Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verwendung WiSe 08/09:''' http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/verwendung/verwendungsplan_fakultaeten_ws0809.html<br>  
 
'''Verwendung WiSe 08/09:''' http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/verwendung/verwendungsplan_fakultaeten_ws0809.html<br>  
  
Rechts von diesen Übersichten findet ihr ebenso grobe Übersichten über die Verwendung auf Fakultätsebene. Dass Angaben wie "lehrbezogene technische Ausstattung (Labore, Werkstätten, Vorlesungsräume, Instrumente etc." keine Transparenz ermöglichen, ist klar. Auf Ebene einiger Fakultäten (s.w.u.) gibt es - relativ dazu - detailliertere Übersichten. Da in ihnen aber fehlt, was an anderen Geldern - vor allem Haushaltsmitteln - fließt, sind diese Übersichten grundsätzlich nicht so aussagekräftig...<br>
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Rechts von der Übersicht für das Wintersemester 08/09 findet ihr sogar Übersichten über die Verwendung auf Fakultätsebene. Allerdings ermöglichen Angaben wie "lehrbezogene technische Ausstattung (Labore, Werkstätten, Vorlesungsräume, Instrumente etc." keine Transparenz. Auf Ebene einiger Fakultäten (s.w.u.) gibt es - relativ dazu - tatsächlich detailliertere Übersichten. Da in ihnen aber fehlt, was an anderen Geldern - vor allem Haushaltsmitteln - fließt, sind diese Übersichten grundsätzlich nicht so aussagekräftig...<br>  
 
 
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= Das Heidelberger Modell  =
 
= Das Heidelberger Modell  =

Version vom 20. Dezember 2009, 19:03 Uhr

1 Worum geht es?

Wer entscheidet eigentlich über die Studiengebühren? Das ist eine spannende Frage und offenbar unklar. Definitiv nicht entscheiden die beratenden Studiengebührenkommissionen auf Fachebene. Bisher erzählte die Univerwaltung auf Nachfrage immer, es sei der Fakultätsvorstand. Diese Auskunft bekam man aber nie schriftlich. Als sie von Studierenden einmal mehr schriftlich eingefordert wurde, änderte die Univerwaltung ihre Auffassung. Nun, so die Verwaltung am xyz, ist sie der Ansicht, dass der Fakultätsrat das entscheidende Gremium ist.

1.1 Weiterführende Links

LHG (Landeshochschulgesetz): regelt die Zuständigkeiten an der Hochschule

LHgebG (Landeshochschulgebührengesetz): regelt die Erhebung von Studiengebühren

"Heidelberger Modell": http://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/studium/download/rechtsgrundlagen/senatsbeschluss_studiengebuehren.pdf

Senatsbeschluss vom 30.01.07 zur Verteilung der Studiengebühren und Erarbeitung von Empfehlungen für ihre Verwendung an der Uni Heidelberg

'allgemeine uniweite Übersicht': http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/

"Transparenz" soll Studiengebühren erträglich machen, daher sollte die ZUV zentral Übersichten über die Studiengebührenverwendung erstellen, diese findet ihr hier: Verwendung SoSe 2009: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/verwendung/verteilung_sommer2009.html

Verwendung WiSe 08/09: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/verwendung/verwendungsplan_fakultaeten_ws0809.html

Rechts von der Übersicht für das Wintersemester 08/09 findet ihr sogar Übersichten über die Verwendung auf Fakultätsebene. Allerdings ermöglichen Angaben wie "lehrbezogene technische Ausstattung (Labore, Werkstätten, Vorlesungsräume, Instrumente etc." keine Transparenz. Auf Ebene einiger Fakultäten (s.w.u.) gibt es - relativ dazu - tatsächlich detailliertere Übersichten. Da in ihnen aber fehlt, was an anderen Geldern - vor allem Haushaltsmitteln - fließt, sind diese Übersichten grundsätzlich nicht so aussagekräftig...

