Umgang mit Zurufkommissionen

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5.6 Umgang mit Zurufkommission
Früher gab es mehr Senatskommissionen, die im Senat eingesetzt wurden. So legte man vorher fest, wie die Kommission zusammengesetzt ist, welchen Auftrag sie hat und wie lange die Amtszeit der Mitglieder ist. Diese Kommissionen arbeiteten dem Senat zu, ihre Ergebnisse wurden dort weiterbearbeitet.

Das Rektorat richtet nun oft Kommissionen ein, in denen es Sachen vorbereiten und diskutieren lässt. Die Mitglieder benennt das Rektorat. Oft gibt das Rektorat der FSK zu verstehen, dass sie Vorschläge für Studierende machen kann („rufen Sie mir ein paar Namen zu“ - daher der Name Zurufkommissionen), aber manchmal benennt der Rektor die Leute gleich selber.

Manchmal haben diese Kommissionen, Ausschüsse etc. (schon die Benennung ist etwas uneinheitlich) keinen vorher formulierten konkreten Arbeitsauftrag oder Zuständigkeitsbereich. Allein deshalb stellt sich die Frage, inwiefern Kommissionen dieser Art überhaupt einen Sinn haben.

Die Amtszeit der Mitglieder ist genauso willkürlich wie die Zusammensetzung nach Mitgliedsgruppen (es gibt vier: HochschullehrerInnen, Mittelbau, Administration und Technik, Studierender) - nicht immer sind alle Mitgliedsgruppen der Hochschule in der Kommission vertreten...


Wie gehen wir mit diesen Zurufkommissionen des Rektorats um? Viel zu leicht machen wir uns zum Spielball des Rektorats, da die Fachschaftskonferenz nicht zuvor bezgl. der Nominierung gefragt wurde. Eigentlich legitmiert sie mit ihrer scheinbaren Mitwirkung dieses Vorgehen nur noch legitimiert. Wenn das Rektorat die Studierenden in der AG benennt, dann wird der Fachschaftenkonferenz die Entscheidungsmöglichkeit genommen.


Daher wird beantragt, dass die FSK nicht mehr in Zurufkommisison mitmacht und bei Interesse an der Thematik (falls vorhanden) beantragt, dass statt einer Rektoratskommisison ein entsprechender Senatsausschuss gebildet wird.