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| 17 ZPO&nbsp;Rechtswissenschaft<br>  
 
| 17 ZPO&nbsp;Rechtswissenschaft<br>  
| Zwischenprüfungsordnung Rechtswissenschaft (Änderungssatzung)
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| Zwischenprüfungsordnung Rechtswissenschaft (Änderungssatzung)  
Auch diese Änderungen bringen nur Vorteile. In den Semestern 3 und 4 hat man sich bisher fast ausschließlich mit Strafrecht beschäftigt, zumindest was die Übungen und damit Hausarbeiten und Klausuren angeht. Dieser Fokus auf ein Fach ist nicht förderlich für die Studierenden, die neue Regelung erzeugt also eine bessere Verteilung der Gebiete Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht im Studium. (Anna) <br>
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Auch diese Änderungen bringen nur Vorteile. In den Semestern 3 und 4 hat man sich bisher fast ausschließlich mit Strafrecht beschäftigt, zumindest was die Übungen und damit Hausarbeiten und Klausuren angeht. Dieser Fokus auf ein Fach ist nicht förderlich für die Studierenden, die neue Regelung erzeugt also eine bessere Verteilung der Gebiete Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht im Studium. (Anna) <br>  
  
 
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| 18 SO&nbsp;Med. Fak. HD<br>  
 
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| Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg
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3b Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg<br>- Wie sind die Durchfallquoten?<br>- Was ist der Grund dafür, dass die nun angehoben wird?<br>- Gibt es Indizien für einen Missbrauch der Gleitklausel seitens der Studierenden
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Die Gleitklausel ist eine Schutzbestimmung, die rechtlich notwendig ist. Sie soll sicherstellen, dass bei MC-Klausuren, in denen es nur richtig oder falsch ist und nicht etwa wie bei einem Freitext Ermessensspielraum besteht, die Studierenden davor geschützt werdenn,dass eine Klausur schlecht gestellt ist,sodass alle durchfielen. Sie ist hierbei ein transparentes Instrument. Sie liefert klare Kriterien. Fächer und Institute können auch so gegensteuern ohne eine Gleitklausel anzuwenden.Dies versucht hier auch die Medizin umzusetzen, indem sie die Möglichkeit schafft, Aufgaben aus der Bewertung herauszunehmen. Jedoch sind hierfür keine Kriterien vorab so abschließend und transparent definiert, wie es bei der Gleitklausel der Fall ist. Dadurch kann über die Jahre zwischen verschiedenen Kohorten eine Ungleichbehandlung enstehen.<br>Ein Gegenargument gegen eine freie Gleitklausel ist,dass ohne Obergrenze 0% ausreichen würden, wenn alle Studierenden ein leeres Blatt abgäben. Dies ist jedoch nicht zu erwarten. Die Studierendne in den BA-Studiengängen sind damit konfrontiert, dass jede Note mitzählt. Die Studierenden der Medizin sind von Natur aus ambitioniert und erbringen seit der Schulzeit Spitzenleistungen. Indizien fürein solches Verhalten gibt es daher keine und Beispiele in Heidelberg auch nicht.<br>Die Medizin reagiert darauf so,dass Aufgaben aus der Bewertung herausgenommen werden können.Dafür sollen aber diejenigen die sie richtig beantwortet haben,Bonuspunkte erhalten können. Damit wird jedoch die Bewertung uneinheitlich und die Leistungen sind nicht mehr vergleichbar. Es ist nicht gerecht,dass man für Leistungen,die im Nachhinein als nicht zu erbringen klassifiziert werden, Vorteile gegenüber den anderen Studierenden erhält.<br>Die Notwendigkeit eines solchen fairen und transparenten Instrumentes ist unbestritten. Dies zeigt allein der Blick aufs BAFöG.Studierende, die wegen einer schlechten Klausur aus der Regelzeit fallen, geraten dabei schnell in Existenzkrise. Dasselbe gilt für Sitpendiaten. Wenn es jeodch an den Fragen der Klausur und nicht an der Unkenntnis der Studierendne lag,ist die Gleitklausel das beste,fairste und rechtlich beste Argument,solche Fälle zu vermeiden. <br>
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| nach eigener Meinung<br>
 
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| 19 Ausbildungssatzung Rechtswissenschaften<br>  
 
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| Satzung über die Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen im Studiengang Rechtswissenschaft (Änderungssatzung)
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Die Änderungen sind durchweg sinnvoll und von den Studierenden initiiert. Sie ermöglichen uns eine flexiblere Gestaltung unseres Examens, indem wir den Universitätteil auch nachlaufend zum Staatsexamen absolvieren können. (Anna) <br>
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| 20 PO&nbsp;Öffentliches Recht (BA)<br>  
 
