SAL: Unterschied zwischen den Versionen
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− | *Übergänge von BA zum MA /zur Promotion: [ | + | *Übergänge von BA zum MA /zur Promotion: [[Uebergaenge]] |
− | *Teilzeit: | + | *Teilzeit: [[Teilzeitstudium]] |
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| Bachelor-Studiengang Geowissenschaften (Satzung für die Aufnahmeprüfung)<br> | | Bachelor-Studiengang Geowissenschaften (Satzung für die Aufnahmeprüfung)<br> | ||
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− | So ist das eine reine Symptombekämpfung. Es gab noch mehr Vorschläge (QMS?). | + | So ist das eine reine Symptombekämpfung. Es gab noch mehr Vorschläge (QMS?). |
Wir wollen eigentlich Gesamtpakete und nicht isolierte Maßnahmen, zumal die PO ja geändert werden soll. Müsste man nachfragen, ansonsten zurück verweisen?<br> | Wir wollen eigentlich Gesamtpakete und nicht isolierte Maßnahmen, zumal die PO ja geändert werden soll. Müsste man nachfragen, ansonsten zurück verweisen?<br> | ||
− | Anm. von Jana: Bitte unbedingt darauf hinweisen, dass in den Formulierungen Eignungsfeststellungsverfahren steht > Das ist was ganz anderes als ein Auswahlverfahren. | + | Anm. von Jana: Bitte unbedingt darauf hinweisen, dass in den Formulierungen Eignungsfeststellungsverfahren steht > Das ist was ganz anderes als ein Auswahlverfahren. |
− | Inhaltlich: Nach der Begründung von Herr Altherr Chemie und Mathe die wichtigsten NF sind, könnte §6, 1b-A so modifiziert werden, dass 3-std. Chemie noch vor ac) gereiht wird | + | Inhaltlich: Nach der Begründung von Herr Altherr Chemie und Mathe die wichtigsten NF sind, könnte §6, 1b-A so modifiziert werden, dass 3-std. Chemie noch vor ac) gereiht wird |
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== TOP 3a Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO)<br> == | == TOP 3a Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO)<br> == | ||
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-Studienkommission bei Chemie/Geowissenshaften nicht beteiligt, an der PhilFak Fachräte (Klass. Archäologie, Ur- und Frühgeschichte/VA) nicht beteiligt. Studierende, die nachgefragt haben, aus Chemie wurden nicht beteiligt | -Studienkommission bei Chemie/Geowissenshaften nicht beteiligt, an der PhilFak Fachräte (Klass. Archäologie, Ur- und Frühgeschichte/VA) nicht beteiligt. Studierende, die nachgefragt haben, aus Chemie wurden nicht beteiligt | ||
− | - Ist bereits Trägerfakultät bestimmt?<br> | + | - Ist bereits Trägerfakultät bestimmt?<br> |
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− | - §3, 2: Zwangsexmatrikulierung<br> | + | - §3, 2: Zwangsexmatrikulierung<br> |
− | - §3, 8: Warum werden selbstorganisierte Praktika und Exkursionen grundsätzlich nicht anerkennt?/// Anm. Melanie: Dass selbst organisierte Exkursionen nicht eingebracht werden können, ist sinnvoll, solange aber auch genug Lehrangebote von Dozentenseite präsentiert werden. <br> | + | - §3, 8: Warum werden selbstorganisierte Praktika und Exkursionen grundsätzlich nicht anerkennt?/// Anm. Melanie: Dass selbst organisierte Exkursionen nicht eingebracht werden können, ist sinnvoll, solange aber auch genug Lehrangebote von Dozentenseite präsentiert werden. <br> |
- §3, 4&5: Gutes Eingehen auf unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen | - §3, 4&5: Gutes Eingehen auf unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen | ||
− | -§20, 1: Fehlversuche von anderen Unis werden angerechnet.Nur eine Wdh von Prüfung ist mgl.<br> | + | -§20, 1: Fehlversuche von anderen Unis werden angerechnet.Nur eine Wdh von Prüfung ist mgl.<br> |
− | - Anlage 1<br> | + | - Anlage 1<br> |
− | --Tutorien Pflicht? Wieso? erscheint nicht sinnvoll. /// Anm. Melanie: Dass Tutorien verpflichtend sind, entspricht den Fächern des ZAW, passt sich also gut in die Ur- und Frühgeschichte an.<br> | + | --Tutorien Pflicht? Wieso? erscheint nicht sinnvoll. /// Anm. Melanie: Dass Tutorien verpflichtend sind, entspricht den Fächern des ZAW, passt sich also gut in die Ur- und Frühgeschichte an.<br> |
