Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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= Senat am 25.02.14 (415. Sitzung)<br>  =
 
 
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Vortreffen?&nbsp;StuRa tagt am 21.1., wenn man vorher ein Treffen hinbekommt, kann man ggf. aktuelle Sachen dort zumindest ansprechen. Und für FS- oder fakultätsbezogene Themen braucht man eh Vortreffen.<br>
 
 
Tagesordnung: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Tagesordnungen/TOPs_Senat_25-02-14.pdf<br>
 
 
- Unterlagen kommen voraussichtlich 18.02.14 =&gt;&nbsp;Punkte aufteilen&nbsp; + Fachschaften anschreiben
 
 
- Vortreffen Samstag, 22.02.14, 16 Uhr, StuRa-Büro<br>
 
 
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== Protokolle der 412./413./414. Sitzung des Senats  ==
 
 
Frau Ernst hat uns bei der letzten Sitzung (414. Sitzung des Senats) gesagt, dass die Protokolle von der 412. und 413. Sitzung jetzt demnächst kommen müssten. Dann müssen wir uns die vor der nächsten Sitzung anschauen, damit wir bei den&nbsp;Anmerkungen zum Protokoll in der nächsten Sitzung fit sind oder evtl. vorher noch an Frau Ernst zurückmelden können.<br>
 
 
== Matrix für die Sitzung am 25.02.14<br>  ==
 
 
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! scope="col" | TOPs
 
! scope="col" | Kommentare
 
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Mandatierung
 
 
Wer?
 
 
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Fachratsevalation + sonstige Evaluationen?
 
 
Bedeutung der QM-Beauftragten für das Studium generale
 
 
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| '''TOP 5 Ausschussangelegenheiten'''<br>
 
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'''TOP 6 Professorenstellen'''
 
 
'''6.1 W3 Kosmochemie<br>'''
 
 
'''6.2 W1 Regional Governance<br>'''
 
 
'''6.3 W3 Zellbio der Pflanzen<br>'''
 
 
'''6.4 W1 Molekularbiologie<br>'''
 
 
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6.2.:&nbsp; Juniorprofessur Regionale Governance (befristet auf sechs Jahre)
 
 
Regionale Governance ist nur ein Arbeitstitel, die genaue Festlegung erfolgt in der Senatssitzung
 
 
--&gt; Wie soll das funktionieren? Der Senat kann doch nur abstimmen, aber nicht für die Fakultät festlegen. Vielleicht ist damit auch gemeint, dass es in der Sitzung erklärt wird. Würde ich Sitzung abwarten...
 
 
Stelle wird vorerst aus dem Master-Ausbauprogramm finanziert, wird aber schon jetzt angemerkt, dass das Geographische Institut die Kosten übernimmt, sofern das Geld im sechsten Jahr nicht ausreicht.
 
 
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6.1 Katerina
 
 
6.2. Ricarda
 
 
Fachschaftsvotum:+
 
 
Unser Votum: +
 
 
6.3 Marlina
 
 
6.4 Marlina
 
 
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Katerina
 
 
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'''TOP 8 Honorarprofessuren'''
 
 
'''8.1<br>'''
 
 
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8.1 Anna <br>
 
 
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8.2 Katerina
 
 
problematisch
 
 
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| '''TOP 9 Master Studiengang Literaturwissenschaften:&nbsp;PO &amp;&nbsp;ZS<br>'''
 
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SAL-Wiki: http://agsm.stura.uni-heidelberg.de/index.php/SAL-04-02-14 (auch für TOP 10-14)
 
 
Fakultätsübergreifender Master: Philosophische und Neuphilologische Fakultät + Hochschule für Jüdische Studien
 
 
Trägerfakultät ist Neuphilologische Fakltät
 
 
zum größten Teil schon bestehende Kursangebote
 
 
Anmerkungen aus dem SAL&nbsp;:
 
 
§7 V ist nicht klar genug
 
 
Problematisch: Teilzeitregelungen sind nicht durchdacht; Konstruktion von Haupt- und Nebenfach; müssen 3 Philologien studiert werden --&gt; passt nicht mit sonstiger Bachelor-Struktur an der Uni zusammen (für Lehrämtler*innen?)
 
 
im SAL&nbsp;wurde um Rückstellung gebeten, bis es eine Rechtsauskunft zu oben genannten Fragen gibt
 
 
rechtliche Fragen wurden am Rande der Sitzung geklärt, inhaltliche in der Sitzung
 
 
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Ricarda
 
 
+
 
 
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'''TOP 10 Master Deutsch Zweitsprache: PO<br>'''
 
 
'''TOP&nbsp;13 Master Deutsch Zweitsprache: ZS<br>'''
 
 
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| '''TOP 11 Master Medical Biometry: PO<br>'''
 
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keine Probleme aus dem SAL-Wiki ersichtlich
 
 
kostet Geld
 
 
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Ricarda
 
 
0/+
 
 
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| '''TOP 12 Bachelor Klass. Archäologie:&nbsp;PO<br>'''
 
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Ricarda
 
 
+
 
 
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| '''TOP 14 Master English Studies:&nbsp;ZS<br>'''
 
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| Marlina<br>
 
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| '''TOP 15 Verschiedenes'''
 
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| '''TOP 16 nicht vertraulich<br>'''
 
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Version vom 9. Juni 2014, 11:41 Uhr

Allgemeines

Termine der nächsten Sitzungen/ Vortreffen

Stellungnahmen: fertige online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html


1 TO DO bezüglich Senat


2 Senat am 20.Mai 2014 => Archiv

Tagesordnung:

http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_Senat_20-05-14.pdf


2.1 Matrix für die Sitzung am 20.05.14

TOPs Kommentare

Mandatierung

Wer?

