SAL
Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL.
Inhaltsverzeichnis
1 Termine/Vortreffen/Rückmeldung/Kontakt
nächste Sitzungen:
- Dienstag, den 23. April 2013, 14:00 s.t. bis 16:00 Uhr -- wer könnte gehen:
- Dienstag, 28.05.13, 14.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag, 02.07.13, 14.00 bis 16.00 Uhr
Nächstes Vortreffen:
Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)
fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html
Arbeitsweise: SAL-Arbeitsweise
Gremienschulung: Gremienschulung
2 Sitzung am 23.4.13
zu tun: mal Beschlüsse zu Gebühren raussuchen
Matrix:
2.1 Matrix:
TOP |
Bezeichnung |
Bemerkungen |
No-Gos, Probleme? | Rückmeldung FSen? wer kümmert sich drum? |
Unser Votum? |
1 |
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2 |
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4a |
PO Master Wohlfahrtsunternehmensführung | Der Master ist berufsbegleitend und somit gesetzlich entgeltpflichtig. Gegen FSK-Beschluss der Gebührenfreiheit, SAL, Senat und Uni können dagegen jedoch nichts ändern. Politische Franz-Enthaltung. Interessant: § 15 (3) (NACHGUCKEN): Gleichstellungsbeauftragte kann zu Prüfungen dazu kommen bei Frauen |
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0 |
4b |
ZO Master Wohlfahrt | Der Master soll zulassungsfrei sein | |
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+ |
4c |
BA Südasienstudien |
u.a. können jetzt 10 ECTS außerhalb des SAI gemacht werden: |
Nachfrage zu ÜK |
Kirsten/Cornelia |
+ |
4d |
MA Südasienstudien |
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Kirsten/Cornelia |
+ |
4e |
MA Japanologie |
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Kirsten/Cornelia |
+ |
4f |
BA NSL Südasien |
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Kirsten/Cornelia |
+ |
4g |
BA Assyriologie |
u.a. Notenanpassung |
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Kirsten/Cornelia |
+ |
4h |
MA Assyriologie |
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Kirsten/Cornelia |
+ |
4i |
MSc Scientific Computing Pro |
in §3(5) steht: "Wird die Master-Prüfung nicht spätestens drei Semester nach Ablauf der Regelstudienzeit vollständig abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch". Alex von MathPhys antwortete für die FS, dass die FS das nicht gut findet und dagegen ist. Er führt an, dass es hierbei nur um eine Änderung ginge. Allerdings. Dies ist offiziell eine Neufassung, daher sollte man dies schon thematisieren mit Verweis auf die Position der FS. Da die FS aber trotzdem für die PO ist, sollten wir uns gemäß der FSK-Positionierung wegen dieses kritischen Punktes enthalten. Dagegen stimmen können wir nach dem FSK-Beschluss zur Gremienarbeit nicht. Wir sollten eine persönliche Stellungnahme hierzu verfassen. Sprache Englisch ok Lissabon Konvention (§6) - kann da jmd anderes nochmal drauf schauen, ob ok so?=> Emanuel: ist in Ordnung §17: Disputation wird eingeführt. Wenn ich das richtig sehe, aber ohne eine Veränderung der ECTS Punkte. Hier würde ich gerne auf den workload zu sprechen kommen. Gibt es dadurch eine Verkürzung der MSc Arbeit???=> Emanuel: Stimmt nicht, in dem Modulhandbuch sind 3 von den 30 LP für die Masterthesis extra für die Präsentation Fragen zu den Anlagen: zu 1) Wie können für den Master nach HD gekommene Studis bitte bereits zu Beginn des 3. FS einen Masterbetreuer kennen? Emanuel: Finde ich nicht so gravierend. Die haben schon einen Abschluss und das sie eben zu Beginn des 3. Fachsemesters jemanden kennen lernen, wenn sie entsprechend studieren kann funktionieren. Allerdings sollte das keine Muss-Regelung sein, sondern eine soll-Regelung, darauf sollte man hinweisen. zu 3) wie kann man ein Industriepraktikum aus dem BSc auch im MSc anrechnen? Außerdem interessiert mich die Regelung zu der MSc Arbeit bzw. den davor gekoppelten Seminaren Emanuel: Kannst Du das etwas genauer erläutern, ich verstehe nicht ganz, was Du meinst. |
