SAL-20-3-12: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Studentische Mitbestimmung
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
Zeile 415: Zeile 415:
  
 
<br>  
 
<br>  
 +
 +
=== 4g)&nbsp;Master Konferenzdolmetschen<br> ===
 +
 +
Mail FS&nbsp;SÜD vom Tue, 13 Mar 2012 00:01:49 +0100<br>
 +
 +
Hallo zusammen,
 +
 +
hier die Rückmeldung bzgl. der PO/ZO MA Übersetzungswissenschaft/Konferenzdolmetschen. Anstatt das Formular zu verwenden, mache ich das jetzt mal per E-Mail und gehe dabei direkt auf das ein, was bereits im Wiki steht (hoffe das ist OK so, bin etwas im Stress). PO/ZO MA Übersetzungwissenschaft: passt alles so, wie es im Wiki steht, da die Änderungen wirklich nur sehr klein waren und bereits vorher inhaltlich schon geklärt, gab es keine Kontroversen.
 +
 +
PO MA Konferenzdolmetschen: Dass man die Masterarbeit eine Woche nach Ablegen der letzten Prüfung im 3. Semester beginnen muss, ist natürlich etwas knapp, aber auf der anderen Seite: länger warten und Zeit "verschwenden"?<br>Dass die Arbeit hauptsächlich in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden soll, ist natürlich auch nicht ideal, aber das 3./4. Semester noch weiter zu verkürzen, ist leider<br>auch keine Lösung (man braucht die Zeit und den Unterricht wirklich, um am Schluss fit für die Masterprüfungen zu sein).
 +
 +
Was genau meint ihr mit den neuen Sprachkombis? Soweit ich weiß, hat sich an den angebotenen Sprachkombis nichts geändert. ZO MA Konferenzdolmetschen: §3,1: Erfahrungsgemäß gibt es wohl hin und wieder Studis aus diesen Fachbereichen, die nach ihrem ersten Abschluss einen MA (bzw. früher noch Diplom)<br>Konferenzdolmetschen draufsetzen und dabei sehr gut abschneiden. Ist wirklich eher die Ausnahme, aber man will diesen (paar) Leuten wohl einfach die Möglichkeit geben, den MA KD möglichst unkompliziert in Angriff zu nehmen.<br>§3,2: Heißt einfach, dass man bei den Leuten, die den BA Übersetzungswissenschaft haben, davon ausgeht, dass sie das verlangte Sprachniveau haben. Ist sehr sinnvoll, weil es uns erspart wird, unnötig Geld für irgendwelche TOEFEL-Tests etc. auszugeben (Diese Info habe ich von der Studentin aus dem AK Konferenzdolmetschen, der die ZO ausgearbeitet hat).
 +
 +
§4,2: Was genau meint ihr?<br>§4,3: Mit den vergleichbaren Leistungen sind Propädeutika gemeint, die man während des BA-Studiums besuchen kann. Diese Info wird von den Dozenten sehr deutlich kommuniziert (es wissen wirklich alle, welche Propädeutika man besuchen kann und wie die Anrechnung als Alternative zum Einstufungstest funktioniert. Diese Praxis hat sich seit Langem sehr bewährt und ist Tradition am SÜD.). Warum es in der ZO nicht deutlicher drinsteht, weiß ich nicht.... Bisher hat sich das Verfahren in der Praxis aber wie bereits gesagt sehr bewährt und muss unbedingt so bestehen bleiben!
 +
 +
Viele Grüße<br>Sophie (Fachschaft, Fakultätsrat)<br>
 +
 +
<br>
  
 
=== TOP 4k&nbsp;Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung) <br>  ===
 
=== TOP 4k&nbsp;Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung) <br>  ===
Zeile 486: Zeile 504:
 