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| Prüfungsordnung BA Öffentliches Recht (Änderungssatzung) SAL:<br>
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| Prüfungsordnung BA Öffentliches Recht (Änderungssatzung) SAL:<br>  
Liebe Anne, liebe Kirsten, liebe Fachschaft Jura, liebe Frau Kleemann, nachdem ich gerade die revidierte Prüfungsordnung für den BA Öffentliches Recht angeschaut habe, sind meine schlechten Vorahnungen bestätigt worden: es handelt sich nur um reine Schönheitskorrekturen und Absicherungen der<br>Juristischen Fakultät, aber prinzipiell um gar keine substantiven Verbesserung für die Studierenden des Öffentlichen Rechts! Mehrere Punkte, die wir letztes Jahr im Sommersemester mit Prof. Reimer und Prof. Pieckenbrock angesprochen haben, wurden nicht umgesetzt.
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Liebe Anne, liebe Kirsten, liebe Fachschaft Jura, liebe Frau Kleemann, nachdem ich gerade die revidierte Prüfungsordnung für den BA Öffentliches Recht angeschaut habe, sind meine schlechten Vorahnungen bestätigt worden: es handelt sich nur um reine Schönheitskorrekturen und Absicherungen der<br>Juristischen Fakultät, aber prinzipiell um gar keine substantiven Verbesserung für die Studierenden des Öffentlichen Rechts! Mehrere Punkte, die wir letztes Jahr im Sommersemester mit Prof. Reimer und Prof. Pieckenbrock angesprochen haben, wurden nicht umgesetzt.  
  
1.) Die Verteilung der ECTS auf die Module ist unverhältnismäßig. Wohingegen Verfassungsrecht I und II mit jeweils 15 bzw. 16 ECTS veranschlagt ist, ist eine "freie Modulwahl" in Bereichen, wie z.b Völker-<br>oder Europarecht, welches sehr viel nützlicher für die Begleitfachstudierenden ist, immer noch auf magere 4 ECTS veranschlagt. Von einer "freien" Schwerpunktsetzung kann somit keine Rede sein. Dies ist auch<br>insofern empörend, da die Lehrenden der Schwerpunktbereiche, bspw. des Schwerpunktbereichs 8b Völkerrecht, sehr zuvorkommend auf Begleitfachstudierende reagieren, die Anforderungen bspw. mit denen an die Erasmus-Studierenden gleichsetzten, flexible Möglichkeiten finden etc. Die Benotung der Begleitfachstudierenden in diesen Veranstaltungen ist durch die Bank weg überdurchschnittlich (13 Punkte oder höher), auf Grund der wenigen ECTS sind diese Noten nur "Schönheitskorrekturen" und werden nichts an der Durchfallquote von fast 2/3 der Studierenden im Begleitfach ändern.
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1.) Die Verteilung der ECTS auf die Module ist unverhältnismäßig. Wohingegen Verfassungsrecht I und II mit jeweils 15 bzw. 16 ECTS veranschlagt ist, ist eine "freie Modulwahl" in Bereichen, wie z.b Völker-<br>oder Europarecht, welches sehr viel nützlicher für die Begleitfachstudierenden ist, immer noch auf magere 4 ECTS veranschlagt. Von einer "freien" Schwerpunktsetzung kann somit keine Rede sein. Dies ist auch<br>insofern empörend, da die Lehrenden der Schwerpunktbereiche, bspw. des Schwerpunktbereichs 8b Völkerrecht, sehr zuvorkommend auf Begleitfachstudierende reagieren, die Anforderungen bspw. mit denen an die Erasmus-Studierenden gleichsetzten, flexible Möglichkeiten finden etc. Die Benotung der Begleitfachstudierenden in diesen Veranstaltungen ist durch die Bank weg überdurchschnittlich (13 Punkte oder höher), auf Grund der wenigen ECTS sind diese Noten nur "Schönheitskorrekturen" und werden nichts an der Durchfallquote von fast 2/3 der Studierenden im Begleitfach ändern.  
  
Unser Vorschlag war damals, gerade dieses letzte Schwerpunktmodul mit mind. 8-10 ECTS zu benoten, dafür dann lieber zwei Veranstaltungen plus Klausur in einem Bereich, bspw. Europarecht, Völkerrecht, Grundlagen zu<br>deklarieren.
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Unser Vorschlag war damals, gerade dieses letzte Schwerpunktmodul mit mind. 8-10 ECTS zu benoten, dafür dann lieber zwei Veranstaltungen plus Klausur in einem Bereich, bspw. Europarecht, Völkerrecht, Grundlagen zu<br>deklarieren.  
  
2.) Es ist weiterhin nicht ersichtbar, wie die Modulnote zusammengesetzt wird. Bisher wird in jedem Semester eine Klausur geschrieben, jedoch nur die Abschlussklausur im 2. und 4. (jetzt 5.) Semester zählt für das ganze<br>akademische Jahr. Dies sollte geändert werden und die Klausuren in der AG mind. zu 1/3 in die Modulnote eingehen. Die Übungen mit Durchfallquoten von 30-50% der regulären Staatsexamenstudierenden sind für die Begleitfachstudierenden weder sinnvoll, noch angemessen, insoweit wäre es nur fair, die AG-Klausuren zumindest zu einem Teil zählen zu lassen - wie es normalerweise in jedem Bachelorstudiengang im Gegensatz zum Magister der<br>Fall ist. Dies ist nicht passiert.<br>3.) Es sollten spezielle AGs für Nebenfachstudierende eingeführt werden im 1. und 3. Semester, dies erkenne ich nicht aus dem Modulplan.
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2.) Es ist weiterhin nicht ersichtbar, wie die Modulnote zusammengesetzt wird. Bisher wird in jedem Semester eine Klausur geschrieben, jedoch nur die Abschlussklausur im 2. und 4. (jetzt 5.) Semester zählt für das ganze<br>akademische Jahr. Dies sollte geändert werden und die Klausuren in der AG mind. zu 1/3 in die Modulnote eingehen. Die Übungen mit Durchfallquoten von 30-50% der regulären Staatsexamenstudierenden sind für die Begleitfachstudierenden weder sinnvoll, noch angemessen, insoweit wäre es nur fair, die AG-Klausuren zumindest zu einem Teil zählen zu lassen - wie es normalerweise in jedem Bachelorstudiengang im Gegensatz zum Magister der<br>Fall ist. Dies ist nicht passiert.<br>3.) Es sollten spezielle AGs für Nebenfachstudierende eingeführt werden im 1. und 3. Semester, dies erkenne ich nicht aus dem Modulplan.  
  
