SAL-in-Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Studentische Mitbestimmung
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 51: Zeile 51:
 
= Diskussionspapier PO Master Germanistik<br>  =
 
= Diskussionspapier PO Master Germanistik<br>  =
  
Frau Nüssel hatte mich gebeten, ihr vor dem nächsten SAL im Januar schonmal unsere Kritikpunkte an der PO Master Germanistik mitzuteilen, die in der kommenden Sitzung verhandelt wird. Damit wir dieses Papier zeitnah einsenden können, muss es unbedingt noch in diesem Jahr fertig werden.
+
Frau Nüssel hatte mich gebeten, ihr vor dem nächsten SAL im Januar schonmal unsere Kritikpunkte an der PO Master Germanistik mitzuteilen, die in der kommenden Sitzung verhandelt wird. Damit wir dieses Papier zeitnah einsenden können, muss es unbedingt noch in diesem Jahr fertig werden.  
  
 +
<br>
  
 +
Liebe Frau Nüssel,
  
Liebe Frau Nüssel,
+
wie abgesprochen lasse ich Ihnen vor dem nächsten SAL schon einmal die studentischen Kritikpunkte an der PO Master Germanistik zukommen, die in der kommenden Sitzung verhandelt wird. Die Mitglieder der SK Neuphil haben bereits eine persönliche Stellungnahme hierzu verfasst, die ich Ihnen als Anhang ebenfalls mitliefere.
  
wie abgesprochen lasse ich Ihnen vor dem nächsten SAL schon einmal die studentischen Kritikpunkte an der PO Master Germanistik zukommen, die in der kommenden Sitzung verhandelt wird. Die Mitglieder der SK Neuphil haben bereits eine persönliche Stellungnahme hierzu verfasst, die ich Ihnen als Anhang ebenfalls mitliefere.
+
Herzliche Grüße,<br>Jonathan Schaake
  
Herzliche Grüße,<br>Jonathan Schaake
+
Prüfungsordnung Master Germanistik –Kritikpunkte
 
 
<br>'''Prüfungsordnung Master Germanistik – Kritikpunkte'''
 
  
 
<br>
 
<br>
  
''1. Prüfungslast''
+
1. Prüfungslast
 
 
a) Kritik: Prüfungen in sämtlichen Veranstaltungen
 
  
Erläuterung:
+
a) Kritik: Prüfungen/Leistungsnachweise in sämtlichen Veranstaltungen (außer Forschungskolloqui-um)
  
<br>
+
Erläuterung: <br>In sämtlichen Veranstaltungen werden Prüfungen bzw. Leistungsnachweise (z.B. mündliche Prüfungen, schriftliche Hausarbeiten) verlangt. Hiervon ist einzig die Veranstaltung „Examens-/Forschungskolloquium“ (identisch mit dem Examens-/Forschungsmodul) ausgenommen. Insgesamt ergibt sich die Zahl von 13 Prüfungen bzw. schriftlichen Arbeiten in 4 Semestern. (Fußnote: Hier und im Folgenden beziehen sich sämtliche Angaben auf den Fall der Wahl von Germanistik als Haupt- und Nebenfach, z.B. HF Linguistik, NF Literaturwissenschaft)
  
