ZGK

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Am 30.11.2010 tagt die beratende Zentrale Studiengebührenkommission. Für diese Sitzung muss der FSK-Vertreter in der ZGK am 16.11. mandatiert werden, da danach keine FSK-Sitzung mehr stattfindet. Da keine Unterlagen vorliegen, konnte kein inhaltliches Vorteffen stattfinden (obwohl es kein Problem für die Verwaltung gewesen wäre, die Anträge weiterzuleiten, angeblich fehlen nur detaillierte Finanzaufstellunge, die inhaltlichen Anträge, die es zu beraten gegeben hätte, müssten vorliegen.) :

Entwurf einer Beschlussvorlage zur ZGK für die FSK-Sitzung am 30.11.:

1. Für die Studiengebührenanträge werden zwar Voten aus dezentralen Studiengebührenkommissionen eingeholt, aber nicht die inhaltlich zuständigen Studienkommissionen. In Zukunft sollten die Studienkommissionen beteiligt werden und ggf. auch der SAL; gerade bei großen Anträgen, bei denen viel Geld ausgegeben wird, muss eine kompetente inhaltliche Prüfung erfolgen. Wir sprechen das an.

2. Die Unterlagen werden erst sehr kurzfristig fertiggestellt und verschickt werden. Dies erschwert die Vorbereitung erheblich - und macht sie, gerade weil vorher nicht auf inhaltliche Begutachtung Wert gelegt wurde, mehr oder weniger unmöglich. Solange die Kommission noch existiert, sollte die Verwaltung dafür sorgen, dass die Unterlagen frühzeitig verschickt werden. Es reicht auch eine Vorabaufstellung, um sich inhaltlich über die Anträge zu informieren. Detailarbeit kann auch kurzfristig vor der Sitzung geschehen.

In Zukunft darf sowas nicht mehr vorkommen, wir sprechen das auf der AGSM an, Unterlagen müssen so verschickt und fertig gestellt werden, dass eine ordentliche Vorbereitung möglich ist. Es ist nicht Aufgabe der FSK, sich darum zu kümmern, dass die Unterlagen über andere Kanäle zusammenkommen, es ist Aufgabe der ZUV. Das gilt auch für andere Gremien.

3. Vorgehen für die Sitzung: der FSK-Vertreter sichtet die Unterlagen und sorgt auf dem letzten Vortreffen eine Abstimmungsempfehlung, die an die Diskussionsliste geschickt wird. Sollte es brenzlige Sachen geben, muss die Refkonf entscheiden.

Bei der Erarbeitung der Abstimmungsemfpehlung sollen positive Voten der Fachschaften zu einzelnen Anträgen berücksichtigt werden. In der ZGK-Sitzung ist bei Anträgen, die nicht mit den FSen besprochen wurden, diesbezüglich nachzufragen, warum dies nicht geschehen ist; schließlich ist die Beteiligung der Studierenden gerade bei Studiengebühren dem Rektorat so wichtig. Dies wird aber auch grundlegend in der Transparenzkommission angesprochen.

5. Es ist bedauerlich, dass die Höhe der genau verfügbaren Mittel nicht verfügbar ist. Diese Problematik sprechen wir in der Transparenzkommission an.

6. Intern: wir sollten dennoch gucken, hier rascher die Unterlagen intern weiterzuleiten.

Wenn von FSen keine Rückmeldungen kommen, dann sollte man sich - auch in anderen Gremien - enthalten: wir informieren die FSen frühzeitig und es kein großer Aufwand sich zu melden. Es kann aber nicht an den Interessen und dem Vorwissen der Leute in den Gremien liegen, ob sie was zu Anträgen sagen oder nicht, weil das erst recht zu Verzerrungen führt und man alle FSen, die sich nicht gemeldet haben, eigentlich gleichbehandeln müsste.