ZGK: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 30.11.2010 tagt die Kommission. Für diese Sitzung muss der FSK-Vertreter in der ZGK am 16.11. mandatiert werden, da danach keine FSK-Sitzung mehr stattfindet.<br>  
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Am 30.11.2010 tagt die beratende Zentrale Studiengebührenkommission. Für diese Sitzung muss der FSK-Vertreter in der ZGK am 16.11. mandatiert werden, da danach keine FSK-Sitzung mehr stattfindet.<br>  
  
Es handelt sich um eine Zurufkommission des Rektorats. Die FSK lehnt Zurufkommissionen ab. Solange es sie gibt, macht die FSK aber keine Fundamentalopposition, sondern versucht, mitzuarbeiten - obwohl man damit eigentlich eine undemokratische Praxis legitimiert; nicht hinzugehen würde aber vom Rektorat instrumentalisiert werden, außerdem bestünde die Gefahr, dass das Rektorat sich nur noch "Jubelperser" für solche Kommissionen sucht. Diese Problematik sprechen wir außerhalb der ZGK vorbereitend in der AGSM und außedem in der Transparenzkommission und im Senat an.  
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Es handelt sich um eine Zurufkommission des Rektorats. Die FSK lehnt Zurufkommissionen ab. Solange es sie gibt, macht die FSK aber keine Fundamentalopposition, sondern versucht, mitzuarbeiten - obwohl man damit eigentlich eine undemokratische Praxis legitimiert; ginge man aber nicht hin, würde das Rektorat aber sicher beklagen, dass die Studierenden die Möglichkeiten der Mitwirkung nicht nutzen, außerdem bestünde die Gefahr, dass das Rektorat sich nur noch "Jubelperser" für solche Kommissionen sucht und durch konstruktive Ideen können wir in diesen Kommissionen vielleicht zumindest noch das Schlimmste verhindern (dazu bräuchten wir aber Unterlagen, um die Sitzung ordentlich vorzubereiten). Die Problematik der Zurufkommissionen sprechen wir außerhalb der ZGK an - vorbereitend in der AGSM und außerdem in der Transparenzkommission Studiengebühren und im Senat.  
  
Beschlussvorlage für die ZGK am 30.11.:  
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Entwurf einer Beschlussvorlage zur ZGK für die FSK-Sitzung am 30.11.:  
  
1. Für die Studiengebührenanträge werden zwar Voten aus dezentralen Studiengebührenkommissionen eingeholt, aber nicht die inhaltlich zuständigen Studienkommissionen. In&nbsp;Zukunft sollten die Studienkommissionen beteiligt werden und ggf. auch der SAL.  
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1. Für die Studiengebührenanträge werden zwar Voten aus dezentralen Studiengebührenkommissionen eingeholt, aber nicht die inhaltlich zuständigen Studienkommissionen. In&nbsp;Zukunft sollten die Studienkommissionen beteiligt werden und ggf. auch der SAL;&nbsp;gerade bei großen Anträgen, bei denen viel Geld ausgegeben wird, muss eine kompetente inhaltliche Prüfung erfolgen.  
  
2. Die Unterlagen werden erst sehr kurzfristig fertiggestellt und verschickt werden. Dies erschwert die Vorbereitung erheblich. Solange die Kommission noch existiert, sollte die Verwaltung die Unterlagen frühzeitig verschicken. Es reicht auch eine&nbsp;Vorabaufstellung, um sich inhaltlich über die Anträge zu informieren<br>  
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2. Die Unterlagen werden erst sehr kurzfristig fertiggestellt und verschickt werden. Dies erschwert die Vorbereitung erheblich - und macht sie, gerade weil vorher nicht auf inhaltliche Begutachtung Wert gelegt wurde, mehr oder weniger unmöglich. Solange die Kommission noch existiert, sollte die Verwaltung dafür sorgen, dass die Unterlagen frühzeitig verschickt werden. Es reicht auch eine&nbsp;Vorabaufstellung, um sich inhaltlich über die Anträge zu informieren. Es ist nicht Aufgabe der FSK, sich darum zu kümmern, dass die Unterlagen beikommen, es ist Aufgabe der ZUV.<br>
  
3. Vorgehen für die Sitzung: der FSK-Vertreter sichtet die Unterlagen und sorgt auf dem letzten Vortreffen eine Abstimmungsempfehlung, die an die Diskussionsliste geschickt wird. Sollte es brenzlige Sachen geben, muss die Refkonf entscheiden
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In Zukunft darf sowas nicht mehr vorkommen, wir sprechen das auf der AGSM an, Unterlagen müssen so verschickt und fertig gestellt werden, dass eine ordentliche Vorbereitung möglich ist. Das gilt auch für andere Gremien.<br>
  
4. In Zukunft darf sowas nciht mehr vorkommen, wir sprechen das auf der AGSM an, Unerlagen müssen so verschickt und fertig gestellt werden, dass eine ordentliche&nbsp;Vorbereitung möglich ist. Es ist nicht Aufgabe der FSK, sich darum zu kümmern, es ist Aufgabe der ZUV
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3. Vorgehen für die Sitzung: der FSK-Vertreter sichtet die Unterlagen und sorgt auf dem letzten Vortreffen eine Abstimmungsempfehlung, die an die Diskussionsliste geschickt wird. Sollte es brenzlige Sachen geben, muss die Refkonf entscheiden.
  
