Senat 2012 05 22: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Vorgeschlagene Modell ist untauglich. Es räumt dem Rektorat die Benennung eines Schlichters mit Stimmrecht ein. Dies steht im&nbsp;Widerspruch zu § 2 Abs. (2) der EEVo.
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Version vom 19. Mai 2012, 14:44 Uhr

1 Vorschau: nächste Sitzungen

1.1 Termine:

  • nächstes Vortreffen: Sa, 19.5., 14:00 ZFB, Di, 22.5., 10:00 ZFB 
  • Sitzungstermine 2012: 22.5., 26.6., 24.7., 11.9., 8.11., 13.12.
  • Sitzungstermine 2013: 5.2., 16.4., 14.5., 18.6., 23.7., 10.9., 12.11., 10.12.

1.2 Woran sollten man denken:

  • nochmal Rücksprache wegen Zulassungsordnungen nehmen, sollte eine persönlcihe Erklärung geben.

1.3 Stellungnahmen

2 Nächste Sitzung am 22.5.12

Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/Senat_TOPS_22-05-12.pdf

SAL-Bericht: in Rundbrief 9/12


Mandatierungsmatrix
TOPs Kommentare Mandatierung
TOP 1 - Festsetzung der Tagesordnung Einspruch gegen das Protokoll haben wir eingelegt. Um den Beschluss zu QSM richtig abzubilden. Siehe unten.

TOP 2.1 Mitteilungen des Rektorats

TOP 2.2 Stand der Berufungsverhandlungen

TOP 3 Aktuelle Entwicklungen an der Universität

TOP 4 - Fragen an den Rektor

TOP 5 Ausschussangelegenheiten (Freie Plätze und Wahlen)

Top 6 Wissensaustausch und Umgang mit geistigem Eigentum an der Universität Heidelberg ("IP-Policy")

TOP 7 W3 Translationale Pädiatrische Pneumologie (MedHD)

TOP 8 Besetzung der W3-Professur für Klassische Archäologie (PhilFak)

TOP 9 Wiederbesetzung der W3 Ältere deutsche Philologie mit Schwerpunkt wissensvermittelnder Texte (Neuphil)

TOP 10 W3 Professur Personale Kompetenzen im schulischen Kontext (VerKult)

TOP 11 W3 Angewandte Mathematik (MathInf)

TOP 12 W3 Fundamentale Physik (Physik)

TOP 13.1 Fkt. Epigenetische Regulationsmechanismen (MedHD)

TOP 13.2 Fkt. Medizinische Psychologie und Psychotherapie (MedHD)

TOP 13.3 Fkt. Pädiatrische Neuroonkologie (DKFZ/ MedHD))

TOP 13.4 Fkt. W1 Makroökonomik (WiSo)

TOP 13.5 Fkt. Technische Informatik (MathInf)

TOP 13.6 Fkt. Molekulare Biomechanik (Bio)

TOP 14 apl. Profs

TOP 15 Verleihung der Ehrensenatorwürde

TOP 16 Zulassung und Immatrikulationsordnung

TOP 17 Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Pharmakologischen Instituts

TOP 18 Satzung zur Ersetzung des Einvernehmens nach § 3 des QSM-Gesetzes an der Uni HD

Wir wünschen uns eine gemeinsame Überarbeitung in der AGSM und mit allen Betiligten (Fakultäten, Mitarbeiter, Studis) um zu einem tagfähigen Heidelberger Modell zu gelangen.

Als Orientierung sehen wir dabei unser Übergangsmodell ind er am 7.2. beschlossenen Form.

Das Vorgeschlagene Modell ist untauglich. Es räumt dem Rektorat die Benennung eines Schlichters mit Stimmrecht ein. Dies steht im Widerspruch zu § 2 Abs. (2) der EEVo.

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TOP 19 BA Englische Philologiue und LA Englisch - Auswahlsatzung


TOP 20 BA Sportwissenschaft (...) und LA Sport - Auswahlsatzung

TOP 21 BA Ethnologie - Auswahlsatzung


TOP 22 BA und LA Psychologie - Auswahlsatzung

TOP 23 BA Economics - Auswahlsatzung

TOP 24 BA und LA Chemie

TOP 25 Verschiedenes

TOP 26 Von der Vertraulichkeitr ausgenommene Punkte

3 Protokoll vom 7.2.

Einspruch gegen das Protokoll der 398. Sitzung des Senats der Universität Heidelberg am 7.2.2012

Um den Verlauf der Sitzung richtig abzubilden ist das Protokoll wie folgt zu ändern:

TOP 13

1.

Ersetze im 3. Abschnitt auf Seite 27:
„Der Senat gelangt mehrheitlich zu der Auffassung, dass die Ombudsperson einvernehmlich durch die Vergabekommission benannt werden solle.“
durch:
„Der Senat gelangt mehrheitlich zu der Auffassung, dass die Ombudsperson einvernehmlich durch die Vergabekommission vorzuschlagen sei und vom Senat gewählt werden solle.“

2.

Ersetze im 3. Abschnitt auf Seite 28:
„Rektor EITEL lässt über das Modell unter Streichung des Punktes 3) laut Vorlage abstimmen.“
durch:
„Rektor EITEL lässt über das Modell unter Streichung des Punktes 3) und Änderung des Modells dahingehend, dass die Ombudsperson nicht durch das Rektorat zu benennen, sondern durch die Vergabekommission einvernehmlich vorzuschlagen und vom Senat zu wählen ist, laut Vorlage abstimmen.“

3.

Füge nach Abschnitt 4 auf Seite 28 nach „wobei Punkt 3) zu streichen ist“ an:
„und das Modell dahingehend zu ändern ist, dass die Ombudsperson nicht durch das Rektorat zu benennen, sondern durch die Vergabekommission einvernehmlich vorzuschlagen und vom Senat zu wählen ist.“

Im Sinne dieser vom Senat gefassten Beschlüsse ist das Mitteilungsblatt des Rektors der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen,
Nicalas Bellm, Ben Seel, Tim Adler, Axel Wagner

4 Archiv: Material aus alten Senatssitzungen

Senat 2012 04 17

Senat 2012 02 07

Senat 2011 12 13

Senat 2011 11 08

Senat 2011 09 11

Senat 2011 07 19

Senat 2011 06 21

Senat 2011 05 17