-- Vorlesungen teilweise sehr niedrig bepunktet. | -- Vorlesungen teilweise sehr niedrig bepunktet. | ||
− | - Anmerkungen von UFK (Melanie):<br> | + | - Anmerkungen von UFK (Melanie):<br> |
− | -- Proseminare und die zugehörigen Tutorien sind viel zu niedrig bepunktet, 2 Punkte für ein ganzes Seminar kann nicht sein, wenn Übungen 3-6 Punkte bekommen<br> | + | -- Proseminare und die zugehörigen Tutorien sind viel zu niedrig bepunktet, 2 Punkte für ein ganzes Seminar kann nicht sein, wenn Übungen 3-6 Punkte bekommen<br> |
− | -- was im Wahlpflichtmodel ausgewählt werden kann/soll/muss. Das ist je nach (Prüfungs-)Aufwand der Übungen etc auch recht viel<br>-- Modul A5 muss deutlich klar strukturiert werden, was an dieser Stelle eingebracht werden muss.<br><br> | + | -- was im Wahlpflichtmodel ausgewählt werden kann/soll/muss. Das ist je nach (Prüfungs-)Aufwand der Übungen etc auch recht viel<br>-- Modul A5 muss deutlich klar strukturiert werden, was an dieser Stelle eingebracht werden muss.<br><br> |
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Satzung für Kommission GKGA: | Satzung für Kommission GKGA: | ||
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§6: Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmengleichheit. (?) | §6: Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmengleichheit. (?) | ||
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ZulO: | ZulO: | ||
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- Starke Anstiege von Studienzahlen bei Geo... wieviele sind denn bisher in den Veranstaltungen? Frau Schröder angemailt von Jana (12.03.)<br> | - Starke Anstiege von Studienzahlen bei Geo... wieviele sind denn bisher in den Veranstaltungen? Frau Schröder angemailt von Jana (12.03.)<br> | ||
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<u>'''No-go-check'''</u><br> | <u>'''No-go-check'''</u><br> | ||
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- § 3, § 8.1d: Zwangsexmatrikulation bei Fristüberschreitung: Schlecht. Vor allem bei Forschungsmaster, da kann es doch mal passieren, dass man ein paar Monate läger vor Ort bleibt, eine Grabung kann ja mal auf einmal spannend werden - und das Thema der Abschlussarbeit oder eine mögliche Promotion sollte man im Blick behalten können.... | - § 3, § 8.1d: Zwangsexmatrikulation bei Fristüberschreitung: Schlecht. Vor allem bei Forschungsmaster, da kann es doch mal passieren, dass man ein paar Monate läger vor Ort bleibt, eine Grabung kann ja mal auf einmal spannend werden - und das Thema der Abschlussarbeit oder eine mögliche Promotion sollte man im Blick behalten können.... | ||
− | - § 7.6: Anerkennung von Leistungen von anderen Unis (studienbegleitend, Abschlussprüfung, Masterarbeit) => restriktiv. <br> | + | - § 7.6: Anerkennung von Leistungen von anderen Unis (studienbegleitend, Abschlussprüfung, Masterarbeit) => restriktiv. <br> |
== TOP 4k Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung) <br> == | == TOP 4k Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung) <br> == | ||
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- Wer wird zugelassen: | - Wer wird zugelassen: | ||
− | es wird keine Aussage über Bachelorstudenten gemacht, man braucht generell ein rechtskundliches Studium an einer Universität und die zugehörige Staatsprüfung (1. oder 2.). Leute von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn sie zu den 10% besten gehören - dann müssen sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. (Anm: Voraussetzung für Uni-Studenten zur Bewerbung ist die Note "vollbefriedigend", welche ca. 12% der Studenten erreichen. | + | es wird keine Aussage über Bachelorstudenten gemacht, man braucht generell ein rechtskundliches Studium an einer Universität und die zugehörige Staatsprüfung (1. oder 2.). Leute von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn sie zu den 10% besten gehören - dann müssen sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. (Anm: Voraussetzung für Uni-Studenten zur Bewerbung ist die Note "vollbefriedigend", welche ca. 12% der Studenten erreichen. |
