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Ist ein Bezahlmaster und wird als solcher von uns nie befürwortet, da wir Studiengebühren ablehnen. Einige Sache wurden in der Zulassungsordnung gelockert. Es wurde klargestellt, dass man als Jurist mit einem Examen ohne Prädikat neben einem Gutachten von einer/-m Professor*in nur noch eine der drei weiteren Bedingungen erfüllen muss. Jeder der die Kriterien zur Zulassung erfüllt kann sich nun auch einfach einschreiben. Daneben wurden jedoch verbindliche Notengrenzen eingeführt, die ausschließen, dass man mit weniger als 6,5 Punkten im ersten oder zweiten Examen das Studium nicht beginnen darfö. Das war vorher nicht drin. Generell gilt: Examina sind eine Qualifikation, analog zum Abitur, egal, wie gut sie ausgefallen sind. Mit so einer Notenuntergrenze, werden sie entqualifiziert.
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Ist ein Bezahlmaster und wird als solcher von uns nie befürwortet, da wir Studiengebühren ablehnen. Einige Sache wurden in der Zulassungsordnung gelockert. Es wurde klargestellt, dass man als Jurist mit einem Examen ohne Prädikat neben einem Gutachten von einer/-m Professor*in nur noch eine der drei weiteren Bedingungen erfüllen muss. Jeder der die Kriterien zur Zulassung erfüllt kann sich nun auch einfach einschreiben. Daneben wurden jedoch verbindliche Notengrenzen eingeführt, die ausschließen, dass man mit weniger als 6,5 Punkten im ersten oder zweiten Examen das Studium nicht beginnen darfö. Das war vorher nicht drin. Generell gilt: Examina sind eine Qualifikation, analog zum Abitur, egal, wie gut sie ausgefallen sind. Mit so einer Notenuntergrenze, werden sie entqualifiziert.  
  
 
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Wunderbar:&nbsp;Studis im Prüfungsausschuss und die 8-Monatsfrist fällt ==&gt; da muss eine persönliche Erklärung her!  
 
Wunderbar:&nbsp;Studis im Prüfungsausschuss und die 8-Monatsfrist fällt ==&gt; da muss eine persönliche Erklärung her!  
  
Wunderbar ist auch, dass die Frist, nach der man seine Bachelorarbeit nach dem Ablegen des letzten Leistungsnachweises nun nacht acht Wochen beginnt und nicht nach einer Woche. Das Problem ist aber: Es zählt das Ablegen der Prüfung, nicht das Absolvieren. So wird als Beispiel das Datum der Klausur genannt, nicht die Bekanntgabe des Ergebnisses. Daher die Frage: Was ist, wenn sich in dieser Zeit heraustellt, dass man durchgefallen ist und den jeweiligen Leistungsnachweis neu erbringen muss?&nbsp;
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Wunderbar ist auch, dass die Frist, nach der man seine Bachelorarbeit nach dem Ablegen des letzten Leistungsnachweises nun nacht acht Wochen beginnt und nicht nach einer Woche. Das Problem ist aber: Es zählt das Ablegen der Prüfung, nicht das Absolvieren. So wird als Beispiel das Datum der Klausur genannt, nicht die Bekanntgabe des Ergebnisses. Daher die Frage: Was ist, wenn sich in dieser Zeit heraustellt, dass man durchgefallen ist und den jeweiligen Leistungsnachweis neu erbringen muss? Vergleich hierzu den Passus der §11 (5) der PO: "Das Bewertungsverfahren von schriftlichen Prüfungen soll nicht länger als vier <br>Wochen dauern." Soll heißt, dass eine Überschreitung möglich ist. wie groß diese ausfallen darf, ist nicht geregelt.
  
 
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Version vom 24. November 2013, 08:23 Uhr

Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL.

1 Termine/Vortreffen/Rückmeldung/Kontakt

Nächste Sitzungen:

Dienstag, den 26. November 2013
Dienstag, den 17. Dezember 2013
Dienstag, den 04. Februar 2014

Vortreffen:

Sonntag, den 17. November 2013: Vortreffen zur SAL-Sitzung am 26.November.

nächster Round Table mit der PH (Lehramtsbildung):

  • steht noch nicht fest

Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)

fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html
Arbeitsweise: SAL-Arbeitsweise

gelungene Beispiele: Good practice
Gremienschulung: Gremienschulung

1.1 Tops für künftige Sitzungen

  • Nachfrage, wie das Lehrangebot verabschiedet wird ==> vertagen 

Sachen in Arbeit: größere inhaltliche Projekte: auf der Seite SAL-in-Arbeit

2 Sitzung am 26.11.13

Tagesordnung


2.1 Matrix für die Sitzung am 26.11.13

TOP/Worum es geht/Hintergrundinfos
Kommentare Nogos?
Wer machts? Mandatierung



TOP 1: Festsetzung der Tagesordnung





TOP 2: Mitteilungen der Vorsitzenden




TOP 3a: Aufhebung des Masterstudiengangs Diakonie - Führungsverantwortung in christlich-sozialer Praxis (Unterlagen werden erst noch versendet)
Kirsten war bei der FS Theologie: den Studiengang hat wohl niemand gemacht, weil er zu teuer war...
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TOP 4a: Änderung Promotionsordnung MatNatGesFak
Max und Martin anfragen als neue MathNatGesFak-Mitglieder, was sie davon halten.

