Kurzinfo über den Fachrat

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Kurzinformation zum Fachrat

Der Fachrat ist die fachbezogene Zusammenkunft der Mitglieder eines oder mehrerer Institute oder Seminare einer oder mehrerer Fakultäten. Ihm obliegt die Koordinierung von Studium, Lehre und damit assoziierten Aufgaben innerhalb eines Fachs.

I. Mitglieder:

  • drei hauptberufliche HochschullehrerInnen (dreifaches Stimmrecht)
  • drei VertreterInnen der Akademischen MitarbeiterInnen
  • zwei VertreterInnen aus Administration und Technik
  • drei Studierende

Wenn es weniger als drei Profs gibt, so passen sich die anderen Gruppen, deren Anzahl an, gibt es nur eine Professur, so entfallen Mitglieder aus der Gruppe der Administration und Technik.

Sind Professuren unbesetzt so entspricht die Besetzung des Fachrates immer der aktuellen vorhanden Besetzung der einzelnen Statusgruppen. Ändert sich hier im Lauf der Amtszeit hier etwas, wie z.B. die Wiederbesetzung einer Professor, dann rücken in den anderen Statusgruppen jeweils die entsprechenden Stellvertreter nach.


II. Aufgaben:

  1. Entwurf und Überarbeitung von Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern
  2. Einsatz der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel und Räume
  3. Planung des Lehrangebots
  4. Evaluation und Entwicklung der Lehre
  5. Stellungnahme zu Ausrichtung und Besetzung von Hochschullehrerstellen
  6. Information der Mitglieder des Fachs über die Arbeit des Fachrats und Möglichkeiten zur Mitarbeit

III. Sonstiges

Stellen sich weniger Personen zur Wahl auf, als Plätze vorhanden sind, so verfallen die unbesetzten Plätze. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Laut Satzung des Fachrates sollte sich dieser mindestens einmal im Semester treffen. Weitere Informationen finden sie im Dossier des Fachrates im Anhang.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich per Mail an die Fachschaft ... (Email der Fachschaft) oder an die AG Fachrat (ag-fachrat@fsk.uni-heidelberg.de)