SAL-in-Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Persönliche Stellungnahme der studentischen Mitglieder des Senatsausschusses für Lehre zu TOP 4b „Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften" in der Sitzung am 20.03.2012
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<br>Mit Erstaunen stellen wir fest, dass die Bedingungen für die Zulassung zu einer Promotion für Bachelor-Absolventen seit der letzten Thematisierung dieser Promotionsordnung im SAL noch einmal verschärft wurden. Die Zulassung nach § 4 (1) ist nun noch rigider. So wird neben anderem ein Zeugnis mit Auszeichnung und ein Kolloquium mit der Endnote 1,0 verlangt. Des Weiteren findet keine Differenzierung zwischen drei- und vierjährigen BA-Studierenden statt: Beide Gruppen müssen dasselbe Prozedere durchlaufen.
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<br>Wir unterstützen die Fakultät jedoch ausdrücklich in ihrer Ablehnung einer eidesstattlichen Erklärung für Promovenden. Da die Fakultät offenbar über eine gute und erfolgreiche Praxis bei der Betreuung ihrer Doktoranden pflegt, scheint sie eine derartige Erklärung offensichtlich nicht zu benötigen. Vielmehr käme es gerade in diesem Fall einer unnötigen pauschalen Kriminalisierung Promovierender gleich, eine verpflichtende eidesstattliche Erklärung in die Promotionsordnung aufzunehmen.<br><br>

Version vom 23. März 2012, 22:17 Uhr

1 Promotionsordnung Wiso

Promotionsordnung Wisofak

Promotionsordnung Jura

Einrichtung Master Geoarchäologie

2 Überlegungen zur Arbeit des SAL (für Frau Nüssel):

2.1 Anmerkungen zur Arbeitsweise im SAL

==> derzeit im AGSM-Wiki, kommt nach der AGSM am 8.2. hier ins Wiki...:

Naechste Sitzung der AG
2. Wir brauchen einen systematischen Austausch mit dem Q-Gedöns

In den Qualitätssicherungsaudits wird bei einzelnen Studiengängen einzelner Fächer Verbesserungsbedarf festgestellt, der entsprechend künftig umzusetzen wäre. Dies sind doch gleichfalls genuine Angelegenheiten der Lehre, dementsprechend wäre der SAL zu informieren, was bei einer Prüfungsordnung an Verbesserungsbedarf bei Q-Audits festgestellt wurde und inwiefern schon Verbesserungen umgesetzt wurden oder nicht. Damit der SAL also seiner Aufgabe nachkommen kann, über Studiengänge fundiert beraten zu können, sollte künftig ein Informationsaustausch zwischen den Qualitätsbeauftragten des Senats und dem SAL stattfinden. Momentan tauschen sich diese nur mit der Verwaltung aus, die jedoch hier für alleine nicht zuständig ist und es auch nicht faktisch sein dürfte.

2.2 Inhalte, die in letzter Zeit nicht angegangen wurden:

Im Laufe der Q-Verfahren zeigen sich viele Probleme, die man bereits immer mal wieder zur Sprache gebracht hat, zum Teil mit neuer Akzentuierung und zum Teil auch ganz neue Probleme (s.o.). Bevor diese Themen wieder alle unbearbeitet liegen bleiben, sollten wir sie endlich mal angehen.

Hier eine Übersicht über Themen, von denen wir hoffen, dass sie nicht untergehen, sondern bearbeitet werden:

Kompetenzorientierte Prüfungen sind Mangelware. Um diese einzuführen, müsste man aber auch das Studium kompentenzorientiert um gestalten...
Vielen Studis und auch Lehrenden ist wohl nicht klar, welche Kompetenz durch welche Veranstaltung erworben soll/kann. Dies muss besser kommuniziert werden?
Auch bei den (fachlichen) Inhalte ist vielen Studierenden anscheinend nicht die Bedeutung einzelner Veranstaltungen bzw. deren Einordnung ins Curriculum klar (dass es ein Curriculum gibt, ist ihnen auch oft nicht klar, für sie gibt es nur einen Lehrplan oder einen Stundenplan, den sie abstudieren).
Zu guter Letzt sehe ich ein großes und zu gleich komplexes Problem, was ich glaube, die QMS-Menschen aus der ZUV noch nicht ganz verstanden
haben: Fast die komplette Arbeitslast liegt in der Vorlesungszeit, da hier sich die Klausuren (siehe Kompetenz-Orientierung) bündeln. Wenn die
dann "abgefertigt" sind, hat der Student nichts mehr zu tun (Vorlesungsfreie Zeit) oder kein Bock mehr, weil er vorher überfordert
war, sprich die Arbeitsbelastung sinkt deutlich.

Gestaltung der Studieneinstiegsphase.

Zur Orientierung: in RB 1/12 gibt es eine Übersicht über weitere Themen aus dem Umfeld der Q-Verfahren

2.3 Was könnte man tun?

Es wäre sinnvoll, eine kommentierte Sammlung guter und schlechter Passagen aus Prüfungsordnungen zu erstellen, die man Fächern an die Hand geben kann für Studienordnungsreformen


am 17.2. führen wir eine Infoveranstaltung mit Frau Dethloff durch



3 Stellungnahme zur PO Biochemie

(alles muss noch dringend überarbeitet werden + MEHR ARGUMENTE!)


Wir begrüßen die Einführung eines Studiengangs „Biochemie“, um in diesem Feld ein Studienangebot zu schaffen, da hier offensichtlich Bedarf besteht. Die vorgelegte Ausgestaltung dieses Studiengangs halten wir allerdings für stark verbesserungsfähig.
Es bestehen folgende Kritikpunkte:

1. Überfrachtung
Der Studienplan Biochemie ist mit dem Studienplan Chemie im ersten Semester identisch, bis auf „XXX.“ Die Workload der Chemiestudierenden ist bereits sehr hoch, durch die weitere Erhöhung im Studiengang Biochemie entsteht eine deutliche Überfrachtung. Durch die sehr starre Modulgestaltung wird der Studiengangs (der die Form eines „Kohortenstudiengangs“ hat) sehr unflexibel, was dazu führt, dass lange Wartezeiten auf Veranstaltungen bei Abweichung vom Modellstudienplan entstehen.

Bausteine:

Die Pflichtveranstaltungen sind zeitintensiv und lassen wenig Spielraum für eigenes Studium
Bereits in den Diskussionen im Fakultätsrat zeigte sich dass die Wiederholungsprüfungen ein Thema sind: diese sind nun gemäß der Tradition des jeweiligen Faches gehalten – d.h. …
Hier hätten wir eine einhatlice Lösung präferiert
Konflikte sollen in einer paritätenischen Kommission besprochen werden, doch hätten solche Fragen im Vorfeld geklärt sein sollen. Es fragt sich auch, wie eine Kommission, an der zwei Fakultäten beteiligt sind, rein mathematisch überhaupt paritätsch besetzt werden kann, da ja Kommissionen gemäß Verfahrensordnung immer mit einer ungeraden Zahl an Mitgliedern besetzt sein müssen.
Letztes Semester: Es sollen laut Modellstudienplan im 6. Semester sowohl ein mehrwöchiges Forschungspraktikum als auch die gesamte Bachelor-Prüfung absolviert werden. Diese setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit und einer mündlichen Abschlussprüfung. Gerade im letzten Semester wäre es wichtig, genug Zeit zur Prüfungsvorbereitung bzw- zur Vorbereitung + Erstellung der Bachelorarbeit zu haben. Es steht aber zu befürchten, dass durch das Forschungspraktikum zu wenig Zeit für Lernphasen, Recherche, Reflexion etc. eingeräumt ist, was dann möglicherweise auch zu schlechteren Prüfungsergebnissen führt.

