SAL: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Umlaufverfahren Studienkommission, aber das war in dem Fall vorher geklärt<br> | + | Umlaufverfahren Studienkommission, aber das war in dem Fall vorher geklärt<br> |
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| Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung ZulO)<br> | | Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung ZulO)<br> | ||
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− | Portugiesisch zugelassen | + | Portugiesisch zugelassen |
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| Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Änderung PRO)<br> | | Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Änderung PRO)<br> | ||
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Version vom 9. März 2012, 14:50 Uhr
Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL.
Inhaltsverzeichnis
1 Termine/Vortreffen/Rückmeldung/Kontakt
nächte Sitzung: 20.3., 13:00 - 15:00
Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_SAL_20-03-12.pdf
Nächstes Vortreffen: steht noch nicht fest
Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)
fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html
2 Sachen in Arbeit
- Derzeit arbeiten wir an einigen Stellungnahmen zu Sitzungen: Stellungnahmen SAL
Grundsatz-Positionierungen
- Übergänge von BA zum MA /zur Promotion: Übergänge
- Teilzeit: http://agsm.fsk.uni-heidelberg.de/index.php/Teilzeitstudium
- Anwesenheitspflicht: http://agsm.fsk.uni-heidelberg.de/index.php/Anwesenheitspflicht
Ausblick: Themen für die Zukunft
- Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg
- Was ist mit den Modulhandbüchern? Die sollten eigentlich auch verlinkt werden und zwar auch zentral
- in Zukunft auf die Kostenkalkulation achten bei Gebührensatzungen !
3 Für die SAL-Sitzung am 20.3.
3.1 Allgemeines (veraltet, gehört noch zu 14.2.):
Eingebracht haben wir:
- das Germanistikpapier: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/Kritikpunkte_PO_MA_Germanistik_17-1-12.pdf
- Positionierung der FSK zur Teilzeitfähigkeit: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P20-11-24_Teilzeitfaehigkeit.pdf
- einen Teil der Teilzeit-Ausführungen: http://agsm.fsk.uni-heidelberg.de/index.php/Teilzeitstudium
Inhaltliche Vorbereitung für weitere allgemeine TOPs: s.o. Sachen in Arbeit
Mitbringen wollen wir:
Teilzeitstudis aus der Medizin, Germanistik und evtl. Klassischen Philologie
3.2 Mandatierungsmatrix für die SAL-Sitzung am 20.3.12
Tagesordnung ist hier:
TOP |
worum geht es |
Probleme/Anmerkungen |
no-go-Check |
FS-Votum? |
Mandatierung |
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3a |
Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO) |
- Verfahren: Studienkommission bei Chemie/Geowissenshaften nicht beteiligt, an der PhilFak Fachräte (Klass. Archäologie, Ur- und Frühgeschichte) nicht beteiligt. Studierende, die nachgefragt haben, aus den Fächern, wurden Fragen nicht beteiligt. - Warum werden selbstorganisierte Praktika und Exkursionen nicht anerkennt? - Anm: Gutes Eingehen auf unterschiedliche Eingangs-voraussetzungen -§20.1: Fehlversuche von anderen Unis werden angerechnet. - Tutorien Pflicht? Wieso, erscheint nicht sinnvoll. - Vorlesungen teilweise sehr niedrig bepunktet. - Satzung für Kommission GKGA: §3c: Von Studierenden gewählte Studierende in den Kommissionen? Geht nach LHG nicht. Insgesamt: Arge Kompetenzbündelung. §6: Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmengleichheit. (?)
- ZulO: §3 (2): Kann-Bestimmung bei Bewertung des "überdurchschnittlichen Ergebnisses" => und/oer eingefügen...
Kapazitätsrechnungen: - Starke Anstiege von Studienzahlen bei Geo... wieviele sind denn bisher in den Veranstaltungen? Frau Schröder anmailen und fragen! |
- § 3, § 8.1d: Zwangsexmatrikulation: Schlecht. Vor allem bei Forschungsmaster.
- § 7.6: Anerkennung von Leistungen von anderen Unis (studienbegleitend, Abschlussprüfung, Masterarbeit) => restriktiv.