 
b) Kritik: Bis zu 8 Hausarbeiten in 3 Semestern
 
b) Kritik: Bis zu 8 Hausarbeiten in 3 Semestern
  
Erläuterung:
+
Erläuterung: <br>In den 5 (bzw. 4 bei Mediävistik als Hauptfach) zu absolvierenden Veranstaltungen des Typs „Ober-seminar“ sind Hausarbeiten obligatorisch. In den 3 (bzw. 4 bei Mediävistik als HF) Veranstaltungen des Typs „Forschungswerksatt/Proseminar/Übung“ können fakultativ bis zu 3 (bzw. 4 bei Mediävistik als HF) zusätzliche Hausarbeiten anfallen. (Fußnote: Vgl. hierzu die Angaben im Modulhandbuch Master Germanistik, S. 1: „Formen der Leistungserbringung werden möglichst breit gefächert; dazu zählen insbesondere Klausuren, mündliche Referate, mündliche Prüfungen, schriftliche Hausarbeiten (…)“. ) Alle Veranstaltungen dieser Typen werden für die ersten 3 Semester empfohlen, da im 4. Semester die MA-Arbeit erstellt werden muss. Daraus ergibt sich eine Zahl von bis zu 8 Hausarbeiten in den ersten 3 Semestern (Fußnote: Die studentische Stellungnahme aus der Studienkommission Neuphil enthält bezüglich dieser Angabe einen Fehler. Es ist dort von „8 Hausarbeiten in 3 Semestern“ die Rede. Stattdessen müsste es folgerichtig heißen „bis zu 8 Hausarbeiten“). Es bliebe in diesem Fall wohl kaum Zeit für Selbststudium bzw. Berufspraktika in den Semesterferien.
 
 
 
 
  
 
c) Kritik: Anzahl der insgesamt zu erbringenden Schriftseiten
 
c) Kritik: Anzahl der insgesamt zu erbringenden Schriftseiten
  
Erläuterung:
+
Erläuterung: <br>Für die Master-Arbeit werden laut Modulhandbuch ca. 80 Schriftseiten verlangt. Eine Hausarbeit für ein Oberseminar beträgt 25-30 Seiten. Daraus ergibt sich eine Zahl von mindestens 205 zu erbringenden Schriftseiten in 4 Semestern (bzw. 180 bei HF Mediävistik). Da fakultativ noch schriftliche Proseminarsarbeiten (ca. 10-15 Seiten) hinzukommen können, erhöht sich diese Zahl auf bis zu 235 Seiten (bzw. 210 bei Mediävistik als HF), was durchaus schon der durchschnittlichen Seitenzahl einer Promotionsschrift entspricht.
  
 
<br>
 
<br>
  
''2. Modularisierung''
+
2. Modularisierung
  
 
Kritik: Keine inhaltliche Modularisierung und fehlende Modulprüfungen
 
Kritik: Keine inhaltliche Modularisierung und fehlende Modulprüfungen
  
Erläuterung:
+
Erläuterung: <br>Die Modularisierung des Studienganges verläuft nicht inhaltlich: Es wurden keine Veranstaltungen ähnlicher oder gleicher Thematik zu einem Modul zusammengefasst. Genauso wenig sind Modulprüfungen vorgesehen, wodurch sich eine hohe Prüfungslast mit vielen Einzelprüfungen ergibt
  
 
<br>
 
<br>
  
''3. Teilzeit-Fähigkeit''
+
3. Teilzeit-Fähigkeit
  
 
Kritik: Abschlussphase (Semester 3 und 4) kollidiert mit Höchstpunktzahl nach Teilzeitstudienordnung
 
Kritik: Abschlussphase (Semester 3 und 4) kollidiert mit Höchstpunktzahl nach Teilzeitstudienordnung
  
Erläuterung:
+
Erläuterung: <br>Laut Prüfungsordnung kann der Studiengang Master Germanistik als Teilzeitstudiengang absolviert werden. In einem Teilzeitstudiengang dürfen nicht mehr als 36 ECTS-Punkte in einem Jahr absolviert werden. Das letzte Semester bzw. letzte Teilzeit-Studienjahr des Masters Germanistik umfasst genau 36 Leistungspunkte: MA-Arbeit (30 LP) + Mündliche Abschlussprüfung (6 LP). <br>Für das 3./4. Semester ist zusätzlich der Besuch des Examens-/Forschungskolloquiums (4 LP) ange-setzt. Dies ist sinnvoll, da diese Veranstaltung die Studierenden auf das anstehende Examen vorbe-reitet und mit aktuellen Forschungsfragen konfrontiert. Wollte man allerdings im Teilzeitstudium dieses Kolloquium sinnvollerweise im Studienjahr von MA-Arbeit und Abschlussprüfung besuchen, wäre dies nicht möglich, da die zulässige Höchstpunktzahl von 36 LP überschritten würde. Man dürfte also als Teilzeitstudierender das auf den Abschluss vorbereitende Examenskolloquium nicht im Studienjahr der Abschlussphase absolvieren, da dies der Höchstpunktzahl nach Teilzeitstudienordnung widerspricht.
  