a) es gibt viele Einzelprüfungen

b) Im 6. Semester Forschungspraktikum + Abschlussprüfung + Abschlussarbeit

Zur Argumentation, dass man das Forschungspraktikum auch exakt nach der vorgeschriebenen Zeit beenden kann, möchten wir anmerken, dass es schade ist, dass Studierende dies Möglichkeit forschenden Lernens nicht nutzen können, da direkt danach der nächste Prüfungsteil kommt; gerade bei einem Forschungspraktikum sollte die Möglichkeit bestehen, evtl. auch eine oder zwei Wochen länger dabeizubleiben, ganz abgesehen davon, dass die Realität derzeit eine andere ist, doch das interessiert niemanden, sobald ein Prof erklärt, bei ihm sei das nicht so.

Wenn man sich zudem den "Stundenplan" in Chemie und Biochemie anschaut, sind die ersten 2 Semester identisch, bei Biochem kommt noch dieses Einführungsseminar dazu. Semester 3 sieht in der Biochemie eher voller aus und ab dem vierten kann ich das persönlich nicht mehr so beurteilen was den Vgl. zu Chemie angeht.

2. Keine "eigenen" Veranstaltungen Veranstaltungen, die für den Studiengang Biochemie konzipiert sind

Es gibt keine eigenen Veranstaltungen, sondern vor allem wurden bereits bestehende Veranstaltungen rekombiniert und dies, obwohl bereits jetzt Kritik daran geäußert wird, dass die Veranstaltungen inhaltlich überfüllt sind. Wir halten es nicht für sinnvoll, Veranstaltugnen aus anderen Studiengängen ungeprüft zu übernehmen. Wenn man sich beispielsweise den "Stundenplan" in Chemie und Biochemie anschaut, sind die ersten 2 Semester identisch, bei Biochemie kommt allerdings noch ein Einführungsseminar hinzu.


3. Verfahren

Der Studiengang wurde schnell durch die Gremien geboxt. Es mag sinnvoll sein, die neue Biochemie-Professur mit einem eigenen Studiengang zu versorgen, allerdings hätte man sich dennoch mehr Zeit nehmen sollen. Die hohe Zahl der Enthaltungen in einigen Fakultätsräten zeugt von nicht ausgeräumten Zweifeln.
Positiv anzumerken ist, dass den Fakultäten bewusst ist, dass ein Biochemie-Bachelor nicht berufsqualifizierend ist und sie davon ausgehen, dass sie auf jeden Fall ein Masterangebot aufstellen müssen, um den Leuten Berufsaussichten zu eröffnen.




4 Stellungnahme zur Promotionsordnung VerKult

Persönliche Stellungnahme der studentischen Mitglieder des Senatsausschusses für Lehre zu TOP 4b „Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften" in der Sitzung am 20.03.2012


Mit Erstaunen stellen wir fest, dass die Bedingungen für die Zulassung zu einer Promotion für Bachelor-Absolventen seit der letzten Thematisierung dieser Promotionsordnung im SAL noch einmal verschärft wurden. Die Zulassung nach § 4 (1) ist nun noch rigider. So wird neben anderem ein Zeugnis mit Auszeichnung und ein Kolloquium mit der Endnote 1,0 verlangt. Des Weiteren findet keine Differenzierung zwischen drei- und vierjährigen BA-Studierenden statt: Beide Gruppen müssen dasselbe Prozedere durchlaufen.


Wir unterstützen die Fakultät jedoch ausdrücklich in ihrer Ablehnung einer eidesstattlichen Erklärung für Promovenden. Da die Fakultät offenbar über eine gute und erfolgreiche Praxis bei der Betreuung ihrer Doktoranden pflegt, scheint sie eine derartige Erklärung offensichtlich nicht zu benötigen. Vielmehr käme es gerade in diesem Fall einer unnötigen pauschalen Kriminalisierung Promovierender gleich, eine verpflichtende eidesstattliche Erklärung in die Promotionsordnung aufzunehmen.