Lieber Bürodienst, liebes SAL-Team,  
 
Lieber Bürodienst, liebes SAL-Team,  
  
bitte entschuldigt die späte Antwort bzw. Rückmeldung, aber wir hoffen, dass die wichtigsten Punkte bzgl. der Promotionsordnung aus unserem <br>Gespräch mit Emanuel Euch schon erreicht haben. Grundsätzlich können wir nur sagen, dass die FS-Jura immer noch hinter dem Entwurf steht. Wir wissen, dass manche Punkte sehr rigide erscheinen können, das&nbsp; Problem ist nur, dass vieles von dem Angesprochenen sehr Jura spezifisch ist. Man kann die Zulassung eines ausländischen Studenten zur Promotion wirklich kaum mit der Situation in einem anderen Fach vergleichen, da es fachlich einfach fast keine Überschneidungen gibt!! Wir glauben daher, <br>dass die Kriterien gerechtfertigt sind.
+
bitte entschuldigt die späte Antwort bzw. Rückmeldung, aber wir hoffen, dass die wichtigsten Punkte bzgl. der Promotionsordnung aus unserem <br>Gespräch mit Emanuel Euch schon erreicht haben. Grundsätzlich können wir nur sagen, dass die FS-Jura immer noch hinter dem Entwurf steht. Wir wissen, dass manche Punkte sehr rigide erscheinen können, das&nbsp; Problem ist nur, dass vieles von dem Angesprochenen sehr Jura spezifisch ist. Man kann die Zulassung eines ausländischen Studenten zur Promotion wirklich kaum mit der Situation in einem anderen Fach vergleichen, da es fachlich einfach fast keine Überschneidungen gibt!! Wir glauben daher, <br>dass die Kriterien gerechtfertigt sind.  
  
Bezüglich der Zulassung von Bachelorstudenten konnten wir noch keine neuen Informationen bekommen, da in § 38 LHG aber "in der Regel" steht, <br>kann es gut sein, dass sich unsere Profs damit schon befasst haben. Auch&nbsp; wenn es damit nicht der idealen Regelung entspricht, wir glauben nicht, <br>dass einer vorhandenen Regelung in der Realität Relevanz zukäme. Wir möchten daher eine auf Fakultätsebene in guter Zusammenarbeit <br>entstandene und auf breite Zustimmung stoßende Ordnung nicht einfach&nbsp; wieder kippen und bitten die Vertreter im SAL sich daher gemäß dem <br>Beschluss der FSK zumindest zu enthalten.
+
Bezüglich der Zulassung von Bachelorstudenten konnten wir noch keine neuen Informationen bekommen, da in § 38 LHG aber "in der Regel" steht, <br>kann es gut sein, dass sich unsere Profs damit schon befasst haben. Auch&nbsp; wenn es damit nicht der idealen Regelung entspricht, wir glauben nicht, <br>dass einer vorhandenen Regelung in der Realität Relevanz zukäme. Wir möchten daher eine auf Fakultätsebene in guter Zusammenarbeit <br>entstandene und auf breite Zustimmung stoßende Ordnung nicht einfach&nbsp; wieder kippen und bitten die Vertreter im SAL sich daher gemäß dem <br>Beschluss der FSK zumindest zu enthalten.  
  
 
So, ich hoffe, dass das jetzt einigermaßen verständlich war und auch nicht zu uneinsichtig klingt&nbsp;:-) wir haben uns wirklich noch einmal mit den Punkten beschäftigt, leider <br>war die Zeit etwas knapp fürs Wiki...  
 
So, ich hoffe, dass das jetzt einigermaßen verständlich war und auch nicht zu uneinsichtig klingt&nbsp;:-) wir haben uns wirklich noch einmal mit den Punkten beschäftigt, leider <br>war die Zeit etwas knapp fürs Wiki...  
Zeile 518: Zeile 536:
 
– Ebenfalls eine Erklärung, wieso man trotz der Gleichwertigkeit eines<br>Examens als ausländischer Studierender ZWINGEND noch eine<br>Eignungsfeststellung durchlaufen muss, obwohl man ja nur dann<br>promovieren kann, wenn man etwas hat, was gegenüber einem<br>Prädikatsexamen als gleichwertig anerkannt wird. Ihr habt argumentiert,<br>dass dies so sein müsse, weil es ausgeschlossen ist, dass jemand für<br>eine Promotion in Deutschland in Jura die nötigen inhaltlichen<br>Kenntnisse besitzt, ohne hier studiert zu haben. Ich frage mich nun<br>aber wirklich, wieso jemand sich das nötige, was ihm an inhaltlichen<br>Details fehlt, nicht selber erarbeiten kann, wenn ihm doch der Promotionsausschuss eigentlich die hierfür nötige wissenschaftliche<br>Qualifikation zuspricht und der Mensch ja ohnehin in HEIDELBERG ZWEI Semester gemacht hat.  
 