 
<br>
 
<br>
  
''4. Missverständliche Formulierungen''
+
4. Missverständliche Formulierungen
  
 
Kritik: Formulierung „Leistungsnachweis/e“ unverständlich
 
Kritik: Formulierung „Leistungsnachweis/e“ unverständlich
  
Erläuterung:
+
Erläuterung: <br>Im besonderen Teil der PO findet sich die Formulierung „Leistungsnachweis/e (= Leistungsnachw.): mündliche/r und / oder schriftliche/r Leistungsnachweis/e.“ Eine solchermaßen gekennzeichnete Veranstaltung muss also entweder mit einem mündlichen oder einem schriftlichen Leistungsnach-weis (oder mit beidem) abgeschlossen werden. Veranstaltungen des Typus „Oberseminar“ und „Forschungswerkstatt/Übung/Proseminar“ tragen diese Kennzeichnung. <br>Es findet sich des Weiteren aber an besagter Stelle die Formulierung „Oberseminare werden mit einer schriftlichen Hausarbeit (…) abgeschlossen.“ Diese widerspricht ersterer Formulierung ganz entscheidend, da sie Hausarbeiten als obligatorisch festsetzt, während erstere eine Wahl zwischen mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweisen lässt. M. a. W.: Es wird aus den Formulierungen nicht eindeutig ersichtlich, welche Art des Leistungsnachweises für Oberseminare verlangt wird. (Fußnote: Ein Gespräch mit der zuständigen Fachstudienberaterin ergab, dass für Oberseminare Hausarbeiten obligato-risch seien.)<br>
  
 
<br>
 
<br>
  
''5. Anmerkungen zum Fachrat Germanistik''<br><br>
+
5. Anmerkungen zum Fachrat Germanistik
 +
 
 +
Das erste Treffen des Fachrats Germanistik ergab aus studentischer Sicht einige positive Perspektiven und Anregungen. Leider wurden aber noch keine konkreten Ergebnisse zur Reformierung von Prüfungsordnungen erzielt. Unter anderem steht der Vorschlag im Raum, die Zahl der pflichtmäßig zu absolvierenden Hausarbeiten im Master Germanistik auf minimal 4 und maximal 6 zu reduzieren. Aus studentischer Sicht wäre diese Änderung zu begrüßen.<br><br>  
 +
 
 +
<br>

Version vom 6. Januar 2012, 19:18 Uhr

1 Stellungnahme zur PO Biochemie

(alles muss noch dringend überarbeitet werden + MEHR ARGUMENTE!)


Wir begrüßen die Einführung eines Studiengangs „Biochemie“, um in diesem Feld ein Studienangebot zu schaffen, da hier offensichtlich Bedarf besteht. Die vorgelegte Ausgestaltung dieses Studiengangs halten wir allerdings für stark verbesserungsfähig.
Es bestehen folgende Kritikpunkte:


1. Überfrachtung
Der Studienplan Biochemie ist mit dem Studienplan Chemie im ersten Semester identisch, bis auf „XXX.“ Die Workload der Chemiestudierenden ist bereits sehr hoch, durch die weitere Erhöhung im Studiengang Biochemie entsteht eine deutliche Überfrachtung. Durch die sehr starre Modulgestaltung wird der Studiengangs (der die Form eines „Kohortenstudiengangs“ hat) sehr unflexibel, was dazu führt, dass lange Wartezeiten auf Veranstaltungen bei Abweichung vom Modellstudienplan entstehen.


