SAL

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Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL

1 Termine/Vortreffen/Rückmeldung/Kontakt

nächte Sitzung: 20.3., 13:00 - 15:00

Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_SAL_20-03-12.pdf
Nächstes Vortreffen: steht noch nicht fest

Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)

fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html

2 Sachen in Arbeit

Grundsatz-Positionierungen

Ausblick: Themen für die Zukunft

  • Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg
  • Was ist mit den Modulhandbüchern? Die sollten eigentlich auch verlinkt werden und zwar auch zentral
  • in Zukunft auf die Kostenkalkulation achten bei Gebührensatzungen !

3 Für die SAL-Sitzung am 20.3.

3.1 Mandatierungsmatrix für die SAL-Sitzung am 20.3.12

Tagesordnung ist hier: 

TOP 
worum geht es
Probleme/Anmerkungen
no-go-Check
FS-Votum?
Mandatierung
1





2





3





3a
Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO)

Verfahren und Inhalte problematisch

vgl. unten

es gibt no-gos - vgl. unten

UFG/VA; Klassische Archäologie, Chemie, Geologie, Geowissenschaften

=> anschreiben!!!

Rückverweis, wenn abgestimmt wird: ablehnen
4





4a
Promotionsordnung Nat-Math-Gesamtfakultät (Änderung)

gut: Es wird versucht, nach den unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zu unterscheiden und indidviduell zu regeln.

Aber: Warum werden die vier- und dreijährigen BA-Absolvent*innen gleich behandelt? Pharmazie-Absolvent*innen werden auch nach 8 Semestern zugelassen, die vierjährigen BA-Leute sind hier benachteiligt.


==> Mail an Tim und Golo ging raus (12.03.)

///

Jana:  Ich hab ne Mail schon vorbereitet =) Und noch 2 Frage von mir: Warum behandelt man Fachhochschulabsolventen anders? Sollte nach Bologna die Art der Hochschule nun eigentlich nicht egal sein? Welcher Paragraph des LHG sagt, dass 4jährige BSc/BA zur Promotion zugelassen werden sollen (kam am Fr auf)?

0
4b
Promotionsordnung VerKult-Fak (Änderung)

wurde nochmal nachgeschärft nach der letzten Beratung im SAL.

Die Zulassung § 4 (1) ist sehr rigide: Zeugnis mit Auszeichnung, Kolloquium mit 1,0 und noch was

Keine Differenzierung zwischen drei- und vierjährigen BA-Studierenden

Verfahren in der Fakultät klären

eidesstattliche Erklärung schiebt die Last auf eine Seite - wenn die rein kommt, sollte auch eine Erklärung rein, dass die Profs nicht veröffentlichen dürfen...


==> mit den Leuten in der Studienkommission reden

4c
Master-Studiengang Religionswissenschaft (Änderung PRO)

Eilentscheid des Dekans

Erweiterung bei der Wahl des Begleitfachs - mehr möglich

Multiple Choice nicht mehr möglich


Erkundigung ergab: PO ging am Fachrat vorbei. Inhaltlich wohl ok, aber wir sollten Frau Prohl mal sagen, warum der Fachrat nicht beteiligt wurde, dessen gewählte Sprecherin sie doch ist ;-)

Jana: Bin für + und einen Hinweis auf die wichtige Beteiligung > oder gibts bei denen immer Probs?

0
4d
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung PRO)

Portugiesisch wurde abgeschafft und wird nun wieder aufgenommen. Hätte eigentlich gar nicht gestrichen werden sollen, die Streichung wird nun rückgängig gemacht. Insofern handelt es sich zwar um ein Umlaufverfahren, aber auch um eine Korrektur, die schon länger fällig war und inhaltlich  schon vorher geklärt


+
+
4e
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung ZulO)

pro: geht nur darum, Portugiesisch zuzulassen

aber: Zulasungausschuss könnte auch Studis haben.


