VS Leitfaden

Aus Wiki Studentische Mitbestimmung
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Das Gerüst des Leitfadens ist beim LaStuVe-AK VS am 30.10. in einer Untergruppe entstanden. Der erste Punkt wurde auf dem VS-Symposium des fzs am 3.12. ausgearbeitet. Der Rest sollte noch genauer ausgearbeitet werden. Damit wird beim LaStuVe-AK VS am 17.12. weitergemacht.

1 1. Infos

1.1 fzs-Referent*innenpool

Zunächst Themen gesammelt, zu denen der fzs Referent*innen sammeln sollte.
Thema Verfasste Studierendenschaft

  • Pool von Rechtsanwält*innen die in dem Bereich firm sind
  • PM
  • Haftung für Finanzgeschäfte & rechtlicher Rahmen
  • Finanzverwaltung-HowTo
  • Modelle interner Finanzverteilung
  • Einstellung von Studis: Formales (Sozialversicherung, Kindergeld etc) & Praktisches (gleichberechtigte Arbeit mit Angestellten, Arbeitsklima, Verantwortlichkeiten)
  • Semesterticket Einführung & Verhandlungen
  • Selbstverwalteter Wohnraum
  • Studivertretung an Kleinsthochschulen

Thema Studis in akademischer Selbstverwaltung
Thema Studis in Studentenwerken
Thema Studiengangskonzeption mit Bologna
Thema Studienfinanzierung
Thema Hochschulzugang
Thema Antidiskriminierung
Thema Antifa & Burschenschaften

1.2 Tandemhochschulen mit VS

Idee einer "Partner*innenbörse". Hochschulen legen auf einer Online-Plattform des fzs ein Profil an. Die Hochschulen in BaWü können dann die Hochschulen mit VS nach einer Tandem-Partnerschaft anfragen, die diese annehmen oder ablehnen können.

Daten für das Profil:
Hochschulart. Fächerspektrum. Studierendenzahl. Höhe der Finanzmittel im Jahr. Campusuni Ja/Nein. Kurze Modellbeschreibung (nur-AStA/StuPa/StuRa/StuPa+FSen/FSK/...)

1.3 Informationsmaterial

Gibts beim fzs: [Publikationen des fzs]

2 Diskussionsprozess

2.1 Öffentlichkeitsarbeit und Anregung von Diskussion an der Hochschule

2.2 Organisation eines VS-Arbeitskreises der Studischaft

3 Modelle

Vorstellung von verschiedenen Modellen

  • StuPa
  • StuPa + FSen (NRW)
  • StuRa wie im Osten
  • FSK
  • nur-AStA
  • nur-Basisgruppen
  • Mischmodelle

4 Satzung

Hier ist die Ausgestaltung des Übergangs maßgeblich. vgl. auch VS Symposium Uebergang

4.1 Notwendige Inhalte

4.2 Möglichkeiten der Rechtlichen Prüfung

  • Justitiariat der Hochschulen
  • Stelle vom Land
  • extern

4.3 Weitere Ordnungen im Zusammenhang mit der VS

5 Urabstimmung

Hier ist die Ausgestaltung des Übergangs maßgeblich. vgl. auch VS Symposium Uebergang

6 Aufgaben und Pflichten der VS

6.1 Finanzen

6.2 Räume

6.3 Soziales Angebot

6.4 Politische Arbeit