VS Leitfaden
Das Gerüst des Leitfadens ist beim LaStuVe-AK VS am 30.10. in einer Untergruppe entstanden. Der erste Punkt wurde auf dem VS-Symposium des fzs am 3.12. ausgearbeitet. Der Rest sollte noch genauer ausgearbeitet werden. Damit wird beim LaStuVe-AK VS am 17.12. weitergemacht.
Inhaltsverzeichnis
1 1. Infos
1.1 fzs-Referent*innenpool
Zunächst Themen gesammelt, zu denen der fzs Referent*innen sammeln sollte.
Thema Verfasste Studierendenschaft
- Pool von Rechtsanwält*innen die in dem Bereich firm sind
- PM
- Haftung für Finanzgeschäfte & rechtlicher Rahmen
- Finanzverwaltung-HowTo
- Modelle interner Finanzverteilung
- Einstellung von Studis: Formales (Sozialversicherung, Kindergeld etc) & Praktisches (gleichberechtigte Arbeit mit Angestellten, Arbeitsklima, Verantwortlichkeiten)
- Semesterticket Einführung & Verhandlungen
- Selbstverwalteter Wohnraum
- Studivertretung an Kleinsthochschulen
Thema Studis in akademischer Selbstverwaltung
Thema Studis in Studentenwerken
Thema Studiengangskonzeption mit Bologna
Thema Studienfinanzierung
Thema Hochschulzugang
Thema Antidiskriminierung
Thema Antifa & Burschenschaften
1.2 Tandemhochschulen mit VS
Idee einer "Partner*innenbörse". Hochschulen legen auf einer Online-Plattform des fzs ein Profil an. Die Hochschulen in BaWü können dann die Hochschulen mit VS nach einer Tanedem-Partnerschaft anfragen, die diese annehmen oder ablehnen können.
Daten für das Profil:
Hochschulart. Fächerspektrum. Studierendenzahl. Höhe der Finanzmittel im Jahr. Campusuni Ja/Nein. Kurze Modellbeschreibung (nur-AStA/StuPa/StuRa/StuPa+FSen/FSK/...)
1.3 Informationsmaterial
Gibts beim fzs: [des fzs]
2 Diskussionsprozess
2.1 Öffentlichkeitsarbeit und Anregung von Diskussion an der Hochschule
2.2 Organisation eines VS-Arbeitskreises der Studischaft
3 Modelle
Vorstellung von verschiedenen Modellen
- StuPa
- StuPa + FSen (NRW)
- StuRa wie im Osten
- FSK
- nur-AStA
- nur-Basisgruppen
- Mischmodelle
4 Satzung
Hier ist die Ausgestaltung des Übergangs maßgeblich. vgl. auch VS Symposium Uebergang
4.1 Notwendige Inhalte
4.2 Möglichkeiten der Rechtlichen Prüfung
- Justitiariat der Hochschulen
- Stelle vom Land
- extern
4.3 Weitere Ordnungen im Zusammenhang mit der VS
5 Urabstimmung
Hier ist die Ausgestaltung des Übergangs maßgeblich. vgl. auch VS Symposium Uebergang