Senat 2014 05 20

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1 Senat am 20.Mai 2014 => Archiv

Tagesordnung:

http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_Senat_20-05-14.pdf


1.1 Matrix für die Sitzung am 20.05.14

TOPs Kommentare

Mandatierung

Wer?

TOP1

TO, Protokolle



TOP 2 Mitteilungen

2.1 Mitteilungen Rektorat

2.2 Stand Berufungsverhandlungen

2.3 Eilentscheid Zulassungszahlen






alle

TOP 3 Aktuelle Entwicklungen


TOP 4 Fragen an den Rektor

Aktionstag Solidarpakt III?


TOP 5 Ausschussangelegenheiten


TOP 6 Wiederbesetzung W3-Professur Suchtforschung ZI Mannhein

- Hausberufung (primo loco)

- Fachschaft hätte gerne Sperrvermerk nach Kandidat 1 gehabt, weil Kandidat 2 wohl was Lehre und Doktorandenbetreuung angeht, eher unangemessen ist.

- Gutachten gehen natürlich wieder mal überhaupt nicht auf die Lehre ein ...

- es wurde eine Besuchskommission eingerichtet, die die Kandidaten vor Ort aufgesucht hat, um unklare Punkte zu klären. Bleibt unklar, welche Punkte das genau sind ... ?

- Gutachten des Studiendekans ist mal wieder ein wertloses Stück Papier.

- nur männliche Bewerber, aber aktive Rekrutierung wurde versucht, ist jedoch nicht erfolgreich gewesen.

Marlina

FS Medizin +

 

Zustimmung mit Nachfragen wg. Sperrvermerk?

TOP 7 Erstbesetzung W3-Heisenberg-Professur Biogeochemie

- Einerliste

- Kandidat ist bereits auf Heisenberg-Professur hier in HD, ist für 5 Jahre, soll jetzt verstetigt werden (über eine andere Professorenstelle).

- Der andere Bewerber wurde gar nicht eingeladen.

- Das Studiendekansgutachten ist mal wieder nutzlos. ("nicht so viel Lehrerfahrung, aber bestimmt kein Problem...", "hat viele hohe Artikel publiziert...", ... blabla)

-Was ist das für ein Gutachten der Gleichstellungsbeauftragten... ?!?!

- Verspätet eingegangene Bewerbung war von einer Frau!!! Diese hätte dann miteinbezogen werden müssen!!!

Marlina


FS Geo +


Rückgabe? Enthaltung?

TOP 8 Wiederbesetzung W3-Professur Mathematische Statistik


- Sperrvermerk nach Nummer 1: Passt nicht so gut auf Stellenbeschreibung

- parallele Besetzung einer Senior- und Juniorprofessur zu selbem Bereich mit nur einer Berufungskommission --> Seniorprofessur stand im Mittelpunkt

- Berufungsliste für die Juniorprofessur wird aus Termingründen jedoch erst im Sommer vorgelegt

- Anzahl der Bewerberinnen >20, trotzdem wurden nur Männer zum Vortrag eingeladen (bei Juniorprofessur wurden dafür zur Hälfte Frauen eingeladen) --> hier könnte man nachfragen

- Zustimmung im Fakultätsrat, klingt aber nicht nach einstimmig --> hier wäre Rückmeldung der Fachschaft noch interessant

- Platz 1 (Mammen) war schonmal von 1995-2003 an der Uni Heidelberg

- Platz 1 ist schon vergleichweise alt (59); wird jedoch aufgrund anhaltender wissenschaftlicher Aktivität nicht als problematisch gesehen

- Platz 1 hat sehr viel Lehrehrfahrung, wird positiv hervorgehoben

- sehr ausführliche Bewerbung des Platz 1, in der er auch auf die Lehre eingeht, hier jedoch nur Veranstaltungen aufzählt

- Platz 2 beschreibt Lehre als Herzensangelegenheit; geht hier auch relativ ausführlich in der Bewerbung ein

- Platz 1 ist wissenschaftlich sehr profiliert und international anerkannt

- es wurden vier Gutachten eingeholt; alle setzen Mammen auf Platz 1

Ricarda

+

(vorbehaltlich des Fachschaftsvotums)

TOP 9 W3 Numerische Mathematik


- Berufungsverfahren wurde 2011 schonmal gestartet, dann aber wieder ausgesetzt

- sowohl Platz 1 als auch Platz 2 sind Frauen

- Platz 1 (Kostina) wird in allen Gutachten mit gewissem Abstand auf Platz 1 gesetzt

- Platz 1 fällt an sich nicht in den Bereich einer einstiegsprofessur, da sie bereits eine W2-Professur inne hat, von Gewinnbarkeit wird jedoch ausgegangen