+
+
4f
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Änderung PRO)

3.Semester wird verkürzt (bis 15.12.), dann Klausuren und so beginnt die Masterarbeit realistisch Anfang/Mitte Januar (eine Wo nach Ablegen der letzten Prüfung, auch das ist arg knapp) >>> geht ins 4. Semester (Vorlesungszeit) rein, wo noch Veranstaltungen statt finden

Angeblich gibt es keine Probleme (laut SÜD)

Ausgabe der Arbeit über die vorlesungsfreie Zeit erscheint uns nicht sinnvoll - sowas kann man ja gerne machen, aber nicht als Regelfall >> Hinweis auf Finanizierung/Job

Was ist mit den neuen Sprachkombis?



==> mit der FS reden und den Leuten im Fachrat
4g
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Neufassung ZulO)

§3, 1: Warum AUCH Prädikatsexamen Jura oder Medizin StaatsEx mit "gut"? Was hat das mit Dolmetschen zu tun???

§3, 2: Sprachniveau auch über BA Abschluss. Gut, aber wie geregelt?

§4, 2: seltsam - beim Eignungstest kann man die Bewertung minimal erhöhen - warum? nur für die Reihung? dann muss man halt losen

§4, 3: alternativ zum Eignungstest können vergleichbare Leistungen anerkannt werden.>>> die Kriterien für die sollten präzisiert werden "insbesondere ausschlaggegeben hierbei können sein"

Wir wollen Studis im Prüfungsausschuss


==> unbedingt die FS kontaktieren

4h
Bachelor-Studiengänge Romanistik: Französisch, Spanisch, Italienisch, Lehramt Französisch, Spanisch, Italienisch (Änderung Satzung für Aufnahmeprüfung)

Es geht um Care.

Die Leute müssen bisher keine Einstufung machen, jetzt schon. Das ist eine Ungleichbehandlung  gegenüber den anderne Studierenden. Das stimmt natürlich.

Eigentlich sollten aber alle zugelassen werden, auch die, die die Voraussetzungen noch nicht haben und diese dann nachholen.

Jana: Ist das eine Grundsatzentscheidung oder eure Meinung? Ich kann schon verstehen, dass zumind. Grundkenntnisse wünschenswert sind, wenn man eine Sprache studieren möchte. Aber vielleicht hab ich das auch nicht so ganz verstanden, finde das alles sehr unübersichtlich & schlecht verständlich.



0
4i
Bachelor-Studiengang Geowissenschaften (Satzung für die Aufnahmeprüfung)

So ist das eine reine Symptombekämpfung. Es gab noch mehr Vorschläge (QMS?).

Wir wollen eigentlich Gesamtpakete und nicht isolierte Maßnahmen, zumal die PO ja geändert werden soll. Müsste man nachfragen, ansonsten zurück verweisen?

Anm. von Jana: Bitte unbedingt darauf hinweisen, dass in den Formulierungen Eignungsfeststellungsverfahren steht > Das ist was ganz anderes als ein Auswahlverfahren.

Inhaltlich: Nach der Begründung von Herr Altherr Chemie und Mathe die wichtigsten NF sind, könnte §6, 1b-A so modifiziert werden, dass 3-std. Chemie noch vor ac) gereiht wird




4j
Master-Studiengang Chemie, Master-Studiengang Geographie; Master-Studiengang Geowissenschaften (Änderung der PROs)
wow, wir finden nichts. Wir sind dafür.


+
4k
Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung)
siehe unten


-


















































4 Detailkritik zum 20.3.

4.1 TOP 3a Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO)

Verfahren:

-Studienkommission bei Chemie/Geowissenshaften nicht beteiligt, an der PhilFak Fachräte (Klass. Archäologie, Ur- und Frühgeschichte/VA) nicht beteiligt. Studierende, die nachgefragt haben, aus Chemie wurden nicht beteiligt

- Ist bereits Trägerfakultät bestimmt?


PO:

- §3, 2: Zwangsexmatrikulierung

- §3, 8: Warum werden selbstorganisierte Praktika und Exkursionen grundsätzlich nicht anerkennt?/// Anm. Melanie: Dass selbst organisierte Exkursionen nicht eingebracht werden können, ist sinnvoll, solange aber auch genug Lehrangebote von Dozentenseite präsentiert werden.