– Ebenfalls eine Erklärung, wieso man trotz der Gleichwertigkeit eines<br>Examens als ausländischer Studierender ZWINGEND noch eine<br>Eignungsfeststellung durchlaufen muss, obwohl man ja nur dann<br>promovieren kann, wenn man etwas hat, was gegenüber einem<br>Prädikatsexamen als gleichwertig anerkannt wird. Ihr habt argumentiert,<br>dass dies so sein müsse, weil es ausgeschlossen ist, dass jemand für<br>eine Promotion in Deutschland in Jura die nötigen inhaltlichen<br>Kenntnisse besitzt, ohne hier studiert zu haben. Ich frage mich nun<br>aber wirklich, wieso jemand sich das nötige, was ihm an inhaltlichen<br>Details fehlt, nicht selber erarbeiten kann, wenn ihm doch der Promotionsausschuss eigentlich die hierfür nötige wissenschaftliche<br>Qualifikation zuspricht und der Mensch ja ohnehin in HEIDELBERG ZWEI Semester gemacht hat.  
  
– Was ist für Euch eine wissenschaftliche Qualifikation?! Dass alle dasselbe Thema auf dieselbe Weise gemacht haben und von denselben<br>Leuten dasselbe gelernt haben? So sieht das außer Jura kein anderes Fach, überall wird das Ganze nicht so gehandhabt. Intellektuelle<br>Vielfalt, wie es sie doch an einer internationalen Universität in einer internationalen Stadt wie Heidelberg geben könnte, ist doch damit im<br>Ansatz vermindert, wenn nicht sogar zu großen Teilen verhindert.
+
– Was ist für Euch eine wissenschaftliche Qualifikation?! Dass alle dasselbe Thema auf dieselbe Weise gemacht haben und von denselben<br>Leuten dasselbe gelernt haben? So sieht das außer Jura kein anderes Fach, überall wird das Ganze nicht so gehandhabt. Intellektuelle<br>Vielfalt, wie es sie doch an einer internationalen Universität in einer internationalen Stadt wie Heidelberg geben könnte, ist doch damit im<br>Ansatz vermindert, wenn nicht sogar zu großen Teilen verhindert.  
  
 
– Wieso muss man denn zwingend als deutscher Absolvent in Heidelberg studiert haben? Wieso reicht nicht bspw. Baden-Württemberg?  
 
– Wieso muss man denn zwingend als deutscher Absolvent in Heidelberg studiert haben? Wieso reicht nicht bspw. Baden-Württemberg?  

Aktuelle Version vom 28. März 2012, 23:05 Uhr

1 SAL-Sitzung am 20.3.

1.1 Mandatierungsmatrix für die SAL-Sitzung am 20.3.12

Tagesordnung ist hier: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_SAL_20-03-12.pdf

TOP 
worum geht es
Probleme/Anmerkungen
no-go-Check
FS-Votum?
Mandatierung
Sitzungsergebnis: 
1






2






3






3a
Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO)

Verfahren und Inhalte problematisch

vgl. unten

es gibt no-gos - vgl. unten

UFG/VA; Klassische Archäologie, Chemie, Geologie, Geowissenschaften

=> anschreiben!!!

Rückverweis, wenn abgestimmt wird: ablehnen
Rückverweis
4






4a
Promotionsordnung Nat-Math-Gesamtfakultät (Änderung)

gut: Es wird versucht, nach den unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zu unterscheiden und indidviduell zu regeln.

Aber: Warum werden die vier- und dreijährigen BA-Absolvent*innen gleich behandelt? Pharmazie-Absolvent*innen werden auch nach 8 Semestern zugelassen, die vierjährigen BA-Leute sind hier benachteiligt.


==> Mail an Tim und Golo ging raus (12.03.)

///

Jana:  Ich hab ne Mail schon vorbereitet =) Und noch 2 Frage von mir: Warum behandelt man Fachhochschulabsolventen anders? Sollte nach Bologna die Art der Hochschule nun eigentlich nicht egal sein? Welcher Paragraph des LHG sagt, dass 4jährige BSc/BA zur Promotion zugelassen werden sollen (kam am Fr auf)?

0
Angenommen, Studis haben sich enthalten
4b
Promotionsordnung VerKult-Fak (Änderung)

wurde nochmal nachgeschärft nach der letzten Beratung im SAL.