− | Stimmt, aber zwei große "Abers": 1. Da ist aber nicht per Satzung ausgeschlossen, dass es mehr sind, hier werden Leute, die dazu u.U. geeignet wären aufgrund einer rein quantitativen Selektion ausgeschlossen, ohne anzuschauen, ob sie entsprechend gut sind | + | Stimmt, aber zwei große "Abers": 1. Da ist aber nicht per Satzung ausgeschlossen, dass es mehr sind, hier werden Leute, die dazu u.U. geeignet wären aufgrund einer rein quantitativen Selektion ausgeschlossen, ohne anzuschauen, ob sie entsprechend gut sind |
2. Uniabsolventen können bis zu einer Note von 6,5 Punkten genommen werden, eine solche Ausnahme ist dort nicht möglich!) | 2. Uniabsolventen können bis zu einer Note von 6,5 Punkten genommen werden, eine solche Ausnahme ist dort nicht möglich!) | ||
− | Ausländische Studierende mit Abschluss aus dem Ausland können nur in HD studieren, wenn sie schon 4 Semester in D studiert haben, 2 davon in HD. Außerdem müssen sie auch noch deutsche Arbeiten vorlegen können, die mit befriedigend bewertet wurden und innerhalb von 3 Monaten 3 Klausuren schreiben... Hört sich ein bisschen übertrieben an und faktisch ausschließend an! | + | Ausländische Studierende mit Abschluss aus dem Ausland können nur in HD studieren, wenn sie schon 4 Semester in D studiert haben, 2 davon in HD. Außerdem müssen sie auch noch deutsche Arbeiten vorlegen können, die mit befriedigend bewertet wurden und innerhalb von 3 Monaten 3 Klausuren schreiben... Hört sich ein bisschen übertrieben an und faktisch ausschließend an! |
Das gleiche gilt außerdem auch für deutsche Studenten, die Jura im Ausland studiert haben... | Das gleiche gilt außerdem auch für deutsche Studenten, die Jura im Ausland studiert haben... | ||
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- §22 => ursprünglicher Absatz (2) aus §21 wurde gelöscht. Haben damit Promotionsstudierende, die unter der bisherigen Regelung angefangen haben, nicht mehr das Recht, diese beizubehalten? | - §22 => ursprünglicher Absatz (2) aus §21 wurde gelöscht. Haben damit Promotionsstudierende, die unter der bisherigen Regelung angefangen haben, nicht mehr das Recht, diese beizubehalten? | ||
− | - 6,5 Punkte-Regelung: Als Pfeiffer Prorektor für Lehre war, wurde die Anhebung von 6 auf 6,5 abgelehnt, da er als Jurist(!) das zu restriktiv fand. Als dann Nüssel Prorektorin wurde, wurde sie durchgesetzt. Es ging hier um Selektion, es konnte nicht erklärt werden, wieso man mit 6 Punkten nicht gut genug ist bzw. inwiefern das problematisch war. Ebenfalls: 6 Punkte erreichen so ca 50-60% bei Jura, rein relativ gesehen entspricht das ungefähr einem normalen Examen mit 2,0 in anderen Fächern, bloß da ist man eben direkt mit zugelassen... | + | - 6,5 Punkte-Regelung: Als Pfeiffer Prorektor für Lehre war, wurde die Anhebung von 6 auf 6,5 abgelehnt, da er als Jurist(!) das zu restriktiv fand. Als dann Nüssel Prorektorin wurde, wurde sie durchgesetzt. Es ging hier um Selektion, es konnte nicht erklärt werden, wieso man mit 6 Punkten nicht gut genug ist bzw. inwiefern das problematisch war. Ebenfalls: 6 Punkte erreichen so ca 50-60% bei Jura, rein relativ gesehen entspricht das ungefähr einem normalen Examen mit 2,0 in anderen Fächern, bloß da ist man eben direkt mit zugelassen... |
- insgesamt sehr restriktiv: | - insgesamt sehr restriktiv: | ||
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Wann wollen die Profs denn noch Lehre machen, wenn sie so viele Verfahren und Klausuren etc. machen<br><br> | Wann wollen die Profs denn noch Lehre machen, wenn sie so viele Verfahren und Klausuren etc. machen<br><br> | ||
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= Archiv = | = Archiv = |
Version vom 18. März 2012, 23:00 Uhr
Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL.