- §3, 4&5: Gutes Eingehen auf unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen

-§20, 1: Fehlversuche von anderen Unis werden angerechnet.Nur eine Wdh von Prüfung ist mgl.

- Anlage 1

--Tutorien Pflicht? Wieso? erscheint nicht sinnvoll. /// Anm. Melanie: Dass Tutorien verpflichtend sind, entspricht den Fächern des ZAW, passt sich also gut in die Ur- und Frühgeschichte an.

-- Vorlesungen teilweise sehr niedrig bepunktet.

- Anmerkungen von UFK (Melanie):

-- Proseminare und die zugehörigen Tutorien sind viel zu niedrig bepunktet, 2 Punkte für ein ganzes Seminar kann nicht sein, wenn Übungen 3-6 Punkte bekommen

-- was im Wahlpflichtmodel ausgewählt werden kann/soll/muss. Das ist je nach (Prüfungs-)Aufwand der Übungen etc auch recht viel
-- Modul A5 muss deutlich klar strukturiert werden, was an dieser Stelle eingebracht werden muss.


Satzung für Kommission GKGA:

§3c: Von Studierenden gewählte Studierende in den Kommissionen? Geht nach LHG nicht.

Insgesamt: Arge Kompetenzbündelung (§2)

§6: Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmengleichheit. (?)


ZulO:

§3, 2.3: Kann-Bestimmung bei Bewertung des "überdurchschnittlichen Ergebnisses"

=> "...und/oder - leistungen" eingefügen...

Kapazitätsrechnungen:

- Starke Anstiege von Studienzahlen bei Geo... wieviele sind denn bisher in den Veranstaltungen? Frau Schröder angemailt von Jana (12.03.)


No-go-check

- § 3, § 8.1d: Zwangsexmatrikulation bei Fristüberschreitung: Schlecht. Vor allem bei Forschungsmaster, da kann es doch mal passieren, dass man ein paar Monate läger vor Ort bleibt, eine Grabung kann ja mal auf einmal spannend werden - und das Thema der Abschlussarbeit oder eine mögliche Promotion sollte man im Blick behalten können....

- § 7.6: Anerkennung von Leistungen von anderen Unis (studienbegleitend, Abschlussprüfung, Masterarbeit) => restriktiv.


Zum Verfahren
# Wenn ich es richtig sehe, dann wurde in der Fakultät für Chemie und
Geowissenschaften gar nicht diskutiert, sondern nur gesagt, dass muss
durch -- und in der PhilFak dann, das sei schon abgestimmt. Dieses
Verfahren ist unangemessen für langfristige Entscheidungen. Es geht
nicht ums Büffet für die Jahresfeier, sondern um einen Studiengang,
der Menschen zu einem sinnvollen Abschluss führen soll.

"formale" Kriterien:
# die unterschiedliche Bepunktung (wurde auch in den Q-Verfahren immer wieder angesprochen und ist eben keine Rechenübung, sondern sollte einer inhaltlichen Überlegung entspringen. Faustregel: Fachfremde oder Fachfernere müssen in der Regel mehr Punkte bekommen als "InsiderInnen" (VL in Master UFG 3P in Geoarch nur 2P; flexible Angaben 3-7P wer macht hier die P fest usw.)
# die offenbar unreflektierte Übernahme der ÜK-Regelungen, die ohnehin überarbreitet werden müssten. Im UFG Master gibt es keine ÜK zu erbringen


  1. Der neu gewählte UFG-Fachrat wurde nicht beteiligt, Sachen, die in Geowissenschaften sinnvoll sein mögen, weil "Wissenschaft" dort so funktioniert, einfach übernommen, ohne die Entsprechungen der anderen "Wissenschaftskultur" zu übernehmen. D.h. anstatt hier
    a) mal einen durchdachten und in beiden "Fachkulturen" im fachlichen und transdisziplinären Dialog entwickelten und von beiden getragenen transdisziplinären Studiengang vorzulegen, wird hier doch handwerklich arg geschludert und
    b) die neuen Gremienstrukturen (angeblich wurde ja auf der
    Ex-Ini-Begehung behauptet, die Entscheidungen seien nach Unten
    verlagert worden und die Gremien würden stärker beteiligt) eben gerade gar nicht erst kontaktiert.
    (Und auch hier gilt: das ist eigentlich nicht unsere Aufgabe - bitte
    das Formblatt ändern und die Fachräte in dem Formblatt zur Einrichtung eines STudiengangs aufnehmen; das Ding ist ohnehin steinalt, da noch in alter Rechtschreibung verfasst und sollte eh mal überarbeitet
    werden...)