2 Das Heidelberger Modell

Am 30.01.2007 verabschiedete der Senat der Uni Heidelberg das sogenannte Heidelberger Modell

Die Umsetzung des Heidelberger Modells ist unterschiedlich in den verschiedenen Fakultäten:

2.1 Theologische Fakultät

adfa

2.2 Juristische Fakultät

adf

2.3 Fakultät für Medizin

asd

2.4 Philosophische Fakultät

asdf

2.5 Neuphilologische Fakultät

asdf

3 Einsicht in Unterlagen:

Studiengebühren sind eigentlich zusätzliche Mittel. Daher sollte man wissen, was es sonst noch an Mitteln gibt und wie diese ausgegeben werden. Dies insbesondere, um zu verhindern, dass die Haushaltsmittel für diskussionswürdige Sachen wie Privathiwis oder Spezialvorträge ausgegeben werden und dann die Studiengebühren für dringend notwendige Zeitschriften oder Lehraufträge ausgegeben werden müssen. Allerdings kann es dann passieren, dass die Studiengebühren für die Spezialvorträge draufgehen...

Wenn wirklich der Fakultätsrat die entscheidende Instanz ist, dann sollten auch die Mitglieder im Fakultätsrat in die entsprechenden Unterlagen Einsichtsrecht haben. Dies erhalten sie aber oft nicht, mit dem Hinweis darauf, dass doch die Studierenden der beratenden Kommissionen dies hätten bzw. der Fakultätsrat ja gar nicht entscheide...

Hinter diesen - oft sehr akademisch und absurd anmutenden - Diskussionen verbirgt sich ein Problem: die Studiengebührenkommissionen entscheiden ja nicht nur über Gelder - sie entscheiden damit auch - ob den Mitgliedern dies bewusst ist oder nicht - über Inhalte. Daher müssen die Mitglieder für verantwortliche Empfehlungen einen Gesamtüberblick haben - man kann nicht eine Stelle für Qualitätsmanagement einrichten, ohne zu überlegen, was genau der/die StelleinhaberIn tun soll und zu welchem Zweck und vor allem welches Konzept von Qualität zugrunde liegt.


4 Studierende in den beratenden Kommissionen:

Trotz anderer Aussagen steht fest, dass die beratenden Kommissionen auf Fachebene - wie der Name schon sagt - beratend sind, also keine Entscheidungen treffen können. Dennoch können in ihnen - oder in den ihnen gleichgestellten Kommissionen - Impulse geben. Daher ist es, vor allem in den Kommissionen, in denen sie ernst genommen werden, nicht völlig unerheblich, wer in ihnen sitzt. Aufgrund des öffentlichen Geredes darum, dass die Studierenden in diesen Kommissionen so wichtig und entscheidend sind, ist es nicht ganz erheblich, wer in diese Kommissionen kommt. Äußern sich die Studierenden im Sinne der Universitätsleitung, haben sie eine Chance, in Erklärungen des Rektorats persönlich gewürdigt zu werden, tun sie dies nicht, bleibt ihnen oft nur die Möglichkeit des Rücktritts.

Wie kommen nun die Studierenden in die beratenden Kommissionen? Das Heidelberger Modell ist hier eindeutig zweideutig: "Die Mitglieder der Kommission werden auf Vorschlag der jeweiligen Fachvertreter (Professoren, Mittelbau, Studierendenvertreter) im Fakultätsrat von diesem für die Dauer von mindestens einem Jahr gewählt." Gemeint war, dass die jeweiligen Statusgruppen ihre VertreterInnen vorschlagen. Nur steht das da nicht und daher kommt es nun in einigen Kommissionen immer öfter vor, dass Profs sich "ihre" Mitglieder in die Kommissionen wählen.

4.1 Weiterführende Links

"Jubelseite" des Rektorats: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/verwendung/

Studentische Rücktritte in der Kommission in der Politik:

Studentische Rücktritte in der Kommission in der Germanistik:

5 Die landesweite Monitoringkommission

"Transparenz" ist auch dem Land wichtig. Daher gibt es eine landesweite Monitoringkommission.

5.1 Weiterführende Links

Das Ministerium zur Monitoringkommission

6 Unsortierte Gedanken

asdfad

7 Unsortierte Links (Aber bitte kurz kommentieren, nicht nur Links ablegen...)

asaf