TOP1

TO, Protokolle



TOP 2 Mitteilungen

2.1 Mitteilungen Rektorat

2.2 Stand Berufungsverhandlungen

2.3 Eilentscheid Zulassungszahlen






alle

TOP 3 Aktuelle Entwicklungen


TOP 4 Fragen an den Rektor

Aktionstag Solidarpakt III?


TOP 5 Ausschussangelegenheiten


TOP 6 Wiederbesetzung W3-Professur Suchtforschung ZI Mannhein

- Hausberufung (primo loco)

- Fachschaft hätte gerne Sperrvermerk nach Kandidat 1 gehabt, weil Kandidat 2 wohl was Lehre und Doktorandenbetreuung angeht, eher unangemessen ist.

- Gutachten gehen natürlich wieder mal überhaupt nicht auf die Lehre ein ...

- es wurde eine Besuchskommission eingerichtet, die die Kandidaten vor Ort aufgesucht hat, um unklare Punkte zu klären. Bleibt unklar, welche Punkte das genau sind ... ?

- Gutachten des Studiendekans ist mal wieder ein wertloses Stück Papier.

- nur männliche Bewerber, aber aktive Rekrutierung wurde versucht, ist jedoch nicht erfolgreich gewesen.

Marlina

FS Medizin +

 

Zustimmung mit Nachfragen wg. Sperrvermerk?

TOP 7 Erstbesetzung W3-Heisenberg-Professur Biogeochemie

- Einerliste

- Kandidat ist bereits auf Heisenberg-Professur hier in HD, ist für 5 Jahre, soll jetzt verstetigt werden (über eine andere Professorenstelle).

- Der andere Bewerber wurde gar nicht eingeladen.

- Das Studiendekansgutachten ist mal wieder nutzlos. ("nicht so viel Lehrerfahrung, aber bestimmt kein Problem...", "hat viele hohe Artikel publiziert...", ... blabla)

-Was ist das für ein Gutachten der Gleichstellungsbeauftragten... ?!?!

- Verspätet eingegangene Bewerbung war von einer Frau!!! Diese hätte dann miteinbezogen werden müssen!!!

Marlina


FS Geo +


Rückgabe? Enthaltung?

TOP 8 Wiederbesetzung W3-Professur Mathematische Statistik


- Sperrvermerk nach Nummer 1: Passt nicht so gut auf Stellenbeschreibung

- parallele Besetzung einer Senior- und Juniorprofessur zu selbem Bereich mit nur einer Berufungskommission --> Seniorprofessur stand im Mittelpunkt

- Berufungsliste für die Juniorprofessur wird aus Termingründen jedoch erst im Sommer vorgelegt

- Anzahl der Bewerberinnen >20, trotzdem wurden nur Männer zum Vortrag eingeladen (bei Juniorprofessur wurden dafür zur Hälfte Frauen eingeladen) --> hier könnte man nachfragen

- Zustimmung im Fakultätsrat, klingt aber nicht nach einstimmig --> hier wäre Rückmeldung der Fachschaft noch interessant

- Platz 1 (Mammen) war schonmal von 1995-2003 an der Uni Heidelberg

- Platz 1 ist schon vergleichweise alt (59); wird jedoch aufgrund anhaltender wissenschaftlicher Aktivität nicht als problematisch gesehen

- Platz 1 hat sehr viel Lehrehrfahrung, wird positiv hervorgehoben

- sehr ausführliche Bewerbung des Platz 1, in der er auch auf die Lehre eingeht, hier jedoch nur Veranstaltungen aufzählt

- Platz 2 beschreibt Lehre als Herzensangelegenheit; geht hier auch relativ ausführlich in der Bewerbung ein

- Platz 1 ist wissenschaftlich sehr profiliert und international anerkannt

- es wurden vier Gutachten eingeholt; alle setzen Mammen auf Platz 1

Ricarda

+

(vorbehaltlich des Fachschaftsvotums)

TOP 9 W3 Numerische Mathematik


- Berufungsverfahren wurde 2011 schonmal gestartet, dann aber wieder ausgesetzt

- sowohl Platz 1 als auch Platz 2 sind Frauen

- Platz 1 (Kostina) wird in allen Gutachten mit gewissem Abstand auf Platz 1 gesetzt

- Platz 1 fällt an sich nicht in den Bereich einer einstiegsprofessur, da sie bereits eine W2-Professur inne hat, von Gewinnbarkeit wird jedoch ausgegangen

- Platz 1 hat schon sehr viel Lehrerfahrung

- Platz 1 war auch schon als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Heidelberg tätig

- in Gutachten wird sehr viel Wert auf Fähigkeit zur Drittmitteleinwerbung und assoziation mit Industrieprojekten gelegt

Ricarda

+

(vorbehaltlich des Fachschaftsvotums)

TOP 10 Wiederbesetzung W3-Professur Computerlinguistik

- alle Bewerber/innen haben Lehrerfahrung

- Die jüngeren Bewerber secundo loco und tertio loco (3b) verfügen über weniger Lehrerfahrung, machen das aber mit gut ausgearbeiteten Lehrvorhaben und teilweise angehängten Evaluationen wieder wett

- Die Gleichstellungsbeauftragte bemerkt, dass es ein langer und schwieriger Prozess war die Listenplätze zu verteilen. Sie sieht darin aber kein Problem

Anna


FS CoLo +

TOP 11 Ausrichtungen Professorenstellen


11.1

11.2

11.3

11.2: Einrichtung Startprofessur für bestimmte Person? Wie funktioniert dieses Verfahren? (Hatten wir das nicht neulich schonmal?) Und bei "Schwerpunkte in der Lehre" steht: "einbezogen in die Studiengänge BSc/MSc Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen" ... WO IST DA EIN SCHWERPUNKT?

