Freiversuch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Studentische Mitbestimmung
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Textmaterial aus einer alten Stellungnahme des AK Lehramt zum Freiversuch fürs Lehramtsstudium, leicht überarbeitet Müsste man mal überarbeiten '''Was …“)
(kein Unterschied)

Version vom 28. Juni 2011, 00:25 Uhr

Textmaterial aus einer alten Stellungnahme des AK Lehramt zum Freiversuch fürs Lehramtsstudium, leicht überarbeitet

Müsste man mal überarbeiten

Was ist ein Freiversuch (vulgo: Freischuss)
Wer von der Möglichkeit eines Freiversuchs Gebauch macht, kann eine Prüfung, die er/sie nicht bestanden hat, wiederholen. Die erste Prüfung gilt dann als nicht angetreten, d.h. man hat nocheinmal zwei Versuche, die Prüfung zu bestehen, wenn man durchgefallen war.

Manchmal gibt es noch die RegelungWer die Wiederholung nur machen will, um die Note zu verbessern, muss den neuen Versuch nicht werten, sondern kann doch die erste Note verwenden)
Derartige Regelungen dürfen allerdings in der Regel nur angewandt werden, wenn

  • ununterbrochen studiert wurde
  • der erste Prüfungsversuch innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel innerhalb der sogenannten Regelstudienzeit abgelegt wird

Die Wiederholungsprüfung muss an dem Termin abgelegt werden, der auf die zweite Prüfung folgt.
Bei der Berechnung der Semesterzahl für das „ununterbrochene“ Studium werden bis zu Auslandssemester nicht mitgerechnet, wenn in ihnen "angemessene" Leistungen erbracht wurden. Semester für die Mitarbeit in gesetzlich vorgesehenen Gremien von Uni und Studentenwerk (z.B. Fakultätsrat oder Verwaltungsrat des Studentenwerks) werden bis zu einer Dauer von zwei Semestern angerechnet und Krankheit wird bis einem Semester nicht berücksichtigt. Nicht angerechnet wird allerdings jedes andere Engagement, also z.B. Fach-schaftsarbeit, Mitarbeit im Lehramts-AK, außeruniversitäres Engagement, Belastungen durch Erwerbsarbeit und der gleichen. Auch wer im Laufe des Studiums länger krank wird oder z.B. Sprachen nachholen muss, kann diese Zeit nicht anrechnen lassen.
Mit diesem Verfahren soll den "Schnellstudierenden" ein Anreiz geschaffen, das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen. Ob freilich ein Examen, das man antritt mit dem Wissen, dass es evtl. nicht gewertet wird, wenn es doch nicht so gut läuft, sprich, man doch nicht gut genug vorbereitet war, ein wünschenswerter Zustand ist, sie dahin gestellt. Gezielte Prüfungsvorbereitung durch die Institute und Seminare – wenn es sie denn gäbe – sollte so was überflüssig machen. Und wem dann wirklich die Nerven versagen, hat auch jetzt schon eine dritte Wiederholungsmöglichkeit...