4.) Die Einführung ins Öffentliche Recht für Nebenfachstudierende sollte verpflichtet eingeführt werden, dafür sollte es ECTS geben und eine Note. Dies ist nicht passiert.<br>5.) Das zweite Modul, Verwaltungsrecht. Hier zeigen sich wirkliche Abgründe, die angesetzten Vorlesungen wurden jetzt zwar formell auf zwei Semester gestreckt, dies ändert jedoch weder etwas an der Arbeitsbelastung, noch an der Sinnhaftigkeit, noch etwas an der Großen Übung im Öffentlichen Recht. Die meisten Nebenfachstudierenden absolvieren im 5. Semester ihr Erasmus, im Gegensatz zu Staatsexamenstudierenden natürlich nicht an<br>Juristischen Fakultäten, so dass sie die Große Übung nicht im Ausland absolvieren können. Das sechste Semester ist allein für die Bachelorarbeit vorgesehen. Das heißt also, dass die Große Übung WEITERHIN im 4. Semester<br>inoffiziell geschrieben werden muss! Für die Studierenden hat sich da gar nichts geändert. Letztes Jahr wurde besprochen, die Große Übung nicht mehr für die Bachelorstudierenden verpflichtend zu machen, da dies in wirklich keinem Verhältnis steht, weder vom Lernaufwand, noch vom inhaltlichen Nutzen, den ein Begleitfachstudierender davon zieht. Sondern evtl. eine Klausur im Verwaltungsrecht plus BT1 in der AG anzubieten im 4. Semester. Dies ändert<br>sich nicht, wenn die Juristische Fakultät einfach ein Semester länger für die Große Übung veranschlagt, welches rein faktisch nicht möglich ist. Und immer noch im Vergleich unfair ist, da der reguläre Staatsexamensjurist<br>diese Übung nicht vor dem 6. Semester absolviert und diese als letzte Ö-Recht-Klausur vor dem Staatsexamen geplant ist!
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4.) Die Einführung ins Öffentliche Recht für Nebenfachstudierende sollte verpflichtet eingeführt werden, dafür sollte es ECTS geben und eine Note. Dies ist nicht passiert.<br>5.) Das zweite Modul, Verwaltungsrecht. Hier zeigen sich wirkliche Abgründe, die angesetzten Vorlesungen wurden jetzt zwar formell auf zwei Semester gestreckt, dies ändert jedoch weder etwas an der Arbeitsbelastung, noch an der Sinnhaftigkeit, noch etwas an der Großen Übung im Öffentlichen Recht. Die meisten Nebenfachstudierenden absolvieren im 5. Semester ihr Erasmus, im Gegensatz zu Staatsexamenstudierenden natürlich nicht an<br>Juristischen Fakultäten, so dass sie die Große Übung nicht im Ausland absolvieren können. Das sechste Semester ist allein für die Bachelorarbeit vorgesehen. Das heißt also, dass die Große Übung WEITERHIN im 4. Semester<br>inoffiziell geschrieben werden muss! Für die Studierenden hat sich da gar nichts geändert. Letztes Jahr wurde besprochen, die Große Übung nicht mehr für die Bachelorstudierenden verpflichtend zu machen, da dies in wirklich keinem Verhältnis steht, weder vom Lernaufwand, noch vom inhaltlichen Nutzen, den ein Begleitfachstudierender davon zieht. Sondern evtl. eine Klausur im Verwaltungsrecht plus BT1 in der AG anzubieten im 4. Semester. Dies ändert<br>sich nicht, wenn die Juristische Fakultät einfach ein Semester länger für die Große Übung veranschlagt, welches rein faktisch nicht möglich ist. Und immer noch im Vergleich unfair ist, da der reguläre Staatsexamensjurist<br>diese Übung nicht vor dem 6. Semester absolviert und diese als letzte Ö-Recht-Klausur vor dem Staatsexamen geplant ist!  
  