11.3.: Einrichtung Startprofessur)

11.1 Marlina

+ (vorbehaltlich Fachschaftsvotum)

11.2 Marlina

11.3. Ricarda

+

(FS Chemie + FS VWL beide Zustimmung)

TOP 12 apl. Profs

12.1

12.2

12.3

12.4

12.5

12.6

den Berwerber/innen kann allen zugestimmt werden

12.3 und 12.4 haben teilweise außerordentlich wenig Lehre vorzuweisen, in anderen Semestern aber wieder außerordentlich viel. -> nachfragen ab wann ein Semester als unterbrochen gilt, und ob immer einfach gemittelt wird

Anna 12.1 - 12.6
TOP 13 Umstellung Lehramtsstudiengänge

TOP 14: Studienordnung Medizin (Klinik) es scheint sich v.a. um die Einfügung von Schmerzmedizin zu handeln und kleinere oder größere studienorganisatorische Änderungen (Seminar wird zu Vorlesung, dafür wird aber das Praktikum länger etc.) ==> FS hat sich nicht gemeldet. Schade. wir sollten ihnen Schmerzen zufügen. (SAL Wiki)

(+)
TOP 15: ZO, GO, PO Masterstudiengang Advanced Physical Methods in Radiotherapy Prüfungsordnung

1. Positiv: gute Synopse der Änderungen mit gut verständlicher Begründung, so sollte man immer machen => in Persönlicher Erklärung positiv anmerken

2. Frage zu Anlage 1: welches ist der juristisch verbindliche Text? das sollte dann dort auch stehen, dass ggf. der dt. Text der verbindliche ist, aber gut, dass der Text auf englisch vorliegt.

3. Negativ: der Master hat eine Zwangsexmatrikulation (ja, das heißt nicht so, das heißt "Verlust des Prüfungsanspruchs nach Überschreiten einer bestimmten Frist" -aber wir wissen, wovon wir reden). Die gesamte Studienzeit soll inklusive der Prüfungen und der Erstellung der Master‐Arbeit
eine Dauer von acht Semestern nicht überschreiten. Wer nach dieser Frist die Master‐Prüfung nicht vollständig abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er/sie hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Bei einem derartigen Master kann man davon ausgehen - zumal er auch noch Gebühren kostet - dass die Studierenden ein großes Interesse am Abschluss haben (die Uni übrigens auch, um nicht so viele Abbrecher*innen zu haben...), warum soll man ihnen diesen dann verwehren, wenn sie die Frist überschreiten? Es geht hier ja nicht darum, dass jemand doppelt so lange für eine Klausur braucht und insofern eine "Leistung" im physikalischen Sinne nicht erbringt, sondern halt mal ein Semester oder mehr aussteigt...

In anderen Studiengängen wird extra Teilzeit angeboten, damit berufstätige Leute den Abschluss schaffen, weil das eben offenbar schwer ist - in Teilzeit könnte man hier noch Examen machen. Sollte man dann nicht eher das hier machen, anstatt die Leute rauszuexmatrikulieren? (Ja, wir finden die Teilzeitregelung nicht toll, aber wir sollen uns ja auch immer auf die Argumente der Verwaltung einlassen, dann tun wir das doch mal). Es ist insbesondere schon auch nochmal schwieriger, die Leute ohne Prüfung rauszuwerfen, weil die Leute ja zahlen, und wenn sei dann länger brauchen, kassiert die Uni länger Geld, gibt dann aber keinen Abschluss - bekommen die Leute dann Geld zurück? eigentlich doch gut, wenn die länger zahlen ohne Leistung in Anspruch zu nehmen - aber Abbrüche kommen in der Statistik so schlecht wie Geld in der Kasse gut kommt... (vgl. Teilzeitstudium)

Warum studieren Leute länger - nur mal als Erinerung: darunter fällt zum Beispiel Erwerbstätigkeit, berufliche Beanspruchung, gesellschaftliches Engagement, Kindererziehung etc. (man kann ja abtreiben oder die Kinder zur Adoption geben, wenn man das Studium ihretwegen nicht schafft - wann man Kinder bekommt, weiß man ja als Akademiker*in und sollte das auch vertreten, Kinder sind ja keine Krankheit oder dergleichen, was man nicht zu vertreten hat).

=> Standardfrage stellen: wie oft kam das bisher vor? was haben sie mit den Exmatrikulationen erreicht? haben sie das überhaut diskutiert oder steht das drin, weil es halt drin steht? Bitte an den Studiendekan: bitte in der Studienkommission diskutieren lassen.

Wir lehnen Zwangsex (s.o. zur Begrifflichkeit) ab und stimmen daher nicht zu. (Ja, das steht als Kann-Regelung im LHG und ist nicht verboten, haben wir auch nie behauptet, aber es ist kein Muss-Regelung und daher muss man es nicht machen und kann dagegen sein. Und wir haben auch Gründe, warum wir dagegen sind und fahren hier keine blinde Fundamentalopposition. Es ist eher so, dass die Fächer meist nur darauf verweisen, dass sie das drin stehen haben, weil es drin steht, wenn etwas nicht gut begründet ist, dann das...)

4. Es ist ein Gebührenmaster. Ja muss es sein, wissen wir, wir sind aber trotzdem dagegen, man darf auf gegen rechtliche Regelungen sein, wenn man es auf legalem Wege ist. Wären wir nicht gegen das VS-Verbot gewesen, gäbe es sie jetzt immer noch nicht. Also: ja wir sind gegen Gebühremaster und auch deshalb stimmen wir nicht zu.