5. Intern: wir sollten dennoch gucken, hier rascher die Unterlagen intern weiterzuleiten.  
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Bei der Erarbeitung der Abstimmungsemfpehlung sollen positive Voten der Fachschaften zu einzelnen Anträgen berücksichtigt werden. In der&nbsp;ZGK-Sitzung ist bei Anträgen, die nicht mit den FSen besprochen wurden, diesbezüglich nachzufragen, warum dies nicht geschehen ist;&nbsp;schließlich ist die Beteiligung der Studierenden gerade bei Studiengebühren dem Rektorat doch so wichtig.
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5. Es ist bedauerlich, dass die Höhe der genau verfügbaren Mittel nicht verfügbar ist. Diese Problematik sprechen wir in der Transparenzkommission an. <br>
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Wenn von FSen keine Rückmeldungen kommen, dann sollte man sich - auch in anderen Gremien - enthalten: wir informieren die FSen frühzeitig und es kein großer Aufwand sich zu melden. Es kann aber nicht an den Interessen und dem Vorwissen der Leute in den Gremien liegen, ob sie was zu Anträgen sagen oder nicht, weil das erst recht zu Verzerrungen führt und man alle FSen, die sich nicht gemeldet haben, eigentlich gleichbehandeln müsste.
  
 
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Version vom 14. November 2010, 21:19 Uhr

Am 30.11.2010 tagt die beratende Zentrale Studiengebührenkommission. Für diese Sitzung muss der FSK-Vertreter in der ZGK am 16.11. mandatiert werden, da danach keine FSK-Sitzung mehr stattfindet.

Es handelt sich um eine Zurufkommission des Rektorats. Die FSK lehnt Zurufkommissionen ab. Solange es sie gibt, macht die FSK aber keine Fundamentalopposition, sondern versucht, mitzuarbeiten - obwohl man damit eigentlich eine undemokratische Praxis legitimiert; ginge man aber nicht hin, würde das Rektorat aber sicher beklagen, dass die Studierenden die Möglichkeiten der Mitwirkung nicht nutzen, außerdem bestünde die Gefahr, dass das Rektorat sich nur noch "Jubelperser" für solche Kommissionen sucht und durch konstruktive Ideen können wir in diesen Kommissionen vielleicht zumindest noch das Schlimmste verhindern (dazu bräuchten wir aber Unterlagen, um die Sitzung ordentlich vorzubereiten). Die Problematik der Zurufkommissionen sprechen wir außerhalb der ZGK an - vorbereitend in der AGSM und außerdem in der Transparenzkommission Studiengebühren und im Senat.

Entwurf einer Beschlussvorlage zur ZGK für die FSK-Sitzung am 30.11.:

1. Für die Studiengebührenanträge werden zwar Voten aus dezentralen Studiengebührenkommissionen eingeholt, aber nicht die inhaltlich zuständigen Studienkommissionen. In Zukunft sollten die Studienkommissionen beteiligt werden und ggf. auch der SAL; gerade bei großen Anträgen, bei denen viel Geld ausgegeben wird, muss eine kompetente inhaltliche Prüfung erfolgen.

2. Die Unterlagen werden erst sehr kurzfristig fertiggestellt und verschickt werden. Dies erschwert die Vorbereitung erheblich - und macht sie, gerade weil vorher nicht auf inhaltliche Begutachtung Wert gelegt wurde, mehr oder weniger unmöglich. Solange die Kommission noch existiert, sollte die Verwaltung dafür sorgen, dass die Unterlagen frühzeitig verschickt werden. Es reicht auch eine Vorabaufstellung, um sich inhaltlich über die Anträge zu informieren. Es ist nicht Aufgabe der FSK, sich darum zu kümmern, dass die Unterlagen beikommen, es ist Aufgabe der ZUV.

In Zukunft darf sowas nicht mehr vorkommen, wir sprechen das auf der AGSM an, Unterlagen müssen so verschickt und fertig gestellt werden, dass eine ordentliche Vorbereitung möglich ist. Das gilt auch für andere Gremien.

3. Vorgehen für die Sitzung: der FSK-Vertreter sichtet die Unterlagen und sorgt auf dem letzten Vortreffen eine Abstimmungsempfehlung, die an die Diskussionsliste geschickt wird. Sollte es brenzlige Sachen geben, muss die Refkonf entscheiden.

Bei der Erarbeitung der Abstimmungsemfpehlung sollen positive Voten der Fachschaften zu einzelnen Anträgen berücksichtigt werden. In der ZGK-Sitzung ist bei Anträgen, die nicht mit den FSen besprochen wurden, diesbezüglich nachzufragen, warum dies nicht geschehen ist; schließlich ist die Beteiligung der Studierenden gerade bei Studiengebühren dem Rektorat doch so wichtig.

5. Es ist bedauerlich, dass die Höhe der genau verfügbaren Mittel nicht verfügbar ist. Diese Problematik sprechen wir in der Transparenzkommission an.

6. Intern: wir sollten dennoch gucken, hier rascher die Unterlagen intern weiterzuleiten.

Wenn von FSen keine Rückmeldungen kommen, dann sollte man sich - auch in anderen Gremien - enthalten: wir informieren die FSen frühzeitig und es kein großer Aufwand sich zu melden. Es kann aber nicht an den Interessen und dem Vorwissen der Leute in den Gremien liegen, ob sie was zu Anträgen sagen oder nicht, weil das erst recht zu Verzerrungen führt und man alle FSen, die sich nicht gemeldet haben, eigentlich gleichbehandeln müsste.