Die Zulassung § 4 (1) ist sehr rigide: Zeugnis mit Auszeichnung, Kolloquium mit 1,0 und noch was

Keine Differenzierung zwischen drei- und vierjährigen BA-Studierenden

Verfahren in der Fakultät klären

eidesstattliche Erklärung schiebt die Last auf eine Seite - wenn die rein kommt, sollte auch eine Erklärung rein, dass die Profs nicht veröffentlichen dürfen...


==> mit den Leuten in der Studienkommission reden

persönliche erklärung

-  

angenommen, studis haben dagegen gestimmt, persönliche Erklärung verfasst
4c
Master-Studiengang Religionswissenschaft (Änderung PRO)

Eilentscheid des Dekans

Erweiterung bei der Wahl des Begleitfachs - mehr möglich

Multiple Choice nicht mehr möglich


Erkundigung ergab: PO ging am Fachrat vorbei. Inhaltlich wohl ok, aber wir sollten Frau Prohl mal sagen, warum der Fachrat nicht beteiligt wurde, dessen gewählte Sprecherin sie doch ist ;-)

Jana: Bin für + und einen Hinweis auf die wichtige Beteiligung > oder gibts bei denen immer Probs?

0 persönliche erklärung
studis einstimmig dafür, angenommen, persönliche Erklärung verfasst
4d
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung PRO)

Portugiesisch wurde abgeschafft und wird nun wieder aufgenommen. Hätte eigentlich gar nicht gestrichen werden sollen, die Streichung wird nun rückgängig gemacht. Insofern handelt es sich zwar um ein Umlaufverfahren, aber auch um eine Korrektur, die schon länger fällig war und inhaltlich  schon vorher geklärt


+
+
angenommen, studis dafür
4e
Master-Studiengang Übersetzungswissenschaft (Änderung ZulO)

pro: geht nur darum, Portugiesisch zuzulassen

aber: Zulasungausschuss könnte auch Studis haben.


+
+
angenommen, studis dafür
4f
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Änderung PRO)

3.Semester wird verkürzt (bis 15.12.), dann Klausuren und so beginnt die Masterarbeit realistisch Anfang/Mitte Januar (eine Wo nach Ablegen der letzten Prüfung, auch das ist arg knapp) >>> geht ins 4. Semester (Vorlesungszeit) rein, wo noch Veranstaltungen statt finden

Angeblich gibt es keine Probleme (laut SÜD)

Ausgabe der Arbeit über die vorlesungsfreie Zeit erscheint uns nicht sinnvoll - sowas kann man ja gerne machen, aber nicht als Regelfall >> Hinweis auf Finanizierung/Job

Was ist mit den neuen Sprachkombis?



==> mit der FS reden und den Leuten im Fachrat

persönliche erklärung

wir haben uns enthalten und eine persönliche erklärung verfasst, es wurde angenommen
4g
Master-Studiengang Konferenzdolmetschen (Neufassung ZulO)

§3, 1: Warum AUCH Prädikatsexamen Jura oder Medizin StaatsEx mit "gut"? Was hat das mit Dolmetschen zu tun??? Das sind die Arbeitsbereich der jeweiligen Dolmetscher

§3, 2: Sprachniveau auch über BA Abschluss. Gut, aber wie geregelt?

§4, 2: seltsam - beim Eignungstest kann man die Bewertung minimal erhöhen - warum? nur für die Reihung? dann muss man halt losen

§4, 3: alternativ zum Eignungstest können vergleichbare Leistungen anerkannt werden.>>> die Kriterien für die sollten präzisiert werden "insbesondere ausschlaggegeben hierbei können sein"

Wir wollen Studis im Prüfungsausschuss


==> unbedingt die FS kontaktieren
persönliche erklärung wir haben uns enthalten und eine persönliche erklärung verfasst, es wurde angenommen
4h
Bachelor-Studiengänge Romanistik: Französisch, Spanisch, Italienisch, Lehramt Französisch, Spanisch, Italienisch (Änderung Satzung für Aufnahmeprüfung)

Es geht um Care.

Die Leute müssen bisher keine Einstufung machen, jetzt schon. Das ist eine Ungleichbehandlung  gegenüber den anderne Studierenden. Das stimmt natürlich.

Eigentlich sollten aber alle zugelassen werden, auch die, die die Voraussetzungen noch nicht haben und diese dann nachholen.