Unser Ziel ist ein solider Studiengang, fundiert erarbeitet,
durchdacht und mit Profil. Um den zu bekommen, muss das jetzt in die UFG zurück. Noch schaffen wir das mit dem Beginn im WiSe 12/13 -
soviele Leute sind das eh nicht und Werbung kann man auch machen, der STudiengang kommt ja und wir schaffen das und da muss die Po noch nciht ganz stehen. Also nur falls die sagen, dass es dann für die Werbung zu spät ist. Bei den teilzeitstudiengängen wurde uns ja gesagt, dass man die Leute einfach erst mal zulässt und guckt, welche Probleme entstehen - das kann man da ja dann ja wohl so ähnlich machen
(nur wird es da dann eine PO geben)

4.2 TOP 4k Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung)

bereits Frau Reiher merkt einiges an.

§ 4 (2) Nachweis von Latein - davon kann man befreit werden, wenn man andere Voraussetzungen hat ==> diese könnte man gleichstellen, dann sind nicht die Leute mit Lateinkenntnissen

- Wer wird zugelassen:

es wird keine Aussage über Bachelorstudenten gemacht, man braucht generell ein rechtskundliches Studium an einer Universität und die zugehörige Staatsprüfung (1. oder 2.). Leute von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn sie zu den 10% besten gehören - dann müssen sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. (Anm: Voraussetzung für Uni-Studenten zur Bewerbung ist die Note "vollbefriedigend", welche ca. 12% der Studenten erreichen.

Stimmt, aber zwei große "Abers": 1. Da ist aber nicht per Satzung ausgeschlossen, dass es mehr sind, hier werden Leute, die dazu u.U. geeignet wären aufgrund einer rein quantitativen Selektion  ausgeschlossen, ohne anzuschauen, ob sie entsprechend gut sind

2. Uniabsolventen können bis zu einer Note von 6,5 Punkten genommen werden, eine solche Ausnahme ist dort nicht möglich!)

Ausländische Studierende mit Abschluss aus dem Ausland können nur in HD studieren, wenn sie schon 4 Semester in D studiert haben, 2 davon in HD. Außerdem müssen sie auch noch deutsche Arbeiten vorlegen können, die mit befriedigend bewertet wurden und innerhalb von 3 Monaten 3 Klausuren schreiben... Hört sich ein bisschen übertrieben an und faktisch ausschließend an! 

Das gleiche gilt außerdem auch für deutsche Studenten, die Jura im Ausland studiert haben...

- Änderung der Einreichung: Eidesstattliche Erklärung, elektronische Version.

- Sprache: man kann auch in einer "europ. Hauptsprache" schreiben (anstatt deutsch). Ist aber ziemlich restriktiv, man braucht einen Prof, der nativ zB englisch spricht und bereit ist, als Gutachter für Sprachliches zu fungieren.

- Korrekturfrist: 2 Semester ist ganz schön viel => ein ganzes Jahr! Was macht man dann in der Zeit?

- Einführung Note "satis bene": Find ich gut (marlina). Gibt quasi ne weitere Zwischenstufe. Gibt es zwar sonst noch nicht an vielen Orten in D, aber vielleicht führens ja mal mehr Leute ein. Vorher gab es nur "ausreichend" und "gut", jetzt gibt es dazwischen noch "befriedigend".

- Wiederholung mündl. Prüfungs frühstens ein halbes Jahr später könnte man auch diskutieren, ob das nicht n bisschen lang ist.

