Freiversuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Textmaterial aus einer alten Stellungnahme des AK Lehramt zum Freiversuch fürs Lehramtsstudium, leicht überarbeitet
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Textmaterial aus
  
Müsste man mal überarbeiten
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*einem alten Lehramtsreader
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*einer alten Stellungnahme des AK Lehramt zum Freiversuch fürs Lehramtsstudium, leicht überarbeitet
  
'''Was ist ein Freiversuch (vulgo:&nbsp;Freischuss)'''<br>Wer von der Möglichkeit eines Freiversuchs Gebauch macht, kann eine Prüfung, die er/sie nicht bestanden hat, wiederholen. Die erste Prüfung gilt dann als nicht angetreten, d.h. man hat nocheinmal zwei Versuche, die Prüfung zu bestehen, wenn man durchgefallen war.
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Müsste man mal überarbeiten...  
  
Manchmal gibt es noch die RegelungWer die Wiederholung nur machen will, um die Note zu verbessern, muss den neuen Versuch nicht werten, sondern kann doch die erste Note verwenden)<br>Derartige Regelungen dürfen allerdings in der Regel nur angewandt werden, wenn<br>
 
  
*ununterbrochen studiert wurde
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'''Was ist ein Freiversuch (vulgo:&nbsp;Freischuss)'''<br>Wer von der Möglichkeit eines Freiversuchs Gebauch macht, kann eine Prüfung, die er/sie nicht bestanden hat, wiederholen. Die erste Prüfung gilt dann als nicht angetreten, d.h. man hat nocheinmal zwei Versuche, die Prüfung zu bestehen, wenn man durchgefallen war.
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Manchmal gibt es noch die RegelungWer die Wiederholung nur machen will, um die Note zu verbessern, muss den neuen Versuch nicht werten, sondern kann doch die erste Note verwenden)<br>Derartige Regelungen dürfen allerdings in der Regel nur angewandt werden, wenn<br>
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*ununterbrochen studiert wurde  
 
*der erste Prüfungsversuch innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel innerhalb der sogenannten Regelstudienzeit abgelegt wird
 
*der erste Prüfungsversuch innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel innerhalb der sogenannten Regelstudienzeit abgelegt wird
  
