur und nicht an der Unkenntnis der Studierendne lag,ist die Gleitklausel das beste,fairste und rechtlich beste Argument,solche Fälle zu vermeiden. <br> |
| nach eigener Meinung<br> | | nach eigener Meinung<br> | ||
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| 19 Ausbildungssatzung Rechtswissenschaften<br> | | 19 Ausbildungssatzung Rechtswissenschaften<br> | ||
− | | Satzung über die Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen im Studiengang Rechtswissenschaft (Änderungssatzung) | + | | Satzung über die Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen im Studiengang Rechtswissenschaft (Änderungssatzung) |
− | Die Änderungen sind durchweg sinnvoll und von den Studierenden initiiert. Sie ermöglichen uns eine flexiblere Gestaltung unseres Examens, indem wir den Universitätteil auch nachlaufend zum Staatsexamen absolvieren können. (Anna) <br> | + | Die Änderungen sind durchweg sinnvoll und von den Studierenden initiiert. Sie ermöglichen uns eine flexiblere Gestaltung unseres Examens, indem wir den Universitätteil auch nachlaufend zum Staatsexamen absolvieren können. (Anna) <br> |
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Version vom 23. September 2014, 23:12 Uhr
Allgemeines
- Kontakt zu den Senatsmitgliedern: senat@stura.uni-heidelberg.de
- Rückmeldeformular zur Senatssitzung: http://www.stura.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/senats-rueckmeldung.html
- Einige Informationen zum Senat findet ihr hier: http://www.stura.uni-heidelberg.de/gremienarbeit.html
und zu den Senatsausschüssen hier: http://www.stura.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/senatsausschuesse.html, dort am Ende findet ihr auch eine Übersicht, in der die aktuellen Besetzungen und Amtszeiten angegeben sind.
- Infos zu Verteilern und Arbeitsweise: finden sich auf der entsprechenden SAL-Seite: SAL-Arbeitsweise und Emailverteiler
- Persönliche Erklärungen der studentischen Mitglieder aus anderen Gremien (und dem Senat) finden sich hier: http://www.stura.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html
Termine der nächsten Sitzungen/ Vortreffen
- nächstes Vortreffen: ______________
- Senatstermine 2014: 8.4., 20.5., 15.07. weitere: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/Senatstermine_2013-14.pdf (kann die jemand auch mal hier reintippen zur besseren Orientierung und Planung? ist echt nicht der Megaaufwand und kann man von zuhause aus machen)
- Senatstermine 2014 - 2015: finden sich hier: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/Sitzungstermine_Senat_2014-15.pdf
- 30.9.14, 21.10.14, 25.11.14, 3.2.15, 24.3.15, 5.5.15, 23.6.15, 21.7.15, 29.9.15, 27.10.15, 1.12.15
Stellungnahmen: fertige online: http://www.stura.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html
Inhaltsverzeichnis
1 TO DO bezüglich Senat
- Senatsfahrplan checken und für das nächste Mal fit machen
- Senatsbericht schreiben
- Vorschläge für Senatsausschüsse machen (das ist dann zwar offziell nur bis Ende August, aber man bleibt ja bis zur Neuwahl im Amt und wenn das dann erst im November ist, lohnt es wirklich. Z.B. beim NC-Ausschuss...) s.u. - evtl. geht es eh nicht mehr...
- Zugang Account
2 Senat am 15.Juli 2014
Tagesordnung: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_Senat_15-07-14.pdf
Info: Für diese Senatssitzung können laut Frau Ernst keine Vorschläge für Senatsausschüsse mehr eingereicht werden, das haben wir nicht mehr rechtzeitig geschafft. Die Einreichungsfrist für die Septembersitzung ist Mittwoch, 10.09.2014. Frau Kugeler ist schon informiert, dass es keine Vorschläge für das Graduate Council gibt. Aber: vielleicht klappt es doch - je nachdem, wie das Ministerium das sieht...