6.) Die von alle Beteiligten forcierte Entlastung der Bachelorstudierenden findet NICHT statt. Es wurden weder Vorlesungen, noch Klausuren gestrichen. Es werden auch keine Anforderungen angepasst. Nachdem wie ich erfahren<br>habe, die alte Prüfungsordnung BA nur eine 1:1 Kopie aus dem Magister Öffentliches Recht war, so ist auch diese Prüfungsordnung in keiner Weise etwas anderes. Zur Verteilung der ECTS/LP. 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden im Semester. Rechnet man dies für eine Vorlesung durch, bspw. im 1. Semester Verfassungsrecht I, eine Vorlesung mit vier Stunden die Woche PLUS mind. vier Stunden die Woche Vor-und Nachbereitungszeit (diese wird auch mit ECTS veranschlagt und ist sogar in den Sozialwissenschaften doppelt so hoch wie die reine Anwesenheit veranschlagt!) in 15 Semesterwochen ergibt bei mir einen Arbeitsaufwand von 120 Arbeitsstunden insgesamt, das heißt also mind. 4 ECTS und nicht 3 ECTS für die Vorlesung Staatsorga. Dies setzt sich genauso die ganze Prüfungsordnung durch! Keiner hat sich bisher die Mühe gemacht, diese ECTS Umrechnung ernsthaft zu betreiben. Die ECTS entsprechen dabei in keiner<br>Weise dem fiktiven Wochenstunden, indem die individuelle Vor- und Nachbereitung nicht im mindesten eingerechnet wurde, noch entsprechen sie den realen Wochenstunden, welches man bei der Gewichtung der verschiedenen<br>Übungen, Klausuren etc. sieht. Verbesserung für die Studierenden = 0!
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6.) Die von alle Beteiligten forcierte Entlastung der Bachelorstudierenden findet NICHT statt. Es wurden weder Vorlesungen, noch Klausuren gestrichen. Es werden auch keine Anforderungen angepasst. Nachdem wie ich erfahren<br>habe, die alte Prüfungsordnung BA nur eine 1:1 Kopie aus dem Magister Öffentliches Recht war, so ist auch diese Prüfungsordnung in keiner Weise etwas anderes. Zur Verteilung der ECTS/LP. 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden im Semester. Rechnet man dies für eine Vorlesung durch, bspw. im 1. Semester Verfassungsrecht I, eine Vorlesung mit vier Stunden die Woche PLUS mind. vier Stunden die Woche Vor-und Nachbereitungszeit (diese wird auch mit ECTS veranschlagt und ist sogar in den Sozialwissenschaften doppelt so hoch wie die reine Anwesenheit veranschlagt!) in 15 Semesterwochen ergibt bei mir einen Arbeitsaufwand von 120 Arbeitsstunden insgesamt, das heißt also mind. 4 ECTS und nicht 3 ECTS für die Vorlesung Staatsorga. Dies setzt sich genauso die ganze Prüfungsordnung durch! Keiner hat sich bisher die Mühe gemacht, diese ECTS Umrechnung ernsthaft zu betreiben. Die ECTS entsprechen dabei in keiner<br>Weise dem fiktiven Wochenstunden, indem die individuelle Vor- und Nachbereitung nicht im mindesten eingerechnet wurde, noch entsprechen sie den realen Wochenstunden, welches man bei der Gewichtung der verschiedenen<br>Übungen, Klausuren etc. sieht. Verbesserung für die Studierenden = 0!  
  
Allgemein weiß ich leider nicht, wer an dieser Prüfungsordnung mitgeschrieben hat, aber mich als Bachelorstudierende enttäuscht sie einfach masslos. Ich fasse sie als eine rechtliche Absicherung der Juristischen Fakultät auf, nachdem wir letztes Jahr mit einer Klage wegen der Prüfungsordnung gedroht haben. Das dieser Studiengang nun "studierbar"<br>wäre ist NICHT der Fall, noch erwarte ich, dass sich dadurch irgendetwas an den erschreckenden Abbruchzahlen oder dem feindlichen Klima, welchen Begleitfachstudierende von Seiten der Lehrenden der Juristischen Fakultät, irgendetwas ändert.
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Allgemein weiß ich leider nicht, wer an dieser Prüfungsordnung mitgeschrieben hat, aber mich als Bachelorstudierende enttäuscht sie einfach masslos. Ich fasse sie als eine rechtliche Absicherung der Juristischen Fakultät auf, nachdem wir letztes Jahr mit einer Klage wegen der Prüfungsordnung gedroht haben. Das dieser Studiengang nun "studierbar"<br>wäre ist NICHT der Fall, noch erwarte ich, dass sich dadurch irgendetwas an den erschreckenden Abbruchzahlen oder dem feindlichen Klima, welchen Begleitfachstudierende von Seiten der Lehrenden der Juristischen Fakultät, irgendetwas ändert.  
  
Entschuldigung, dass diese Email so negativ ist, aber ich kann wirklich nichts positives an dieser Prüfungsordnung finden, und würde mir wünschen, dass diese von Seiten der studentischen Mitglieder des StuRas nicht angenommen wird. Sobald diese angenommen wird, sehe ich die nächsten 10 Jahre nämlich keine Möglichkeit auf eine Verbesserung dieser hinzuwirken. Liebe Grüße, Silvia Steininger<br>
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Entschuldigung, dass diese Email so negativ ist, aber ich kann wirklich nichts positives an dieser Prüfungsordnung finden, und würde mir wünschen, dass diese von Seiten der studentischen Mitglieder des StuRas nicht angenommen wird. Sobald diese angenommen wird, sehe ich die nächsten 10 Jahre nämlich keine Möglichkeit auf eine Verbesserung dieser hinzuwirken. Liebe Grüße, Silvia Steininger<br>  
  
 
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| Teilzeitstudium Neuphilologische Fakultät
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1. BA Übersetzung
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1. BA Übersetzung  
  
2. MA Übersetzung
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2. MA Übersetzung  
  
3. BA English Studies
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3. BA English Studies  
  
4. MA English Studies/Anglistik
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4. MA English Studies/Anglistik  
  
PS: man kann copy-und-paste machen
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PS: man kann copy-und-paste machen  
  
http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/Persoenliche_Erklaerung_SAL_15-4-14_Teilzeitstudium.pdf
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http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/Persoenliche_Erklaerung_SAL_15-4-14_Teilzeitstudium.pdf  
  