Die Wiederholungsprüfung muss an dem Termin abgelegt werden, der auf die zweite Prüfung folgt.<br>Bei der Berechnung der Semesterzahl für das „ununterbrochene“ Studium werden bis zu Auslandssemester nicht mitgerechnet, wenn in ihnen "angemessene" Leistungen erbracht wurden. Semester für die Mitarbeit in gesetzlich vorgesehenen Gremien von Uni und Studentenwerk (z.B. Fakultätsrat oder Verwaltungsrat des Studentenwerks) werden bis zu einer Dauer von zwei Semestern angerechnet und Krankheit wird bis einem Semester nicht berücksichtigt. Nicht angerechnet wird allerdings jedes andere Engagement, also z.B. Fach-schaftsarbeit, Mitarbeit im Lehramts-AK, außeruniversitäres Engagement, Belastungen durch Erwerbsarbeit und der gleichen. Auch wer im Laufe des Studiums länger krank wird oder z.B. Sprachen nachholen muss, kann diese Zeit nicht anrechnen lassen.<br>Mit diesem Verfahren soll den "Schnellstudierenden" ein Anreiz geschaffen, das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen. Ob freilich ein Examen, das man antritt mit dem Wissen, dass es evtl. nicht gewertet wird, wenn es doch nicht so gut läuft, sprich, man doch nicht gut genug vorbereitet war, ein wünschenswerter Zustand ist, sie dahin gestellt. Gezielte Prüfungsvorbereitung durch die Institute und Seminare – wenn es sie denn gäbe – sollte so was überflüssig machen. Und wem dann wirklich die Nerven versagen, hat auch jetzt schon eine dritte Wiederholungsmöglichkeit...<br><br>
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Die Wiederholungsprüfung muss an dem Termin abgelegt werden, der auf die zweite Prüfung folgt.<br>Bei der Berechnung der Semesterzahl für das „ununterbrochene“ Studium werden bis zu Auslandssemester nicht mitgerechnet, wenn in ihnen "angemessene" Leistungen erbracht wurden. Semester für die Mitarbeit in gesetzlich vorgesehenen Gremien von Uni und Studentenwerk (z.B. Fakultätsrat oder Verwaltungsrat des Studentenwerks) werden bis zu einer Dauer von zwei Semestern angerechnet und Krankheit wird bis einem Semester nicht berücksichtigt. Nicht angerechnet wird allerdings jedes andere Engagement, also z.B. Fach-schaftsarbeit, Mitarbeit im Lehramts-AK, außeruniversitäres Engagement, Belastungen durch Erwerbsarbeit und der gleichen. Auch wer im Laufe des Studiums länger krank wird oder z.B. Sprachen nachholen muss, kann diese Zeit nicht anrechnen lassen.<br>Mit diesem Verfahren soll den "Schnellstudierenden" ein Anreiz geschaffen, das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen. Ob freilich ein Examen, das man antritt mit dem Wissen, dass es evtl. nicht gewertet wird, wenn es doch nicht so gut läuft, sprich, man doch nicht gut genug vorbereitet war, ein wünschenswerter Zustand ist, sie dahin gestellt. Gezielte Prüfungsvorbereitung durch die Institute und Seminare – wenn es sie denn gäbe – sollte so was überflüssig machen. Und wem dann wirklich die Nerven versagen, hat auch jetzt schon eine dritte Wiederholungsmöglichkeit...<br><br>
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'''Stellungnahme des des AK Lehramt der FSK (1999 oder so) - könnte man neu schreiben...:'''
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Generell möchten wir festhalten, daß wir es sinnvoll finden, Studierenden ein Stu¬dium ohne Zeitverluste zu ermöglichen; wir lehnen aber Bestrebungen ab, die sogenannte ”Regelstudienzeit” um ihrer selbst willen zur Norm zu machen. Studierende mit familiären, sozialen oder ge¬sell¬schaftli¬chen Ver¬pflichtungen oder Engagement und diejenigen, die auf eigene Erwerbsarbeit angewiesen sind, fallen aus ei¬ner derartigen Möglichkeit heraus. Insbesondere bei angehenden Pä¬da¬¬¬gogInnen halten wir den Freischuß aber auch aus inhaltlichen Gründen für nicht vertretbar. Gerade bei dieser Personengruppe sollte man eine in¬tensive Beschäftigung mit pädagogischen oder fachlichen Fragen, Auslandsaufenthalte (nicht nur bei Stu¬die¬renden von Fremd¬spra¬chen) oder berufsfeldbezogene prak¬ti¬sche Betätigungen neben dem Studium begrüßen und födern - ein Zeit¬verlust sind sie in keinem Fall. Zwar mögen sie das Studium verlängern, sie er¬hö¬hen aber zugleich die Kom¬petenz und Qualifikation der angehenden Lehrkräfte. Leider kann man aber da¬von ausgehen, daß ein frei¬¬schußorientiertes Schmal¬spurstudium aus po¬¬li¬ti¬schen Gründen die Einstellungschancen erhöhen könnte. Mit dem Freischuß würden Studierende, die sich ein rasches Studium fi¬nan¬ziell leisten können und inhaltlich leisten wollen, “belohnt” für ein Studienverhalten, daß bildungspolitisch verfehlt ist oder der materiellen Situation der Studierenden entspringt. Der Wert eines intensiveren Studiums oder die wahren Grün¬de hierfür werden ignoriert.<br> Besonders problematisch wäre, wenn eine Wiederholung der Prüfung - anders als in Jura - nur bei Nicht¬be¬ste¬hen mög¬lich sein sollte. Dies kann dazu führen, daß man im Zweifelsfall lieber versucht, durch¬zufallen, um die Prüfung nicht mit einer schlechten Note knapp zu be¬ste¬hen - doch wer kann das in einer Prüfung schon ge¬nau beurteilen...<br><br>

Version vom 28. Juni 2011, 01:30 Uhr

Textmaterial aus

  • einem alten Lehramtsreader
  • einer alten Stellungnahme des AK Lehramt zum Freiversuch fürs Lehramtsstudium, leicht überarbeitet

Müsste man mal überarbeiten...


Was ist ein Freiversuch (vulgo: Freischuss)
Wer von der Möglichkeit eines Freiversuchs Gebauch macht, kann eine Prüfung, die er/sie nicht bestanden hat, wiederholen. Die erste Prüfung gilt dann als nicht angetreten, d.h. man hat nocheinmal zwei Versuche, die Prüfung zu bestehen, wenn man durchgefallen war.

