Wahlfristen

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1 Wahlen: Fristen

Wahlen werden für mind. 3 aufeinanderfolgende Vorlesungstage, mind. 5 aufeinanderfolgende Stunden gehalten.


1.1 Bekanntmachung:

auf zentraler Ebene mind. 56 Tage vor der Wahl (mind. 30 Vorlesungstage). Auf dezentraler Ebene 28 Tage (mind. 15 Vorlesungstage)


1.2 Wählerverzeichnisse:

Einsicht in den Wählerverzeichnissen: 35 Tage vor der Wahl bei zentralen Wahlen, 20 bei dezentralen Wahlen unter Aufsicht von wenigstens einem Mitglied für mind. 5 Vorlesungstage.
Änderungsanträge: spätestens 5 Vorlesungstage vor dem ersten Wahltag.
Wählerverzeichnisse spätestens 3 Tage vor dem ersten Wahltag abschließen.



1.3 Wahlvorschläge und Kandidaturen:

>BEI DIESEM ABSCHNITT DRÜBER LESEN UND KORRIGIEREN:

Wahlvorschläge und Kandidaturen sollen bei zentralen Wahlen 10 Vorlesungstage und bei dezentralen Wahlen bis 5 Vorlesungstage vor dem ersten Wahltag um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingereicht worden sein.
Korrigierte Fassungen des Wahlvorschlags müssen spätestens zwei Tage vor der ursprünglichen Frist eingereicht werden
Spätestens am dritten Tag nach Ende der Frist müssen korrigierte Kandidaturen und Wahlvorschläge eingereicht werden (Erläuterung: für zentrale Wahlen: sieben V-Tage; für dezentrale Wahlen: zwei V-Tage vor der Frist).


1.4 Briefwahlen:

Briefwahlen können nur bis zum 3. Vorlesungstag vor der Wahl beantragt werden.
Der Wahlbriefumschlag muss bis zum Ende der Wahl beim Wahlausschuss vorliegen.


1.5 Auszählung der Wahlergebnisse:

Die Auszählung erfolgt am ersten, gegebenenfalls auch am zweiten Vorlesungstag, und am weiteren darauffolgenden Vorlesungstagen nach Ende der Wahl durchgeführt.