- Platz 1 hat schon sehr viel Lehrerfahrung

- Platz 1 war auch schon als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Heidelberg tätig

- in Gutachten wird sehr viel Wert auf Fähigkeit zur Drittmitteleinwerbung und assoziation mit Industrieprojekten gelegt

Ricarda

+

(vorbehaltlich des Fachschaftsvotums)

TOP 10 Wiederbesetzung W3-Professur Computerlinguistik

- alle Bewerber/innen haben Lehrerfahrung

- Die jüngeren Bewerber secundo loco und tertio loco (3b) verfügen über weniger Lehrerfahrung, machen das aber mit gut ausgearbeiteten Lehrvorhaben und teilweise angehängten Evaluationen wieder wett

- Die Gleichstellungsbeauftragte bemerkt, dass es ein langer und schwieriger Prozess war die Listenplätze zu verteilen. Sie sieht darin aber kein Problem

Anna


FS CoLo +

TOP 11 Ausrichtungen Professorenstellen


11.1

11.2

11.3

11.2: Einrichtung Startprofessur für bestimmte Person? Wie funktioniert dieses Verfahren? (Hatten wir das nicht neulich schonmal?) Und bei "Schwerpunkte in der Lehre" steht: "einbezogen in die Studiengänge BSc/MSc Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen" ... WO IST DA EIN SCHWERPUNKT?

11.3.: Einrichtung Startprofessur)

11.1 Marlina

+ (vorbehaltlich Fachschaftsvotum)

11.2 Marlina

11.3. Ricarda

+

(FS Chemie + FS VWL beide Zustimmung)

TOP 12 apl. Profs

12.1

12.2

12.3

12.4

12.5

12.6

den Berwerber/innen kann allen zugestimmt werden

12.3 und 12.4 haben teilweise außerordentlich wenig Lehre vorzuweisen, in anderen Semestern aber wieder außerordentlich viel. -> nachfragen ab wann ein Semester als unterbrochen gilt, und ob immer einfach gemittelt wird

Anna 12.1 - 12.6
TOP 13 Umstellung Lehramtsstudiengänge

TOP 14: Studienordnung Medizin (Klinik) es scheint sich v.a. um die Einfügung von Schmerzmedizin zu handeln und kleinere oder größere studienorganisatorische Änderungen (Seminar wird zu Vorlesung, dafür wird aber das Praktikum länger etc.) ==> FS hat sich nicht gemeldet. Schade. wir sollten ihnen Schmerzen zufügen. (SAL Wiki)

(+)
TOP 15: ZO, GO, PO Masterstudiengang Advanced Physical Methods in Radiotherapy Prüfungsordnung

1. Positiv: gute Synopse der Änderungen mit gut verständlicher Begründung, so sollte man immer machen => in Persönlicher Erklärung positiv anmerken

2. Frage zu Anlage 1: welches ist der juristisch verbindliche Text? das sollte dann dort auch stehen, dass ggf. der dt. Text der verbindliche ist, aber gut, dass der Text auf englisch vorliegt.

3. Negativ: der Master hat eine Zwangsexmatrikulation (ja, das heißt nicht so, das heißt "Verlust des Prüfungsanspruchs nach Überschreiten einer bestimmten Frist" -aber wir wissen, wovon wir reden). Die gesamte Studienzeit soll inklusive der Prüfungen und der Erstellung der Master‐Arbeit
eine Dauer von acht Semestern nicht überschreiten. Wer nach dieser Frist die Master‐Prüfung nicht vollständig abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er/sie hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Bei einem derartigen Master kann man davon ausgehen - zumal er auch noch Gebühren kostet - dass die Studierenden ein großes Interesse am Abschluss haben (die Uni übrigens auch, um nicht so viele Abbrecher*innen zu haben...), warum soll man ihnen diesen dann verwehren, wenn sie die Frist überschreiten? Es geht hier ja nicht darum, dass jemand doppelt so lange für eine Klausur braucht und insofern eine "Leistung" im physikalischen Sinne nicht erbringt, sondern halt mal ein Semester oder mehr aussteigt...