- Verleihung des Doktortitels kann widerrufen werden, wenn Fakultät ihre Pflichtexemplare von veröffentlichten Doktorarbeiten nicht innerhalb eines Jahre erhält?!?

- §22 => ursprünglicher Absatz (2) aus §21 wurde gelöscht. Haben damit Promotionsstudierende, die unter der bisherigen Regelung angefangen haben, nicht mehr das Recht, diese beizubehalten?

- 6,5 Punkte-Regelung: Als Pfeiffer Prorektor für Lehre war, wurde die Anhebung von 6 auf 6,5 abgelehnt, da er als Jurist(!) das zu restriktiv fand. Als dann Nüssel Prorektorin wurde, wurde sie durchgesetzt. Es ging hier um Selektion, es konnte nicht erklärt werden, wieso man mit 6 Punkten nicht gut genug ist bzw. inwiefern das problematisch war. Ebenfalls: 6 Punkte erreichen so ca 50-60% bei Jura, rein relativ gesehen entspricht das ungefähr einem normalen Examen mit 2,0 in anderen Fächern, bloß da ist man eben direkt mit zugelassen...

- insgesamt sehr restriktiv:

§ 5:

a) zu den besten 10% gehören, d.h. da kann rausfallen, wer in einem guten Jahrgang ist

b) Kolloquium voll befriedigend abschließen

c) schriftliche Prüfungen mit einem Schnitt von 7 Punkten bestehen

- BA-AbsolventInnen können gar nicht kommen - oder?

§ 6:

Ausländer*innen können irgendwie nicht kommen. Deutschkenntnisse sind normal, aber das andere erscheint uns alles überrestriktiv. BA-Studierende aus dem Ausland können nur kommen mit einer Art 2. Staatsexamen - offenbar ist der Dr. in HD eher praxisorientiert.

§ 8 (2) Warum Exmatrikulation nach einer Höchstgrenze - also Kinderkriegen, Unfallhaben oder Beruflichtätigsein ist irgendwie nicht möglich.

Was ist eine europäische Hauptsprache?

Da kann man einiges gegen sagen

warum drei Zusagen?

Warum 55 Pflichtexemplare?

Examen rigorosum ist abgeschafft - gut!

Wann wollen die Profs denn noch Lehre machen, wenn sie so viele Verfahren und Klausuren etc. machen

4.2.1 Hier ein Mailwechsel zwischen der Jura und mir (Emanuel):

4.2.1.1 FS Jura

Lieber Bürodienst, liebes SAL-Team,

bitte entschuldigt die späte Antwort bzw. Rückmeldung, aber wir hoffen,
dass die wichtigsten Punkte bzgl. der Promotionsordnung aus unserem
Gespräch mit Emanuel Euch schon erreicht haben.
Grundsätzlich können wir nur sagen, dass die FS-Jura immer noch hinter
dem Entwurf steht.
Wir wissen, dass manche Punkte sehr rigide erscheinen können, das
Problem ist nur, dass vieles von dem Angesprochenen sehr Jura spezifisch
ist. Man kann die Zulassung eines ausländischen Studenten zur Promotion
wirklich kaum mit der Situation in einem anderen Fach vergleichen, da es
fachlich einfach fast keine Überschneidungen gibt!! Wir glauben daher,
dass die Kriterien gerechtfertigt sind.
Bezüglich der Zulassung von Bachelorstudenten konnten wir noch keine
neuen Informationen bekommen, da in § 38 LHG aber "in der Regel" steht,
kann es gut sein, dass sich unsere Profs damit schon befasst haben. Auch
wenn es damit nicht der idealen Regelung entspricht, wir glauben nicht,
dass einer vorhandenen Regelung in der Realität Relevanz zukäme.
Wir möchten daher eine auf Fakultätsebene in guter Zusammenarbeit
entstandene und auf breite Zustimmung stoßende Ordnung nicht einfach
wieder kippen und bitten die Vertreter im SAL sich daher gemäß dem
Beschluss der FSK zumindest zu enthalten.