Bausteine:

Die Pflichtveranstaltungen sind zeitintensiv und lassen wenig Spielraum für eigenes Studium
Bereits in den Diskussionen im Fakultätsrat zeigte sich dass die Wiederholungsprüfungen ein Thema sind: diese sind nun gemäß der Tradition des jeweiligen Faches gehalten – d.h. …
Hier hätten wir eine einhatlice Lösung präferiert
Konflikte sollen in einer paritätenischen Kommission besprochen werden, doch hätten solche Fragen im Vorfeld geklärt sein sollen. Es fragt sich auch, wie eine Kommission, an der zwei Fakultäten beteiligt sind, rein mathematisch überhaupt paritätsch besetzt werden kann, da ja Kommissionen gemäß Verfahrensordnung immer mit einer ungeraden Zahl an Mitgliedern besetzt sein müssen.
Letztes Semester: Es sollen laut Modellstudienplan im 6. Semester sowohl ein mehrwöchiges Forschungspraktikum als auch die gesamte Bachelor-Prüfung absolviert werden. Diese setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit und einer mündlichen Abschlussprüfung. Gerade im letzten Semester wäre es wichtig, genug Zeit zur Prüfungsvorbereitung bzw- zur Vorbereitung + Erstellung der Bachelorarbeit zu haben. Es steht aber zu befürchten, dass durch das Forschungspraktikum zu wenig Zeit für Lernphasen, Recherche, Reflexion etc. eingeräumt ist, was dann möglicherweise auch zu schlechteren Prüfungsergebnissen führt.

a) es gibt viele Einzelprüfungen

b) Im 6. Semester Forschungspraktikum + Abschlussprüfung + Abschlussarbeit

Zur Argumentation, dass man das Forschungspraktikum auch exakt nach der vorgeschriebenen Zeit beenden kann, möchten wir anmerken, dass es schade ist, dass Studierende dies Möglichkeit forschenden Lernens nicht nutzen können, da direkt danach der nächste Prüfungsteil kommt; gerade bei einem Forschungspraktikum sollte die Möglichkeit bestehen, evtl. auch eine oder zwei Wochen länger dabeizubleiben, ganz abgesehen davon, dass die Realität derzeit eine andere ist, doch das interessiert niemanden, sobald ein Prof erklärt, bei ihm sei das nicht so.

Wenn man sich zudem den "Stundenplan" in Chemie und Biochemie anschaut, sind die ersten 2 Semester identisch, bei Biochem kommt noch dieses Einführungsseminar dazu. Semester 3 sieht in der Biochemie eher voller aus und ab dem vierten kann ich das persönlich nicht mehr so beurteilen was den Vgl. zu Chemie angeht.


2. Mangel eigener Veranstaltungen  

Es gibt keine eigenen Veranstaltungen, sondern vor allem wurden bereits bestehende Veranstaltungen rekombiniert und dies, obwohl bereits jetzt Kritik daran geäußert wird, dass die Veranstaltungen inhaltlich überfüllt sind. Wir halten es nicht für sinnvoll, Veranstaltugnen aus anderen Studiengängen ungeprüft zu übernehmen. Wenn man sich beispielsweise den "Stundenplan" in Chemie und Biochemie anschaut, sind die ersten 2 Semester identisch, bei Biochemie kommt allerdings noch ein Einführungsseminar hinzu.


3. Verfahren

Der Studiengang wurde schnell durch die Gremien geboxt. Es mag sinnvoll sein, die neue Biochemie-Professur mit einem eigenen Studiengang zu versorgen, allerdings hätte man sich dennoch mehr Zeit nehmen sollen. Die hohe Zahl der Enthaltungen in einigen Fakultätsräten zeugt von nicht ausgeräumten Zweifeln.
Positiv anzumerken ist, dass den Fakultäten bewusst ist, dass ein Biochemie-Bachelor nicht berufsqualifizierend ist und sie davon ausgehen, dass sie auf jeden Fall ein Masterangebot aufstellen müssen, um den Leuten Berufsaussichten zu eröffnen.