Inhaltsverzeichnis
1 Termine/Vortreffen/Rückmeldung/Kontakt
nächte Sitzung: 20.3., 13:00 - 15:00
Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_SAL_20-03-12.pdf
Nächstes Vortreffen: steht noch nicht fest
Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)
fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html
2 Sachen in Arbeit
- Derzeit arbeiten wir an einigen Stellungnahmen zu Sitzungen: Stellungnahmen SAL
Grundsatz-Positionierungen
- Übergänge von BA zum MA /zur Promotion: Uebergaenge
- Teilzeit: Teilzeitstudium
- Anwesenheitspflicht: Anwesenheitspflicht
Ausblick: Themen für die Zukunft
- Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg
- Was ist mit den Modulhandbüchern? Die sollten eigentlich auch verlinkt werden und zwar auch zentral
- in Zukunft auf die Kostenkalkulation achten bei Gebührensatzungen !
3 Für die SAL-Sitzung am 20.3.
3.1 Mandatierungsmatrix für die SAL-Sitzung am 20.3.12
Tagesordnung ist hier:
TOP |
worum geht es |
Probleme/Anmerkungen |
no-go-Check |
FS-Votum? |
Mandatierung |
1 |
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3 |
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3a |
Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO) |
Verfahren und Inhalte problematisch vgl. unten |
es gibt no-gos - vgl. unten |
UFG/VA; Klassische Archäologie, Chemie, Geologie, Geowissenschaften => anschreiben!!! |
Rückverweis, wenn abgestimmt wird: ablehnen |
4 |
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4a |
Promotionsordnung Nat-Math-Gesamtfakultät (Änderung) |
gut: Es wird versucht, nach den unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zu unterscheiden und indidviduell zu regeln. Aber: Warum werden die vier- und dreijährigen BA-Absolvent*innen gleich behandelt? Pharmazie-Absolvent*innen werden auch nach 8 Semestern zugelassen, die vierjährigen BA-Leute sind hier benachteiligt. |
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==> Mail an Tim und Golo ging raus (12.03.) /// Jana: Ich hab ne Mail schon vorbereitet =) Und noch 2 Frage von mir: Warum behandelt man Fachhochschulabsolventen anders? Sollte nach Bologna die Art der Hochschule nun eigentlich nicht egal sein? Welcher Paragraph des LHG sagt, dass 4jährige BSc/BA zur Promotion zugelassen werden sollen (kam am Fr auf)? |
0 |
4b |
Promotionsordnung VerKult-Fak (Änderung) |
wurde nochmal nachgeschärft nach der letzten Beratung im SAL. Die Zulassung § 4 (1) ist sehr rigide: Zeugnis mit Auszeichnung, Kolloquium mit 1,0 und noch was Keine Differenzierung zwischen drei- und vierjährigen BA-Studierenden Verfahren in der Fakultät klären eidesstattliche Erklärung schiebt die Last auf eine Seite - wenn die rein kommt, sollte auch eine Erklärung rein, dass die Profs nicht veröffentlichen dürfen... |
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==> mit den Leuten in der Studienkommission reden |
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4c |
Master-Studiengang Religionswissenschaft (Änderung PRO) |
Eilentscheid des Dekans Erweiterung bei der Wahl des Begleitfachs - mehr möglich Multiple Choice nicht mehr möglich |
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Erkundigung ergab: PO ging am Fachrat vorbei. Inhaltlich wohl ok, aber wir sollten Frau Prohl mal sagen, warum der Fachrat nicht beteiligt wurde, dessen gewählte Sprecherin sie doch ist ;-) Jana: Bin für + und einen Hinweis auf die wichtige Beteiligung > oder gibts bei denen immer Probs? |
0 |
4d |
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung PRO) |
Portugiesisch wurde abgeschafft und wird nun wieder aufgenommen. Hätte eigentlich gar nicht gestrichen werden sollen, die Streichung wird nun rückgängig gemacht. Insofern handelt es sich zwar um ein Umlaufverfahren, aber auch um eine Korrektur, die schon länger fällig war und inhaltlich schon vorher geklärt |
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+ |
+ |
4e |
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung ZulO) |
pro: geht nur darum, Portugiesisch zuzulassen aber: Zulasungausschuss könnte auch Studis haben. |