So, ich hoffe, dass das jetzt einigermaßen verständlich war und auch
nicht zu uneinsichtig klingt :-)
wir haben uns wirklich noch einmal mit den Punkten beschäftigt, leider
war die Zeit etwas knapp fürs Wiki...

Liebe Grüße
Theresa

Meine Antwort:

Es gibt noch ein weiteres wesentliches Problem, auf das ich Euch noch
hinweisen möchte:

In §8(2) eurer Promotionsordnung wird pauschal geregelt, dass man
höchstens 5 Jahre promovieren darf. Wir finden diese Regelung nicht
korrekt, da diese alle über einen Kamm schert und tragischen
Einzelschicksalen nicht unbedingt gerecht wird.



Original Message-----
From: Ziad-Emanuel Farag <emanuelfarag@aol.com>
To: fachschaftj <fachschaftj@jurs.uni-heidelberg.de>
Sent: Tue, Mar 20, 2012 3:53 am
Subject: Re: [SAL] Promotionsordnung Jura SAL am 20.03.2012


Liebe Fachschaft Jura,

die Mail geht in Kopie an den Bürodienst und den SAL-Verteiler:

Von daher vielen, vielen Dank für Eure Rückmeldung schonmal bei Eurer
knappen Zeit!

Folgende Punkte fehlen mir noch:

– Eine Stellungnahme Eurerseits, wieso ausländische Studierende, die 4
Semester in Deutschland studieren, auch noch zwei Semester hier in HD
studiert haben müssen. Ihr habt „BrainDrain“ angeführt, also dass Leute
hierher kommen könnten, um das Zertifikat Heidelberg zu erhalten, ohne
hier wirklich studiert zu haben wegen der großen Reputation der
Heidelberger Jura. Ganz ehrlich: Das klingt für mich wie Abschottung
und Angst, die hiesigen Studis könnte der Platz weggenommen werden. Ich
habe damit nach wie vor ein großes Problem. Zumal eine Universität auch
von einer gewissen Vielfalt lebt, dazu gehört auch, dass Leute mit
einer verschiedenen wissenschaftlichen Ausbildung aufeinander treffen.
So ist es doch bei Euren Profs in der Regel auch. Oder müssen die auch
alle zwei Semester in Heidelberg studiert oder gelehrt haben? Auf
Berufungen wird doch sogar meines Wissens geachtet, dass man möglichst
jemanden bekommt, der nicht von der hiesigen Uni stammt.

– Ebenfalls eine Erklärung, wieso man trotz der Gleichwertigkeit eines
Examens als ausländischer Studierender ZWINGEND noch eine
Eignungsfeststellung durchlaufen muss, obwohl man ja nur dann
promovieren kann, wenn man etwas hat, was gegenüber einem
Prädikatsexamen als gleichwertig anerkannt wird. Ihr habt argumentiert,
dass dies so sein müsse, weil es ausgeschlossen ist, dass jemand für
eine Promotion in Deutschland in Jura die nötigen inhaltlichen
Kenntnisse besitzt, ohne hier studiert zu haben. Ich frage mich nun
aber wirklich, wieso jemand sich das nötige, was ihm an inhaltlichen
Details fehlt, nicht selber erarbeiten kann, wenn ihm doch der
Promotionsausschuss eigentlich die hierfür nötige wissenschaftliche
Qualifikation zuspricht und der Mensch ja ohnehin in HEIDELBERG ZWEI
Semester gemacht hat.

– Was ist für Euch eine wissenschaftliche Qualifikation?! Dass alle
dasselbe Thema auf dieselbe Weise gemacht haben und von denselben
Leuten dasselbe gelernt haben? So sieht das außer Jura kein anderes
Fach, überall wird das Ganze nicht so gehandhabt. Intellektuelle
Vielfalt, wie es sie doch an einer internationalen Universität in einer
internationalen Stadt wie Heidelberg geben könnte, ist doch damit im
Ansatz vermindert, wenn nicht sogar zu großen Teilen verhindert.

– Wieso muss man denn zwingend als deutscher Absolvent in Heidelberg
studiert haben? Wieso reicht nicht bspw. Baden-Württemberg?