Zulassungsordnung für den Master of Advanced Medical Physics Radio Therapy (Neufassung)- Fakultät für Medizin Heidelberg

Seltsam: Es sollen alle mit einem entsprechenden Abschluss zugelassen werden. Gleichzeitig sollen die Leute ihre Eignung durch ein Motivationsschreiben unter Beweis stellen. Wozu gibt es Examina und Abschlüsse? Oder werden die Motivationsschreiben für eine linguistische Analyse gesammelt?

ja, das ist immer noch der Bezahlmaster mit der Zwangsex, die Persönliche Erklärung bon 4b bezieht sich auch darauf.

Gebührenordnung für den Studiengang Advanced... - Fakultät für Medizin Heidelberg

Die Gebühren werden von 5.000 Euro pro Semester auf 2375 Euro gesenkt. Dafür entfällt der Rabatt im Semester, in dem man die Masterarbeit abgibt und verteidigt. Trotzdem deutlich günstiger als vorher. Vorgaben, die konsequent angewandt werden, haben ihren Charme.

D.h. eigentlich gut, aber wir lehnen Gebühren generell ab, daher Enthaltung - s.o.(und nein, dann kann man nicht wegen der Senkung "doch" zustimmen, es ist immer noch zu viel)


(0)

Zustimmung nicht möglich wegen Zwangsexmatrikulation. Zumindest haben wir das bisher so gehandhabt, so wie wir auch immer gegen die Nichtanerkennung von Leistungen waren (was inzwischen Gesetz ist).

Wir hatten zu solchen Fragen einen Grundsatzbeschluss in der FSK herbeigeführt, um da eine klare Linie fahren zu können. Das hat auch nichts mit Änderungssatzung oder nicht zu tun.

TOP 16: Satzungsänderung Deutschlandstipendien

Antwort von Lovis (Mitglied Kommission Deutschlandstipendium; 12.4.14):


die änderung zum motivationsschreiben und zur nachreichungsfrist haben dei Studis in der Kommission angeregt.
in der vergangenheit war es nicht klar, ob man als bewerber ein zusätzliches dokument (z.b. ein ausführliches motivationsschreiben) hochladen konnte oder nicht. daher gab es bewerber mit sehr ausführlichen zusätzlichen schreiben (zusätzlich zum schreiben der onlinemaske bei der onlinebewerbung) und andere, die solche dokumente nicht hochgeladen hatten und sich nur im eingabefeld der onlinemaske vorstellten.
in der jetzigen regelung ist es eindeutig für den bewerber ersichtlich:
1. jeder kann 2500 zeichen (inkl. leerzeichen) in der onlinemaske für sein motivationsschreiben verwenden.
2. zusätzlich hochgeladene motivationsschreiben, z.b. als pdf-dokument, werden nicht akzeptiert, sodass für jeden bewerber die gleiche informationsgrundlage im entscheidungsprozess besteht.
3. lediglich empfehlungsschreiben von professoren etc. werden nun als zusätzlich hochgeladenes dokument akzeptiert.

die nachreichungsfriständerung macht sinn, da viele prüfungen erst sehr spät im sommersemester abgehalten bzw. bewertet werden. in der vergangenheit konnten solche späten noten dann keine berücksichtigung mehr finden, obwohl sie im der bewerbungsphase vorangegangenen sommersemester erzielt wurden. mit der neuen regelung können solche leistungen nun auch berücksichtigt werden.

(die Ziffern 1 und 3 der Änderungen gehen auf Initiative der Studierenden in der Kommission zurück, die anderen wurden von ihnen unterstützt in der Kommission. Außerdem wurden weitere Sachen diskutiert zum Beispiel der Migrationshintergrund: Die Kommission hat sich dafür entschieden, der Definitionsrichtlinie des Bundesministeriums zu folgen und die Satzung entsprechend dieser definition geändert. Somit vergeben wir in HD das Stipendium nach ähnlichen/gleichen Kriterien bezgl. Migrationshintergrund wie andere Standorte. Die Studis haben sich für die neue Einstufung des juristischen Notensystems ausgesprochen, da sie so besser vergleichbar mit der Punktevergabe aller anderen Fächern ist und die Kandidaten so realistischerweise mehr Punkte bekommen können.)

Das Deutschlandstipendium selber wird dadurch nicht besser. Wir brauchen eine solide Studienfinanzierung, ein gerechtes BAföG etc....

Intern: die Kommunikation ist hundsmiserabel gelaufen, darüber müssen wir echt nochmal reden, es kann nicht sein, dass die Leute da vor sich hin wurschteln und nicht kommunizieren.


(SAL Wiki)


(0)
TOP 17: Änderung Ordnung Teilzeitstudium klingt plausibel, ist vermutlich sinnvoll, ändert aber andere Probleme nicht:

http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P20-11-24_Teilzeitfaehigkeit.pdf

Zum Beispiel ist es schon fast lächerlich, in Fächern wie Germanistik oder Kunstgeschichte ein Teilzeitstudium einzuführen. In Fächern wie Biologie, Chemie oder Molekularer Biotechnologie wäre es eher angebracht. Denn da müsste man nicht nur irgendwas in die Prüfungsordnung schreiben ohne wirklich was zu ändern, sondern mal echt reformieren und zum Beispiel Praktika neu konzipieren etc. und nicht nur einfach noch mal eine Spur netter sein als man sonst ohnehin ist mit Leuten, die es wie die meisten ihrer Profs nicht in Regelstudienzeit schaffen.

Gerade dort gibt es Menschen, die z.B. PTA oder Tierpfleger*in sind und gerne einen Abschluss machen würden, um sich beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, aber diese Leute müssen berufsbegleitend studieren, da sie sich selber finanzieren. In den Naturwissenschaften kann man auch in einem Praktikum nicht so oft mit guten Gründen fehlen, wie z.B. in einem Griechisch-Kurs oder einer Geschichtsvorlesung...