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ja, FS empfiehlt Zustimmung Emanuel/Jana |
0 mit persönlicher Erklärung. |
4j |
MSc Scientific Computing ZulO |
§2,1+2 warum unterschiedliche Verfahren für Deutsche und Ausländer (Fristen)? Emanuel: Dringend nachfragen!, denke aber, dass es bei denen einfach auch aufwendiger ist §3,1(3) in meinen augen ein generelles problem? Ja, Englisch ist sinnvoll, wenn nicht ein Muss. Ja, man sollte das iwie überprüfen, aber warum muss es gleich ein TOEFL für mehr als 180 € sein? Hier sollte man mal drüber sprechen... (vor allem, da für Interne meist spezielle Lösungen gefunden werden wie Äquivalente) Emanuel: TOEFL wird hier "nur" als Beispiel angeführt, es gibt auch andere Möglichkeiten, sehe ich daher als irgendwie vertretbar an, nachfragen schadet aber trotzdem nichts. Emanuel: Kritischer finde ich das §3,2(1) die Abschlussnote, die in der Regel qualifiziert und als überdurchschnittlich gilt von 2,7 auf 2,3 angehoben wird. Dies ist genuin gegen den FSK-Grundsatzbeschluss, dass jeder Bachelor-Studi einen Master machen können sollte, es soll das gerade verhindern. Daher sollten wir uns wie oben enthalten, da die FS dafür ist. "wir waren auch nicht sehr erfreut über diese Anhebung [der Note von 2,3 auf 2,7], sehen darin allerdings kein großes Problem. Wir haben uns aus diesem Grund im Fakultätsrat zu diesem Punkt enthalten. |
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0 mit persönlicher Erklärung |
4k |
BSc Economics ZulO |
Ich find das parallele Verfahren ok, weiß aber nicht, wie ihr das seht. Anmerkung/Frage: Wie ist das mit Verwaltungsaufwand für ZulO Haupt- und Nebenfächer? Um wie viele Studis handelt es sich eigentlich und durch was ist die Beschränkung begründet? Ist mir aus dem Antrag nicht so klar geworden. Emanuel: Wir sollten uns auch da mindestens enthalten, es geht hier darum, dass Studis sich für eine Sache *nicht* mehr frei einschreiben können. Das Verfahren ist überdies fragwürdig, man holt sich die Zustimmung dafür schon ein, obwohl noch gar nicht geklärt ist, ob das überhaupt notwendig ist. Das ist bewusst so gemacht, dass wir jetzt dem zustimmen sollen, obwohl wir gar nicht wissen, ob das so notwendig ist. |
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Keine Rückmeldung
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Einfach enthalten ohne Diskussion |
4l |
LA Politik/Economics ZulO |
Siehe 4k zu Verfahren Auch hier keine Kapazitätsangaben und ich blick nicht so durch, kann da jmd Lehramtserfahrenes UNBEDINGT drauf schauen? s.o. |
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Keine Rückmeldung
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0/- mit persönlicher Erklärung |
4m |
MSc Physik ZulO |
In meinen Augen Reaktion auf die Lissabon Konvention... siehe Emanuels Mail Eine sehr fragwürdige Entscheidung, hier geht es darum, dass jedeR BA-AbsolventIn eine Auswahlprüfung absolvieren muss, um zu zeigen, dass er/sie für den Master geeignet ist. Diese Eignung ist aber eigentlich mit Bestehen des Bachelors gegeben, sie wird durch eine solche Regelung, die rechtlich haltbar ist, aber politisch fatal unterwandert. Damit stellt man vielleicht die einzige Errungenschaft der Bachelor/Master-Umstellung in Frage, dass man momentan wenigstens nach dem Bachelor, wenn es schon nicht während des Studiums geht, recht frei innerhalb Europas aufgrund von irgendwie vergleichbaren Abschlüssen wechseln kann. Die Lissabonkonvention wird hier angegangen, man sollte im Interesse an einem für Studierende flexiblen Hochschulraum versuchen, das entsprechend zu verhindern. Die Begründung die hier angeführt wird, ist die, dass ausländische Bewerberinnen und Bewerber "in einigen Ländern" trotz formal guter Noten nicht geeignet sind. Hier wird aber nicht