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- Wer wird zugelassen:  
 
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es wird keine Aussage über Bachelorstudenten gemacht, man braucht generell ein rechtskundliches Studium an einer Universität und die zugehörige Staatsprüfung (1. oder 2.). Leute von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn sie zu den 10% besten gehören - dann müssen sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. (Anm: Voraussetzung für Uni-Studenten zur Bewerbung ist die Note "vollbefriedigend", welche ca. 12% der Studenten erreichen)
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es wird keine Aussage über Bachelorstudenten gemacht, man braucht generell ein rechtskundliches Studium an einer Universität und die zugehörige Staatsprüfung (1. oder 2.). Leute von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn sie zu den 10% besten gehören - dann müssen sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. (Anm: Voraussetzung für Uni-Studenten zur Bewerbung ist die Note "vollbefriedigend", welche ca. 12% der Studenten erreichen.
  
Ausländische Studierende mit Abschluss aus dem Ausland können nur in HD studieren, wenn sie schon 4 Semester in D studiert haben, 2 davon in HD. Außerdem müssen sie auch noch deutsche Arbeiten vorlegen können, die mit befriedigend bewertet wurden und innerhalb von 3 Monaten 3 Klausuren schreiben... Hört sich ein bisschen übertrieben an.
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Stimmt, aber zwei große "Abers": 1. Da ist aber nicht per Satzung ausgeschlossen, dass es mehr sind, hier werden Leute, die dazu u.U. geeignet wären aufgrund einer rein quantitativen Selektion  ausgeschlossen, ohne anzuschauen, ob sie entsprechend gut sind
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2. Uniabsolventen können bis zu einer Note von 6,5 Punkten genommen werden, eine solche Ausnahme ist dort nicht möglich!)
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Ausländische Studierende mit Abschluss aus dem Ausland können nur in HD studieren, wenn sie schon 4 Semester in D studiert haben, 2 davon in HD. Außerdem müssen sie auch noch deutsche Arbeiten vorlegen können, die mit befriedigend bewertet wurden und innerhalb von 3 Monaten 3 Klausuren schreiben... Hört sich ein bisschen übertrieben an und faktisch ausschließend an! 
  
 
Das gleiche gilt außerdem auch für deutsche Studenten, die Jura im Ausland studiert haben...  
 
Das gleiche gilt außerdem auch für deutsche Studenten, die Jura im Ausland studiert haben...  
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- §22 => ursprünglicher Absatz (2) aus §21 wurde gelöscht. Haben damit Promotionsstudierende, die unter der bisherigen Regelung angefangen haben, nicht mehr das Recht, diese beizubehalten?  
 
- §22 => ursprünglicher Absatz (2) aus §21 wurde gelöscht. Haben damit Promotionsstudierende, die unter der bisherigen Regelung angefangen haben, nicht mehr das Recht, diese beizubehalten?  
  
- 6,5 Punkte-Regelung (deshalb hatten wir schon abgelehnt
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- 6,5 Punkte-Regelung: Als Pfeiffer Prorektor für Lehre war, wurde die Anhebung von 6 auf 6,5 abgelehnt, da er als Jurist(!) das zu restriktiv fand. Als dann Nüssel Prorektorin wurde, wurde sie durchgesetzt. Es ging hier um Selektion, es konnte nicht erklärt werden, wieso man mit 6 Punkten nicht gut genug ist bzw. inwiefern das problematisch war. Ebenfalls: 6 Punkte erreichen so ca 50-60% bei Jura, rein relativ gesehen entspricht das ungefähr einem normalen Examen mit 2,0 in anderen Fächern, bloß da ist man eben direkt mit zugelassen...
  
 
- insgesamt sehr restriktiv:  
 
- insgesamt sehr restriktiv:  
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Wann wollen die Profs denn noch Lehre machen, wenn sie so viele Verfahren und Klausuren etc. machen<br><br>  
 
Wann wollen die Profs denn noch Lehre machen, wenn sie so viele Verfahren und Klausuren etc. machen<br><br>  
  
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Version vom 12. März 2012, 13:50 Uhr

Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL

1 Termine/Vortreffen/Rückmeldung/Kontakt

nächte Sitzung: 20.3., 13:00 - 15:00

Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_SAL_20-03-12.pdf
Nächstes Vortreffen: steht noch nicht fest

Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)

fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html

2 Sachen in Arbeit

Grundsatz-Positionierungen

Ausblick: Themen für die Zukunft

  • Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg
  • Was ist mit den Modulhandbüchern? Die sollten eigentlich auch verlinkt werden und zwar auch zentral
  • in Zukunft auf die Kostenkalkulation achten bei Gebührensatzungen !