Die Notwendigkeit der Klausel, dass nur die besten 10% von
FH-Absolventen promovieren dürfen, erschließt sich mir immer noch nicht
ganz. Wieso ist es nicht möglich zumindest darüber noch einmal
nachzudenken, statt die besten 10% eine Note von 1,3 festzusetzen? Und
wieso muss man überhaupt zu den besten 10% gehören, wenn man danach eh
noch eine Eignungsfeststellung durchlaufen muss? Ihr habt argumentiert,
es gäbe hierbei ansonsten eventuell Kapazitätsprobleme. Einen Beleg
haben wir jetzt dafür immer noch nicht. Ich habe ein massives Problem
damit, wegen einer Kapazitätenargumentation, die nicht belegt ist,
Leute auszuschließen. Wenn wir das bei Euch einfach abnicken, kann das
jedes Fach anführen und Eure Fakultät ist damit nicht allein. Zumal die
Kapazitätsprobleme fast überall schlimmer sind als an der Jura..

Auf der anderen Seite ist dies auch noch ein politisch schlimmes
Signal:

Bei so einer 10%-Klausel geht es nicht mehr darum, dass jeder, der
könnte, promoviert, sondern nur diejenigen, die sich in einer
Konkurrenz durchgesetzt haben. Dies sagt einerseits nicht zwingend
etwas darüber aus, was die 10% Besten selber können. Jemand der eine
grottenschlechte Ausbildung hatte und selber grottenschlecht ist, aber
halt der beste Grottenschlechte ist, kommt hierdurch ins Verfahren rein
und jemand anders aus einem Jahrgang, der einfach gut
zusammengearbeitet, eine gute Lehre genossen hatte und einfach in der
Breite ein sehr hohes Niveau hat, wird hierdurch zu 90%
herausselektiert. Andererseits wird Konkurrenzkampf zum Paradigma
erklärt, was eine wissenschaftliche Karriere und wissenschaftliches
Arbeiten generell betrifft. Ich bin der festen Überzeugung, dass es
wesentlich besser ist, sowohl für die Universität als auch für die
Studierenden, wenn man es zum Leitbild erklärt, zusammen zu arbeiten
und sich gemeinsam zu verbessern und nicht Energien gegeneinander zu
verschwenden. Das geht aber nur, wenn alle, die können, eine Chance
erhalten, sofern man die Voraussetzungen hat. Wenn diese nicht da sind,
dass alle die können, promovieren können, weil zu wenig Stellen etc.,
dann sollte man nach meiner Auffassung politisch agieren, um einen
höheren Bedarf anzumelden. Wenn man jedoch extrem rausselektiert nur
aufgrund relativer Kriterien, so wie es hier in dieser Prüfungsordnung
geschieht, dann kann man nicht einmal mehr Bedarf anmelden, die
miserablen Verhältnisse zu ändern. Das Signal, das von so einer
Promotionsordnung ausgeht, ist politisch gesehen fatal, es gibt aus
meiner Gremienerfahrung auch andere Fakultäten, die gerne einfach mehr
Selektion hätten. Wenn wir das nun bei denen monieren, müssen wir das
auch bei Euch, es ist, auch wenn ich dieses Argument, Jura ist soviel
anders als der Rest der Universität, nicht teile, ohnehin in einem
Gremium nicht geltend zu machen, wieso wir das bei der Jura durchwinken
und bei anderen Fächern nicht. Wir graben uns somit selbst das Wasser
ab, wenn wir bei Euch eine Ausnahme machen: Denn jedes Fach kann in
einem universitären Gremien anführen, es sei so speziell, wenn nur vor
fachfremden verhandelt wird.

Bei dem Bachelor muss ich Euch leider widersprechen: Da steht drin, die
Univerisität regelt die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, nicht
soll regeln. Das bezieht sich auf etwas anderes davor. Da es im
Indikativ steht, kommt es nach meiner Auffassung einer Aufforderung
gleich. Ich glaube, die Justiziarin der Uni Heidelberg, die auf
Hochschulrecht spezialisiert ist, dürfte das nicht anders sehen. Ihr
habt diese Regelung schlichtweg gar nicht. Auf eine Vermutung eines
eventuellen Bedenkens möchte ich mithin keine Entscheidung treffen.


