Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Vertreterregelung wird bereits praktiziert in zahlreichen Ausschüssen und Kommissionen. Durch die Einführung des Bachelor/Master‐Systems bleiben Studierende kürzer<br>als früher an unserer Universität. Dadurch gibt es bei den studentischen Mitgliedern einen höheren Wechsel. Besonders für die Arbeit im Senat oder den Senatsausschüssen bedeutet das, dass regelmäßig neue Studierende eingearbeitet werden müssen, hier nicht immer völlig neu anfangen zu müssen, ist auch wichtig für die Kontinuität. <br>  
 
Eine Vertreterregelung wird bereits praktiziert in zahlreichen Ausschüssen und Kommissionen. Durch die Einführung des Bachelor/Master‐Systems bleiben Studierende kürzer<br>als früher an unserer Universität. Dadurch gibt es bei den studentischen Mitgliedern einen höheren Wechsel. Besonders für die Arbeit im Senat oder den Senatsausschüssen bedeutet das, dass regelmäßig neue Studierende eingearbeitet werden müssen, hier nicht immer völlig neu anfangen zu müssen, ist auch wichtig für die Kontinuität. <br>  
  
Die Amtsmitglieder können sich vertreten lassen, dass dies für Wahlmitglieder nicht geht, stellt in unseren Augen zudem eine strukturelle Benachteilung der&nbsp;Wahlmitglieder dar, die das LHG aufzuheben erlaubt.
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Die Amtsmitglieder können sich vertreten lassen, dass dies für Wahlmitglieder nicht geht, stellt in unseren Augen zudem eine strukturelle Benachteilung der&nbsp;Wahlmitglieder dar, die das LHG aufzuheben erlaubt.  
  
 
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Version vom 2. April 2014, 22:08 Uhr

Allgemeines

Termine der nächsten Sitzungen/ Vortreffen

Stellungnahmen: fertige online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html


1 TO DO bezüglich Senat


2 Senat am 8. April 2014

Tagesordnung:

http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_Senat_08-04-2014.pdf


Zu TOP Wahlordnung: Formulierungsvorschlag für Vertretungsregelung:

Erg. § 30, Abs. 2 Unterpunkt 1 d)

"Sofern eine Vertretungsregelung für das zu besetzende Gremium vorgesehen ist, werden die Bewerber der Liste, die keinen Sitz erhalten haben, in absteigender Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl vom ersten bis zum n-ten Stellvertreter des Wahlvorschlags bestimmt, wobei n der Anzahl der Sitze entspricht, die der Wahlvorschlag in der Wahl erreicht hat. Ist die Liste erschöpft, bevor alle Stellvertreterpositionen besetzt werden können, so bleiben diese Positionen unbesetzt. Im Falle des Nachrückens eines stellvertretenden Mitglieds werden die Stellvertreterpositionen analog zu Satz 1 neu verteilt."

Unterpunkt 2 c)

"Sofern eine Vertretungsregelung für das zu besetzende Gremium vorgesehen ist, werden die Bewerber, die keinen Sitz erhalten haben, in absteigender Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl vom ersten bis zum dritten Stellvertreter bestimmt. Gibt es weniger Bewerber als zu besetzende Plätze, so bleiben diese unbesetzt. Im Falle des Nachrückens eines stellvertretenden Mitglieds werden die Stellvertreterpositionen analog zu Satz 1 neu verteilt."


Generell für Vertretungsregelung Wahlmitglieder (als § 31 einfügen?):

(1) Wahlmitglieder in Gremien der akademischen Selbstverwaltung können sich für einzelne Sitzungen bei Verhinderung gemäß § 10 Abs. 6 LHG vertreten lassen. Näheres regelt die Grundordnung. (soll heißen: in welchen Gremien genau das möglich ist)

(2) Ist ein zu vertretendes Mitglied mittels Verhältniswahl gewählt, so ist eine Vertretung nur innerhalb des Wahlvorschlags, über den das Mitglied seinen Sitz erhalten hat, möglich.

(3) Das Mitglied des Gremiums wird durch den ersten Stellvertreter vertreten. Ist dieser verhindert, so vertritt der zweite Stellvertreter das Mitglied. Bei mehr als zwei Stellvertretern wird Satz 2 analog angewendet. Gibt es keinen Stellvertreter oder sind alle Stellvertreter verhindert, ist das Hinzuziehen weiterer Stellvertreter nicht zulässig. Die Grundordnung kann hiervon Ausnahmen vorsehen.


Begründung:

Die vorliegenden Änderungen sind alle Anpassungen an das LHG. Das LHG sieht jedoch auch die Möglichkeit der Vertretung in Gremien vor (§XYZ). Diese muss zwar in der GO geregelt werden, allerdings muss hierfür überhaupt erst die Wahl von stellvertretenden Mitgliedern geregelt werden. Um diesen Prozess zu beginnen - damit es bei der anstehenden GO-Novellierung nicht heißt, erst müsse die Wahlordnung geändert werden - soll in einem ersten Schritt die Wahlordnung auch in diesem Punkt an das LHG angepasst werden.

Die Möglichkeit einer Vertretung gewährleistet, dass die Gruppen leichter in voller Mitgliedsstärke vertreten sind. Dies gilt insbesondere für die Gruppen, die eine geringe Anzahl an Mitgliedern stellen. Dies ermöglicht zudem, dass stellvertretende Mitglieder sich einarbeiten können und erleichtert somit die Kontinuität und die Rekrutierung von neuen Mitgliedern, das man nicht auf einmal als Vollmitglied einsteigen muss.

