19.11.10

Aus Wiki Studentische Mitbestimmung
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1 Treffen mit Frau Nüssel am 19.11.2010 bei ihr im Dienstzimmer (Oek.Institut)

1.1 Lehre wird immer mehr zum Verwaltungsakt

Einzelne Elemente des Studiums werden isoliert betrachtet und sollen isoliert verbessert werden (z.B. E-Learning oder "Übergreifende Kompetenzen" - als ob man sinnvoll über E-Learning reden kann ohne überhaupt erst mal ein Konzept von Lehre zu haben oder über übergreifende Kompetenzen, wenn man es nicht einmal hinbekommt, für das eigene Fach Kompetenzen zu entwickeln bzw. Kompetenzorientierung zu definieren.

Die Frage, wie Ergebnisse von Umfragen etc. weitergeleitet werden, ist in der Regel wichtiger als die Frage, wie man aus derartigen Maßnahmen in einen Evaluationsprozess kommt, sprich Vorgehensweisen etabliert, die durch Rücklauf auf beibehalten, verbessern und/oder weiterentwickeln.

bei Umfragen wird von Fächern verlangt, (quantifizierbare) Definitionen zu geben, anstatt einfach auch mal Beispiele für gelungene und misslungene Lehre zu sammeln und sich einem Qualitätsbegriff anzunähern.

Studierende werden auf Seminare verteilt, rein nach kapazitären Überlegungen. Warum Leute (nicht) in bestimmte Seminare oder zu bestimmten Lehrenden wollen, wird nicht hinterfragt (was nicht heißt, dass alle diese Gründe immer zählen, aber man sollte erstmal drüber reden, bevor man durch restriktive Zuteilungen jede Diskussion unterbindet). Dies insbesondere deshalb zweifelhaft, weil Studierende, die in einem Fach eingeschrieben sind, einen Rechtsanspruch haben, jedes Seminar zu besuchen.

Es besteht die Gefahr, dass durch das Evaluationsgedöns Studierende vermehrt als AusfüllerInnen von Fragebogen gesehen werden und nicht als Gestaltende von Lehr- und Lernprozessen (vermutlich heißt es dann, sie dürfen doch bei Studiengebühren mitreden, jetzt lassen Sie doch mal die Finger von Lehre und Studium, davon verstehen Sie ja eh nix).

Wie kann man sich denn darüber freuen, wenn immer mehr Leute ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen und alle dieselben (dummen) Fragen stellen?

Nachfrage: was tut sich eigentlich in Sachen BiPa?

Studierende sind Subjekte ihrer Bildungsprozesse sein und nicht Projekte von Eltern, Lehrenden, Hochschulleitungen etc.

1.2 Studium wird nicht als ein Ganzes gesehen

Beispiel Tutorien

Tutorien sollen oft das retten, was die Lehrveranstaltung, die sie eigentlich begleiten, nicht leistet (in Politik gibt es dann eben zu jeder Veranstaltung ein Tutorium und das wird als großer Fortschritt dargestellt - dank Studiengebühren versteht sich). Wenn die Durchfallquoten zu hoch sind in Veranstaltungen, ist das Tutorium "schuld", bzw. der Tutor/die Tutorin, die dann im nächsten Semester keinen Vertrag mehr bekommen.

Die Verantwortung für gute Lehre

Beispiel: Durchfallquoten in Lehramtsprüfungen in Rom und Germ

In Romanistik und Germanistik fallen aktuell Leute im mündlichen Staatsexamen durch, die zuvor im Studium im 1-er und 2-er-Bereich unterwegs waren. Auch in den Naturwissenschaften kommt das häufig vor, aber dort ist es kein neues Phänomen.

Dadurch, dass die Leute in der Regel die Klausur bestanden haben, haben sie meist die Gesamtprüfung bestanden. Dadurch dass die Abschlussklausur in den Fächern, in denen es sie noch gibt, in Zukunft wegfällt, sollte man sich jetzt erst recht mal Gedanken darüber machen. Auch wenn man im Schnitt bestanden hat, ist es kein sinnvoller Abschluss eines Studiums, wenn man in dem mündichen Teil eigentlich durchgefallen ist - zumal im Lehramtsstudiengang.