Naja, interessiert eh niemanden und das tolle Teilzeitstudium in Ethnologie oder VWL ist ja eines der großen Reformprojekte, da hat man nicht mehr so viel Zeit für Reformen in Bio und Chemie und so. Die würden ja auch allen zugute kommen udn wo käme man da hin...

Ja, natürlich wir können da einen Vorschlage ausarbeiten und machen, denn dafür muss man ja nicht - wie für die anderen Fächer - neue Leute einstellen, dafür hält man sich ein paar billige Studis, die man dann auch immer zwischendrin zur Rede stellen oder fertig machen kann. Die Vorschläge werden dann zwar im Zweifelsfall vom Senat kassiert, aber das muss man akzeptieren, denn der Senat ist ja neutral und findet vor allem die neutralen Vorschläge der Verwaltung gut (dafür dann so gut, dass sie Leute oft gar nicht wissen, warum sie die tollen Formulierungen übernehmen).

(SAL Wiki)

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TOP 18: Verschiedenes


TOP 19: Von der Vertraulichkeit ausgenommene Punke







































3 Senat am 8. April 2014 => Archiv


3.1 Zu TOP 9 Wahlordnung: Formulierungsvorschlag für Vertretungsregelung:


Änderungsantrag zur Änderung der Wahlordnung:


Ergänze § 30, Abs. 2 Unterpunkt 1 d)

"Sofern eine Vertretungsregelung für das zu besetzende Gremium vorgesehen ist, werden die Bewerber der Liste, die keinen Sitz erhalten haben, in absteigender Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl vom ersten bis zum n-ten Stellvertreter des Wahlvorschlags bestimmt, wobei n der Anzahl der Sitze entspricht, die der Wahlvorschlag in der Wahl erreicht hat. Ist die Liste erschöpft, bevor alle Stellvertreterpositionen besetzt werden können, so bleiben diese Positionen unbesetzt. Im Falle des Nachrückens eines stellvertretenden Mitglieds werden die Stellvertreterpositionen analog zu Satz 1 neu verteilt."

Unterpunkt 2 c)

"Sofern eine Vertretungsregelung für das zu besetzende Gremium vorgesehen ist, werden die Bewerber, die keinen Sitz erhalten haben, in absteigender Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl vom ersten bis zum dritten Stellvertreter bestimmt. Gibt es weniger Bewerber als zu besetzende Plätze, so bleiben diese unbesetzt. Im Falle des Nachrückens eines stellvertretenden Mitglieds werden die Stellvertreterpositionen analog zu Satz 1 neu verteilt."


Einfügen "§ 31 Vertretungsregelung Wahlmitglieder" (die nachfolgenden Paragraphen werden in der Nummerierung entsprechend angepasst):

(1) Wahlmitglieder in Gremien der akademischen Selbstverwaltung können sich für einzelne Sitzungen bei Verhinderung gemäß § 10 Abs. 6 LHG vertreten lassen. Die Grundordnung regelt, für welche Gremien dies möglich ist.

(2) Ist ein zu vertretendes Mitglied mittels Verhältniswahl gewählt, so ist eine Vertretung nur innerhalb des Wahlvorschlags, über den das Mitglied seinen Sitz erhalten hat, möglich.

(3) Das Mitglied des Gremiums wird durch den ersten Stellvertreter vertreten. Ist dieser verhindert, so vertritt der zweite Stellvertreter das Mitglied. Bei mehr als zwei Stellvertretern wird Satz 2 analog angewendet. Gibt es keinen Stellvertreter oder sind alle Stellvertreter verhindert, ist das Hinzuziehen weiterer Stellvertreter nicht zulässig. Die Grundordnung kann hiervon Ausnahmen vorsehen.


Begründung für den Änderungsantrag:


§ 10, Abs. 6 LHG (sowohl bisheriges als auch novelliertes LHG) regelt, dass die Wahlordnung der Universität eine Stellvertretungsregelung für Wahlmitglieder vorsehen kann:
"Mitglieder kraft Amtes werden durch bestellte Stellvertreter vertreten. Für Wahlmitglieder kann die Wahlordnung eine Stellvertretung vorsehen."

Eine Stellvertreterregelung ermöglicht, dass alle Mitgliedsgruppen in voller Stärke vertreten sind, auch wenn ein Mitglied für eine Sitzung verhindert ist. Dies stellt insbesondere für die Gruppen, die eine geringe Anzahl an Mitgliedern stellen, sicher, dass sie bei allen Sitzungen des Gremiums angemessen vertreten sind.

Gerade für die Gruppe der Studierenden ist eine solche Vertreterregelung ungemein wichtig. Durch die Einführung des Bachelor/Master‐Systems bleiben Studierende kürzer als früher an unserer Universität. Dadurch gibt es bei den studentischen Gremienmitgliedern einen schnelleren Wechsel. Besonders für die Arbeit im Senat oder den Senatsausschüssen bedeutet das, dass regelmäßig neue Studierende eingearbeitet werden müssen. Die Regelung ermöglicht, dass stellvertretende Mitglieder sich einarbeiten können. Dies erleichtert das Anwerben von neuen interessierten Studierenden für die Gremienarbeit, da diese nicht völlig unerfahren als Vollmitglied in die Gremien einsteigen müssen, was oft dadurch, dass es sich für die meisten Studierenden um noch unbekanntes Terrain handelt, schnell abschreckend wirken kann. Zudem erhöht die Vertreterregelung die Kontinuität der Gremienarbeit in dem Fall, in dem Stellvertreter in der folgenden Wahlperiode erneut kandidieren und dann als Vollmitglieder für die Arbeit zur Verfügung stehen.

Die Amtsmitglieder können sich bereits (wie durch das LHG vorgesehen) vertreten lassen. Eine strukturelle Gleichstellung von Amts- und Wahlmitgliedern in dieser Hinsicht ist erstrebenswert.