Manchmal gibt es noch die RegelungWer die Wiederholung nur machen will, um die Note zu verbessern, muss den neuen Versuch nicht werten, sondern kann doch die erste Note verwenden)
Derartige Regelungen dürfen allerdings in der Regel nur angewandt werden, wenn

  • ununterbrochen studiert wurde
  • der erste Prüfungsversuch innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel innerhalb der sogenannten Regelstudienzeit abgelegt wird

Die Wiederholungsprüfung muss an dem Termin abgelegt werden, der auf die zweite Prüfung folgt.
Bei der Berechnung der Semesterzahl für das „ununterbrochene“ Studium werden bis zu Auslandssemester nicht mitgerechnet, wenn in ihnen "angemessene" Leistungen erbracht wurden. Semester für die Mitarbeit in gesetzlich vorgesehenen Gremien von Uni und Studentenwerk (z.B. Fakultätsrat oder Verwaltungsrat des Studentenwerks) werden bis zu einer Dauer von zwei Semestern angerechnet und Krankheit wird bis einem Semester nicht berücksichtigt. Nicht angerechnet wird allerdings jedes andere Engagement, also z.B. Fach-schaftsarbeit, Mitarbeit im Lehramts-AK, außeruniversitäres Engagement, Belastungen durch Erwerbsarbeit und der gleichen. Auch wer im Laufe des Studiums länger krank wird oder z.B. Sprachen nachholen muss, kann diese Zeit nicht anrechnen lassen.
Mit diesem Verfahren soll den "Schnellstudierenden" ein Anreiz geschaffen, das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen. Ob freilich ein Examen, das man antritt mit dem Wissen, dass es evtl. nicht gewertet wird, wenn es doch nicht so gut läuft, sprich, man doch nicht gut genug vorbereitet war, ein wünschenswerter Zustand ist, sie dahin gestellt. Gezielte Prüfungsvorbereitung durch die Institute und Seminare – wenn es sie denn gäbe – sollte so was überflüssig machen. Und wem dann wirklich die Nerven versagen, hat auch jetzt schon eine dritte Wiederholungsmöglichkeit...

Stellungnahme des des AK Lehramt der FSK (1999 oder so) - könnte man neu schreiben...: Generell möchten wir festhalten, daß wir es sinnvoll finden, Studierenden ein Stu¬dium ohne Zeitverluste zu ermöglichen; wir lehnen aber Bestrebungen ab, die sogenannte ”Regelstudienzeit” um ihrer selbst willen zur Norm zu machen. Studierende mit familiären, sozialen oder ge¬sell¬schaftli¬chen Ver¬pflichtungen oder Engagement und diejenigen, die auf eigene Erwerbsarbeit angewiesen sind, fallen aus ei¬ner derartigen Möglichkeit heraus. Insbesondere bei angehenden Pä¬da¬¬¬gogInnen halten wir den Freischuß aber auch aus inhaltlichen Gründen für nicht vertretbar. Gerade bei dieser Personengruppe sollte man eine in¬tensive Beschäftigung mit pädagogischen oder fachlichen Fragen, Auslandsaufenthalte (nicht nur bei Stu¬die¬renden von Fremd¬spra¬chen) oder berufsfeldbezogene prak¬ti¬sche Betätigungen neben dem Studium begrüßen und födern - ein Zeit¬verlust sind sie in keinem Fall. Zwar mögen sie das Studium verlängern, sie er¬hö¬hen aber zugleich die Kom¬petenz und Qualifikation der angehenden Lehrkräfte. Leider kann man aber da¬von ausgehen, daß ein frei¬¬schußorientiertes Schmal¬spurstudium aus po¬¬li¬ti¬schen Gründen die Einstellungschancen erhöhen könnte. Mit dem Freischuß würden Studierende, die sich ein rasches Studium fi¬nan¬ziell leisten können und inhaltlich leisten wollen, “belohnt” für ein Studienverhalten, daß bildungspolitisch verfehlt ist oder der materiellen Situation der Studierenden entspringt. Der Wert eines intensiveren Studiums oder die wahren Grün¬de hierfür werden ignoriert.
Besonders problematisch wäre, wenn eine Wiederholung der Prüfung - anders als in Jura - nur bei Nicht¬be¬ste¬hen mög¬lich sein sollte. Dies kann dazu führen, daß man im Zweifelsfall lieber versucht, durch¬zufallen, um die Prüfung nicht mit einer schlechten Note knapp zu be¬ste¬hen - doch wer kann das in einer Prüfung schon ge¬nau beurteilen...