Rückmeldungen - etwas widersprüchlich
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Rückmeldungen - etwas widersprüchlich  
  
nur eine ganz knappe Antwort von mir zu den Teilzeitstudiengängen, weil ich grad nicht viel Zeit habe. Die wurden alle genehmigt, aber es wird am Unterrichtsangebot nicht viel oder gar nichts verändert. Es wurde stets beteuert, dass es nach Prüfung der Situation möglich sei diese Studiengänge anzubieten, konkret wurde niemand.
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nur eine ganz knappe Antwort von mir zu den Teilzeitstudiengängen, weil ich grad nicht viel Zeit habe. Die wurden alle genehmigt, aber es wird am Unterrichtsangebot nicht viel oder gar nichts verändert. Es wurde stets beteuert, dass es nach Prüfung der Situation möglich sei diese Studiengänge anzubieten, konkret wurde niemand.  
  
Rückmeldung IÜD:<br>Bisher haben wir noch keine Kenntnisse über konkrete Angebote. Jedoch ließe sich das bei uns leicht regeln, da die Kurse meist klein sind und so können Zeiten auch individuell zwischen Dozenten und Studenten abgesprochen werden. Es könnte also relativ flexibel auf Teilzeitstudierende eingegangen werden.<br>
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Rückmeldung IÜD:<br>Bisher haben wir noch keine Kenntnisse über konkrete Angebote. Jedoch ließe sich das bei uns leicht regeln, da die Kurse meist klein sind und so können Zeiten auch individuell zwischen Dozenten und Studenten abgesprochen werden. Es könnte also relativ flexibel auf Teilzeitstudierende eingegangen werden.<br>  
  
 
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Version vom 15. Juli 2014, 10:43 Uhr

Allgemeines

Termine der nächsten Sitzungen/ Vortreffen

Stellungnahmen: fertige online: http://www.stura.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html


1 TO DO bezüglich Senat

  • Senatsfahrplan checken und für das nächste Mal fit machen
  • Senatsbericht schreiben
  • Vorschläge für Senatsausschüsse machen (das ist dann zwar offziell nur bis Ende August, aber man bleibt ja bis zur Neuwahl im Amt und wenn das dann erst im November ist, lohnt es wirklich. Z.B. beim NC-Ausschuss...) s.u. - evtl. geht es eh nicht mehr...


2 Senat am 15.Juli 2014

Tagesordnung: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_Senat_15-07-14.pdf

Info: Für diese Senatssitzung können laut Frau Ernst keine Vorschläge für Senatsausschüsse mehr eingereicht werden, das haben wir nicht mehr rechtzeitig geschafft. Die Einreichungsfrist für die Septembersitzung ist Mittwoch, 10.09.2014. Frau Kugeler ist schon informiert, dass es keine Vorschläge für das Graduate Council gibt. Aber: vielleicht klappt es doch - je nachdem, wie das Ministerium das sieht...


2.1 Matrix für die Sitzung am 15.07.14

TOP
Kommentare
Mandatierung
1 Jahresbericht

- Studiengebühren Med MA?

- Ausländeranteil Studierender steigt nicht mit bei Anstieg der Studizahlen?

- reduzierte Anzahl Lehramtsbewerber?

- Frauenanteil ... unerträglich

['Studis ohne Fakultät' sind solche, die Vorkurs Deutsch oder Jüdisch machen, daher auch zu 92 % Ausländer.]


2 Festsetzung der TO, Prtokoll 416. Sitzung


3.1 Mitteilungen des Rektorats

3.2 Stand der Berufungsverhandlungen

-heiEDUCATION: 15 CP Masterarbeit? Was ist denn das? mehr als garnix - und da die Leute auch eine BA-Arbeit schreiben, gehen relativ viele Punkte auf die Abschlussarbeit - zumindest mehr als bei der jetzigen PO...


- schlechte Transparenz

- mündliche Prüfungen ... ? Auf S. 6 steht, dass Fächer, die mündliche Leistungen erheben wollen, dies als BA- und/oder MA-Kolloquium tun können.


4 Aktuelle Entwicklungen an der Uni


5 Fragen an den Rektor


6 Mitgliedschaften in Senatsausschüssen

Wann beginnen die Amtszeiten?


Was passiert, wenn Mitglieder früher ausscheiden?


Ist ein Wahlvorschlag ein "Antrag"? Wird wohl grade so interpretiert? Wann muss man also Wahlvorschläge einreichen? Bisher ging auch immer Montag vorher, jetzt muss es wohl mit der Tagesordnung vorliegen?


7 W3 Infektionen und Krebs

Einzige weibl Bewerbung gleich ausgeschieden. Allerdings aktive Rekrutierung von Frauen auf einem 'Findungssympsoium'. Anschließend wurden Frauen aktiv rekrutiert. 

Primo loco muss erst mit Internetrecherche nach Lehre gesucht werden; ebenfalls keine Angaben zu betreuten Prae- & Postdocs beim primo loco.

G1: HMVS; G2: SMHV; G3: MVHS; G4: VMHS; G5: MSVH => 3 von 5 sprechen sich explizit gegen H aus!

Katerina

E/ -

8 W3 Festkörperphysik

- Nur eines der vergleichenden Gutachten bezieht alle Kandidaten mit ein, weshalb?

- Warum andere Gutachter für die Erstplatzierte?