Erklärungsansätze für die Durchfallquoten:

a) PrüferInnen sind mies drauf (alle Prüfungslast hängt an ihnen, aber anderen gibt man die Prüfungserlaubnis nicht); Profs kennen die Leute nicht, da sie nie Veranstaltungen bei ihnen besucht haben; Anträge auf "Entlastung" von der Prüfungs"last" wurden in der Studiengebührenkommission von Studierenden abgelehnt, das dürfen andere Studierende "ausbaden").

b) Manche Prüfer und Prüferinnen werden bewusst gemieden, da sie einen sehr schlechten Ruf haben, was teils begründet, teils unbegründet ist. Diese Probleme bestehen, weil sie nie angesprochen werden, in eingen Fällen seit langem. In der Konsequenz sind andere Prüferinnen und Prüfer überlastet.

c) in den Prüfungen wird etwas verlangt, das in den Veranstaltungen nicht vermittelt wird (Seminare finden auf Deutsch statt, die Prüfungen in der Fremdsprache; die Veranstaltungen sind gar nicht dafür konzipiert, auf die Prüfung vorzubereiten; um die Prüfung zu "objektivieren", werden Fakten abgefragt (2. Vorname von Schleiermacher, wichtigste Stadt des Sturm und Drang) und nicht der Nachweis von Kompetenzen oder Überblickswissen. Überhaupt: die Veranstaltungen sind nicht kompetenzorientiert...

d) PrüferInnen und Prüflinge kennen sich nicht (Studierende haben im Ausland studiert im Hauptstudium und kommen zum Examen zurück, Profs unterrichten aber nicht im Grundstudium und als Gast darf man nicht in Hauptseminare (auch nicht, wenn man mitarbeitet); Studierende sind nicht in Veranstaltungen bei potentiellen PrüferInnen reingekommen, obwohl sie wollten)

1.3 Lehramtsprobleme

Auseinanderfallen von vorgeblichen Lehramtsanforderungen und fachwissenschaftlichen Anteilen

1.4 Akute Beratungsprobleme

Obwohl vieles durch die Verwaltungsbrille gesehen wird, wird diese bei einigen Themen aus- bzw. gar nicht angezogen. Gerade dort, wo Verwaltungskompetenz gefragt ist, werden Studierende mit stümperhaftem Vorgehen geschädigt und behindert.

Natürlich sollte einE PrüfungsausschussvorsitzendeR (auchn, wenn er/sie nicht JuristiIn ist) wissen, welche Regelungen bei mehrmaligem Durchfallen von Prüfungen gelten, um adäquat Antworten geben zu können. Das kann er/sie natürlich an die Verwaltung delegieren, aber aus dem Bauch heraus irgendwas nach Hörensagen zu erzählen und damit Studierende zu be(un)ruhigen ist nicht in Ordnung. Wenn dann dadurch noch Fristen von den Studierenden versäumt werden, ist es das mindeste, dass man dann "mal ein Auge zudrückt" - aber das kann man sich auch sparen, indem man von Anfang an korrekt vorgeht. Das gilt auch für die Ausstellung von Leistungsnachweisen nach § 48 BAföG.

Ein grundlegendes Problem dahinter scheint zu sein, dass Posten wie BAföG-BeauftragteR oder PrüfungsausschussvorsitzendeR oft, aber nicht immer an Leute vergeben werden, die in der Lage sind, diese Aufgabe verantwortlich wahrzunehmen. Auch erfordert Beratung oder auch nur die Beantwortung solcher Fragen eine gewisse Feinfühligkeit und sollte nicht nur bürokratisch angegangen werden - wer durchgefallen ist, will gleich wissen, was Sache ist und nicht auf eine Sprechstunde in vier Wochen vertröstet werden...

Details: vgl. SAL-Vorbereitung

Allgemein sollte Beratung sich größtenteils überflüssig machen. Dazu sollten die Beratenden Minimalkenntnisse der studentischen Lebenswelt haben - es ist nicht nur peinlich, es ist dreist, wenn Lehrende erklären, sie wüssten nichts über die neue Prüfungsordnung und auch nicht, wer sich damit auskennt. Auch kann man nicht halbe Stellen einrichten, die solche Fragen auf Dauer dann übernehmen sollen - wer in einem Studiengang lehrt (und nicht nur LehrbeauftragteR ist), sollte wissen, wie der Studiengang heißt bzw. dass es ihn gibt und wieviele Punkte man für die Veranstaltung bekommt und grob über den Aufbau Bescheid wissen. Dass Lehrende das Wissen nicht haben, darum könnte sich aber auch einE verantwortungsbewussteR StudiendekanIn kümmern, auch wenn sowas die Leute selber interessieren sollte. Wenn die Lehrenden vieles nicht wissen, wundert es auch nicht, wenn die Studierenden abhängig von Beratung werden - zumal, man ja manchmal jede Beratungsstelle eine neue Antwort bekommt...

1.5 Trennung SAL und SAPA

vgl. SAL-Vorbereitung