begründet, woran sich das zeigt. Es wird ebenfalls nicht hinterfragt, ob nicht das Lehrangebot für die Studierenden aus dem Ausland ungeeignet ist. Hierbei handelt es sich für meinen Geschmack um eine national-elitäre Haltung, die pauschal ausländische Abschlüsse in Frage stellt. Verräterisch ist hier "in einigen Ländern". Aus diesem Grund sollen nun auch bei Wechseln im Master in höheren Fachsemestern solche Auswahlprüfungen stattfinden. Damit wächst seit der Bolognrareform die Prüfungslast hier noch mehr an: Zur zusätlichen Abschlussprüfung und BA-Arbeit kommt jetzt noch die Auswahlprüfung. Hinzu kommt: Hier wird abschließend geregelt, dass nur Bewerber und Bewerberinnen mit mindestens 2,9 oder die zu den besten 20% des Jahrgangs gehören, zugelassen werden können. Dies ist rigider als in anderen Prüfungsordnungen, dort steht, dass sie in der Regel überdurchschnittliche Leistungen brauchen und darunter inbesondere eine bestimmte Note, bestimmte fachliche Einzelnoten und eine bestimmte ECTS-Note fallen, lässt aber noch Spielraum für anderes. Hinzu kommt, dass es für die besten 20% nicht einmal eine ECTS-Note gibt. Bewerberinnen und Bewerber mit der Note B, die zu den besten 25% eines Faches gehören, haben daher Schwierigkeiten das nachzuweisen. Mit dieser 2,9-Regelung wird letztlich den Menschen auch jegliches Entwicklungspotenzial abgesprochen, was einen master betrifft. Reichte früher eine 4,0 Zwischenprüfung, um danach noch einen Sprung machen und einen guten Abschluss erreichen zu können, schließt die Physik Leute bereits nach 3 Jahren rigider als der Rest der Uni aus.
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0 |
6 |
Lehrerbildung |
Wie ist der weitere Zeitplan, bitte kurz auflisten und im SAL-Protokoll festhalten, ggf. Info an die Fakultäten schicken... |
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7 |
Verschiedenes |
SAL informieren, wie es mit der AG Q aussieht |
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3 Sitzung am 21.03.13
Bericht: Im SAL waren wir zu viert. Es gab drei strittige Tagesordnungspunkte. Die Prüfungsordung des Master-Studienganges Scientific Computing, die Zulassungsordnung für denselben Master, sowie die Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Physik.
Am Master Scientific Computing bemängelten wir in der Prüfungsordnung insbesondere, dass nach einem Überschreiten der Regelzeit um mehr als drei Semester Studierende ihren Prüfungsanspruch verlieren. Wir hielten mit der Fachschaft Rücksprache. Sie teilte uns mit, dass sie auch gegen diese Bestimmung ist. Ihres Erachtens ging es bei der Neufassung aber nicht um diese Punkte. Daher haben wir uns enthalten und eine persönliche Erklärung verfasst. Wir haben dazu eine persönliche Stellungnahmen verfasst, in der wir unsere Kritik begründen.
An der Zulassungsordnung des Master Scientific Computing bemängelten wir, dass die Notengrenze, nach der jemand seinen Bachelor mit überdurschnittlichem Erfolg abgeschlossen hat, von 2,7 auf 2,3 angehoben wurde. Wir hielten mit der Fachschaft Rücksprache, sie war damit auch einverstanden, hat sich zu diesem Punkt enthalten, aber der Prüfungsordnung insgesamt zugestimmt.Daher enthielten wir uns und haben dazu eine persönliche Stellungnahmen verfasst, in der wir unsere Kritik begründen.
Beim Master-Studiengang Physik wird ein Zulassungsverfahren, in dem bpsw. selbst für Bewerber aus England mit einem Bachelor von 2,0 die Eignung überprüft, auf alle Fachsemester ausgedehnt. Dies ist eine Reaktion auf die Lissabonkonvention, da das Fach nach eigener Aussage negative Erfahrungen mit Bewerbern aus einigen Ländern gemacht hätte. Wir haben dazu die Fachschaft nicht erreicht und uns enthalten sowie eine persönliche Erklärung verfasst.
Weiteres zur Sitzung auch hier: http://agsm.fsk.uni-heidelberg.de/index.php/SAL
Wir haben immer so gestimmt, wie es hier steht.
Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Tagesordnungen/TOPs_SAL_21-03-13.pdf
Persönliche Erklärungen: drei Stück, Link einbauen
Aufgekommene Grundsatzprobleme:
- Sprachanforderungen in den modernen Fremdsprachen
- Sprachanforderungen in den alten Sprachen
- Übergreifende Kompetenzen
Interessant/zu beobachten oder zu vertiefen
- Theologieregelung wonach Gleichstellungsbeauftragte an Prüfungen teilnehmen kann
- SAI-Regelung zu ÜK: ein Teil der Punkte wird im SAI angeboten und ist fachbezogen, 10 Punkte sind frei wählbar. Dranbleiben: wie wird das "offen für alle"-Angebot an ÜK im LSF dargestellt
Bericht:
Abstimmungsverhalten und spezifischen Problemen vgl. Tabelle. Das Thema Lehramtsstudium konnte aus Zeitgründen nicht behandelt werden, es hätte auch nicht so viel zu bereden gegeben, da der Bericht, der an diesem Tag herauskam, noch von niemandem gelesen worden war.
Diskussionen gab es zu TOPs ...., hierbei ging es um Ausschließungsverfahren (Notengrenzen beim Übergang BA-MA sowie um eine Zwangsexmatrikulation). Wir haben hierzu Persönliche Erklärungen verfasst. Erfreulich die Entwicklung in den Studiengängen am SAI, die wir vor einem Jahr mitangestoßen haben. Anregend hieran die Regelung zu den ÜK...
Interessant auch zu TOP 4a) Master Wohlfahrtsunternehmensführung (Theologie): § 15 (3) sieht vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte an Prüfungen von Frauen teilnehmen kann auf Antrag der geprfüten. Ob dies in Anspruch genommen wird oder wie es läuft, konnte der Fachvertreter allerdings nichts sagen, aber es wird nachgefragt werden.
3.1 Matrix:
TOP |
Bezeichnung |
Bemerkungen |
No-Gos, Probleme? | Rückmeldung FSen? wer kümmert sich drum? |
Unser Votum? |
1 |
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2 |
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4a |
PO Master Wohlfahrtsunternehmensführung | Der Master ist berufsbegleitend und somit gesetzlich entgeltpflichtig. Gegen FSK-Beschluss der Gebührenfreiheit, SAL, Senat und Uni können dagegen jedoch nichts ändern. Politische Franz-Enthaltung. Interessant: § 15 (3) (NACHGUCKEN): Gleichstellungsbeauftragte kann zu Prüfungen dazu kommen bei Frauen |
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0 |
4b |
ZO Master Wohlfahrt | Der Master soll zulassungsfrei sein | |
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4c |
BA Südasienstudien |
u.a. können jetzt 10 ECTS außerhalb des SAI gemacht werden: |
Nachfrage zu ÜK |
Kirsten/Cornelia |
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4d |
MA Südasienstudien |
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Kirsten/Cornelia |
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4e |
MA Japanologie |
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Kirsten/Cornelia |
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4f |
BA NSL Südasien |
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Kirsten/Cornelia |
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4g |
BA Assyriologie |
u.a. Notenanpassung |
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Kirsten/Cornelia |
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4h |
MA Assyriologie |
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Kirsten/Cornelia |
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4i |
MSc Scientific Computing Pro |
in §3(5) steht: "Wird die Master-Prüfung nicht spätestens drei Semester nach Ablauf der Regelstudienzeit vollständig abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch". Alex von MathPhys antwortete für die FS, dass die FS das nicht gut findet und dagegen ist. Er führt an, dass es hierbei nur um eine Änderung ginge. Allerdings. Dies ist offiziell eine Neufassung, daher sollte man dies schon thematisieren mit Verweis auf die Position der FS. Da die FS aber trotzdem für die PO ist, sollten wir uns gemäß der FSK-Positionierung wegen dieses kritischen Punktes enthalten. Dagegen stimmen können wir nach dem FSK-Beschluss zur Gremienarbeit nicht. Wir sollten eine persönliche Stellungnahme hierzu verfassen. Sprache Englisch ok Lissabon Konvention (§6) - kann da jmd anderes nochmal drauf schauen, ob ok so?