Der Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag bezieht sich auf die Anpassung der Wahlordnung, da dies im LHG so vorgesehen ist. Im vorgeschlagenen § 31, Abs. 1 wird auf die Grundordnung verwiesen, um festzuhalten, in welchen Gremien eine solche Vertretungsregelung möglich sein soll. Bei der nächsten Änderung der Grundordnung soll dies entsprechend festgehalten werden. Die weitergehende Änderung der Wahlordnung schon zum jetzigen Zeitpunkt verhindert, dass nach der nächsten Änderung der Grundordnung erneut eine Änderung der Wahlordnung vorgenommen werden muss.


        • Alter Begründungstext:


Die vorliegenden Änderungen sind alle Anpassungen an das LHG. Das LHG sieht jedoch auch die Möglichkeit der Vertretung in Gremien vor (§XYZ). Diese muss zwar in der GO geregelt werden, allerdings muss hierfür überhaupt erst die Wahl von stellvertretenden Mitgliedern geregelt werden. Um dies bei der nächsten GO-Novellierung (damit es dann dort nicht heißt, erst müsse die Wahlordnung geändert werden) soll in einem ersten Schritt die Wahlordnung in diesem Punkt an das "alte" LHG angepasst werden, die Novellierung vom 28.3. enthält diese Regelung jedoch weiterhin.

Die Möglichkeit einer Vertretung ermöglicht, dass alle Mitgliedsgruppen in voller Mitgliedsstärke vertreten sind, auch wenn ein Mitglied verhindert ist. Dies gilt insbesondere für die Gruppen, die eine geringe Anzahl an Mitgliedern stellen.

Eine Vertreterregelung wird bereits praktiziert in zahlreichen Ausschüssen und Kommissionen. Durch die Einführung des Bachelor/Master‐Systems bleiben Studierende kürzer als früher an unserer Universität. Dadurch gibt es bei den studentischen Mitgliedern einen höheren Wechsel. Besonders für die Arbeit im Senat oder den Senatsausschüssen bedeutet das, dass regelmäßig neue Studierende eingearbeitet werden müssen, hier nicht immer völlig neu anfangen zu müssen, ist auch wichtig für die Kontinuität. Die Regelung ermöglicht zudem, dass stellvertretende Mitglieder sich einarbeiten können; sofern sie nochmals kandidieren, erleichtert dies die Kontinuität und somit die Rekrutierung von neuen Mitgliedern, da man nicht völlig unerfahren als Vollmitglied einsteigen muss.


Die Amtsmitglieder können sich vertreten lassen, dass dies für Wahlmitglieder nicht geht, stellt in unseren Augen zudem eine strukturelle Benachteilung der Wahlmitglieder und hierunter insbesondere der Mitgliedsgruppen, die keine Amtsmitglieder stellen, dar, die das LHG aufzuheben erlaubt.


Infos für die mündliche Vorstellung im Senat:

Text ist mit Herrn Treiber und Frau Ernst abgesprochen und "abgesegnet". Thematik wurde auch in der AGSM und an anderer Stelle besprochen, neue Rektoratsmitglieder stehen dem positiv gegenüber (das alte Rektorat hat das vehement abgelehnt, da sie Angst hatten, dass dann immer irgendwer kommt und Blödsinn redet und die "personelle Verantwortung" nicht gegeben ist - oder so, es war nie ganz klar). Die Regelung, dass nur nach Wahlergebnis vertreten wird, kommt dem entgegen - also nicht irgendwer kommt, sondern es gibt nur genau soviele Vertreter*innen wie Mitglieder gegeben sind und erst muss die Person mit mehr Stimmen verhindert sein, bevor die andere kommt. Also nicht die Regelung wie bei direkt gewählten Vertreter*innen wie im SAL oder bei persönlichen Vertreter*innen wie in der Vertreterversammlung des Studentenwerks.




3.2 Matrix für die Sitzung am 8.04.14

TOPs Kommentare

Mandatierung

Wer?

TOP1

TO, Protokolle

Protokolle 414. und 415. Sitzung soweit ok.

Bei unserer Stellungnahme (414. Sitzung) sind ein paar Kleinigkeiten noch geändert worden, aber jetzt nicht so, dass es irgendwie groß sinnverfälschend wird.


TOP 2 Mitteilungen

2.1 Mitteilungen Rektorat

2.2 Stand Berufungsverhandlungen

2.3 Eilentscheid Zulassungszahlen

2.3

- Können Sie bitte mal die Tabelle erklären...?

- Wieso Eilentscheid? Die Zulassungsordnungen müssen ja doch auch erst jetzt in den Senat? Bis wann muss das geregelt sein?

- Was ist mit Zahlen, bei denen die jetzige Zahl niedriger ausfällt als die bisherige? Was bedeutet die "temporäre Überlast"?

- Warum geringere Zahlen bei einigen Fächern?





alle

TOP 3 Aktuelle Entwicklungen


TOP 4 Fragen an den Rektor

- QM-Handbuch: Nie beschlossen: Aussage von Frau Busse "Jede Mitteilung ein Beschluss"?

- MOOCS: Workshop? Was ist dabei rumgekommen? "Herbst"/"März"?

- Evaluation Fachrat (schieben wir nochmal auf Mai...)

- Vorlesungsreihe "Irrationale Weltanschauungen": Warum


TOP 5 Ausschussangelegenheiten


TOP 6 Wiederbesetzung W3-Professur Vaskuläre Neurologie

Schon 2. Runde (Umstrukturierung der neurolog. Klinik nötig, da Primo loco von Einerliste bei Runde 1 abgelehnt hat, Vask Neuro jetzt Sektion der Neuro).

Keine weiblichen Bewerber (weder Runde 1 noch 2).