Eine Vertreterregelung wird bereits praktiziert in zahlreichen Ausschüssen und Kommissionen. Durch die Einführung des Bachelor/Master‐Systems bleiben Studierende kürzer
als früher an unserer Universität. Dadurch gibt es bei den studentischen Mitgliedern einen höheren Wechsel. Besonders für die Arbeit im Senat oder den Senatsausschüssen bedeutet das, dass regelmäßig neue Studierende eingearbeitet werden müssen, hier nicht immer völlig neu anfangen zu müssen, ist auch wichtig für die Kontinuität.

Die Amtsmitglieder können sich vertreten lassen, dass dies für Wahlmitglieder nicht geht, stellt in unseren Augen zudem eine strukturelle Benachteilung der Wahlmitglieder dar, die das LHG aufzuheben erlaubt.






2.1 Matrix für die Sitzung am 8.04.14

TOPs Kommentare

Mandatierung

Wer?































































































3 Hinweis/Bitte:

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4 Senat am 25.02.14 (415. Sitzung)

Vortreffen? StuRa tagt am 21.1., wenn man vorher ein Treffen hinbekommt, kann man ggf. aktuelle Sachen dort zumindest ansprechen. Und für FS- oder fakultätsbezogene Themen braucht man eh Vortreffen.

Tagesordnung: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Tagesordnungen/TOPs_Senat_25-02-14.pdf

- Unterlagen kommen voraussichtlich 18.02.14 => Punkte aufteilen  + Fachschaften anschreiben

- Vortreffen Samstag, 22.02.14, 16 Uhr, StuRa-Büro


4.1 Protokolle der 412./413./414. Sitzung des Senats

Frau Ernst hat uns bei der letzten Sitzung (414. Sitzung des Senats) gesagt, dass die Protokolle von der 412. und 413. Sitzung jetzt demnächst kommen müssten. Dann müssen wir uns die vor der nächsten Sitzung anschauen, damit wir bei den Anmerkungen zum Protokoll in der nächsten Sitzung fit sind oder evtl. vorher noch an Frau Ernst zurückmelden können.

4.2 Matrix für die Sitzung am 25.02.14

TOPs Kommentare

Mandatierung

Wer?

TOP 1 Festsetzung der TO


TOP 2 Mitteilungen



TOP 3 Aktuelle Entwicklungen an der Uni


TOP 4 Fragen an den Rektor

Fachratsevalation + sonstige Evaluationen?

Bedeutung der QM-Beauftragten für das Studium generale


TOP 5 Ausschussangelegenheiten


TOP 6 Professorenstellen

6.1 W3 Kosmochemie

6.2 W1 Regional Governance

6.3 W3 Zellbio der Pflanzen

6.4 W1 Molekularbiologie

6.2.:  Juniorprofessur Regionale Governance (befristet auf sechs Jahre)

Regionale Governance ist nur ein Arbeitstitel, die genaue Festlegung erfolgt in der Senatssitzung

--> Wie soll das funktionieren? Der Senat kann doch nur abstimmen, aber nicht für die Fakultät festlegen. Vielleicht ist damit auch gemeint, dass es in der Sitzung erklärt wird. Würde ich Sitzung abwarten...

Stelle wird vorerst aus dem Master-Ausbauprogramm finanziert, wird aber schon jetzt angemerkt, dass das Geographische Institut die Kosten übernimmt, sofern das Geld im sechsten Jahr nicht ausreicht.

6.1 Katerina

6.2. Ricarda

Fachschaftsvotum:+

Unser Votum: +

6.3 Marlina

6.4 Marlina

TOP 7 apl. Prof.

Katerina

1.+

2.+

3.+

4.+

5. +

TOP 8 Honorarprofessuren

8.1

8.2


8.1 Anna

+

8.2 Katerina

problematisch

TOP 9 Master Studiengang Literaturwissenschaften: PO & ZS

SAL-Wiki: http://agsm.stura.uni-heidelberg.de/index.php/SAL-04-02-14 (auch für TOP 10-14)

Fakultätsübergreifender Master: Philosophische und Neuphilologische Fakultät + Hochschule für Jüdische Studien

Trägerfakultät ist Neuphilologische Fakltät

zum größten Teil schon bestehende Kursangebote

Anmerkungen aus dem SAL :

§7 V ist nicht klar genug

Problematisch: Teilzeitregelungen sind nicht durchdacht; Konstruktion von Haupt- und Nebenfach; müssen 3 Philologien studiert werden --> passt nicht mit sonstiger Bachelor-Struktur an der Uni zusammen (für Lehrämtler*innen?)

im SAL wurde um Rückstellung gebeten, bis es eine Rechtsauskunft zu oben genannten Fragen gibt

rechtliche Fragen wurden am Rande der Sitzung geklärt, inhaltliche in der Sitzung

Ricarda

+

TOP 10 Master Deutsch Zweitsprache: PO

TOP 13 Master Deutsch Zweitsprache: ZS


+
TOP 11 Master Medical Biometry: PO

keine Probleme aus dem SAL-Wiki ersichtlich

kostet Geld

Ricarda

0/+

TOP 12 Bachelor Klass. Archäologie: PO

Ricarda

+

TOP 14 Master English Studies: ZS

Marlina
TOP 15 Verschiedenes

TOP 16 nicht vertraulich



















































5 Archiv: Bisherige Sitzungen

2014:  2014-01-28 || 2014-02-25 ||

20132013-02-05 || 2013-04-16 || 2013-05-14 || 2013-06-04 || 2013-07-23 || 2013-09-10 || 2013-11-12 || 2013-12-10 || ||

2012: 2012-12-11 || 2012-09-11 || 2012-07-24 || 2012-06-26 || 2012-04-17 || 2012-02-07 ||

2011: 2011-12-13 || 2011-11-08 || 2011-09-11 || 2011-07-19 || 2011-06-21 || 2011-05-17