=> Emanuel: ist in Ordnung §17: Disputation wird eingeführt. Wenn ich das richtig sehe, aber ohne eine Veränderung der ECTS Punkte. Hier würde ich gerne auf den workload zu sprechen kommen. Gibt es dadurch eine Verkürzung der MSc Arbeit???=> Emanuel: Stimmt nicht, in dem Modulhandbuch sind 3 von den 30 LP für die Masterthesis extra für die Präsentation Fragen zu den Anlagen: zu 1) Wie können für den Master nach HD gekommene Studis bitte bereits zu Beginn des 3. FS einen Masterbetreuer kennen? Emanuel: Finde ich nicht so gravierend. Die haben schon einen Abschluss und das sie eben zu Beginn des 3. Fachsemesters jemanden kennen lernen, wenn sie entsprechend studieren kann funktionieren. Allerdings sollte das keine Muss-Regelung sein, sondern eine soll-Regelung, darauf sollte man hinweisen. zu 3) wie kann man ein Industriepraktikum aus dem BSc auch im MSc anrechnen? Außerdem interessiert mich die Regelung zu der MSc Arbeit bzw. den davor gekoppelten Seminaren Emanuel: Kannst Du das etwas genauer erläutern, ich verstehe nicht ganz, was Du meinst. |
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ja, FS empfiehlt Zustimmung Emanuel/Jana |
0 mit persönlicher Erklärung. |
4j |
MSc Scientific Computing ZulO |
§2,1+2 warum unterschiedliche Verfahren für Deutsche und Ausländer (Fristen)? Emanuel: Dringend nachfragen!, denke aber, dass es bei denen einfach auch aufwendiger ist §3,1(3) in meinen augen ein generelles problem? Ja, Englisch ist sinnvoll, wenn nicht ein Muss. Ja, man sollte das iwie überprüfen, aber warum muss es gleich ein TOEFL für mehr als 180 € sein? Hier sollte man mal drüber sprechen... (vor allem, da für Interne meist spezielle Lösungen gefunden werden wie Äquivalente) Emanuel: TOEFL wird hier "nur" als Beispiel angeführt, es gibt auch andere Möglichkeiten, sehe ich daher als irgendwie vertretbar an, nachfragen schadet aber trotzdem nichts. Emanuel: Kritischer finde ich das §3,2(1) die Abschlussnote, die in der Regel qualifiziert und als überdurchschnittlich gilt von 2,7 auf 2,3 angehoben wird. Dies ist genuin gegen den FSK-Grundsatzbeschluss, dass jeder Bachelor-Studi einen Master machen können sollte, es soll das gerade verhindern. Daher sollten wir uns wie oben enthalten, da die FS dafür ist. "wir waren auch nicht sehr erfreut über diese Anhebung [der Note von 2,3 auf 2,7], sehen darin allerdings kein großes Problem. Wir haben uns aus diesem Grund im Fakultätsrat zu diesem Punkt enthalten. |
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4k |
BSc Economics ZulO |
Ich find das parallele Verfahren ok, weiß aber nicht, wie ihr das seht. Anmerkung/Frage: Wie ist das mit Verwaltungsaufwand für ZulO Haupt- und Nebenfächer? Um wie viele Studis handelt es sich eigentlich und durch was ist die Beschränkung begründet? Ist mir aus dem Antrag nicht so klar geworden. Emanuel: Wir sollten uns auch da mindestens enthalten, es geht hier darum, dass Studis sich für eine Sache *nicht* mehr frei einschreiben können. Das Verfahren ist überdies fragwürdig, man holt sich die Zustimmung dafür schon ein, obwohl noch gar nicht geklärt ist, ob das überhaupt notwendig ist. Das ist bewusst so gemacht, dass wir jetzt dem zustimmen sollen, obwohl wir gar nicht wissen, ob das so notwendig ist. |
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Keine Rückmeldung
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Einfach enthalten ohne Diskussion |
4l |
LA Politik/Economics ZulO |
Siehe 4k zu Verfahren Auch hier keine Kapazitätsangaben und ich blick nicht so durch, kann da jmd Lehramtserfahrenes UNBEDINGT drauf schauen? s.o. |
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Keine Rückmeldung
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0/- mit persönlicher Erklärung |
4m |
MSc Physik ZulO |