Rolle der Professur in der Lehre nur zusammengefasst als "wird Teil vom Neuro-Modul". Ziemlich knapp.

Primo Loco: Hausberufung

Gutachter 1: stimmt in Reihung mit vorgeschlagener Liste vollständig überein, empfiehlt Hausberufung. Lehre: primo loco umfangreiches Lehrkonzept, secundo loco: keine Infos über Lehre, tertio loco: schlüssiges Lehrkonzept

Gutachter 2: favorisiert primoloco aus klinischer Sicht; von Forschung her willer secundo loco und primo loco tauschen. 

> Kritik an primo loco: kein Schwerpunkt in experimenteller Forschung, keine Erfahrung bei Supervision von Forschungsnachwuchs, Publikationen kämen nur aus großen internationalen Kooperationen, in denen seine individuelle Rolle gering war.

> Lehre: alle 3 aktiv an Lehre beteiligt

Gutachter 3: wenn das Gewicht auf Multicenterstudien liegen soll, dann reiht er auch: primo, secundo, tertio loco.

> in grundlagenorientierter Schlaganfallforschung sind aber secundo und tertio loco stärker als primo loco

> keinerlei Kommentar zur Lehre

Gutachter 4:

reiht: primo, verbleibende Kandidaten gleichwertig.

Lehre: zu allen je 1 nichtssagender Satz, anscheinend hat secundo loco doch Infos zur Lehre beigelegt (kontorvers zu Gutachter 1)?



Katerina
TOP 7 Ausrichtung W3-Professur Biostatistik
  An der Ausrichtung der W3-Professur ist nichts auszusetzen. Kosten trägt größtenteils ZI Mannheim, ein ordentliches Berufungsverfahren wird noch durchgeführt

Marlina

+ (Zustimmung von MedMa)

TOP 8 apl. Prof

8.1

8.2

8.3

8.4

8.5

8.6

8.7

8.8


zu 8.1

kurskkordinator HeiCuMed, Weiterentwicklung Modul Gestroentero, Dozentenschulungen, Lehrkurse; 2,2 - 2,6 SWS über 3 a; 1 Promotion erfolgreich betreut

zu 8.2

Hat Patho-Modul der Propädeutik mit aufgebaut. seit 2007 Chefarzt woanders, aber weiterhin Lehre in HD, die auch im Arbeitsvertrag extra festgeschrieben ist. 2 SWS im Schnitt über 14 Semester. Keine Angabe zu betreuten Promotionen.

zu 8.3

über 7 Semester 3,5 - 14 SWS. seit SS 2012 ausgesetzt: Elternzeit und Krankenhausaufenthalt. Promotionen: 7 betreut, davon 5 schon abgeschlossen. Seit 10.13 wieder im Einsatz (mit 2 SWS Lehre).

zu 8.4

24 Semester mit 1,2 bis 3,6 SWS. 8 abgeschlossene & 1 weitere in Betreuung befindliche Promotion. Nichts 'Innovatives' i. d. Lehre.

Katerina

zu 8.1 (+)

zu 8.2 (+/0)

zu 8.3 (+)

zu 8.4 (+)


Anna

zu 8.5 +

zu 8.6 +

zu 8.7 +

zu 8.8+

TOP 9 Anpassung der Wahlordnung

insgesamt unproblematisch, nur paar kleine Fragen.


Warum Fristverkürzung von 29. auf 32. Tag vor der Wahl? (§ 5, § 10)

§11 (6): Versteh ich das richtig, dass die Wahl komplett ausfällt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht werden?

§ 13 (3): Was bedeutet: Es besteht eine Bindung an die Wahlvorschläge? (same in § 14)


Und dann halt unser Änderungsantrag, siehe oben



Marlina
TOP 10 PO BA Biowissenschaften

ab HIER SAL-TOPS!


SAL-Wiki:

"5 Prozent Puffer sind sehr gering, ab wann ist die Klausel überhaupt noch sinnvoll. Rechtlich mit Frau Brinken klären. Gibt es noch woanders so eine geringe mögliche Abweichung. Argumente: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/SAL_PE_17-12-13_Chemie_Pharmazie.pdf

wer hat dagegen stimmt? Generell gilt: Regelung doppelt nicht sinnvoll, da ja die Gleitklausel nicht absolute Prozent betrifft, sondern nur relativ bestimmt wird zur Durschnittspunktzahl. Beispiel: 53 Prozent Durchschnittpunktzahl mit 20 Prozent Gleitklausel ergibt einen Wert von ca. 42 Prozent und nicht 30 Prozent.

Argumentation des FAchs: es geht um die Nachschreibeklausur. da nehmen weniger teil und dadurch machen die 5 % mehr zwischen 45% und 50% im Endeffekt eine Note aus. D.h. wer in der Nachschreibeklausur an die Grenze kommt, kommt leichter durch als in der ersten Klausur, das ist ungerecht.

Unser Gegenargument: aber die REgelung mit 45% ist in der ersten Klausur absolut gesehen ungerecht und es geht um den Regelfall und nciht die Ausnahme. Zudem ist die Unterstellung, dass Leute evtl. vorsätzlich in die zweite Klausur gehen, problematisch, da sie pauschal unterstellt, die Leute würden versuchen, mit wenig Aufwand an die Noten zu kommen. "


Persönliche Erklärung aus dem SAL: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/SAL_11_03_14_Persoenliche_Erklaerung_MA_Molecular_Biosciences.pdf

SAL-Votum:

0/-

TOP 11 PO MA Molecular Biosciences
s. TOP 10
s. TOP 10
TOP 12 PO MA Physik

SAL-Wiki:

"Die Frist für die Wiederholung von Masterprüfung wird von maximal einem Jahr auf drei Monate verpflichtend gesenkt. Auf Nachfrage zeigt sich: das ist die falsche Fassung, die im SAL ist, es geht darum, dass die Masterprüfung innerhalb von drei Monaten wiederholt werden "soll", nicht "muss". Der Studiendekan erklärt per Eilentscheid sein Einverständnis, dies wieder zu ändern. Wenn es doch immer so einfach und schnell ginge...