2.1 Matrix für die Sitzung am 15.07.14
TOP |
Kommentare |
Mandatierung |
1 Jahresbericht |
- Studiengebühren Med MA? - Ausländeranteil Studierender steigt nicht mit bei Anstieg der Studizahlen? - reduzierte Anzahl Lehramtsbewerber? - Frauenanteil ... unerträglich ['Studis ohne Fakultät' sind solche, die Vorkurs Deutsch oder Jüdisch machen, daher auch zu 92 % Ausländer.] |
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2 Festsetzung der TO, Prtokoll 416. Sitzung |
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3.1 Mitteilungen des Rektorats 3.2 Stand der Berufungsverhandlungen |
-heiEDUCATION: 15 CP Masterarbeit? Was ist denn das? mehr als garnix - und da die Leute auch eine BA-Arbeit schreiben, gehen relativ viele Punkte auf die Abschlussarbeit - zumindest mehr als bei der jetzigen PO...
- schlechte Transparenz - mündliche Prüfungen ... ? Auf S. 6 steht, dass Fächer, die mündliche Leistungen erheben wollen, dies als BA- und/oder MA-Kolloquium tun können. |
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4 Aktuelle Entwicklungen an der Uni |
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5 Fragen an den Rektor |
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6 Mitgliedschaften in Senatsausschüssen |
Wann beginnen die Amtszeiten?
Was passiert, wenn Mitglieder früher ausscheiden?
Ist ein Wahlvorschlag ein "Antrag"? Wird wohl grade so interpretiert? Wann muss man also Wahlvorschläge einreichen? Bisher ging auch immer Montag vorher, jetzt muss es wohl mit der Tagesordnung vorliegen? |
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7 W3 Infektionen und Krebs |
Einzige weibl Bewerbung gleich ausgeschieden. Allerdings aktive Rekrutierung von Frauen auf einem 'Findungssympsoium'. Anschließend wurden Frauen aktiv rekrutiert. Primo loco muss erst mit Internetrecherche nach Lehre gesucht werden; ebenfalls keine Angaben zu betreuten Prae- & Postdocs beim primo loco. G1: HMVS; G2: SMHV; G3: MVHS; G4: VMHS; G5: MSVH => 3 von 5 sprechen sich explizit gegen H aus! |
Katerina E/ - |
8 W3 Festkörperphysik |
- Nur eines der vergleichenden Gutachten bezieht alle Kandidaten mit ein, weshalb? - Warum andere Gutachter für die Erstplatzierte? - Erstplazierte hat quasi keine Lehrerfahrung - erstes Gutachten von ihr ist von einer Mentorin von ihr geschrieben... ? - Zweites Gutachten ist nicht überzeugt von ihr - Vergleichendes Gutachten sieht sie etwa gleichauf mit weiterem Kandidaten (keine explizite Reihung vorhanden) |
Marlina Fachschaft + von mir aus eher 0 oder - |
9 W3 systematische Theologie |
- Frage: Wie kommt die Reihung von secundo und tertio loco zustande? |
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Ausrichtung von Professorenstellen 10.1 W3 Biostatistik und Epidemiolgoie 10.2 W3 Innere Medizin V 10.3 W3 Funktionelle Genomik 10.4 W3 krebs und Signaltransduktion 10.5 W1 mathematische Statistik
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10.1-10.3 kein kommentar, bleibt alles beim Alten, meist Nachfolge alter, ausscheidender Dozenten |
Katerina 10.1 + 10.2 + 10.3 + |
apl. prof. 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 11.6 11.7 |
11.1 DOS1-2, MTP Sozität Jaspers, Doktorandenseminar zur Bildgebung, seit SS10 2 SWS 11.2 Seit WS11-12 2-3 SWS, DOS 1-3, zertifikat Hochschuldidaktik, Workshop 'KOmmunikation in der Lehre' 11.3 Seit WS05/06 2-5 SWS, 5 abgeschlossene Promotionen betreut 11.4 Lehre ausreichend, seit SS 2009 11.5 Lehre seit SS 2001, zunächste sehr wenig seit einigen Semestern eher überdruchschnittlich viel |