In meinen Augen Reaktion auf die Lissabon Konvention... siehe Emanuels Mail Eine sehr fragwürdige Entscheidung, hier geht es darum, dass jedeR BA-AbsolventIn eine Auswahlprüfung absolvieren muss, um zu zeigen, dass er/sie für den Master geeignet ist. Diese Eignung ist aber eigentlich mit Bestehen des Bachelors gegeben, sie wird durch eine solche Regelung, die rechtlich haltbar ist, aber politisch fatal unterwandert. Damit stellt man vielleicht die einzige Errungenschaft der Bachelor/Master-Umstellung in Frage, dass man momentan wenigstens nach dem Bachelor, wenn es schon nicht während des Studiums geht, recht frei innerhalb Europas aufgrund von irgendwie vergleichbaren Abschlüssen wechseln kann. Die Lissabonkonvention wird hier angegangen, man sollte im Interesse an einem für Studierende flexiblen Hochschulraum versuchen, das entsprechend zu verhindern. Die Begründung die hier angeführt wird, ist die, dass ausländische Bewerberinnen und Bewerber "in einigen Ländern" trotz formal guter Noten nicht geeignet sind. Hier wird aber nicht begründet, woran sich das zeigt. Es wird ebenfalls nicht hinterfragt, ob nicht das Lehrangebot für die Studierenden aus dem Ausland ungeeignet ist. Hierbei handelt es sich für meinen Geschmack um eine national-elitäre Haltung, die pauschal ausländische Abschlüsse in Frage stellt. Verräterisch ist hier "in einigen Ländern". Aus diesem Grund sollen nun auch bei Wechseln im Master in höheren Fachsemestern solche Auswahlprüfungen stattfinden. Damit wächst seit der Bolognrareform die Prüfungslast hier noch mehr an: Zur zusätlichen Abschlussprüfung und BA-Arbeit kommt jetzt noch die Auswahlprüfung. Hinzu kommt: Hier wird abschließend geregelt, dass nur Bewerber und Bewerberinnen mit mindestens 2,9 oder die zu den besten 20% des Jahrgangs gehören, zugelassen werden können. Dies ist rigider als in anderen Prüfungsordnungen, dort steht, dass sie in der Regel überdurchschnittliche Leistungen brauchen und darunter inbesondere eine bestimmte Note, bestimmte fachliche Einzelnoten und eine bestimmte ECTS-Note fallen, lässt aber noch Spielraum für anderes. Hinzu kommt, dass es für die besten 20% nicht einmal eine ECTS-Note gibt. Bewerberinnen und Bewerber mit der Note B, die zu den besten 25% eines Faches gehören, haben daher Schwierigkeiten das nachzuweisen. Mit dieser 2,9-Regelung wird letztlich den Menschen auch jegliches Entwicklungspotenzial abgesprochen, was einen master betrifft. Reichte früher eine 4,0 Zwischenprüfung, um danach noch einen Sprung machen und einen guten Abschluss erreichen zu können, schließt die Physik Leute bereits nach 3 Jahren rigider als der Rest der Uni aus.
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6 |
Lehrerbildung |
Wie ist der weitere Zeitplan, bitte kurz auflisten und im SAL-Protokoll festhalten, ggf. Info an die Fakultäten schicken... |
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Verschiedenes |
SAL informieren, wie es mit der AG Q aussieht |
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Rückmeldung wg. PrO & ZulO Scientific Computing MSc vom 13.3.13
wir waren an der Erstellung der Prüfungsordnung ausreichend beteiligt.
Wir haben sowohl in der Studkom, als auch im Fakrat zugestimmt.
Intern haben wir das Problem diskutiert, dass die Prüfungssprache nun
Englisch ist, im Master Mathematik aber weiterhin Deutsch. Das ist
deswegen ein Problem, weil ein Großteil des Vorlesungsangebots identisch
ist und wir deswegen befürchtet haben, dass die Notwendige Breite in
beiden Studiengängen nicht gewährleistet werden kann. Wir haben dieses
Problem jedoch in der Fakultät diskutiert und die Zusicherung des
Fakrats, dass im Zweifelsfall Veranstaltungen gedoppelt werden.
Deswegen könnt ihr aus unserer Sicht gerne zustimmen.
4 Sachen in Arbeit
größere inhaltliche Projekte: auf der Seite SAL-in-Arbeit
5 Archiv
2013: || || || || || || || 21-03-13 || 19-02-13 ||
2012:|| 18-12-12 || 27-11-12 || 23-10-12 || 18-09-12 || 10-07-12 || 04-06-12 || 08-05-12 || 20-3-12 || 14-2-12 || 17-1-12 ||
2011: || 22-11-11 || 18-10-11 || 5-7-11 ||
Vorher: Alter Kram, den mal jemand aufräumen könnte...