Marsilius

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1 Termine

Nächste Sitzung: Di, 28.2.12

Vortreffen: Di, 21.2., 14:00, ZFB

2 Sitzung am 28.2.12

2.1 bisherige Tagesordnung:

Ausgestaltung des interdisziplinären Kolloquiums gem. § 4 Abs. 1 B der Satzung der Marsilius-Studien

Evaluationen der Brückenseminare (sofern sie vorliegen)

Programm im Sommersemester 2012: „Disziplinären Veranstaltungen für fachfremdes Publikum“ (§ 4 Abs. 1 C der Satzung)

Möglichkeiten zur Förderung und Evaluation der „Disziplinären Veranstaltungen für fachfremdes Publikum“




Unsere Diskussion zu den TOPS....

Generell: Anregung eines Zeitplans für die Planung und Terminierung der Gremiumssitzungen, bzw. anstehenden Aufgaben. Beteiligung und Entwicklung.

TOPS


1) Ausgestaltung des interdisziplinären Kolloquiums gem. § 4 Abs. 1 B der Satzung der Marsilius-Studien.
-Mentoren/TN Kooperation ernst nehmen. Diese Zusammenarbeit stellt das Kernstück des abzuschließenden Kolloquiums dar.
-Schriftliche Grundlage des Abschlussvortrags: Mit Bedacht auszuwählen, die Auswahl sollte in Rücksprache mit dem Mentor getroffen werden, so sollte berücksichtig werden inwiefern sie „fachlich“ ist und „interdisziplinär“ diskutiert werden kann.
-anstatt Noten: erfolgreich absolviert (mit Wiederholungsmöglichkeit) / auch wichtig: Noten sind nicht angeraten, weil genau an der interdisziplinären Schnittstelle wichtig ist, dass Leistung noch weniger eindeutig bewertet werden kann.
-Abschlussvortrag: Wer bewertet den Abschlussvortrag: Nicht Mentor/TN allein, aber 2-3 Mentoren, zusätzl. ein Direktoriumsmitglied. Die Art/Länge und Form der Präsentation obliegt dem TN, wobei ausdrücklich beachtet werden sollte, dass Diskussion im Anschluss ermöglicht werden sollte. In etwa angemessen sind 15-30 Minuten, unter Umständen auch mehr.
-Weiterentwicklung/Feedback: Die ersten Absolventen könnten bspw. Ins Gremium geladen werden, um ihre Erfahrungen und ggf. Anregungen mitzuteilen.

2) Evaluationen der Brückenseminare (sofern sie vorliegen)
(Sitzungsunterlagen liegen noch nicht vor, konnte nicht angesprochen werden)

3) Programm im Sommersemester 2012: „Disziplinären Veranstaltungen für fachfremdes Publikum“ (§ 4 Abs. 1 C der Satzung)
Auswahlmöglichkeiten analog zur Entstehung des VVZ EPG/ReWi… Über SAL => Studienkommissionen könnten die Fächer auf die frühzeitige Planung und Berücksichtigung von interdisziplinär geeigneten Veranstaltungen, die auch für die Marsilius-Studien relevant sein könnten. Verweis auf Zeitplan… wann sollten die Diskussion des Veranstaltungsprogramms und die Planung von Veranstaltungen stattfinden.

4) Möglichkeiten zur Förderung und Evaluation der „Disziplinären Veranstaltungen für fachfremdes Publikum“
-Problematisch scheint teilweise die geringe TN Anzahl, da die Evaluierung von unter 5 TN nicht zulässig ist, da sonst personenbezogene Rückschlüsse möglich sein könnten. Wir schlagen vor, die Evaluationen mitsamt der Kriterien „fachfremd“ „Gasthörer“ „ordentlich eingeschrieben“ usw. vorzunehmen. Bei unter 5 TN würden die Bögen dann nicht gewertet werden und falls doch, bringt die Evaluation eine breitere Auswahl an Stimmen von allen TN…
Zur Förderung von mehr Veranstaltungen siehe auch oben. Die Fächer sollen gezielt auf die MS aufmerksam gemacht werden und direkt angesprochen werden.

2.2 zu beantragende neue Tagesordnungspunkte:

Tops im Vorfeld bei T. Just beantragen (Cosima übernimmt dies und fragt auch wegen der Sitzungsunterlagen nach).

Zur Satzung auf der Seite der Marsilius-Studien:

Im Augenblick ist die Satzung auf der Seite der Marsilius-Studien zugänglich. Wir möchten anmerken, dass dort lieber ein Verweis auf die ZUV sein sollte, da dort alle Satzungen in aktueller Fassung verlinkt sind und somit einen zuverlässigen Bezugspunkt für die Studierenden darstellen.

http://www.uni-heidelberg.de/studium/download/index.html#stud

http://www.zuv.uni-heidelberg.de/md/zuv/recht/mitteilungsblatt/mtb_06-10.pdf

-Satzungsänderung (Rektorat will das nicht machen, daher müssen wir das selber machen)

Satzungergänzung:

Wir möchten eine Satzungsergänzung vorschlagen, in der es um die Möglichkeit zur Wahl von VertreterInnen geht. § 3 (2) Möchten wir folgendermaßen ergänzen: "Für alle Mitglieder können Vertreter gewählt werden."

Das sähe dann so aus:


§ 3 Koordination und Zuständigkeit
(1) Die Leitung der Marsilius-Studien obliegt dem Direktorium des
Marsilius-Kollegs.
(2) In wichtigen Angelegenheiten wie der Auswahl der Lehrveranstaltungen
entscheidet die Kommission für die Marsilius-Studien.
Sie besteht aus den beiden Direktoren, zwei weiteren vom Senat
gewählten Vertretern der Professoren, einem vom Senat gewählten
Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes und zwei vom Senat
gewählten Vertretern der Studierenden. [Für alle Mitglieder können Vertreter gewählt werden.] Das Vorschlagsrecht für
die Wahl liegt bei den jeweiligen Statusgruppen. Die Amtszeit aller
Wahlmitglieder beträgt ein Jahr. Dabei soll darauf geachtet werden,
dass Entscheidungen möglichst im Einvernehmen getroffen
werden.