VS Symposium Uebergang

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Der Workshop befasste sich mit der Frage der Ausgestaltung der VS vor Ort und des Übergangs von U-Strukturen in die VS. Es gab zunächst ein Plenum, dann eine AG-Phase.

1 Plenum

Wie wollen wir uns eine Satzung geben?
-> Formalia die zu erüllen sind
-> Satzungsarbeit konkret

In einem Satzungsentwurf muss auf jeden Fall enthalten sein, was im Gesetz steht. Für den alten Entwurf von SPD & Grünen von 2010 wäre das also:
Aufgaben & Zuständigkeiten & Zusammensetzung der Organe, Beschlussfassung, Bekanntmachung von Beschlüssen, Grundsätze für freie & gleiche & geheime Wahlen

Aktuell gibt es formal keine studentische Selbstverwaltung, sondern nur eine akademische. Organe, die die Einführung der Verfassten Studierendenschaft koordinieren, müssen also entweder in die alten Strukturen eingebunden, oder gesondert gesetzlich geregelt sein.

Wenn mehrere Modelle für die Verfasste Studierendenschaft zur Wahl stehen, wie wählen?
Option: Präferenzwahl bis ein Modell >50% Zustimmung hat. Option: Jedes Modell kriegt Ja/Nein, das mit den meisten Ja-Stimmen gewinnt.
Beteiligungsquorum wäre für die Legitimation und Akzeptanz gut. Zustimmungsquorum bewirkt dass Neinstimmen mehrfach gewichtet zählen (z.B. Heidelberg 10% Zustimmung = 3000 Ja-Stimmen. Wenn 2999 Ja + 1 Nein = Ja. Wenn 2999 Ja + 0 Nein = Nein), ist deshalb schlecht. Quoren bergen aber die Gefahr, dass die VS an manchen Orten nie eingeführt wird.

2 Kleingruppen

2.1 AG 1

Inhaltliches:

  • Die Arbeit bei der Ausarbeitung der Satzung könnte je nach Begebenheiten an den Hochschulen getrennt werden. z.B. könnten die Fachschaften an manchen Orten sinnvoll "ihren" Teil der Satzung selbst ausarbeiten
  • Grundsätzlich sollte es möglich sein, dass sich Organe die näher an der Basis sind eigene Satzungen geben.

Organisatorisches:

  • Ein Gremium sollte den Support bei der Ausarbeitung einer Satzung koordinieren.
  • Konstitution des Gremiums:
    • Das Gremium wäre rein exekutiv tätig. Es wäre also möglich die Leute als WiHi einzustellen. Aber wer stellt sie ein? -> nicht sinnvoll
    • Wahl des Gremiums wäre möglich. Angesichts der Aufgaben ein wenig unsinnig. Aber wohl am transparentesten.
  • Aufgaben des Gremiums:
    • Gesetzestext und Informationsmaterial von LaStuVe/fzs/etc zur Verfügung stellen
    • Sammlung von Satzungsentwürfen bis zu einer Frist.
    • Juristische Prüfung der Satzungsentwürfe vermitteln. Ergebnis rückmelden, zweite Frist zur Überarbeitung.
    • Publikation der juristisch akzeptablen Satzungsentwürfe. Damit das nicht zu unbersichtlich wird, neben dem Satzungstext eine einseitige Kurzdarstellung publizieren. Kurzdarstellung bestehend aus Antworten (derjenigen die den Entwurf ausgearbeitet haben) auf allgemeine Fragen (die das Gremium gestellt hat).
    • HS beauftragen die Urabstimmung über das Modell oder die Modelle durchzuführen
    • Mobilisierung zur Urabstimmung
  • Kriterium zum Einreichen der Satzungsentwürfe: ~ 20 Unterstützer*innen für einen Entwurf: Flut von Nonsense-Entwürfen wird abgewehrt, aber keine echte Hürde geschaffen.

2.2 AG 2

  • Bei Wahl eines Gründungsausschusses (= "Gremium" AG 1) könnte das Problem von inkompetenten und faulen Gewählten auftreten.
  • Gegenvorschlag: offener AK der die Arbeit koordiniert.
  • Kriterium zum Einreichen der Satzungsentwürfe: 0.5%-Quorum der Wahlberechtigten oder 50 Personen
  • Ablauf der Urabstimmung: mehrere Tage Abstimmungszeit

2.3 AG 3

Haben die Problematik der konkreten Arbeit in der Übergangszeit besprochen.

  • Wenn alles im Umbruch ist, weiß niemand wie man in den neuen Strukturen arbeitet, es gibt Chaus. Auf keinen Fall will man deshalb 2 Brüche U-Modell -> Übergang -> VS
  • Finanzielle Mittel, Räume, ... Wer hat sie in der Übergangszeit? Mit welcher Legitimation?

2.4 AG 4

Hitzige Diskussion über die Machtverhältnisse von FSen vs. HSGen.


3 Überlegungen der AG VS in Heidelberg dazu (14.12.2011)

  • Ein Gesetz soll die Wahl eines studentischen Gründungsausschusses durch die Studierenden neben den sonstigen akademischen Wahlen regeln
  • In dem Gesetz sollten nicht mehr Details als nötig, aber durchaus ein fester Rahmen geschaffen werden:
    • Aufgaben des Gremiums, muss noch in juristisch beschreiben werden:
      • Gesetzestext und Informationsmaterial von LaStuVe/fzs/etc zur Verfügung stellen
      • Vorlagen zum Satzungsschreiben zur Verfügung stellen
      • Diskurs unter den Studis anstoßen (z.B. Material verbreiten, Veranstaltungen durchführen, FSen ansprechen, ...)
      • Sammlung von Satzungsentwürfen bis zu einer Frist.
      • Juristische Prüfung der Satzungsentwürfe vermitteln. Ergebnis rückmelden, zweite Frist zur Überarbeitung.
      • Publikation der juristisch akzeptablen Satzungsentwürfe. Damit das nicht unbersichtlich wird, neben dem Satzungstext eine einseitige Kurzdarstellung publizieren. Kurzdarstellung bestehend aus Antworten (derjenigen die den Entwurf ausgearbeitet haben) auf allgemeine Fragen (die das Gremium gestellt hat).
      • HS beauftragen, die Urabstimmung über das Modell oder die Modelle durchzuführen
      • Mobilisierung zur Urabstimmung
  • Abstimmungszeit "mehrere Tage"
  • Kein Quorum zur Einführung! Wenn eine HS das Quorum nicht packt, kriegt sie nie eine VS, das wäre bitter.
  • Kriterium zum Einreichen der Satzungsentwürfe ist strittig. Miriam findet 20 Unterstützer*innen (vgl. Listen Senatswahl!) ausreichend, die Position der GHG ist 1 % der Wahlberechtigten oder mindestens 50 Studierende.