Neufassung von §12(4) Warum: Haben die Profs sich zu viel Zeit gelassen? Generell: Wenn große Lücken herrschen, kann man sich darauf in einem Jahr besser einstellen und sie schließen. Drei Monate könnten da knapp sein. § "



Ist in der Senatsvorlage jetzt in Ordnung, da steht jetzt "soll" nicht mehr "muss"



+

TOP 13 PO MA Technische Informatik

SAL-Wiki:

"zweite Wiederholungsmöglichkeit von Prüfungen vereinfacht §12(3). Wieso werden bei teilzeit Fristen (z.B. für die maximale Regelzeitüberschreitung bis zur Zwangsexmatrikulation ) Wie viele Leute müssen sie zwangsexmatrikulieren? Masterarbeit kann früher begonnen werden, ist gut. Wieso haben Sie die Zwangsex generell.

Rückmeldung FS: die Änderung der Prüfungsordnung Technische Informatik hat bei uns ganz regulär die Studienkommission und den Fakultätsrat passiert. In der Studienkommission wurde der Vorschlag konstruktiv, gemeinsam erarbeitet. Es gab dabei aus unserer Sicht keinerlei Probleme. Selbiges gilt für die Zulassungsordnung"


Persönliche Erklärung SAL: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/SAL_11-3-14_MA_Technische_Informatik.pdf


SAL-Votum: 0, persönliche Erklärung, dass es gut ist.
TOP 14 ZO MA Technische Informatik

SAL-Wiki:

"Grundlegende Probleme: Warum gibt es für die Auswahlgespräche keine Kriterien nach denen die 0-15 Punkte vergeben werden? Wieso wird für die bloße Teilnahme nicht automatisch ein Punkt vergeben? Das Kriterium der fachlischen Aufgeschlossenheit ließe das ja zu, weil es ja schwammig.

Wie kann es bei so einem schwammigen Kriterium sein, dass ich 0 Punkte bekommen kann und damit genausoviel wie ein/e Nichtanwesende/r?

Wieso haben Absolventen mit einem Abschluss von 3,6 bis 4,0 hat keine Chance auf Zulassung? Dies ist so, weil sie im Gespräch keine 20 Punkte erreichen können. Wieso wird das Gespräch dann nicht stärker gewichtet? (Zum Beispiel 1:1 gegenüber der zweifachen Gewichtung des Abschlusses)


Warum gibt es keine relativen Noten? Diejenigen werden dann extrem benachteiligt, die an einer Uni mit harten Prüfungen studieren, obwohl sie gut sein können. => Rückverweis

Generell: Bachelor sollte mehr wert sein als ZP, aber mit ZP wird man auch mit 4,0 zum Magister/Diplom zugelassen.

Warum ein so hartes Auswahlverfahren, wenn es nur wenige studieren. Es gibt Jahränge mit nur einem Studi. Was bringt das???

Rückmeldung FS: In der Studienkommission wurde der Vorschlag konstruktiv, gemeinsam
erarbeitet. Es gab dabei aus unserer Sicht keinerlei Probleme. Selbiges gilt für die Zulassungsordnung."


Persönliche Erklärung SAL: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/SAL_11-3-14_MA_Technische_Informatik.pdf


SAL-Votum: 0/- Persönliche Erklärung. Oder Rückverweis
TOP 15 ZS MA Physik

SAL-Wiki:

"mehr Studis in den Prüfungsausschuss/Zulassungsauschuss. Es sollte mehr geben, damit sie sich abwechseln können und immer einer teilnehmen können. Verfahren ist generell böse, Auswahlprüfungen für alle unter 1,8 bisher verbindlich, nicht so gut. Bachelor als Abschluss nicht umfassend anerkannt. Aber: Geht hier nur um die Vereinfachung "

SAL-Votum: 0
TOP 16 PO MA Governance of Risk and Resources

SAL-Wiki:

"Studienkommission spricht nicht drüber, Fachrat gibt es nicht. Inhaltlich unspektakulär. Warum nicht in Studienkommission? Warum nur Fakultät, warum redet man vor Ort nicht den Menschen. "Es gibt für keinen studiengang der Fakultät in der Studienkommission" Es geht inhaltlich nur um die Unterschrift unter ein Zeugnis. Müssen eigentlich drei Studienkommissionen haben, haben nur eine. Gilt laut Senatsbeschluss zur Einführung der Fachräte. (§1 Fachratssatzung) "


Persönliche Erklärung aus dem SAL: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/11_03_14_MA_Governance_of_Risk_and_Resources.pdf

SAL: persönliche Erklärung


Votum?


TOP 17 PromO NatMathGesFak

SAL-Wiki:

"Nachwuchsgruppenleiter sollen Promotionen prüfen können"

SAL-Votum + (mit Max und Martin abgesprochen)











































4 Archiv: Bisherige Sitzungen

2014:  2014-01-28 || 2014-02-25 || 2014-04-08 || 2014-05-20 || 2014-07-15

20132013-02-05 || 2013-04-16 || 2013-05-14 || 2013-06-04 || 2013-07-23 || 2013-09-10 || 2013-11-12 || 2013-12-10 || ||

2012: 2012-12-11 || 2012-09-11 || 2012-07-24 || 2012-06-26 || 2012-04-17 || 2012-02-07 ||

2011: 2011-12-13 || 2011-11-08 || 2011-09-11 || 2011-07-19 || 2011-06-21 || 2011-05-17