SAL-in-Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung Sport Rehabilitation und Prävention geben wir folgende Erklärung ab: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass im Verlaufe der Diskussion der SAL gemeinsam zu der Überzeugung gekommen ist, dass eine Exmatrikulation, wenn das erste berufsfeldbezogene Praktikum nach dem dritten Semester bzw. das zweite Praktikum nach dem vierten Semester nicht absolviert wurde, nicht notwendig ist. Jedoch ist in der Prüfungsordnung eine Erlöschung des Prüfungsanspruchs nach Überziehen der Regelstudienzeit um drei Semester festgelegt. Das Studium kann für Studierende unter vielen Umständen länger dauern als die Regelstudienzeit vorsieht. Diese Umstände schließen zum&nbsp;Beispiel ein: Studierenden mit Kind, berufliche Nebentätigkeiten, vielfältiges Engagement in sozialen oder poltische Gruppen und Projekten. Diese Umstände sollten an einer Universität nicht bestraft, sondern im&nbsp;Gegenteil noch unterstützt werden. Daher enthalten wir uns trotz der eingangs beschrieben sehr positiven Änderung. <br>
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Zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung Sport Rehabilitation und Prävention geben wir folgende Erklärung ab: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass im Verlaufe der Diskussion der SAL gemeinsam zu der Überzeugung gekommen ist, dass eine Exmatrikulation, wenn das erste berufsfeldbezogene Praktikum nach dem dritten Semester bzw. das zweite Praktikum nach dem vierten Semester nicht absolviert wurde, nicht notwendig ist. Jedoch ist in der Prüfungsordnung eine Erlöschung des Prüfungsanspruchs nach Überziehen der Regelstudienzeit um drei Semester festgelegt. Das Studium kann für Studierende unter vielen Umständen länger dauern als die Regelstudienzeit vorsieht. Diese Umstände schließen zum&nbsp;Beispiel ein: Studierenden mit Kind, berufliche Nebentätigkeiten, vielfältiges Engagement in sozialen oder poltische Gruppen und Projekten. Diese Umstände sollten an einer Universität nicht bestraft, sondern im&nbsp;Gegenteil noch unterstützt werden. Eine Prüfungsordnung, die eine solche Zwangsimmatrikulation vorsieht, unterstützen wir deshalb nicht. Daher enthalten wir uns trotz der eingangs beschrieben sehr positiven Änderung. <br>

Version vom 19. Oktober 2011, 13:26 Uhr

Persönliche Stellungnahme der studentischen Mitglieder des Senatsausschusses für Lehre zu TOP bla bla bla an bla bla bla


Zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung Sport Rehabilitation und Prävention geben wir folgende Erklärung ab: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass im Verlaufe der Diskussion der SAL gemeinsam zu der Überzeugung gekommen ist, dass eine Exmatrikulation, wenn das erste berufsfeldbezogene Praktikum nach dem dritten Semester bzw. das zweite Praktikum nach dem vierten Semester nicht absolviert wurde, nicht notwendig ist. Jedoch ist in der Prüfungsordnung eine Erlöschung des Prüfungsanspruchs nach Überziehen der Regelstudienzeit um drei Semester festgelegt. Das Studium kann für Studierende unter vielen Umständen länger dauern als die Regelstudienzeit vorsieht. Diese Umstände schließen zum Beispiel ein: Studierenden mit Kind, berufliche Nebentätigkeiten, vielfältiges Engagement in sozialen oder poltische Gruppen und Projekten. Diese Umstände sollten an einer Universität nicht bestraft, sondern im Gegenteil noch unterstützt werden. Eine Prüfungsordnung, die eine solche Zwangsimmatrikulation vorsieht, unterstützen wir deshalb nicht. Daher enthalten wir uns trotz der eingangs beschrieben sehr positiven Änderung.