ZGK: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Studentische Mitbestimmung
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Grundsätzliches Es handelt sich um eine Zurufkommission des Rektorats. Die FSK lehnt Zurufkommissionen ab. Solange es sie gibt, macht die FSK aber keine Fundam…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Grundsätzliches
+
Am 30.11.2010 tagt die Kommission. Für diese Sitzung muss der FSK-Vertreter in der ZGK am 16.11. mandatiert werden, da danach keine FSK-Sitzung mehr stattfindet.<br>
  
Es handelt sich um eine Zurufkommission des Rektorats. Die FSK lehnt Zurufkommissionen ab.
+
Es handelt sich um eine Zurufkommission des Rektorats. Die FSK lehnt Zurufkommissionen ab. Solange es sie gibt, macht die FSK aber keine Fundamentalopposition, sondern versucht, mitzuarbeiten - obwohl man damit eigentlich eine undemokratische Praxis legitimiert; nicht hinzugehen würde aber vom Rektorat instrumentalisiert werden, außerdem bestünde die Gefahr, dass das Rektorat sich nur noch "Jubelperser" für solche Kommissionen sucht. Diese Problematik sprechen wir außerhalb der ZGK vorbereitend in der AGSM und außedem in der Transparenzkommission und im Senat an.
  
Solange es sie gibt, macht die FSK aber keine Fundamentalopposition, sondern versucht, mitzuarbeiten - obwohl man damit eigentlich eine undemokratische Praxis legitimiert; nicht hinzugehen würde aber vom Rektorat instrumentalisiert werden, außerdem bestünde die Gefahr, dass das Rektorat sich nur noch "Jubelperser" für solche Kommissionen sucht.
+
Beschlussvorlage für die ZGK am 30.11.:
  
Am 30.11.2010 tagt die Kommision
+
1. Für die Studiengebührenanträge werden zwar Voten aus dezentralen Studiengebührenkommissionen eingeholt, aber nicht die inhaltlich z
 +
 
 +
2. Die Unterlagen werden erst sehr kurzfristig fertiggestellt und verschickt werden. Dies erschwert die Vorbereitung erheblich. Solange die Kommission noch existiert, sollte die Verwaltung die Unterlagen frühzeitig verschicken. Es reicht auch eine .<br>
 +
 
 +
<br>

Version vom 14. November 2010, 21:34 Uhr

Am 30.11.2010 tagt die Kommission. Für diese Sitzung muss der FSK-Vertreter in der ZGK am 16.11. mandatiert werden, da danach keine FSK-Sitzung mehr stattfindet.

Es handelt sich um eine Zurufkommission des Rektorats. Die FSK lehnt Zurufkommissionen ab. Solange es sie gibt, macht die FSK aber keine Fundamentalopposition, sondern versucht, mitzuarbeiten - obwohl man damit eigentlich eine undemokratische Praxis legitimiert; nicht hinzugehen würde aber vom Rektorat instrumentalisiert werden, außerdem bestünde die Gefahr, dass das Rektorat sich nur noch "Jubelperser" für solche Kommissionen sucht. Diese Problematik sprechen wir außerhalb der ZGK vorbereitend in der AGSM und außedem in der Transparenzkommission und im Senat an.

Beschlussvorlage für die ZGK am 30.11.:

1. Für die Studiengebührenanträge werden zwar Voten aus dezentralen Studiengebührenkommissionen eingeholt, aber nicht die inhaltlich z

2. Die Unterlagen werden erst sehr kurzfristig fertiggestellt und verschickt werden. Dies erschwert die Vorbereitung erheblich. Solange die Kommission noch existiert, sollte die Verwaltung die Unterlagen frühzeitig verschicken. Es reicht auch eine .