Studierende in Gremien: Unterschied zwischen den Versionen

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Es kamen im SAL anlässlich des Master Übersetzungswissenschaft einige Fragen zur PO des Master<br>Übersetzungswissenschaften auf (siehe RB1311) =&gt; vgl. Senatsmandatierung<br>Das Problem, dass für Prüfungsausschüsse keine Studierenden vorgesehen werden, ist jedoch ein<br>5<br>Grundlegendes. Da wir das Thema immer wieder diskutieren, sollten wir hier einen Grundsatzbeschluss<br>fällen, dann müssen wir das Thema nicht noch fünfmal diskutieren.<br>Entwurf eines PositionierungsantragsEntwurf Positionierungsantrags: "Studentische Sichtweisen ernstnehmen" oder "Studierende in<br>Gremien" (oder so, überlegt euch mal einen sinnvollen Titel ...)<br>Die FSK setzt sich dafür ein, dass gesetzliche Möglichkeiten studentischer Beteiligung und Mitwirkung<br>konsequent genutzt und erweitert werden.<br>1. Insbesondere in Gremien wie Prüfungsausschüssen, in denen studentische Mitwirkung nicht<br>vorgeschrieben ist, ist es wichtig, dass die betroffenen Studierenden sich auch an ein studentisches<br>Mitglied wenden können und nicht nur an nichtstudentische Mitglieder. Ein studentisches Mitglied ist<br>zudem eher in der Lage, Sichtweisen und Überlegungen einzubringen, die von anderen Mitgliedern<br>aufgrund von Routine („Betriebsblindheit“) und Zeitmangel seltener entwickelt werden.<br>2. In Gremien geht es nicht nur darum, durch Abstimmungen klare Beschlusslagen zu schaffen,<br>sondern vielmehr primär darum, durch den freien Austausch von Ideen die Lehr-, Lern- und<br>Prüfungskultur weiterzuentwickeln, fundierte Beschlüsse vorzubereiten und auf dieser Grundlage auch<br>in Einzelfällen angemessene und stimmige Entscheidungen treffen zu können. Hierfür ist es nicht<br>hinderlich, wenn das studentische Mitglied kein Stimmrecht hat. Das fehlende Stimmrecht als<br>Argument gegen die Wahl eines studentischen Mitglieds anzuführen, ist meist Ausdruck fehlender<br>Diskussionskultur in den betroffenen Fakultäten. In diesem Zusammenhang lehnt die FSK<br>insbesondere in Prüfungsausschüssen Umlaufverfahren ab - wie dies die Verfahrensordnung bereits<br>nahelegt [Zitat einbauen].<br>3. Gerade weil es schlussendlich doch oft auf die Abstimmung ankommt und auch die<br>nichtstudentischen Mitglieder bei Einzelfällen - wie im Prüfungsausschüssen – oft nicht im Block<br>abstimmen, kann die beratende Mitwirkung von Studierenden jedoch auf Dauer die gleichberechtigte<br>und stimmberechtigte Mitgliedschaft aller Gruppen in entscheidenden Gremien nicht ersetzen.<br>Wo dies gesetzlich noch nicht möglich ist, tritt die FSK dafür ein, die gesetzlichen Möglichkeiten zu<br>erweitern und Hindernisse abzuschaffen – sei es durch Gesetzesänderungen auf Bundes- oder auf<br>Landesebene.<br>
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Es kamen im SAL anlässlich des Master Übersetzungswissenschaft einige Fragen zur PO des Master Übersetzungswissenschaften auf (siehe RB13/11) =&gt; vgl. Senatsmandatierung Das Problem, dass für Prüfungsausschüsse keine Studierenden vorgesehen werden, ist jedoch ein Grundlegendes. Da wir das Thema immer wieder diskutieren, sollten wir hier einen Grundsatzbeschluss fällen, dann müssen wir das Thema nicht noch fünfmal diskutieren.<br>
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Entwurf eines Positionierungsantrags
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"Studentische Sichtweisen ernstnehmen"
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<br>Die FSK setzt sich dafür ein, dass gesetzliche Möglichkeiten studentischer Beteiligung und Mitwirkung<br>konsequent genutzt und erweitert werden.<br>1. Insbesondere in Gremien wie Prüfungsausschüssen, in denen studentische Mitwirkung nicht<br>vorgeschrieben ist, ist es wichtig, dass die betroffenen Studierenden sich auch an ein studentisches<br>Mitglied wenden können und nicht nur an nichtstudentische Mitglieder. Ein studentisches Mitglied ist<br>zudem eher in der Lage, Sichtweisen und Überlegungen einzubringen, die von anderen Mitgliedern<br>aufgrund von Routine („Betriebsblindheit“) und Zeitmangel seltener entwickelt werden.<br>2. In Gremien geht es nicht nur darum, durch Abstimmungen klare Beschlusslagen zu schaffen,<br>sondern vielmehr primär darum, durch den freien Austausch von Ideen die Lehr-, Lern- und<br>Prüfungskultur weiterzuentwickeln, fundierte Beschlüsse vorzubereiten und auf dieser Grundlage auch<br>in Einzelfällen angemessene und stimmige Entscheidungen treffen zu können. Hierfür ist es nicht<br>hinderlich, wenn das studentische Mitglied kein Stimmrecht hat. Das fehlende Stimmrecht als<br>Argument gegen die Wahl eines studentischen Mitglieds anzuführen, ist meist Ausdruck fehlender<br>Diskussionskultur in den betroffenen Fakultäten. In diesem Zusammenhang lehnt die FSK<br>insbesondere in Prüfungsausschüssen Umlaufverfahren ab - wie dies die Verfahrensordnung bereits<br>nahelegt [Zitat einbauen].<br>3. Gerade weil es schlussendlich doch oft auf die Abstimmung ankommt und auch die<br>nichtstudentischen Mitglieder bei Einzelfällen - wie im Prüfungsausschüssen – oft nicht im Block<br>abstimmen, kann die beratende Mitwirkung von Studierenden jedoch auf Dauer die gleichberechtigte<br>und stimmberechtigte Mitgliedschaft aller Gruppen in entscheidenden Gremien nicht ersetzen.<br>Wo dies gesetzlich noch nicht möglich ist, tritt die FSK dafür ein, die gesetzlichen Möglichkeiten zu<br>erweitern und Hindernisse abzuschaffen – sei es durch Gesetzesänderungen auf Bundes- oder auf<br>Landesebene.<br>