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+ |
+ |
4f |
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Änderung PRO) |
3.Semester wird verkürzt (bis 15.12.), dann Klausuren und so beginnt die Masterarbeit realistisch Anfang/Mitte Januar (eine Wo nach Ablegen der letzten Prüfung, auch das ist arg knapp) >>> geht ins 4. Semester (Vorlesungszeit) rein, wo noch Veranstaltungen statt finden Angeblich gibt es keine Probleme (laut SÜD) Ausgabe der Arbeit über die vorlesungsfreie Zeit erscheint uns nicht sinnvoll - sowas kann man ja gerne machen, aber nicht als Regelfall >> Hinweis auf Finanizierung/Job Was ist mit den neuen Sprachkombis? |
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==> mit der FS reden und den Leuten im Fachrat |
4g |
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Neufassung ZulO) |
§3, 1: Warum AUCH Prädikatsexamen Jura oder Medizin StaatsEx mit "gut"? Was hat das mit Dolmetschen zu tun??? §3, 2: Sprachniveau auch über BA Abschluss. Gut, aber wie geregelt? §4, 2: seltsam - beim Eignungstest kann man die Bewertung minimal erhöhen - warum? nur für die Reihung? dann muss man halt losen §4, 3: alternativ zum Eignungstest können vergleichbare Leistungen anerkannt werden.>>> die Kriterien für die sollten präzisiert werden "insbesondere ausschlaggegeben hierbei können sein" Wir wollen Studis im Prüfungsausschuss |
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==> unbedingt die FS kontaktieren |
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4h |
Bachelor-Studiengänge Romanistik: Französisch, Spanisch, Italienisch, Lehramt Französisch, Spanisch, Italienisch (Änderung Satzung für Aufnahmeprüfung) |
Es geht um Care. Die Leute müssen bisher keine Einstufung machen, jetzt schon. Das ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderne Studierenden. Das stimmt natürlich. Eigentlich sollten aber alle zugelassen werden, auch die, die die Voraussetzungen noch nicht haben und diese dann nachholen. Jana: Ist das eine Grundsatzentscheidung oder eure Meinung? Ich kann schon verstehen, dass zumind. Grundkenntnisse wünschenswert sind, wenn man eine Sprache studieren möchte. Aber vielleicht hab ich das auch nicht so ganz verstanden, finde das alles sehr unübersichtlich & schlecht verständlich. |
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0 |
4i |
Bachelor-Studiengang Geowissenschaften (Satzung für die Aufnahmeprüfung) |
So ist das eine reine Symptombekämpfung. Es gab noch mehr Vorschläge (QMS?). Wir wollen eigentlich Gesamtpakete und nicht isolierte Maßnahmen, zumal die PO ja geändert werden soll. Müsste man nachfragen, ansonsten zurück verweisen? Anm. von Jana: Bitte unbedingt darauf hinweisen, dass in den Formulierungen Eignungsfeststellungsverfahren steht > Das ist was ganz anderes als ein Auswahlverfahren. Inhaltlich: Nach der Begründung von Herr Altherr Chemie und Mathe die wichtigsten NF sind, könnte §6, 1b-A so modifiziert werden, dass 3-std. Chemie noch vor ac) gereiht wird |
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4j |
Master-Studiengang Chemie, Master-Studiengang Geographie; Master-Studiengang Geowissenschaften (Änderung der PROs) |
wow, wir finden nichts. Wir sind dafür. |
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4k |
Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung) |
siehe unten |
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4 Detailkritik zum 20.3.
4.1 TOP 3a Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO)
Verfahren:
-Studienkommission bei Chemie/Geowissenshaften nicht beteiligt, an der PhilFak Fachräte (Klass. Archäologie, Ur- und Frühgeschichte/VA) nicht beteiligt. Studierende, die nachgefragt haben, aus Chemie wurden nicht beteiligt
- Ist bereits Trägerfakultät bestimmt?
PO:
- §3, 2: Zwangsexmatrikulierung
- §3, 8: Warum werden selbstorganisierte Praktika und Exkursionen grundsätzlich nicht anerkennt?/// Anm. Melanie: Dass selbst organisierte Exkursionen nicht eingebracht werden können, ist sinnvoll, solange aber auch genug Lehrangebote von Dozentenseite präsentiert werden.
