SAL: Unterschied zwischen den Versionen

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Wir wollen Studis im Prüfungsausschuss  
 
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§ 4 (3) die Kriterien für die sollten präzisiert werden "insbesondere ausschlaggegeben hierbei können sein"
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Version vom 9. März 2012, 15:09 Uhr

Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL

1 Termine/Vortreffen/Rückmeldung/Kontakt

nächte Sitzung: 20.3., 13:00 - 15:00

Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_SAL_20-03-12.pdf
Nächstes Vortreffen: steht noch nicht fest

Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)

fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html

2 Sachen in Arbeit

Grundsatz-Positionierungen

Ausblick: Themen für die Zukunft

  • Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg
  • Was ist mit den Modulhandbüchern? Die sollten eigentlich auch verlinkt werden und zwar auch zentral
  • in Zukunft auf die Kostenkalkulation achten bei Gebührensatzungen !

3 Für die SAL-Sitzung am 20.3.

3.1 Allgemeines (veraltet, gehört noch zu 14.2.):

Eingebracht haben wir:

Inhaltliche Vorbereitung für weitere allgemeine TOPs: s.o. Sachen in Arbeit

Mitbringen wollen wir:

Teilzeitstudis aus der Medizin, Germanistik und evtl. Klassischen Philologie

3.2 Mandatierungsmatrix für die SAL-Sitzung am 20.3.12

Tagesordnung ist hier: 

TOP 
worum geht es
Probleme/Anmerkungen
no-go-Check
FS-Votum?
Mandatierung
1





2





3





3a
Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO)

- Verfahren: Studienkommission bei Chemie/Geowissenshaften nicht beteiligt, an der PhilFak Fachräte (Klass. Archäologie, Ur- und Frühgeschichte) nicht beteiligt. Studierende, die nachgefragt haben, aus den Fächern, wurden Fragen nicht beteiligt.

- Warum werden selbstorganisierte Praktika und Exkursionen nicht anerkennt?

- Anm: Gutes Eingehen auf unterschiedliche Eingangs-voraussetzungen

-§20.1: Fehlversuche von anderen Unis werden angerechnet.

- Tutorien Pflicht? Wieso, erscheint nicht sinnvoll.

- Vorlesungen teilweise sehr niedrig bepunktet.

- Satzung für Kommission GKGA:

§3c: Von Studierenden gewählte Studierende in den Kommissionen? Geht nach LHG nicht.

Insgesamt: Arge Kompetenzbündelung.

§6: Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmengleichheit. (?)


- ZulO:

§3 (2): Kann-Bestimmung bei Bewertung des "überdurchschnittlichen Ergebnisses" 

=> und/oer eingefügen...


Kapazitätsrechnungen:

- Starke Anstiege von Studienzahlen bei Geo... wieviele sind denn bisher in den Veranstaltungen? Frau Schröder anmailen und fragen!

- § 3, § 8.1d: Zwangsexmatrikulation: Schlecht. Vor allem bei Forschungsmaster.


- § 7.6: Anerkennung von Leistungen von anderen Unis (studienbegleitend, Abschlussprüfung, Masterarbeit) => restriktiv.


FSen:

Ur- und Frühgeschichte, Vorderasiatische Archäologie,Chemie, Geologie, Geowissenschaften

=> anschreiben.

-
4





4a
Promotionsordnung Nat-Math-Gesamtfakultät (Änderung)

gut: Es wird versucht, nach den unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zu unterscheiden und indidviduell zu regeln.

Aber: Warum werden die vier- und dreijährigen BA-Absolvent*innen gleich behandelt? Pharmazie-Absolvent*innen werden auch nach 8 Semestern zugelassen, die vierjährigen BA-Leute sind hier benachteiligt.


==> Tim und Golo nochmal fragen 0
4b
Promotionsordnung VerKult-Fak (Änderung)

wurde nochmal nachgeschärft nach der letzten Beratung im SAL.

Die Zulassung § 4 (1) ist sehr rigide: Zeugnis mit Auszeichnung, Kolloquium mit 1,0 und noch was

Keine Differenzierung zwischen drei- und vierjährigen BA-Studierenden

Verfahren in der Fakultät klären

eidesstattliche Erklärung schiebt die Last auf eine Seite - wenn die rein kommt, sollte auch eine Erklärung rein, dass die Profs nicht veröffentlichen dürfen...


==> mit den Leuten in der Studienkommission reden

4c
Master-Studiengang Religionswissenschaft (Änderung PRO)

Eilentscheid des Dekans

Erweiterung bei der Wahl des Begleitfachs - mehr möglich

Multiple Choice nicht mehr möglich



==> Jonathan fragt Leute im Fachrat an
4d
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung PRO)

Portugiesisch wurde abgeschafft und wird nun wieder aufgenommen.