2 No-Go-Liste für POen

Wir sind gegen POen:
- ohne Studis in Prüfungsausschüssen
- ohne Anerkennung aller im In- und Ausland erworbenen Leistungen (unter Berücksichtigung
der geltenden Regelungen wie Lissabon-Konvention)
- mit einem Verlust des Prüfungsanspruchs bei Überschreiten irgendwelcher Regelfristen
== bitte komplettieren


3 Diskussionspapier PO Master Germanistik

Frau Nüssel hatte mich gebeten, ihr vor dem nächsten SAL im Januar schonmal unsere Kritikpunkte an der PO Master Germanistik mitzuteilen, die in der kommenden Sitzung verhandelt wird. Damit wir dieses Papier zeitnah einsenden können, muss es unbedingt noch in diesem Jahr fertig werden.


Liebe Frau Nüssel,

wie abgesprochen lasse ich Ihnen vor dem nächsten SAL schon einmal die studentischen Kritikpunkte an der PO Master Germanistik zukommen, die in der kommenden Sitzung verhandelt wird. Die Mitglieder der SK Neuphil haben bereits eine persönliche Stellungnahme hierzu verfasst, die ich Ihnen als Anhang ebenfalls mitliefere.

Herzliche Grüße,
Jonathan Schaake

Prüfungsordnung Master Germanistik –Kritikpunkte


1. Prüfungslast

a) Kritik: Prüfungen/Leistungsnachweise in sämtlichen Veranstaltungen (außer Forschungskolloqui-um)

Erläuterung:
In sämtlichen Veranstaltungen werden Prüfungen bzw. Leistungsnachweise (z.B. mündliche Prüfungen, schriftliche Hausarbeiten) verlangt. Hiervon ist einzig die Veranstaltung „Examens-/Forschungskolloquium“ (identisch mit dem Examens-/Forschungsmodul) ausgenommen. Insgesamt ergibt sich die Zahl von 13 Prüfungen bzw. schriftlichen Arbeiten in 4 Semestern. (Fußnote: Hier und im Folgenden beziehen sich sämtliche Angaben auf den Fall der Wahl von Germanistik als Haupt- und Nebenfach, z.B. HF Linguistik, NF Literaturwissenschaft)

b) Kritik: Bis zu 8 Hausarbeiten in 3 Semestern

Erläuterung:
In den 5 (bzw. 4 bei Mediävistik als Hauptfach) zu absolvierenden Veranstaltungen des Typs „Ober-seminar“ sind Hausarbeiten obligatorisch. In den 3 (bzw. 4 bei Mediävistik als HF) Veranstaltungen des Typs „Forschungswerksatt/Proseminar/Übung“ können fakultativ bis zu 3 (bzw. 4 bei Mediävistik als HF) zusätzliche Hausarbeiten anfallen. (Fußnote: Vgl. hierzu die Angaben im Modulhandbuch Master Germanistik, S. 1: „Formen der Leistungserbringung werden möglichst breit gefächert; dazu zählen insbesondere Klausuren, mündliche Referate, mündliche Prüfungen, schriftliche Hausarbeiten (…)“. ) Alle Veranstaltungen dieser Typen werden für die ersten 3 Semester empfohlen, da im 4. Semester die MA-Arbeit erstellt werden muss. Daraus ergibt sich eine Zahl von bis zu 8 Hausarbeiten in den ersten 3 Semestern (Fußnote: Die studentische Stellungnahme aus der Studienkommission Neuphil enthält bezüglich dieser Angabe einen Fehler. Es ist dort von „8 Hausarbeiten in 3 Semestern“ die Rede. Stattdessen müsste es folgerichtig heißen „bis zu 8 Hausarbeiten“). Es bliebe in diesem Fall wohl kaum Zeit für Selbststudium bzw. Berufspraktika in den Semesterferien.

c) Kritik: Anzahl der insgesamt zu erbringenden Schriftseiten

Erläuterung:
Für die Master-Arbeit werden laut Modulhandbuch ca. 80 Schriftseiten verlangt. Eine Hausarbeit für ein Oberseminar beträgt 25-30 Seiten. Daraus ergibt sich eine Zahl von mindestens 205 zu erbringenden Schriftseiten in 4 Semestern (bzw. 180 bei HF Mediävistik). Da fakultativ noch schriftliche Proseminarsarbeiten (ca. 10-15 Seiten) hinzukommen können, erhöht sich diese Zahl auf bis zu 235 Seiten (bzw. 210 bei Mediävistik als HF), was durchaus schon der durchschnittlichen Seitenzahl einer Promotionsschrift entspricht.