3 Für die SAL-Sitzung am 20.3.

3.1 Mandatierungsmatrix für die SAL-Sitzung am 20.3.12

Tagesordnung ist hier: 

TOP 
worum geht es
Probleme/Anmerkungen
no-go-Check
FS-Votum?
Mandatierung
1





2





3





3a
Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO)

Verfahren und Inhalte problematisch

vgl. unten

es gibt no-gos - vgl. unten

UFG/VA; Klassische Archäologie, Chemie, Geologie, Geowissenschaften

=> anschreiben!!!

Rückverweis, wenn abgestimmt wird: ablehnen
4





4a
Promotionsordnung Nat-Math-Gesamtfakultät (Änderung)

gut: Es wird versucht, nach den unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zu unterscheiden und indidviduell zu regeln.

Aber: Warum werden die vier- und dreijährigen BA-Absolvent*innen gleich behandelt? Pharmazie-Absolvent*innen werden auch nach 8 Semestern zugelassen, die vierjährigen BA-Leute sind hier benachteiligt.


==> Tim und Golo nochmal kontaktieren 0
4b
Promotionsordnung VerKult-Fak (Änderung)

wurde nochmal nachgeschärft nach der letzten Beratung im SAL.

Die Zulassung § 4 (1) ist sehr rigide: Zeugnis mit Auszeichnung, Kolloquium mit 1,0 und noch was

Keine Differenzierung zwischen drei- und vierjährigen BA-Studierenden

Verfahren in der Fakultät klären

eidesstattliche Erklärung schiebt die Last auf eine Seite - wenn die rein kommt, sollte auch eine Erklärung rein, dass die Profs nicht veröffentlichen dürfen...


==> mit den Leuten in der Studienkommission reden

4c
Master-Studiengang Religionswissenschaft (Änderung PRO)

Eilentscheid des Dekans

Erweiterung bei der Wahl des Begleitfachs - mehr möglich

Multiple Choice nicht mehr möglich


Erkundigung ergab: PO ging am Fachrat vorbei. Inhaltlich wohl ok, aber wir sollten Frau Prohl mal sagen, warum der Fachrat nicht beteiligt wurde, dessen gewählte Sprecherin sie doch ist ;-)
0
4d
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung PRO)

Portugiesisch wurde abgeschafft und wird nun wieder aufgenommen. Hätte eigentlich gar nicht gestrichen werden sollen, die Streichung wird nun rückgängig gemacht. Insofern handelt es sich zwar um ein Umlaufverfahren, aber auch um eine Korrektur, die schon länger fällig war und inhaltlich  schon vorher geklärt


+

4e
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung ZulO)

pro: geht nur darum, Portugiesisch zuzulassen

aber: Zulasungausschuss könnte auch Studis haben.


+

4f
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Änderung PRO)

3.Semester wird verkürzt, dann beginnt die Masterarbeit und im 4. Semester muss dann alles durchgezogen werden.

Angeblich gibt es keine Probleme

Ausgabe der Arbeit über die vorlesungsfreie Zeit erscheint uns nicht sinnvoll - sowas kann man ja gerne machen, aber nicht als Regelfall



==> mit der FS reden und den Leuten im Fachrat
4g
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Neufassung ZulO)

seltsam: beim Eignungstest kann man die Bewertung minimal erhöhen - warum? nur für die Reihung? dann muss man halt losen

alternativ zum Eignungstest können vergleichbare Leistungen anerkannt werden.

Wir wollen Studis im Prüfungsausschuss

§ 4 (3) die Kriterien für die sollten präzisiert werden "insbesondere ausschlaggegeben hierbei können sein"


==> unbedingt die FS kontaktieren

4h
Bachelor-Studiengänge Romanistik: Französisch, Spanisch, Italienisch, Lehramt Französisch, Spanisch, Italienisch (Änderung Satzung für Aufnahmeprüfung)

Es geht Care, die Leute müssen bisher keine Einstufung machen, das ist eine Ungleichbehandlung  gegenüber den anderne Studierenden. Das stimmt natürlich.

