Wahlordnung StuRa

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1 Wahl- und Verfahrensordnung des StuRa

1.1 Gültigkeitsbereich

1.1.1 Wahlen und (Ur-)Abstimmungen, zentral und dezentral /Wahlen durch alle Studierenden (ggf. einer SFS)

- Zentrale Listenwahlen zum StuRa

- Dezentrale Wahlen zum StuRa, sofern nicht in Anhang 4 der OS ("Fachschaftssatzungen") gesondert geregelt

- Wahlen der Fachschaftsräte, sofern nicht in Anhang 4 der OS ("Fachschaftssatzungen") gesondert geregelt

- Urabstimmungen

1.1.2 Entsendungen / Wahlen im StuRa

- In Zentrale Gremien der Universität, welche nicht direkt gewählt werden

- Wahl der Referent*innen

- Wahl des Wahlausschusses

- Wahl des Haushaltsausschusses

- Wahl der Schlichtungskommission

- Wahl des Haushaltsausschusses

- Wahl der Sitzungsleitung

- Wahl der Vorsitzenden (der Refkonf und Studierendenschaft (sind die gleichen))

- Wahlen der Referent*innen der autonomen Referate

1.1.3 Was sonst noch so zu regeln ist

- Ausschluss von "doppelter Mitgliedschaft" (Liste/FS)

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