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FSen: Ur- und Frühgeschichte, Vorderasiatische Archäologie,Chemie, Geologie, Geowissenschaften => anschreiben. |
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4 |
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4a |
Promotionsordnung Nat-Math-Gesamtfakultät (Änderung) |
gut: Es wird versucht, nach den unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zu unterscheiden und indidviduell zu regeln. Aber: Warum werden die vier- und dreijährigen BA-Absolvent*innen gleich behandelt? Pharmazie-Absolvent*innen werden auch nach 8 Semestern zugelassen, die vierjährigen BA-Leute sind hier benachteiligt. |
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==> Tim und Golo nochmal fragen | 0 |
4b |
Promotionsordnung VerKult-Fak (Änderung) |
wurde nochmal nachgeschärft nach der letzten Beratung im SAL. Die Zulassung § 4 (1) ist sehr rigide: Zeugnis mit Auszeichnung, Kolloquium mit 1,0 und noch was Keine Differenzierung zwischen drei- und vierjährigen BA-Studierenden Verfahren in der Fakultät klären eidesstattliche Erklärung schiebt die Last auf eine Seite - wenn die rein kommt, sollte auch eine Erklärung rein, dass die Profs nicht veröffentlichen dürfen... |
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==> mit den Leuten in der Studienkommission reden |
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4c |
Master-Studiengang Religionswissenschaft (Änderung PRO) |
Eilentscheid des Dekans Erweiterung bei der Wahl des Begleitfachs - mehr möglich Multiple Choice nicht mehr möglich |
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==> Jonathan fragt Leute im Fachrat an |
4d |
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung PRO) |
Portugiesisch wurde abgeschafft und wird nun wieder aufgenommen. Umlaufverfahren Studienkommission, aber das war in dem Fall vorher geklärt |
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4e |
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung ZulO) |
Portugiesisch zugelassen Zulasungausschuss könnte auch Studis haben. |
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4f |
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Änderung PRO) |
3.Semester wird verkürzt, dann beginnt die Masterarbeit und im 4. Semester muss dann alles durchgezogen werden. Angeblich gibt es keine Probleme |
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==> mit der FS reden und den Leuten im Fachrat |
4g |
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Neufassung ZulO) |
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4h |
Bachelor-Studiengänge Romanistik: Französisch, Spanisch, Italienisch, Lehramt Französisch, Spanisch, Italienisch (Änderung Satzung für Aufnahmeprüfung) |
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4i |
Bachelor-Studiengang Geowissenschaften (Satzung für die Aufnahmeprüfung) |
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4j |
Master-Studiengang Chemie, Master-Studiengang Geographie; Master-Studiengang Geowissenschaften (Änderung der PROs) |
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4k |
Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung) |
- Wer wird zugelassen: es wird keine Aussage über Bachelorstudenten gemacht, man braucht generell ein rechtskundliches Studium an einer Universität und die zugehörige Staatsprüfung (1. oder 2.). Leute von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn sie zu den 10% besten gehören - dann müssen sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. (Anm: Voraussetzung für Uni-Studenten zur Bewerbung ist die Note "vollbefriedigend", welche ca. 12% der Studenten erreichen) Ausländische Studierende mit Abschluss aus dem Ausland können nur in HD studieren, wenn sie schon 4 Semester in D studiert haben, 2 davon in HD. Außerdem müssen sie auch noch deutsche Arbeiten vorlegen können, die mit befriedigend bewertet wurden und innerhalb von 3 Monaten 3 Klausuren schreiben... Hört sich ein bisschen übertrieben an. Das gleiche gilt außerdem auch für deutsche Studenten, die Jura im Ausland studiert haben...
- Änderung der Einreichung: Eidesstattliche Erklärung, elektronische Version.
- Sprache: man kann auch in einer "europ. Hauptsprache" schreiben (anstatt deutsch). Ist aber ziemlich restriktiv, man braucht einen Prof, der nativ zB englisch spricht und bereit ist, als Gutachter für Sprachliches zu fungieren. - Korrekturfrist: 2 Semester ist ganz schön viel => ein ganzes Jahr! Was macht man dann in der Zeit?
- Einführung Note "satis bene": Find ich gut (marlina). Gibt quasi ne weitere Zwischenstufe. Gibt es zwar sonst noch nicht an vielen Orten in D, aber vielleicht führens ja mal mehr Leute ein. Vorher gab es nur "ausreichend" und "gut", jetzt gibt es dazwischen noch "befriedigend". - Wiederholung mündl. Prüfungs frühstens ein halbes Jahr später könnte man auch diskutieren, ob das nicht n bisschen lang ist. - Verleihung des Doktortitels kann widerrufen werden, wenn Fakultät ihre Pflichtexemplare von veröffentlichten Doktorarbeiten nicht innerhalb eines Jahre erhält?!?
- §22 => ursprünglicher Absatz (2) aus §21 wurde gelöscht. Haben damit Promotionsstudierende, die unter der bisherigen Regelung angefangen haben, nicht mehr das Recht, diese beizubehalten? |
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4 Archiv
2012: || || || || 14-2-12 || 17-1-12 || || || || || || || || || || ||
2011: 22-11-11 || 18-10-11 || 5-7-11 || || ||
Vorher: Alter Kram, den mal jemand aufräumen könnte...
5 Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung
- FSK-Vertreter*innen in den Gremien arbeiten auf folgender Grundlage:
http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P4-11-3_Gremienarbeit.pdf
- Zur Modularisierung gibt es folgenden Beschluss:
http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P17-11-21_Positionierung_Modularisierung.pdf
- Wenn es zwischen einem FSK-Grundsatzbeschluss und einem Fachschaftsvotum eine Differenz besteht und sie nicht durch eine vorherige Absprache ausgeräumt werden konnte, so sollten wir uns enthalten:
http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P18-11-23_Entscheidung_bei_Mandatierunngsproblemen.pdf
- Es gibt bei Prüfungsordnungen mindestens 3 "No-Gos", auf die hin wir POen abchecken (no-go-check):
- Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf - Ebenfalls lehnen wir die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden; ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit
- Wir wollen Studierende in allen Gremien, also auch in Prüfungsausschüssen; ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO
ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)