- Erstplazierte hat quasi keine Lehrerfahrung

- erstes Gutachten von ihr ist von einer Mentorin von ihr geschrieben... ?

- Zweites Gutachten ist nicht überzeugt von ihr

- Vergleichendes Gutachten sieht sie etwa gleichauf mit weiterem Kandidaten (keine explizite Reihung vorhanden)

Marlina

Fachschaft +

von mir aus eher 0 oder -

9 W3 systematische Theologie
- Frage: Wie kommt die Reihung von secundo und tertio loco zustande?

Ausrichtung von Professorenstellen

10.1 W3 Biostatistik und Epidemiolgoie

10.2 W3 Innere Medizin V

10.3 W3 Funktionelle Genomik

10.4 W3 krebs und Signaltransduktion

10.5 W1 mathematische Statistik


10.1-10.3 kein kommentar, bleibt alles beim Alten, meist Nachfolge alter, ausscheidender Dozenten

Katerina

10.1 +

10.2 +

10.3 +

apl. prof.

11.1

11.2

11.3

11.4

11.5

11.6

11.7

11.1

DOS1-2, MTP Sozität Jaspers, Doktorandenseminar zur Bildgebung, seit SS10 2 SWS

11.2

Seit WS11-12 2-3 SWS, DOS 1-3, zertifikat Hochschuldidaktik, Workshop 'KOmmunikation in der Lehre'

11.3 

Seit WS05/06 2-5 SWS, 5 abgeschlossene Promotionen betreut

11.4

Lehre ausreichend, seit SS 2009

11.5

Lehre seit SS 2001, zunächste sehr wenig seit einigen Semestern eher überdruchschnittlich viel

Katerina

11.1+

11.2 +

11.3 +

Anna: 11.4. + 11.5.

Ricarda: 11.6. + 11.7.

Honorarprofessuren

12.1

12.2

12.3

12.1: Prof. Dr. Peter Braun-Munzinger

Grund: mehr Zusammenarbeit mit GSI Helmholtzentrum für Schwerionenforschung in Darmstadt (Helmholtz-Professor)

sehr viele Veröffentlichungen

sehr positive Gutachten

ging das durch den Fakultätsrat? --> keine Angaben zum Verfahren

kein Wort zur Lehrfkompetenz

12.2.: Prof. dr. Robert Kail

keine Gegenstimmen im Fakultätsrat

sowohl Forschung als auch Lehre wird berücksichtigt und gelobt

Laudatio wird etwas zu persönlich

12.3.: Dr. Sebastian Koltzenburg

vier Gutachten

Lehre wird berücksichtigt

12.1.:

0

(vorbehaltlich Fachschaftsvotum)

12.2.:

+

(vorbehaltlich Fachschaftsvotum)

12.3.:

+

(vorbehaltlich Fachschaftsvotum)

13 Ehrensenator
Senat kann ihn ernennen. Frage: Welche Befugnisse hat er aus dem Titel?

14 Richtlinien Management Forschungsdaten


15 Papierfreier Senat
§298a ZPO als mögliches Argument

16 Archivordnung


17 ZPO Rechtswissenschaft
Zwischenprüfungsordnung Rechtswissenschaft (Änderungssatzung)

Auch diese Änderungen bringen nur Vorteile. In den Semestern 3 und 4 hat man sich bisher fast ausschließlich mit Strafrecht beschäftigt, zumindest was die Übungen und damit Hausarbeiten und Klausuren angeht. Dieser Fokus auf ein Fach ist nicht förderlich für die Studierenden, die neue Regelung erzeugt also eine bessere Verteilung der Gebiete Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht im Studium. (Anna)

+
18 SO Med. Fak. HD
Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg

3b Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg
- Wie sind die Durchfallquoten?
- Was ist der Grund dafür, dass die nun angehoben wird?
- Gibt es Indizien für einen Missbrauch der Gleitklausel seitens der Studierenden

Die Gleitklausel ist eine Schutzbestimmung, die rechtlich notwendig ist. Sie soll sicherstellen, dass bei MC-Klausuren, in denen es nur richtig oder falsch ist und nicht etwa wie bei einem Freitext Ermessensspielraum besteht, die Studierenden davor geschützt werdenn,dass eine Klausur schlecht gestellt ist,sodass alle durchfielen. Sie ist hierbei ein transparentes Instrument. Sie liefert klare Kriterien. Fächer und Institute können auch so gegensteuern ohne eine Gleitklausel anzuwenden.Dies versucht hier auch die Medizin umzusetzen, indem sie die Möglichkeit schafft, Aufgaben aus der Bewertung herauszunehmen. Jedoch sind hierfür keine Kriterien vorab so abschließend und transparent definiert, wie es bei der Gleitklausel der Fall ist. Dadurch kann über die Jahre zwischen verschiedenen Kohorten eine Ungleichbehandlung enstehen.
Ein Gegenargument gegen eine freie Gleitklausel ist,dass ohne Obergrenze 0% ausreichen würden, wenn alle Studierenden ein leeres Blatt abgäben. Dies ist jedoch nicht zu erwarten. Die Studierendne in den BA-Studiengängen sind damit konfrontiert, dass jede Note mitzählt. Die Studierenden der Medizin sind von Natur aus ambitioniert und erbringen seit der Schulzeit Spitzenleistungen. Indizien fürein solches Verhalten gibt es daher keine und Beispiele in Heidelberg auch nicht.
Die Medizin reagiert darauf so,dass Aufgaben aus der Bewertung herausgenommen werden können.Dafür sollen aber diejenigen die sie richtig beantwortet haben,Bonuspunkte erhalten können. Damit wird jedoch die Bewertung uneinheitlich und die Leistungen sind nicht mehr vergleichbar. Es ist nicht gerecht,dass man für Leistungen,die im Nachhinein als nicht zu erbringen klassifiziert werden, Vorteile gegenüber den anderen Studierenden erhält.
Die Notwendigkeit eines solchen fairen und transparenten Instrumentes ist unbestritten. Dies zeigt allein der Blick aufs BAFöG.Studierende, die wegen einer schlechten Klausur aus der Regelzeit fallen, geraten dabei schnell in Existenzkrise. Dasselbe gilt für Sitpendiaten. Wenn es jeodch an den Fragen der Klausur und nicht an der Unkenntnis der Studierendne lag,ist die Gleitklausel das beste,fairste und rechtlich beste Argument,solche Fälle zu vermeiden.

