SAL-Arbeitsweise

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Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung im SAL

Kontaktaufnahme

FSK-Vertreter*innen in den Gremien arbeiten auf folgender Grundlage:

  1. Anerkennung von auswärts erbrachten Studienleistungen: Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:
    http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf
  2. Keine Einschränkung der Studiendauer: wir lehnen die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden; ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit)
  3. Wir wollen Studierende in allen Gremien, also auch in Prüfungsausschüssen; ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO
    ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)
  4. Wir wollen modularisierte Prüfungsordnungen, keine Scheinmodularisierung. vgl.oben: Beschluss zur Modularisierung

Erläuterungen zum No-go-Check-Verfahren

Es gab in der FSK, in den Vortreffen und in den Sitzungen der Gremien immer wieder Irritationen, wenn Prüfungsordnungen geändert wurden und dabei auch grundlegende Fragen aufgeworfen wurden und wir diese mal berücksichtigt haben und mal nicht. In der Folge haben wir auch bei No-Gos uneinheitlich abgestimmt. Manchmal, wenn die No-Gos nicht Gegenstand waren, haben wir zugestimmt, in anderen Fällen, in denen sich nicht Gegenstand waren, haben wir dann nicht zugestimmt, weil uns die Änderungen nicht so sehr überzeugt haben, dass wir sie trotz No-Gos annehmen. Das Ganze weist jedoch auf das Problem hin, dass wir mit den No-Gos nicht einheitlich umgehen. Daher gehen wir jetzt einheitlich vor: Bei Neufassungen von Prüfungsordnungen kommt die ganze Prüfungsordnungen auf den Tisch, die Änderungen sind grundlegend und bedeuten aus Sicht des Faches eine Neukonzeption der Prüfungsordnung. Dementsprechend müssen gerade bei Neufassungen von Prüfungsordnungen No-Gos überprüft und behandelt werden, da dies die Gelegenheit ist im Gremium, umfassend auf Probleme hinzuweisen. Dementsprechend sollten die No-Gos, dann auch bei der Abstimmung über die gesamte Neufassung berücksichtigt werden. Liegt demnach ein No-Go vor, sollte sich dann auch wenigstens(!) enthalten werden, da die Neufassung die einzige Gelegenheit ist, diesen Missstand im Gremium geltend zu machen, dann greift nicht das oft angeführte (schwache) Gegenargument, dass es ja darum jetzt gar nicht ging.

Wenn nun einzelne Änderungen besprochen werden und die Prüfunsgordnung nicht neu gefasst werden, sollte auf No-Gos hingewiesen werden, man sollte das Fach um Stellungnahme bitten, wieso dies noch nicht geändert wurde. Bei der Abstimmung sollten die dann möglichst berücksichtigt werden, aber man hat dann ein wenig taktischen Spielraum.

Wenn nun Änderungen sich wesentlich auf No-Gos beziehen, dann wiederum sollte das No-Go unsere Abstimmung sehr wohl beeinflussen. Dann wie oben bei Neufassung verfahren.