Das Ganze ist jetzt blöd gelaufen, wir haben alle total viel zu tun und
konnten uns gar nicht näher verständigen. Weder konnten wir Studis im
SAL uns untereinander verständigen noch mit Euch. Daher wäre mein
Vorschlag, dass wir einen Rückverweis beantragen, dass Schreiben der
Verwaltung habe ich Kathrin gezeigt, es gibt also nicht nur von unserer
Seite Bedenken bezüglich der Prüfungsordnung, sondern auch von der
Verwaltung, auch bezüglich Details, die ihr alle im Wiki findet. Wenn
ein Rückverweis nicht möglich ist, wäre ich nun auch für eine
Enthaltung mit einer persönlichen Erklärung von uns studentischen
SAL-Mitgliedern im Anschluss, in der diese ganzen Punkte genannt
werden, sodass Euer Fach auch direkt die Bedenken erhält und dazu im
Senat Stellung nehmen kann. Dann müssten wir für den Senat nochmal
verhandeln, wie wir da vorgehen, aber dann sind ja noch zwei Wochen
Zeit. Es wäre daher gut, sich vielleicht nochmal zu treffen.Wann habt
ihr Zeit?

Herzlich,

4.2.1.2 Mail Quailimittel:


in der AGSM LEhre haben wir uach kurz über die zentrale Kommission für
Qualimittel geredet, ich spare mir die aRgumente zu tippen, das
ERgebnis war ungeföhr folgendes (meine notizen sind zuhause, ich
nicht) -- nur falls Frau Nüssel, euch drauf anspricht.

da der Fachschaftsrat nicht tagen kann in der vorlesungsfreien Zeit,
bemühen wir uns um eine frühre Sitzung, z.B. in der Woche vor
Vorlesungsbeginn und eine zweite und dritte (habe irh erklärt, wie das
löuft udn warum es in ORdnung ist, wenn von einer Fakultät halt nur
wenige kommen, die koordinieren sich halt mit denen, die nciht da sind
und Inhalte werden eh in der FSK beredet, da sind mehr Fächer
vertreten...) möglicht zu Beginn der zweiten vorlesungswoche, dann
kann die Qualikommission Ende der zweiten Vorlesungswoche tagen
habe ihr auch verraten, dass wir in der FSK zwie LEute gewöhlt haben,
marlina und Martin, aber dass das halt formal nicht sauber ist und es
dann halt nicht anders geht. Man hätte sich ja schon früher mal
GEdanken über die zentralen Nittel machen könnnen.

Ebenso habe ich ihr erklärt, dass wir - oder halt Martin und Marlina -
gernde die Antraäge vorher hätten, die Frau Heisenberg ja angeblich
schon hat, zumindesta uf Dauer könnte man immer die Anträge der
Fakultäten, die ja fertig an Heisenberg gehn, einfach immer shcon mal
weiterleiten, da msus HEisenberg ja nihts mehr machen (zumindest
nichts, was mir nachvollziehbar wäre) sie hat nämlich an die FSK
gemailt, das sie unbeingt die Namen braucht, da sei Anträge hat und
als wir ihr dann gesagt haben, sie kann die ja shcon mal mailen, at
sie gefragt, welhche Anträge, sie müsste die erst noch feritg machen
udn könnte das erst machen, wenn der Termin steht...
Hat auch Frau Nüssel nicht verstanden, wollte aber mit Heisenberg
reden, daher haben wir ihr gar nicht mehr geantwortet ...

5 Archiv

2012: || || || || 14-2-12 || 17-1-12 || || || || || || || || || || ||

2011: 22-11-11 || 18-10-11 || 5-7-11 || || ||

Vorher: Alter Kram, den mal jemand aufräumen könnte...


6 Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung

  1. Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:
    http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf
  2. Ebenfalls lehnen wir die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden; ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit
  3. Wir wollen Studierende in allen Gremien, also auch in Prüfungsausschüssen; ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO
    ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)