In anderen Studiengängen wird extra Teilzeit angeboten, damit berufstätige Leute den Abschluss schaffen, weil das eben offenbar schwer ist - in Teilzeit könnte man hier noch Examen machen. Sollte man dann nicht eher das hier machen, anstatt die Leute rauszuexmatrikulieren? (Ja, wir finden die Teilzeitregelung nicht toll, aber wir sollen uns ja auch immer auf die Argumente der Verwaltung einlassen, dann tun wir das doch mal). Es ist insbesondere schon auch nochmal schwieriger, die Leute ohne Prüfung rauszuwerfen, weil die Leute ja zahlen, und wenn sei dann länger brauchen, kassiert die Uni länger Geld, gibt dann aber keinen Abschluss - bekommen die Leute dann Geld zurück? eigentlich doch gut, wenn die länger zahlen ohne Leistung in Anspruch zu nehmen - aber Abbrüche kommen in der Statistik so schlecht wie Geld in der Kasse gut kommt... (vgl. Teilzeitstudium)

Warum studieren Leute länger - nur mal als Erinerung: darunter fällt zum Beispiel Erwerbstätigkeit, berufliche Beanspruchung, gesellschaftliches Engagement, Kindererziehung etc. (man kann ja abtreiben oder die Kinder zur Adoption geben, wenn man das Studium ihretwegen nicht schafft - wann man Kinder bekommt, weiß man ja als Akademiker*in und sollte das auch vertreten, Kinder sind ja keine Krankheit oder dergleichen, was man nicht zu vertreten hat).

=> Standardfrage stellen: wie oft kam das bisher vor? was haben sie mit den Exmatrikulationen erreicht? haben sie das überhaut diskutiert oder steht das drin, weil es halt drin steht? Bitte an den Studiendekan: bitte in der Studienkommission diskutieren lassen.

Wir lehnen Zwangsex (s.o. zur Begrifflichkeit) ab und stimmen daher nicht zu. (Ja, das steht als Kann-Regelung im LHG und ist nicht verboten, haben wir auch nie behauptet, aber es ist kein Muss-Regelung und daher muss man es nicht machen und kann dagegen sein. Und wir haben auch Gründe, warum wir dagegen sind und fahren hier keine blinde Fundamentalopposition. Es ist eher so, dass die Fächer meist nur darauf verweisen, dass sie das drin stehen haben, weil es drin steht, wenn etwas nicht gut begründet ist, dann das...)

4. Es ist ein Gebührenmaster. Ja muss es sein, wissen wir, wir sind aber trotzdem dagegen, man darf auf gegen rechtliche Regelungen sein, wenn man es auf legalem Wege ist. Wären wir nicht gegen das VS-Verbot gewesen, gäbe es sie jetzt immer noch nicht. Also: ja wir sind gegen Gebühremaster und auch deshalb stimmen wir nicht zu.

Zulassungsordnung für den Master of Advanced Medical Physics Radio Therapy (Neufassung)- Fakultät für Medizin Heidelberg

Seltsam: Es sollen alle mit einem entsprechenden Abschluss zugelassen werden. Gleichzeitig sollen die Leute ihre Eignung durch ein Motivationsschreiben unter Beweis stellen. Wozu gibt es Examina und Abschlüsse? Oder werden die Motivationsschreiben für eine linguistische Analyse gesammelt?

ja, das ist immer noch der Bezahlmaster mit der Zwangsex, die Persönliche Erklärung bon 4b bezieht sich auch darauf.

Gebührenordnung für den Studiengang Advanced... - Fakultät für Medizin Heidelberg

Die Gebühren werden von 5.000 Euro pro Semester auf 2375 Euro gesenkt. Dafür entfällt der Rabatt im Semester, in dem man die Masterarbeit abgibt und verteidigt. Trotzdem deutlich günstiger als vorher. Vorgaben, die konsequent angewandt werden, haben ihren Charme.

D.h. eigentlich gut, aber wir lehnen Gebühren generell ab, daher Enthaltung - s.o.(und nein, dann kann man nicht wegen der Senkung "doch" zustimmen, es ist immer noch zu viel)


(0)

Zustimmung nicht möglich wegen Zwangsexmatrikulation. Zumindest haben wir das bisher so gehandhabt, so wie wir auch immer gegen die Nichtanerkennung von Leistungen waren (was inzwischen Gesetz ist).

Wir hatten zu solchen Fragen einen Grundsatzbeschluss in der FSK herbeigeführt, um da eine klare Linie fahren zu können. Das hat auch nichts mit Änderungssatzung oder nicht zu tun.