TOP 4b: Änderung Zw.Prüf. u. StudO LA Biologie
Klarastellungen und Einführung des lebenswissenschafltichen Kolloquiums.
Frage: sind die Seminarvorträge thematisch gebunden oder kann man auch irgendeinen Vortrag nehmen - oder muss man das dann in einer nächsten Klarstellung klarstellen?
Man hätte natürlich auch ein bisschen mehr ändern können an der PO...

TOP 4c: Änderung PO B.A. Biologie
Aufnahme der Berufsfelderkundung zun Exkursionen.
Man sollte eigentlich dann auch immer Exkursion/Berufsfelderkundung schreiben, da z.B. gerade bei Sprachkursen es etwas irritierend ist, das als Exkursion zu bezeichnen.
Kann man bei den Individuellen Exkursionen nicht noch die Möglichkeit aufnehmen, was ganz anderes zu machen?
=> eigentlich schon fast eine Erklärung wert, dass die Bio nun immerhin zwei Punkte Spielraum schafft...

TOP 4d: Neuf. Zula.O. Legum Magister Unternehmensstrukturierung

Ist ein Bezahlmaster und wird als solcher von uns nie befürwortet, da wir Studiengebühren ablehnen. Einige Sache wurden in der Zulassungsordnung gelockert. Es wurde klargestellt, dass man als Jurist mit einem Examen ohne Prädikat neben einem Gutachten von einer/-m Professor*in nur noch eine der drei weiteren Bedingungen erfüllen muss. Jeder der die Kriterien zur Zulassung erfüllt kann sich nun auch einfach einschreiben. Daneben wurden jedoch verbindliche Notengrenzen eingeführt, die ausschließen, dass man mit weniger als 6,5 Punkten im ersten oder zweiten Examen das Studium nicht beginnen darfö. Das war vorher nicht drin. Generell gilt: Examina sind eine Qualifikation, analog zum Abitur, egal, wie gut sie ausgefallen sind. Mit so einer Notenuntergrenze, werden sie entqualifiziert.



TOP 4e: Änderung PO B.A. Moderne Sprach- und Literaturwissenschaften

Wunderbar: Studis im Prüfungsausschuss und die 8-Monatsfrist fällt ==> da muss eine persönliche Erklärung her!

Wunderbar ist auch, dass die Frist, nach der man seine Bachelorarbeit nach dem Ablegen des letzten Leistungsnachweises nun nacht acht Wochen beginnt und nicht nach einer Woche. Das Problem ist aber: Es zählt das Ablegen der Prüfung, nicht das Absolvieren. So wird als Beispiel das Datum der Klausur genannt, nicht die Bekanntgabe des Ergebnisses. Daher die Frage: Was ist, wenn sich in dieser Zeit heraustellt, dass man durchgefallen ist und den jeweiligen Leistungsnachweis neu erbringen muss? Vergleich hierzu den Passus der §11 (5) der PO: "Das Bewertungsverfahren von schriftlichen Prüfungen soll nicht länger als vier
Wochen dauern." Soll heißt, dass eine Überschreitung möglich ist. wie groß diese ausfallen darf, ist nicht geregelt.

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TOP 4f: Änderung PO M.A.Moderne Sprach- und Literaturwissenschaften
Wunderbar: Studis im Prüfungsausschuss und die 8-Monatsfrist fällt ==> da muss eine persönliche Erklärung her! ansonsten s.o. 
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TOP 4g: Änderung PO B.A. Soziologie
Anpassung Lissabon-Konvention +
TOP 4h: Änderung Zula.O. M.A. Soziologie

Reduktion der Zahl der zu Auswahlgesprächen zugelassenen
=> Und wie werden die dann ausgewählt?=> nach den Kriterien: "Art, Ausrichtung und Gesamtnote der Abschlussprüfung, die nach § 3 Nr. 2
Zugangsvoraussetzung ist (Gewichtung 60%),
2. Schlüssigkeit der im Motivationsbrief dargelegten Begründung (Gewichtung 30%),
3. Berufsausbildung, praktische Tätigkeit oder sonstige Leistungen, die über die Eignung für
den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben können (Gewichtung 10%)."

Wir sind prinzipiell gegen Zulassungshürden. Alle qualifizierten Bewerber sollten einfach zugelassen werden können.

0/-
TOP 4i: Änderung PO B.A. Economics
Anpassung Lissabon-Konvention

TOP 4j: Änderung PO M.A. Economics
Anpassung Lissabon-Konvention

TOP 4k: Änderung Zula.O. M.A. Economics

Verzicht auf Deutschkenntnisse, da alles auf Englisch stattfindet
Es werden nur noch Volkswirtschaftliche Kenntnisse und keine allgemein wirtschaftswissenschaftlichen berücksichtigt bei der Zulassung
=> ist der Studiengang konsekutiv?
=> wer soll da draußen gehalten werden?





TOP 5: Willkommen in der Wissenschaft (Unterlagen werden erst noch versendet)





TOP 6: Verschiedenes























zu tun: wir sollten mal gucken, in welchen POen die 8-Monatsfrist noch drin steht

Anfrage von der Klassischen Philologie: wo stehen die ZP-Fristen? kann ihnen jemand antworten? (Text formulieren und abklären, am besten gleich in den Gremienreader aufnehmen)

MathNatGesFaK: wer würde noch Stellv machen? FSenverteiler der betroffenen FSen einrichten

3 Archiv

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