Eigentlich sollten aber alle zugelassen werden, auch die, die die Voraussetzungen noch nicht haben und diese dann nachholen.



0
4i
Bachelor-Studiengang Geowissenschaften (Satzung für die Aufnahmeprüfung)

So ist das eine reine Symptombekämpfung. Es gab noch mehr Vorschläg. Wir wollen eigentlich Gesamtpakete und nicht isolierte Maßnahmen, zumal die PO ja geändert werden soll.




4j
Master-Studiengang Chemie, Master-Studiengang Geographie; Master-Studiengang Geowissenschaften (Änderung der PROs)
wow, wir finden nichts. Wir sind dafür.



4k
Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung)
siehe unten


-


















































4 Detailkritik zum 20.3.

4.1 TOP 3a Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO)

- Verfahren: Studienkommission bei Chemie/Geowissenshaften nicht beteiligt, an der PhilFak Fachräte (Klass. Archäologie, Ur- und Frühgeschichte/VA) nicht beteiligt. Studierende, die nachgefragt haben, aus Chemie wurden nicht beteiligt.

- Warum werden selbstorganisierte Praktika und Exkursionen grundsätzlich nicht anerkennt?

- Anm: Gutes Eingehen auf unterschiedliche Eingangs-voraussetzungen

-§20.1: Fehlversuche von anderen Unis werden angerechnet.

- Tutorien Pflicht? Wieso? erscheint nicht sinnvoll.

- Vorlesungen teilweise sehr niedrig bepunktet.

- Satzung für Kommission GKGA:

§3c: Von Studierenden gewählte Studierende in den Kommissionen? Geht nach LHG nicht.

Insgesamt: Arge Kompetenzbündelung.

§6: Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmengleichheit. (?)

- ZulO:

§3 (2): Kann-Bestimmung bei Bewertung des "überdurchschnittlichen Ergebnisses"

=> und/oer eingefügen...

Kapazitätsrechnungen:

- Starke Anstiege von Studienzahlen bei Geo... wieviele sind denn bisher in den Veranstaltungen? Frau Schröder anmailen und fragen!

No-go-check

- § 3, § 8.1d: Zwangsexmatrikulation bei Fristüberschreitung: Schlecht. Vor allem bei Forschungsmaster, da kann es doch mal passieren, dass man ein paar Monate läger vor Ort bleibt, eine Grabung kann ja mal auf einmal spannend werden - und das Thema der Abschlussarbeit oder eine mögliche Promotion sollte man im Blick behalten können....

- § 7.6: Anerkennung von Leistungen von anderen Unis (studienbegleitend, Abschlussprüfung, Masterarbeit) => restriktiv.

4.2 TOP 4k Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung)

bereits Frau Reiher merkt einiges an.

§ 4 (2) Nachweis von Latein - davon kann man befreit werden, wenn man andere Voraussetzungen hat ==> diese könnte man gleichstellen, dann sind nicht die Leute mit Lateinkenntnissen

- Wer wird zugelassen:

es wird keine Aussage über Bachelorstudenten gemacht, man braucht generell ein rechtskundliches Studium an einer Universität und die zugehörige Staatsprüfung (1. oder 2.). Leute von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn sie zu den 10% besten gehören - dann müssen sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. (Anm: Voraussetzung für Uni-Studenten zur Bewerbung ist die Note "vollbefriedigend", welche ca. 12% der Studenten erreichen.

Stimmt, aber zwei große "Abers": 1. Da ist aber nicht per Satzung ausgeschlossen, dass es mehr sind, hier werden Leute, die dazu u.U. geeignet wären aufgrund einer rein quantitativen Selektion  ausgeschlossen, ohne anzuschauen, ob sie entsprechend gut sind

2. Uniabsolventen können bis zu einer Note von 6,5 Punkten genommen werden, eine solche Ausnahme ist dort nicht möglich!)