TOP 16: Satzungsänderung Deutschlandstipendien

Antwort von Lovis (Mitglied Kommission Deutschlandstipendium; 12.4.14):


die änderung zum motivationsschreiben und zur nachreichungsfrist haben dei Studis in der Kommission angeregt.
in der vergangenheit war es nicht klar, ob man als bewerber ein zusätzliches dokument (z.b. ein ausführliches motivationsschreiben) hochladen konnte oder nicht. daher gab es bewerber mit sehr ausführlichen zusätzlichen schreiben (zusätzlich zum schreiben der onlinemaske bei der onlinebewerbung) und andere, die solche dokumente nicht hochgeladen hatten und sich nur im eingabefeld der onlinemaske vorstellten.
in der jetzigen regelung ist es eindeutig für den bewerber ersichtlich:
1. jeder kann 2500 zeichen (inkl. leerzeichen) in der onlinemaske für sein motivationsschreiben verwenden.
2. zusätzlich hochgeladene motivationsschreiben, z.b. als pdf-dokument, werden nicht akzeptiert, sodass für jeden bewerber die gleiche informationsgrundlage im entscheidungsprozess besteht.
3. lediglich empfehlungsschreiben von professoren etc. werden nun als zusätzlich hochgeladenes dokument akzeptiert.

die nachreichungsfriständerung macht sinn, da viele prüfungen erst sehr spät im sommersemester abgehalten bzw. bewertet werden. in der vergangenheit konnten solche späten noten dann keine berücksichtigung mehr finden, obwohl sie im der bewerbungsphase vorangegangenen sommersemester erzielt wurden. mit der neuen regelung können solche leistungen nun auch berücksichtigt werden.

(die Ziffern 1 und 3 der Änderungen gehen auf Initiative der Studierenden in der Kommission zurück, die anderen wurden von ihnen unterstützt in der Kommission. Außerdem wurden weitere Sachen diskutiert zum Beispiel der Migrationshintergrund: Die Kommission hat sich dafür entschieden, der Definitionsrichtlinie des Bundesministeriums zu folgen und die Satzung entsprechend dieser definition geändert. Somit vergeben wir in HD das Stipendium nach ähnlichen/gleichen Kriterien bezgl. Migrationshintergrund wie andere Standorte. Die Studis haben sich für die neue Einstufung des juristischen Notensystems ausgesprochen, da sie so besser vergleichbar mit der Punktevergabe aller anderen Fächern ist und die Kandidaten so realistischerweise mehr Punkte bekommen können.)

Das Deutschlandstipendium selber wird dadurch nicht besser. Wir brauchen eine solide Studienfinanzierung, ein gerechtes BAföG etc....

Intern: die Kommunikation ist hundsmiserabel gelaufen, darüber müssen wir echt nochmal reden, es kann nicht sein, dass die Leute da vor sich hin wurschteln und nicht kommunizieren.


(SAL Wiki)


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TOP 17: Änderung Ordnung Teilzeitstudium klingt plausibel, ist vermutlich sinnvoll, ändert aber andere Probleme nicht:

http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P20-11-24_Teilzeitfaehigkeit.pdf

Zum Beispiel ist es schon fast lächerlich, in Fächern wie Germanistik oder Kunstgeschichte ein Teilzeitstudium einzuführen. In Fächern wie Biologie, Chemie oder Molekularer Biotechnologie wäre es eher angebracht. Denn da müsste man nicht nur irgendwas in die Prüfungsordnung schreiben ohne wirklich was zu ändern, sondern mal echt reformieren und zum Beispiel Praktika neu konzipieren etc. und nicht nur einfach noch mal eine Spur netter sein als man sonst ohnehin ist mit Leuten, die es wie die meisten ihrer Profs nicht in Regelstudienzeit schaffen.

Gerade dort gibt es Menschen, die z.B. PTA oder Tierpfleger*in sind und gerne einen Abschluss machen würden, um sich beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, aber diese Leute müssen berufsbegleitend studieren, da sie sich selber finanzieren. In den Naturwissenschaften kann man auch in einem Praktikum nicht so oft mit guten Gründen fehlen, wie z.B. in einem Griechisch-Kurs oder einer Geschichtsvorlesung...

Naja, interessiert eh niemanden und das tolle Teilzeitstudium in Ethnologie oder VWL ist ja eines der großen Reformprojekte, da hat man nicht mehr so viel Zeit für Reformen in Bio und Chemie und so. Die würden ja auch allen zugute kommen udn wo käme man da hin...

Ja, natürlich wir können da einen Vorschlage ausarbeiten und machen, denn dafür muss man ja nicht - wie für die anderen Fächer - neue Leute einstellen, dafür hält man sich ein paar billige Studis, die man dann auch immer zwischendrin zur Rede stellen oder fertig machen kann. Die Vorschläge werden dann zwar im Zweifelsfall vom Senat kassiert, aber das muss man akzeptieren, denn der Senat ist ja neutral und findet vor allem die neutralen Vorschläge der Verwaltung gut (dafür dann so gut, dass sie Leute oft gar nicht wissen, warum sie die tollen Formulierungen übernehmen).

(SAL Wiki)

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TOP 18: Verschiedenes


TOP 19: Von der Vertraulichkeit ausgenommene Punke