Katerina 11.1+ 11.2 + 11.3 + Anna: 11.4. + 11.5. Ricarda: 11.6. + 11.7. |
Honorarprofessuren 12.1 12.2 12.3 |
12.1: Prof. Dr. Peter Braun-Munzinger Grund: mehr Zusammenarbeit mit GSI Helmholtzentrum für Schwerionenforschung in Darmstadt (Helmholtz-Professor) sehr viele Veröffentlichungen sehr positive Gutachten ging das durch den Fakultätsrat? --> keine Angaben zum Verfahren kein Wort zur Lehrfkompetenz 12.2.: Prof. dr. Robert Kail keine Gegenstimmen im Fakultätsrat sowohl Forschung als auch Lehre wird berücksichtigt und gelobt Laudatio wird etwas zu persönlich 12.3.: Dr. Sebastian Koltzenburg vier Gutachten Lehre wird berücksichtigt |
12.1.: 0 (vorbehaltlich Fachschaftsvotum) 12.2.: + (vorbehaltlich Fachschaftsvotum) 12.3.: + (vorbehaltlich Fachschaftsvotum) |
13 Ehrensenator |
Senat kann ihn ernennen. Frage: Welche Befugnisse hat er aus dem Titel? |
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14 Richtlinien Management Forschungsdaten |
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15 Papierfreier Senat |
§298a ZPO als mögliches Argument |
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16 Archivordnung |
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17 ZPO Rechtswissenschaft |
Zwischenprüfungsordnung Rechtswissenschaft (Änderungssatzung)
Auch diese Änderungen bringen nur Vorteile. In den Semestern 3 und 4 hat man sich bisher fast ausschließlich mit Strafrecht beschäftigt, zumindest was die Übungen und damit Hausarbeiten und Klausuren angeht. Dieser Fokus auf ein Fach ist nicht förderlich für die Studierenden, die neue Regelung erzeugt also eine bessere Verteilung der Gebiete Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht im Studium. (Anna) |
+ |
18 SO Med. Fak. HD |
Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg
3b Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg Die Gleitklausel ist eine Schutzbestimmung, die rechtlich notwendig ist. Sie soll sicherstellen, dass bei MC-Klausuren, in denen es nur richtig oder falsch ist und nicht etwa wie bei einem Freitext Ermessensspielraum besteht, die Studierenden davor geschützt werdenn,dass eine Klausur schlecht gestellt ist,sodass alle durchfielen. Sie ist hierbei ein transparentes Instrument. Sie liefert klare Kriterien. Fächer und Institute können auch so gegensteuern ohne eine Gleitklausel anzuwenden.Dies versucht hier auch die Medizin umzusetzen, indem sie die Möglichkeit schafft, Aufgaben aus der Bewertung herauszunehmen. Jedoch sind hierfür keine Kriterien vorab so abschließend und transparent definiert, wie es bei der Gleitklausel der Fall ist. Dadurch kann über die Jahre zwischen verschiedenen Kohorten eine Ungleichbehandlung enstehen. |
nach eigener Meinung |
19 Ausbildungssatzung Rechtswissenschaften |
Satzung über die Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen im Studiengang Rechtswissenschaft (Änderungssatzung)
Die Änderungen sind durchweg sinnvoll und von den Studierenden initiiert. Sie ermöglichen uns eine flexiblere Gestaltung unseres Examens, indem wir den Universitätteil auch nachlaufend zum Staatsexamen absolvieren können. (Anna) |
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20 PO Öffentliches Recht (BA) |