nach eigener Meinung
19 Ausbildungssatzung Rechtswissenschaften
Satzung über die Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen im Studiengang Rechtswissenschaft (Änderungssatzung)

Die Änderungen sind durchweg sinnvoll und von den Studierenden initiiert. Sie ermöglichen uns eine flexiblere Gestaltung unseres Examens, indem wir den Universitätteil auch nachlaufend zum Staatsexamen absolvieren können. (Anna)

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20 PO Öffentliches Recht (BA)
Prüfungsordnung BA Öffentliches Recht (Änderungssatzung) SAL:

Liebe Anne, liebe Kirsten, liebe Fachschaft Jura, liebe Frau Kleemann, nachdem ich gerade die revidierte Prüfungsordnung für den BA Öffentliches Recht angeschaut habe, sind meine schlechten Vorahnungen bestätigt worden: es handelt sich nur um reine Schönheitskorrekturen und Absicherungen der
Juristischen Fakultät, aber prinzipiell um gar keine substantiven Verbesserung für die Studierenden des Öffentlichen Rechts! Mehrere Punkte, die wir letztes Jahr im Sommersemester mit Prof. Reimer und Prof. Pieckenbrock angesprochen haben, wurden nicht umgesetzt.

1.) Die Verteilung der ECTS auf die Module ist unverhältnismäßig. Wohingegen Verfassungsrecht I und II mit jeweils 15 bzw. 16 ECTS veranschlagt ist, ist eine "freie Modulwahl" in Bereichen, wie z.b Völker-
oder Europarecht, welches sehr viel nützlicher für die Begleitfachstudierenden ist, immer noch auf magere 4 ECTS veranschlagt. Von einer "freien" Schwerpunktsetzung kann somit keine Rede sein. Dies ist auch
insofern empörend, da die Lehrenden der Schwerpunktbereiche, bspw. des Schwerpunktbereichs 8b Völkerrecht, sehr zuvorkommend auf Begleitfachstudierende reagieren, die Anforderungen bspw. mit denen an die Erasmus-Studierenden gleichsetzten, flexible Möglichkeiten finden etc. Die Benotung der Begleitfachstudierenden in diesen Veranstaltungen ist durch die Bank weg überdurchschnittlich (13 Punkte oder höher), auf Grund der wenigen ECTS sind diese Noten nur "Schönheitskorrekturen" und werden nichts an der Durchfallquote von fast 2/3 der Studierenden im Begleitfach ändern.

Unser Vorschlag war damals, gerade dieses letzte Schwerpunktmodul mit mind. 8-10 ECTS zu benoten, dafür dann lieber zwei Veranstaltungen plus Klausur in einem Bereich, bspw. Europarecht, Völkerrecht, Grundlagen zu
deklarieren.

2.) Es ist weiterhin nicht ersichtbar, wie die Modulnote zusammengesetzt wird. Bisher wird in jedem Semester eine Klausur geschrieben, jedoch nur die Abschlussklausur im 2. und 4. (jetzt 5.) Semester zählt für das ganze
akademische Jahr. Dies sollte geändert werden und die Klausuren in der AG mind. zu 1/3 in die Modulnote eingehen. Die Übungen mit Durchfallquoten von 30-50% der regulären Staatsexamenstudierenden sind für die Begleitfachstudierenden weder sinnvoll, noch angemessen, insoweit wäre es nur fair, die AG-Klausuren zumindest zu einem Teil zählen zu lassen - wie es normalerweise in jedem Bachelorstudiengang im Gegensatz zum Magister der
Fall ist. Dies ist nicht passiert.
3.) Es sollten spezielle AGs für Nebenfachstudierende eingeführt werden im 1. und 3. Semester, dies erkenne ich nicht aus dem Modulplan.