Umlaufverfahren Studienkommission, aber das war in dem Fall vorher geklärt


+

4e
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung ZulO)

Portugiesisch zugelassen

Zulasungausschuss könnte auch Studis haben.


+

4f
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Änderung PRO)

3.Semester wird verkürzt, dann beginnt die Masterarbeit und im 4. Semester muss dann alles durchgezogen werden.

Angeblich gibt es keine Probleme

Ausgabe der Arbeit über die vorlesungsfreie Zeit erscheint uns nicht sinnvoll - sowas kann man ja gerne machen, aber nicht als Regelfall



==> mit der FS reden und den Leuten im Fachrat
4g
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Neufassung ZulO)

seltsam: beim Eignungstest kann man die Bewertung minimal erhöhen - warum? nur für die Reihung? dann muss man halt losen

alternativ zum Eignungstest können vergleichbare Leistungen anerkannt werden.

Wir wollen Studis im Prüfungsausschuss

§ 4 (3) die Kriterien für die sollten präzisiert werden "insbesondere ausschlaggegeben hierbei können sein"


==> unbedingt die FS kontaktieren

4h
Bachelor-Studiengänge Romanistik: Französisch, Spanisch, Italienisch, Lehramt Französisch, Spanisch, Italienisch (Änderung Satzung für Aufnahmeprüfung)

Es geht Care, die Leute müssen bisher keine Einstufung machen, das ist eine Ungleichbehandlung  gegenüber den anderne Studierenden. Das stimmt natürlich.

Eigentlich sollten aber alle zugelassen werden, auch die, die die Voraussetzungen noch nicht haben und diese dann nachholen.



0
4i
Bachelor-Studiengang Geowissenschaften (Satzung für die Aufnahmeprüfung)




4j
Master-Studiengang Chemie, Master-Studiengang Geographie; Master-Studiengang Geowissenschaften (Änderung der PROs)




4k
Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung)

- Wer wird zugelassen:

es wird keine Aussage über Bachelorstudenten gemacht, man braucht generell ein rechtskundliches Studium an einer Universität und die zugehörige Staatsprüfung (1. oder 2.). Leute von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn sie zu den 10% besten gehören - dann müssen sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. (Anm: Voraussetzung für Uni-Studenten zur Bewerbung ist die Note "vollbefriedigend", welche ca. 12% der Studenten erreichen)

Ausländische Studierende mit Abschluss aus dem Ausland können nur in HD studieren, wenn sie schon 4 Semester in D studiert haben, 2 davon in HD. Außerdem müssen sie auch noch deutsche Arbeiten vorlegen können, die mit befriedigend bewertet wurden und innerhalb von 3 Monaten 3 Klausuren schreiben... Hört sich ein bisschen übertrieben an.

Das gleiche gilt außerdem auch für deutsche Studenten, die Jura im Ausland studiert haben...


- Änderung der Einreichung: Eidesstattliche Erklärung, elektronische Version.


- Sprache: man kann auch in einer "europ. Hauptsprache" schreiben (anstatt deutsch). Ist aber ziemlich restriktiv, man braucht einen Prof, der nativ zB englisch spricht und bereit ist, als Gutachter für Sprachliches zu fungieren.

- Korrekturfrist: 2 Semester ist ganz schön viel => ein ganzes Jahr! Was macht man dann in der Zeit?


- Einführung Note "satis bene": Find ich gut (marlina). Gibt quasi ne weitere Zwischenstufe. Gibt es zwar sonst noch nicht an vielen Orten in D, aber vielleicht führens ja mal mehr Leute ein. Vorher gab es nur "ausreichend" und "gut", jetzt gibt es dazwischen noch "befriedigend".

- Wiederholung mündl. Prüfungs frühstens ein halbes Jahr später könnte man auch diskutieren, ob das nicht n bisschen lang ist.

- Verleihung des Doktortitels kann widerrufen werden, wenn Fakultät ihre Pflichtexemplare von veröffentlichten Doktorarbeiten nicht innerhalb eines Jahre erhält?!?


- §22 => ursprünglicher Absatz (2) aus §21 wurde gelöscht. Haben damit Promotionsstudierende, die unter der bisherigen Regelung angefangen haben, nicht mehr das Recht, diese beizubehalten?




















































4 Archiv

2012: || || || || 14-2-12 || 17-1-12 || || || || || || || || || || ||

2011: 22-11-11 || 18-10-11 || 5-7-11 || || ||

Vorher: Alter Kram, den mal jemand aufräumen könnte...


5 Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung

  1. Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:
    http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf
  2. Ebenfalls lehnen wir die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden; ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit
  3. Wir wollen Studierende in allen Gremien, also auch in Prüfungsausschüssen; ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO
    ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)