Marsilius
Inhaltsverzeichnis
1 Termine
Nächste Sitzung: Di, 28.2.12
Vortreffen: Di, 21.2., 14:00, ZFB
2 Sitzung am 28.2.12
2.1 bisherige Tagesordnung:
Ausgestaltung des interdisziplinären Kolloquiums gem. § 4 Abs. 1 B der Satzung der Marsilius-Studien
Evaluationen der Brückenseminare (sofern sie vorliegen)
Programm im Sommersemester 2012: „Disziplinären Veranstaltungen für fachfremdes Publikum“ (§ 4 Abs. 1 C der Satzung)
Möglichkeiten zur Förderung und Evaluation der „Disziplinären Veranstaltungen für fachfremdes Publikum“
2.2 zu beantragende neue Tagesordnungspunkte:
Tops im Vorfeld bei T. Just beantragen:
Zur Satzung auf der Seite der Marsilius-Studien:
Im Augenblick ist die Satzung auf der Seite der Marsilius-Studien zugänglich. Wir möchten anmerken, dass dort lieber ein Verweis auf die ZUV sein sollte, da dort alle Satzungen in aktueller Fassung verlinkt sind und somit einen zuverlässigen Bezugspunkt für die Studierenden darstellen.
http://www.uni-heidelberg.de/studium/download/index.html#stud
http://www.zuv.uni-heidelberg.de/md/zuv/recht/mitteilungsblatt/mtb_06-10.pdf
-Satzungsänderung (Rektorat will das nicht machen, daher müssen wir das selber machen)
Satzungergänzung:
Wir möchten eine Satzungsergänzung vorschlagen, in der es um die Möglichkeit zur Wahl von VertreterInnen geht. § 3 (2) Möchten wir folgendermaßen ergänzen: "Für alle Mitglieder können Vertreter gewählt werden."
Das sähe dann so aus:
§ 3 Koordination und Zuständigkeit
(1) Die Leitung der Marsilius-Studien obliegt dem Direktorium des
Marsilius-Kollegs.
(2) In wichtigen Angelegenheiten wie der Auswahl der Lehrveranstaltungen
entscheidet die Kommission für die Marsilius-Studien.
Sie besteht aus den beiden Direktoren, zwei weiteren vom Senat
gewählten Vertretern der Professoren, einem vom Senat gewählten
Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes und zwei vom Senat
gewählten Vertretern der Studierenden. [Für alle Mitglieder können Vertreter gewählt werden.] Das Vorschlagsrecht für
die Wahl liegt bei den jeweiligen Statusgruppen. Die Amtszeit aller
Wahlmitglieder beträgt ein Jahr. Dabei soll darauf geachtet werden,
dass Entscheidungen möglichst im Einvernehmen getroffen
werden.