- §3, 4&5: Gutes Eingehen auf unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen
-§20, 1: Fehlversuche von anderen Unis werden angerechnet.Nur eine Wdh von Prüfung ist mgl.
- Anlage 1
--Tutorien Pflicht? Wieso? erscheint nicht sinnvoll. /// Anm. Melanie: Dass Tutorien verpflichtend sind, entspricht den Fächern des ZAW, passt sich also gut in die Ur- und Frühgeschichte an.
-- Vorlesungen teilweise sehr niedrig bepunktet.
- Anmerkungen von UFK (Melanie):
-- Proseminare und die zugehörigen Tutorien sind viel zu niedrig bepunktet, 2 Punkte für ein ganzes Seminar kann nicht sein, wenn Übungen 3-6 Punkte bekommen
-- was im Wahlpflichtmodel ausgewählt werden kann/soll/muss. Das ist je nach (Prüfungs-)Aufwand der Übungen etc auch recht viel
-- Modul A5 muss deutlich klar strukturiert werden, was an dieser Stelle eingebracht werden muss.
Satzung für Kommission GKGA:
§3c: Von Studierenden gewählte Studierende in den Kommissionen? Geht nach LHG nicht.
Insgesamt: Arge Kompetenzbündelung (§2)
§6: Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmengleichheit. (?)
ZulO:
§3, 2.3: Kann-Bestimmung bei Bewertung des "überdurchschnittlichen Ergebnisses"
=> "...und/oder - leistungen" eingefügen...
Kapazitätsrechnungen:
- Starke Anstiege von Studienzahlen bei Geo... wieviele sind denn bisher in den Veranstaltungen? Frau Schröder angemailt von Jana (12.03.)
No-go-check
- § 3, § 8.1d: Zwangsexmatrikulation bei Fristüberschreitung: Schlecht. Vor allem bei Forschungsmaster, da kann es doch mal passieren, dass man ein paar Monate läger vor Ort bleibt, eine Grabung kann ja mal auf einmal spannend werden - und das Thema der Abschlussarbeit oder eine mögliche Promotion sollte man im Blick behalten können....
- § 7.6: Anerkennung von Leistungen von anderen Unis (studienbegleitend, Abschlussprüfung, Masterarbeit) => restriktiv.
4.2 TOP 4k Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung)
bereits Frau Reiher merkt einiges an.
§ 4 (2) Nachweis von Latein - davon kann man befreit werden, wenn man andere Voraussetzungen hat ==> diese könnte man gleichstellen, dann sind nicht die Leute mit Lateinkenntnissen
- Wer wird zugelassen:
es wird keine Aussage über Bachelorstudenten gemacht, man braucht generell ein rechtskundliches Studium an einer Universität und die zugehörige Staatsprüfung (1. oder 2.). Leute von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn sie zu den 10% besten gehören - dann müssen sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. (Anm: Voraussetzung für Uni-Studenten zur Bewerbung ist die Note "vollbefriedigend", welche ca. 12% der Studenten erreichen.
Stimmt, aber zwei große "Abers": 1. Da ist aber nicht per Satzung ausgeschlossen, dass es mehr sind, hier werden Leute, die dazu u.U. geeignet wären aufgrund einer rein quantitativen Selektion ausgeschlossen, ohne anzuschauen, ob sie entsprechend gut sind
2. Uniabsolventen können bis zu einer Note von 6,5 Punkten genommen werden, eine solche Ausnahme ist dort nicht möglich!)
Ausländische Studierende mit Abschluss aus dem Ausland können nur in HD studieren, wenn sie schon 4 Semester in D studiert haben, 2 davon in HD. Außerdem müssen sie auch noch deutsche Arbeiten vorlegen können, die mit befriedigend bewertet wurden und innerhalb von 3 Monaten 3 Klausuren schreiben... Hört sich ein bisschen übertrieben an und faktisch ausschließend an!
Das gleiche gilt außerdem auch für deutsche Studenten, die Jura im Ausland studiert haben...
- Änderung der Einreichung: Eidesstattliche Erklärung, elektronische Version.