Prüfungsordnung BA Öffentliches Recht (Änderungssatzung) SAL: Liebe Anne, liebe Kirsten, liebe Fachschaft Jura, liebe Frau Kleemann, nachdem ich gerade die revidierte Prüfungsordnung für den BA Öffentliches Recht angeschaut habe, sind meine schlechten Vorahnungen bestätigt worden: es handelt sich nur um reine Schönheitskorrekturen und Absicherungen der 1.) Die Verteilung der ECTS auf die Module ist unverhältnismäßig. Wohingegen Verfassungsrecht I und II mit jeweils 15 bzw. 16 ECTS veranschlagt ist, ist eine "freie Modulwahl" in Bereichen, wie z.b Völker- Unser Vorschlag war damals, gerade dieses letzte Schwerpunktmodul mit mind. 8-10 ECTS zu benoten, dafür dann lieber zwei Veranstaltungen plus Klausur in einem Bereich, bspw. Europarecht, Völkerrecht, Grundlagen zu 2.) Es ist weiterhin nicht ersichtbar, wie die Modulnote zusammengesetzt wird. Bisher wird in jedem Semester eine Klausur geschrieben, jedoch nur die Abschlussklausur im 2. und 4. (jetzt 5.) Semester zählt für das ganze 4.) Die Einführung ins Öffentliche Recht für Nebenfachstudierende sollte verpflichtet eingeführt werden, dafür sollte es ECTS geben und eine Note. Dies ist nicht passiert. 6.) Die von alle Beteiligten forcierte Entlastung der Bachelorstudierenden findet NICHT statt. Es wurden weder Vorlesungen, noch Klausuren gestrichen. Es werden auch keine Anforderungen angepasst. Nachdem wie ich erfahren Allgemein weiß ich leider nicht, wer an dieser Prüfungsordnung mitgeschrieben hat, aber mich als Bachelorstudierende enttäuscht sie einfach masslos. Ich fasse sie als eine rechtliche Absicherung der Juristischen Fakultät auf, nachdem wir letztes Jahr mit einer Klage wegen der Prüfungsordnung gedroht haben. Das dieser Studiengang nun "studierbar" Entschuldigung, dass diese Email so negativ ist, aber ich kann wirklich nichts positives an dieser Prüfungsordnung finden, und würde mir wünschen, dass diese von Seiten der studentischen Mitglieder des StuRas nicht angenommen wird. Sobald diese angenommen wird, sehe ich die nächsten 10 Jahre nämlich keine Möglichkeit auf eine Verbesserung dieser hinzuwirken. Liebe Grüße, Silvia Steininger |
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21 PO Ägyptologie |
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22 PO Neuphil. |
Teilzeitstudium Neuphilologische Fakultät
1. BA Übersetzung 2. MA Übersetzung 3. BA English Studies 4. MA English Studies/Anglistik PS: man kann copy-und-paste machen Rückmeldungen - etwas widersprüchlich nur eine ganz knappe Antwort von mir zu den Teilzeitstudiengängen, weil ich grad nicht viel Zeit habe. Die wurden alle genehmigt, aber es wird am Unterrichtsangebot nicht viel oder gar nichts verändert. Es wurde stets beteuert, dass es nach Prüfung der Situation möglich sei diese Studiengänge anzubieten, konkret wurde niemand. Rückmeldung IÜD: |
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23 ZO Beratungswissenschaft |
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24 PO Health & Society in South Asia |
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25 Verschiedenes |
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26 nicht vertraulich |
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3 Archiv: Bisherige Sitzungen
2015: 2015-02-03 || 2015-03-24 || 2015-05-05 || 2015-06-23 || 2015-07-21 || 2015-09-29 || 2015-10-27 || 2015-12-01 ||
2014: 2014-01-28 || 2014-02-25 || 2014-04-08 || 2014-05-20 || 2014-07-15 || 2014-09-30 || 2014-10-21 || 2014-11-25 ||||
2013: 2013-02-05 || 2013-04-16 || 2013-05-14 || 2013-06-04 || 2013-07-23 || 2013-09-10 || 2013-11-12 || 2013-12-10 || ||
2012: 2012-12-11 || 2012-09-11 || 2012-07-24 || 2012-06-26 || 2012-04-17 || 2012-02-07 ||
2011: 2011-12-13 || 2011-11-08 || 2011-09-11 || 2011-07-19 || 2011-06-21 || 2011-05-17