Version vom 6. Juli 2011, 00:10 Uhr

Es kamen im SAL anlässlich des Master Übersetzungswissenschaft einige Fragen zur PO des Master Übersetzungswissenschaften auf (siehe RB13/11) => vgl. Senatsmandatierung Das Problem, dass für Prüfungsausschüsse keine Studierenden vorgesehen werden, ist jedoch ein Grundlegendes. Da wir das Thema immer wieder diskutieren, sollten wir hier einen Grundsatzbeschluss fällen, dann müssen wir das Thema nicht noch fünfmal diskutieren.

Entwurf eines Positionierungsantrags

Vorschläge für den Name des Antrags:

"Studentische Sichtweisen ernstnehmen"

"Studierende in Gremien"



Die FSK setzt sich dafür ein, dass gesetzliche Möglichkeiten studentischer Beteiligung und Mitwirkung
konsequent genutzt und erweitert werden.
1. Insbesondere in Gremien wie Prüfungsausschüssen, in denen studentische Mitwirkung nicht
vorgeschrieben ist, ist es wichtig, dass die betroffenen Studierenden sich auch an ein studentisches
Mitglied wenden können und nicht nur an nichtstudentische Mitglieder. Ein studentisches Mitglied ist
zudem eher in der Lage, Sichtweisen und Überlegungen einzubringen, die von anderen Mitgliedern
aufgrund von Routine („Betriebsblindheit“) und Zeitmangel seltener entwickelt werden.
2. In Gremien geht es nicht nur darum, durch Abstimmungen klare Beschlusslagen zu schaffen,
sondern vielmehr primär darum, durch den freien Austausch von Ideen die Lehr-, Lern- und
Prüfungskultur weiterzuentwickeln, fundierte Beschlüsse vorzubereiten und auf dieser Grundlage auch
in Einzelfällen angemessene und stimmige Entscheidungen treffen zu können. Hierfür ist es nicht
hinderlich, wenn das studentische Mitglied kein Stimmrecht hat. Das fehlende Stimmrecht als
Argument gegen die Wahl eines studentischen Mitglieds anzuführen, ist meist Ausdruck fehlender
Diskussionskultur in den betroffenen Fakultäten. In diesem Zusammenhang lehnt die FSK
insbesondere in Prüfungsausschüssen Umlaufverfahren ab - wie dies die Verfahrensordnung bereits
nahelegt [Zitat einbauen].
3. Gerade weil es schlussendlich doch oft auf die Abstimmung ankommt und auch die
nichtstudentischen Mitglieder bei Einzelfällen - wie im Prüfungsausschüssen – oft nicht im Block
abstimmen, kann die beratende Mitwirkung von Studierenden jedoch auf Dauer die gleichberechtigte
und stimmberechtigte Mitgliedschaft aller Gruppen in entscheidenden Gremien nicht ersetzen.
Wo dies gesetzlich noch nicht möglich ist, tritt die FSK dafür ein, die gesetzlichen Möglichkeiten zu
erweitern und Hindernisse abzuschaffen – sei es durch Gesetzesänderungen auf Bundes- oder auf
Landesebene.