- Sprache: man kann auch in einer "europ. Hauptsprache" schreiben (anstatt deutsch). Ist aber ziemlich restriktiv, man braucht einen Prof, der nativ zB englisch spricht und bereit ist, als Gutachter für Sprachliches zu fungieren.
- Korrekturfrist: 2 Semester ist ganz schön viel => ein ganzes Jahr! Was macht man dann in der Zeit?
- Einführung Note "satis bene": Find ich gut (marlina). Gibt quasi ne weitere Zwischenstufe. Gibt es zwar sonst noch nicht an vielen Orten in D, aber vielleicht führens ja mal mehr Leute ein. Vorher gab es nur "ausreichend" und "gut", jetzt gibt es dazwischen noch "befriedigend".
- Wiederholung mündl. Prüfungs frühstens ein halbes Jahr später könnte man auch diskutieren, ob das nicht n bisschen lang ist.
- Verleihung des Doktortitels kann widerrufen werden, wenn Fakultät ihre Pflichtexemplare von veröffentlichten Doktorarbeiten nicht innerhalb eines Jahre erhält?!?
- §22 => ursprünglicher Absatz (2) aus §21 wurde gelöscht. Haben damit Promotionsstudierende, die unter der bisherigen Regelung angefangen haben, nicht mehr das Recht, diese beizubehalten?
- 6,5 Punkte-Regelung: Als Pfeiffer Prorektor für Lehre war, wurde die Anhebung von 6 auf 6,5 abgelehnt, da er als Jurist(!) das zu restriktiv fand. Als dann Nüssel Prorektorin wurde, wurde sie durchgesetzt. Es ging hier um Selektion, es konnte nicht erklärt werden, wieso man mit 6 Punkten nicht gut genug ist bzw. inwiefern das problematisch war. Ebenfalls: 6 Punkte erreichen so ca 50-60% bei Jura, rein relativ gesehen entspricht das ungefähr einem normalen Examen mit 2,0 in anderen Fächern, bloß da ist man eben direkt mit zugelassen...
- insgesamt sehr restriktiv:
§ 5:
a) zu den besten 10% gehören, d.h. da kann rausfallen, wer in einem guten Jahrgang ist
b) Kolloquium voll befriedigend abschließen
c) schriftliche Prüfungen mit einem Schnitt von 7 Punkten bestehen
- BA-AbsolventInnen können gar nicht kommen - oder?
§ 6:
Ausländer*innen können irgendwie nicht kommen. Deutschkenntnisse sind normal, aber das andere erscheint uns alles überrestriktiv. BA-Studierende aus dem Ausland können nur kommen mit einer Art 2. Staatsexamen - offenbar ist der Dr. in HD eher praxisorientiert.
§ 8 (2) Warum Exmatrikulation nach einer Höchstgrenze - also Kinderkriegen, Unfallhaben oder Beruflichtätigsein ist irgendwie nicht möglich.
Was ist eine europäische Hauptsprache?
Da kann man einiges gegen sagen
warum drei Zusagen?
Warum 55 Pflichtexemplare?
Examen rigorosum ist abgeschafft - gut!
Wann wollen die Profs denn noch Lehre machen, wenn sie so viele Verfahren und Klausuren etc. machen
5 Archiv
2012: || || || || 14-2-12 || 17-1-12 || || || || || || || || || || ||
2011: 22-11-11 || 18-10-11 || 5-7-11 || || ||
Vorher: Alter Kram, den mal jemand aufräumen könnte...
6 Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung
- FSK-Vertreter*innen in den Gremien arbeiten auf folgender Grundlage:
http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P4-11-3_Gremienarbeit.pdf
- Zur Modularisierung gibt es folgenden Beschluss:
http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P17-11-21_Positionierung_Modularisierung.pdf
- Wenn es zwischen einem FSK-Grundsatzbeschluss und einem Fachschaftsvotum eine Differenz besteht und sie nicht durch eine vorherige Absprache ausgeräumt werden konnte, so sollten wir uns enthalten:
http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P18-11-23_Entscheidung_bei_Mandatierunngsproblemen.pdf
- Es gibt bei Prüfungsordnungen mindestens 3 "No-Gos", auf die hin wir POen abchecken (no-go-check):
- Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf - Ebenfalls lehnen wir die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden; ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit
- Wir wollen Studierende in allen Gremien, also auch in Prüfungsausschüssen; ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO
ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)