Ausländische Studierende mit Abschluss aus dem Ausland können nur in HD studieren, wenn sie schon 4 Semester in D studiert haben, 2 davon in HD. Außerdem müssen sie auch noch deutsche Arbeiten vorlegen können, die mit befriedigend bewertet wurden und innerhalb von 3 Monaten 3 Klausuren schreiben... Hört sich ein bisschen übertrieben an und faktisch ausschließend an! 

Das gleiche gilt außerdem auch für deutsche Studenten, die Jura im Ausland studiert haben...

- Änderung der Einreichung: Eidesstattliche Erklärung, elektronische Version.

- Sprache: man kann auch in einer "europ. Hauptsprache" schreiben (anstatt deutsch). Ist aber ziemlich restriktiv, man braucht einen Prof, der nativ zB englisch spricht und bereit ist, als Gutachter für Sprachliches zu fungieren.

- Korrekturfrist: 2 Semester ist ganz schön viel => ein ganzes Jahr! Was macht man dann in der Zeit?

- Einführung Note "satis bene": Find ich gut (marlina). Gibt quasi ne weitere Zwischenstufe. Gibt es zwar sonst noch nicht an vielen Orten in D, aber vielleicht führens ja mal mehr Leute ein. Vorher gab es nur "ausreichend" und "gut", jetzt gibt es dazwischen noch "befriedigend".

- Wiederholung mündl. Prüfungs frühstens ein halbes Jahr später könnte man auch diskutieren, ob das nicht n bisschen lang ist.

- Verleihung des Doktortitels kann widerrufen werden, wenn Fakultät ihre Pflichtexemplare von veröffentlichten Doktorarbeiten nicht innerhalb eines Jahre erhält?!?

- §22 => ursprünglicher Absatz (2) aus §21 wurde gelöscht. Haben damit Promotionsstudierende, die unter der bisherigen Regelung angefangen haben, nicht mehr das Recht, diese beizubehalten?

- 6,5 Punkte-Regelung: Als Pfeiffer Prorektor für Lehre war, wurde die Anhebung von 6 auf 6,5 abgelehnt, da er als Jurist(!) das zu restriktiv fand. Als dann Nüssel Prorektorin wurde, wurde sie durchgesetzt. Es ging hier um Selektion, es konnte nicht erklärt werden, wieso man mit 6 Punkten nicht gut genug ist bzw. inwiefern das problematisch war. Ebenfalls: 6 Punkte erreichen so ca 50-60% bei Jura, rein relativ gesehen entspricht das ungefähr einem normalen Examen mit 2,0 in anderen Fächern, bloß da ist man eben direkt mit zugelassen...

- insgesamt sehr restriktiv:

§ 5:

a) zu den besten 10% gehören, d.h. da kann rausfallen, wer in einem guten Jahrgang ist

b) Kolloquium voll befriedigend abschließen

c) schriftliche Prüfungen mit einem Schnitt von 7 Punkten bestehen

- BA-AbsolventInnen können gar nicht kommen - oder?

§ 6:

Ausländer*innen können irgendwie nicht kommen. Deutschkenntnisse sind normal, aber das andere erscheint uns alles überrestriktiv. BA-Studierende aus dem Ausland können nur kommen mit einer Art 2. Staatsexamen - offenbar ist der Dr. in HD eher praxisorientiert.

§ 8 (2) Warum Exmatrikulation nach einer Höchstgrenze - also Kinderkriegen, Unfallhaben oder Beruflichtätigsein ist irgendwie nicht möglich.

Was ist eine europäische Hauptsprache?

Da kann man einiges gegen sagen

warum drei Zusagen?

Warum 55 Pflichtexemplare?

Examen rigorosum ist abgeschafft - gut!

Wann wollen die Profs denn noch Lehre machen, wenn sie so viele Verfahren und Klausuren etc. machen


5 Archiv

2012: || || || || 14-2-12 || 17-1-12 || || || || || || || || || || ||

2011: 22-11-11 || 18-10-11 || 5-7-11 || || ||

Vorher: Alter Kram, den mal jemand aufräumen könnte...


6 Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung

  1. Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:
    http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf
  2. Ebenfalls lehnen wir die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden; ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit
  3. Wir wollen Studierende in allen Gremien, also auch in Prüfungsausschüssen; ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO
    ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)