4.) Die Einführung ins Öffentliche Recht für Nebenfachstudierende sollte verpflichtet eingeführt werden, dafür sollte es ECTS geben und eine Note. Dies ist nicht passiert.
5.) Das zweite Modul, Verwaltungsrecht. Hier zeigen sich wirkliche Abgründe, die angesetzten Vorlesungen wurden jetzt zwar formell auf zwei Semester gestreckt, dies ändert jedoch weder etwas an der Arbeitsbelastung, noch an der Sinnhaftigkeit, noch etwas an der Großen Übung im Öffentlichen Recht. Die meisten Nebenfachstudierenden absolvieren im 5. Semester ihr Erasmus, im Gegensatz zu Staatsexamenstudierenden natürlich nicht an
Juristischen Fakultäten, so dass sie die Große Übung nicht im Ausland absolvieren können. Das sechste Semester ist allein für die Bachelorarbeit vorgesehen. Das heißt also, dass die Große Übung WEITERHIN im 4. Semester
inoffiziell geschrieben werden muss! Für die Studierenden hat sich da gar nichts geändert. Letztes Jahr wurde besprochen, die Große Übung nicht mehr für die Bachelorstudierenden verpflichtend zu machen, da dies in wirklich keinem Verhältnis steht, weder vom Lernaufwand, noch vom inhaltlichen Nutzen, den ein Begleitfachstudierender davon zieht. Sondern evtl. eine Klausur im Verwaltungsrecht plus BT1 in der AG anzubieten im 4. Semester. Dies ändert
sich nicht, wenn die Juristische Fakultät einfach ein Semester länger für die Große Übung veranschlagt, welches rein faktisch nicht möglich ist. Und immer noch im Vergleich unfair ist, da der reguläre Staatsexamensjurist
diese Übung nicht vor dem 6. Semester absolviert und diese als letzte Ö-Recht-Klausur vor dem Staatsexamen geplant ist!

6.) Die von alle Beteiligten forcierte Entlastung der Bachelorstudierenden findet NICHT statt. Es wurden weder Vorlesungen, noch Klausuren gestrichen. Es werden auch keine Anforderungen angepasst. Nachdem wie ich erfahren
habe, die alte Prüfungsordnung BA nur eine 1:1 Kopie aus dem Magister Öffentliches Recht war, so ist auch diese Prüfungsordnung in keiner Weise etwas anderes. Zur Verteilung der ECTS/LP. 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden im Semester. Rechnet man dies für eine Vorlesung durch, bspw. im 1. Semester Verfassungsrecht I, eine Vorlesung mit vier Stunden die Woche PLUS mind. vier Stunden die Woche Vor-und Nachbereitungszeit (diese wird auch mit ECTS veranschlagt und ist sogar in den Sozialwissenschaften doppelt so hoch wie die reine Anwesenheit veranschlagt!) in 15 Semesterwochen ergibt bei mir einen Arbeitsaufwand von 120 Arbeitsstunden insgesamt, das heißt also mind. 4 ECTS und nicht 3 ECTS für die Vorlesung Staatsorga. Dies setzt sich genauso die ganze Prüfungsordnung durch! Keiner hat sich bisher die Mühe gemacht, diese ECTS Umrechnung ernsthaft zu betreiben. Die ECTS entsprechen dabei in keiner
Weise dem fiktiven Wochenstunden, indem die individuelle Vor- und Nachbereitung nicht im mindesten eingerechnet wurde, noch entsprechen sie den realen Wochenstunden, welches man bei der Gewichtung der verschiedenen
Übungen, Klausuren etc. sieht. Verbesserung für die Studierenden = 0!

Allgemein weiß ich leider nicht, wer an dieser Prüfungsordnung mitgeschrieben hat, aber mich als Bachelorstudierende enttäuscht sie einfach masslos. Ich fasse sie als eine rechtliche Absicherung der Juristischen Fakultät auf, nachdem wir letztes Jahr mit einer Klage wegen der Prüfungsordnung gedroht haben. Das dieser Studiengang nun "studierbar"
wäre ist NICHT der Fall, noch erwarte ich, dass sich dadurch irgendetwas an den erschreckenden Abbruchzahlen oder dem feindlichen Klima, welchen Begleitfachstudierende von Seiten der Lehrenden der Juristischen Fakultät, irgendetwas ändert.

Entschuldigung, dass diese Email so negativ ist, aber ich kann wirklich nichts positives an dieser Prüfungsordnung finden, und würde mir wünschen, dass diese von Seiten der studentischen Mitglieder des StuRas nicht angenommen wird. Sobald diese angenommen wird, sehe ich die nächsten 10 Jahre nämlich keine Möglichkeit auf eine Verbesserung dieser hinzuwirken. Liebe Grüße, Silvia Steininger

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21 PO Ägyptologie

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22 PO Neuphil.
Teilzeitstudium Neuphilologische Fakultät

1. BA Übersetzung

2. MA Übersetzung

3. BA English Studies

4. MA English Studies/Anglistik

PS: man kann copy-und-paste machen

http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/Persoenliche_Erklaerung_SAL_15-4-14_Teilzeitstudium.pdf

Rückmeldungen - etwas widersprüchlich

nur eine ganz knappe Antwort von mir zu den Teilzeitstudiengängen, weil ich grad nicht viel Zeit habe. Die wurden alle genehmigt, aber es wird am Unterrichtsangebot nicht viel oder gar nichts verändert. Es wurde stets beteuert, dass es nach Prüfung der Situation möglich sei diese Studiengänge anzubieten, konkret wurde niemand.

Rückmeldung IÜD:
Bisher haben wir noch keine Kenntnisse über konkrete Angebote. Jedoch ließe sich das bei uns leicht regeln, da die Kurse meist klein sind und so können Zeiten auch individuell zwischen Dozenten und Studenten abgesprochen werden. Es könnte also relativ flexibel auf Teilzeitstudierende eingegangen werden.


23 ZO Beratungswissenschaft


24 PO Health & Society in South Asia


25 Verschiedenes


26 nicht vertraulich



3 Archiv: Bisherige Sitzungen

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