Stellungnahme Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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1. Wir lehnen eine Abkehr von der bisherigen Grundfinanzierung der Hochschulen, wie sie mit der Ex-Ini eingeschlagen wird, ab, zumal die Vergabe der Gelder bei der Ex-Ini fragwürdig und intransparent ist und bestimmte Hochschularten, FHen, PHen, Kunsthochschulen sowie die meisten Hochschulen in den neuen Bundesländern von vorneherein ausgeschlossen sind.<br>Die Ex-Ini vermag also nicht einmal, ihrem selbsterklärten Ziel, die besten Hochschulen monetär zu begünstigen, gerecht werden, nicht zuletzt weil eine derartige Initiative die (bisherige) Stärke des deutschen Hochschulsystems untergräbt.
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1. Wir lehnen eine Abkehr von der bisherigen Grundfinanzierung der Hochschulen, wie sie mit der Ex-Ini eingeschlagen wird, ab, zumal die Vergabe der Gelder bei der Ex-Ini fragwürdig und intransparent ist und bestimmte Hochschularten, FHen, PHen, Kunsthochschulen sowie die meisten Hochschulen in den neuen Bundesländern von vorneherein ausgeschlossen sind.<br>Die Ex-Ini vermag also nicht einmal, ihrem selbsterklärten Ziel, die besten Hochschulen monetär zu begünstigen, gerecht werden, nicht zuletzt weil eine derartige Initiative die (bisherige) Stärke des deutschen Hochschulsystems untergräbt.  
  
2. Die Nachhaltigkeit der Ex-Ini muss durch die Hochschulen gewährleistet werden. Dadurch wird in einer nicht absehbaren und durch die Fachbereiche nicht planbaren Weise in deren weitere Entwicklung eingegriffen: Während die Umwidmung einer Stelle oder deren Ausrichtung in Gremien abgestimmt werden muss, ist dies bei der Ausrichtung von Ex-Ini-Stellen beim betroffenen Fach nicht der Fall. Sobald dann eine frei werdende Stelle für die „Sicherung“ einer Ex-Ini-Stelle herhalten muss (also de facto durch sie ersetzt wird), kann eine zum Teil einschneidende Umorientierung (bzw. de facto Streichung) erfolgen, die von dem betroffenen Fach nicht planbar über demokratische Gremien beeinflussbar ist. <br>
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2. Die Nachhaltigkeit der Ex-Ini muss durch die Hochschulen gewährleistet werden. Dadurch wird in einer nicht absehbaren und durch die Fachbereiche nicht planbaren Weise in deren weitere Entwicklung eingegriffen: Während die Umwidmung einer Stelle oder deren Ausrichtung in Gremien abgestimmt werden muss, ist dies bei der Ausrichtung von Ex-Ini-Stellen beim betroffenen Fach nicht der Fall. Sobald dann eine frei werdende Stelle für die „Sicherung“ einer Ex-Ini-Stelle herhalten muss (also de facto durch sie ersetzt wird), kann eine zum Teil einschneidende Umorientierung (bzw. de facto Streichung) erfolgen, die von dem betroffenen Fach nicht planbar über demokratische Gremien beeinflussbar ist. <br>  
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3. Die thematische und methodische Ausrichtung der Ex-Ini-Projekte muss weder auf bisherige Planungen abgestimmt sein, noch in den Gremien besprochen werden, sondern erfolgt – sinnvollerweise - vor allem mit Blick darauf, was wohl "durchgeht". Fragen der Weiterentwicklung vorhandener Strukturen, der Neuentwicklung von Ansätzen aus den jeweiligen Fächern heraus, die Berücksichtigung von Studium und Lehre, der Einbettung der Forschung soziale und politische Prozesse spielen zwar sicher oft in der Antragsformulierung und der Formulierung der Bewilligung eine Rolle, nicht aber in der Entwicklung und Bewilligung der Anträge. Die Kriterien, nach denen das Geld vergeben wird, werden nicht öffentlich zugänglich gemacht (außer ein paar allgemein gehaltenen Formulierungen). Beobachtbar ist eine starke Fokussierung auf bestimmte Fachgruppen und Themen, Auch wenn dies sinnvoll sein mag – dies darf nicht in einer kleinen Expertenrunde entschieden werden, sondern muss politisch verantwortet werden.

Aktuelle Version vom 20. Juli 2011, 08:08 Uhr

1. Wir lehnen eine Abkehr von der bisherigen Grundfinanzierung der Hochschulen, wie sie mit der Ex-Ini eingeschlagen wird, ab, zumal die Vergabe der Gelder bei der Ex-Ini fragwürdig und intransparent ist und bestimmte Hochschularten, FHen, PHen, Kunsthochschulen sowie die meisten Hochschulen in den neuen Bundesländern von vorneherein ausgeschlossen sind.
Die Ex-Ini vermag also nicht einmal, ihrem selbsterklärten Ziel, die besten Hochschulen monetär zu begünstigen, gerecht werden, nicht zuletzt weil eine derartige Initiative die (bisherige) Stärke des deutschen Hochschulsystems untergräbt.

2. Die Nachhaltigkeit der Ex-Ini muss durch die Hochschulen gewährleistet werden. Dadurch wird in einer nicht absehbaren und durch die Fachbereiche nicht planbaren Weise in deren weitere Entwicklung eingegriffen: Während die Umwidmung einer Stelle oder deren Ausrichtung in Gremien abgestimmt werden muss, ist dies bei der Ausrichtung von Ex-Ini-Stellen beim betroffenen Fach nicht der Fall. Sobald dann eine frei werdende Stelle für die „Sicherung“ einer Ex-Ini-Stelle herhalten muss (also de facto durch sie ersetzt wird), kann eine zum Teil einschneidende Umorientierung (bzw. de facto Streichung) erfolgen, die von dem betroffenen Fach nicht planbar über demokratische Gremien beeinflussbar ist.

3. Die thematische und methodische Ausrichtung der Ex-Ini-Projekte muss weder auf bisherige Planungen abgestimmt sein, noch in den Gremien besprochen werden, sondern erfolgt – sinnvollerweise - vor allem mit Blick darauf, was wohl "durchgeht". Fragen der Weiterentwicklung vorhandener Strukturen, der Neuentwicklung von Ansätzen aus den jeweiligen Fächern heraus, die Berücksichtigung von Studium und Lehre, der Einbettung der Forschung soziale und politische Prozesse spielen zwar sicher oft in der Antragsformulierung und der Formulierung der Bewilligung eine Rolle, nicht aber in der Entwicklung und Bewilligung der Anträge. Die Kriterien, nach denen das Geld vergeben wird, werden nicht öffentlich zugänglich gemacht (außer ein paar allgemein gehaltenen Formulierungen). Beobachtbar ist eine starke Fokussierung auf bestimmte Fachgruppen und Themen, Auch wenn dies sinnvoll sein mag – dies darf nicht in einer kleinen Expertenrunde entschieden werden, sondern muss politisch verantwortet werden.