Fachratskurzinfo

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wir hatten ja angedacht, an alle Fachratsmitglieder eine kleine Info zu verschicken, was im Fachrat getan werden soll. Ich denke, dasssich Seite 4 unseres Fachratsmanuals (siehe Anhang) sehr gut eignet. Man müsste nur noch den ersten Absatz mit ein paar Beispielen garnieren und fertig. Ich würde vorschlagen:

  1. Planung des Lehrangebots
  2. Sichtung der Ergebnisse von Studierendenbefragungen und Ableitung von Konsequenzen für das Fach
  3. Diskussion von Vorschlägen zur Überarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen, bevor diese an die Studienkommission gehen (vorgeschrieben durch die Satzung)
  4. Möglichst enge Zusammenarbeit mit der Studiengebührenkommission.

S. 4 und 5 aus dem Fachratsinfo:

1 Was ist der Fachrat?

... die fachbezogene Zusammenkunft der Mitglieder einer oder mehrerer Einrichtungen der Universität. Er entwickelt und koordiniert Vorschläge und Konzepte zu Studium, Lehre und damit verbundene Aufgaben innerhalb eines Fachs. Er unterstützt und entlastet insbesondere die Studienkommissionen bei Erfüllung ihrer Aufgaben.

... KEIN ZUSÄTZLICHES GREMIUM. Vielmehr ermöglicht es der Fachrat, die zahlreichen bestehenden Gremien auf Fachebene zu koordinieren oder gar zusammenzuführen und somit Redundanzen zu vermeiden und Arbeit zu sparen (siehe auch Abschnitt 5 auf Seite 8).

... der Ausdruck der Idee, dass unsere Universität zu mannigfaltig ist, um mit der groben Aufteilung in Fakultäten erfasst zu werden.

... das neue Gremium auf Fachebene, dass die Kommunikation im Fach selbst fördern soll, um den Informationsfluss zu verbessern, Entscheidungen auf eine breitere Basis zu stellen und die Identität des Fachs zu stärken.

... kein zusätzliches Gremium, sondern eine Entlastung für alle übergeordneten Gremien und die Möglichkeit, auf Fachebene parallele Arbeitsgruppen zusammenzuführen.

... direkt gewählt.

... Ergebnis eines fast zwei Jahre währenden Diskussionsprozesses auf allen Ebenen und in fast allen Fächern der Universität.

2 Vorteile des Fachrats und Gründe für die Einführung

2.1 Fundament akademischer Selbstverwaltung

  • Stärkung des „Fachs“ als Grundeinheit der Universität
  • Berücksichtigung der Unterschiede fachlich homogener bzw. heterogener Fakultäten
  • Anerkennung der fachlichen Vielfalt einer Volluniversität
  • Berücksichtigung verschiedener Statusgruppen

2.2 Arbeitsersparnis

  • notwendige Diskussion bereits vor dem Fakultätsrat
  • mehr Beteiligte in arbeitsaufwändiger Konzeptionsphase

2.3 Qualitätsentwicklung

  • Einbezug verschiedener Interessengruppen bereits in konzeptioneller Phase
  • Entscheidungen werden auf fachlicher Ebene gefällt → Sachkompetenz wird genutzt
  • Qualitätsentwicklungsstruktur vor dem Hintergrund des Prager Kommuniqué („Beteiligung ... der Studierenden als kompetente, aktive und konstruktive Partner“)
  • Sicherung der „Studierbarkeit“ durch Abstimmung von Studien-/Prüfungsordnung und Lehrplanung

2.4 Bessere Kommunikation

  • Probleme können vor Ort besprochen und gelöst werden
  • das Miteinander verschiedener Interessengruppen wird gefördert
  • weniger Unzufriedenheit durch bessere Information der Betroffenen
  • Schnellere Reaktionsmöglichkeiten bei akuten Problemen

2.5 Bestehende Gremien

  • Studienkommissionen bleiben bestehen
    → fachlich homogene Fakultäten: eine Studienkommission je Fach
    → fachlich heterogene Fakultäten: Studienkommission stimmt Beschlüsse der Fachräte aufeinander ab
  • Koordinierung vorhandener Arbeitsgruppen auf Fachebene durch den Fachrat
    → Synergieeffekte
    → Vermeidung von redundanter Arbeit
  • Vorgaben für Fachrat lassen Raum für individuelle Anpassung im Fach

evtl. noch Kurzinfo zur Zusammensetzung einbauen

Kurzinfo über den Fachrat