2. Modularisierung

Kritik: Keine inhaltliche Modularisierung und fehlende Modulprüfungen

Erläuterung:
Die Modularisierung des Studienganges verläuft nicht inhaltlich: Es wurden keine Veranstaltungen ähnlicher oder gleicher Thematik zu einem Modul zusammengefasst. Genauso wenig sind Modulprüfungen vorgesehen, wodurch sich eine hohe Prüfungslast mit vielen Einzelprüfungen ergibt


3. Teilzeit-Fähigkeit

Kritik: Abschlussphase (Semester 3 und 4) kollidiert mit Höchstpunktzahl nach Teilzeitstudienordnung

Erläuterung:
Laut Prüfungsordnung kann der Studiengang Master Germanistik als Teilzeitstudiengang absolviert werden. In einem Teilzeitstudiengang dürfen nicht mehr als 36 ECTS-Punkte in einem Jahr absolviert werden. Das letzte Semester bzw. letzte Teilzeit-Studienjahr des Masters Germanistik umfasst genau 36 Leistungspunkte: MA-Arbeit (30 LP) + Mündliche Abschlussprüfung (6 LP).
Für das 3./4. Semester ist zusätzlich der Besuch des Examens-/Forschungskolloquiums (4 LP) ange-setzt. Dies ist sinnvoll, da diese Veranstaltung die Studierenden auf das anstehende Examen vorbe-reitet und mit aktuellen Forschungsfragen konfrontiert. Wollte man allerdings im Teilzeitstudium dieses Kolloquium sinnvollerweise im Studienjahr von MA-Arbeit und Abschlussprüfung besuchen, wäre dies nicht möglich, da die zulässige Höchstpunktzahl von 36 LP überschritten würde. Man dürfte also als Teilzeitstudierender das auf den Abschluss vorbereitende Examenskolloquium nicht im Studienjahr der Abschlussphase absolvieren, da dies der Höchstpunktzahl nach Teilzeitstudienordnung widerspricht.


4. Missverständliche Formulierungen

Kritik: Formulierung „Leistungsnachweis/e“ unverständlich

Erläuterung:
Im besonderen Teil der PO findet sich die Formulierung „Leistungsnachweis/e (= Leistungsnachw.): mündliche/r und / oder schriftliche/r Leistungsnachweis/e.“ Eine solchermaßen gekennzeichnete Veranstaltung muss also entweder mit einem mündlichen oder einem schriftlichen Leistungsnach-weis (oder mit beidem) abgeschlossen werden. Veranstaltungen des Typus „Oberseminar“ und „Forschungswerkstatt/Übung/Proseminar“ tragen diese Kennzeichnung.
Es findet sich des Weiteren aber an besagter Stelle die Formulierung „Oberseminare werden mit einer schriftlichen Hausarbeit (…) abgeschlossen.“ Diese widerspricht ersterer Formulierung ganz entscheidend, da sie Hausarbeiten als obligatorisch festsetzt, während erstere eine Wahl zwischen mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweisen lässt. M. a. W.: Es wird aus den Formulierungen nicht eindeutig ersichtlich, welche Art des Leistungsnachweises für Oberseminare verlangt wird. (Fußnote: Ein Gespräch mit der zuständigen Fachstudienberaterin ergab, dass für Oberseminare Hausarbeiten obligato-risch seien.)


5. Anmerkungen zum Fachrat Germanistik

Das erste Treffen des Fachrats Germanistik ergab aus studentischer Sicht einige positive Perspektiven und Anregungen. Leider wurden aber noch keine konkreten Ergebnisse zur Reformierung von Prüfungsordnungen erzielt. Unter anderem steht der Vorschlag im Raum, die Zahl der pflichtmäßig zu absolvierenden Hausarbeiten im Master Germanistik auf minimal 4 und maximal 6 zu reduzieren. Aus studentischer Sicht wäre diese Änderung zu begrüßen.