Jana: Ist das eine Grundsatzentscheidung oder eure Meinung? Ich kann schon verstehen, dass zumind. Grundkenntnisse wünschenswert sind, wenn man eine Sprache studieren möchte. Aber vielleicht hab ich das auch nicht so ganz verstanden, finde das alles sehr unübersichtlich & schlecht verständlich.



0
angenommen bei studentischer enthaltung
4i
Bachelor-Studiengang Geowissenschaften (Satzung für die Aufnahmeprüfung)

So ist das eine reine Symptombekämpfung. Es gab noch mehr Vorschläge (QMS?).

Wir wollen eigentlich Gesamtpakete und nicht isolierte Maßnahmen, zumal die PO ja geändert werden soll. Müsste man nachfragen, ansonsten zurück verweisen?

Anm. von Jana: Bitte unbedingt darauf hinweisen, dass in den Formulierungen Eignungsfeststellungsverfahren steht > Das ist was ganz anderes als ein Auswahlverfahren.

Inhaltlich: Nach der Begründung von Herr Altherr Chemie und Mathe die wichtigsten NF sind, könnte §6, 1b-A so modifiziert werden, dass 3-std. Chemie noch vor ac) gereiht wird



-

persönliche erklärug

angenommen, studis haben dagegen gestimmt und eine persönliche erklärung eingereicht
4j
Master-Studiengang Chemie, Master-Studiengang Geographie; Master-Studiengang Geowissenschaften (Änderung der PROs)
wow, wir finden nichts. Wir sind dafür.


+
angenommen von allen 
4k
Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung)
siehe unten


0 persönliche erklärung enthaltung von uns, wurde angenommen, persönliche erklärung eingereicht






















































1.2
Persönliche Erklärungen:

20.03.2012 - Prüfungsordnung Master Konferenzdolmetschen

20.03.2012 - Zulassungsordnung Master Konferenzdolmetschen

20.03.2012 - Bachelor Geowissenschaft

20.03.2012 - Master Religionswissenschaft

20.03.2012 - Promitionsordnung Verhaltens- und Emirische Kulturwissenschaften

20.03.2012 - Promotionsordnung Jura

Wenn jemand Zeit hat: Links einfügen, alle Erklärungen finden sich hier:

http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html

1.3 Detailkritik zum 20.3.

1.3.1 TOP 3a Master-Studiengang Geoarchäologie (Einrichtung, PRO, ZulO)

Verfahren:

-Studienkommission bei Chemie/Geowissenshaften nicht beteiligt, an der PhilFak Fachräte (Klass. Archäologie, Ur- und Frühgeschichte/VA) nicht beteiligt. Studierende, die nachgefragt haben, aus Chemie wurden nicht beteiligt

- Ist bereits Trägerfakultät bestimmt?


PO:

- §3, 2: Zwangsexmatrikulierung

- §3, 8: Warum werden selbstorganisierte Praktika und Exkursionen grundsätzlich nicht anerkennt?/// Anm. Melanie: Dass selbst organisierte Exkursionen nicht eingebracht werden können, ist sinnvoll, solange aber auch genug Lehrangebote von Dozentenseite präsentiert werden.

- §3, 4&5: Gutes Eingehen auf unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen

-§20, 1: Fehlversuche von anderen Unis werden angerechnet.Nur eine Wdh von Prüfung ist mgl.

- Anlage 1

--Tutorien Pflicht? Wieso? erscheint nicht sinnvoll. /// Anm. Melanie: Dass Tutorien verpflichtend sind, entspricht den Fächern des ZAW, passt sich also gut in die Ur- und Frühgeschichte an.

-- Vorlesungen teilweise sehr niedrig bepunktet.

- Anmerkungen von UFK (Melanie):

-- Proseminare und die zugehörigen Tutorien sind viel zu niedrig bepunktet, 2 Punkte für ein ganzes Seminar kann nicht sein, wenn Übungen 3-6 Punkte bekommen

-- was im Wahlpflichtmodel ausgewählt werden kann/soll/muss. Das ist je nach (Prüfungs-)Aufwand der Übungen etc auch recht viel
-- Modul A5 muss deutlich klar strukturiert werden, was an dieser Stelle eingebracht werden muss.


Satzung für Kommission GKGA:

§3c: Von Studierenden gewählte Studierende in den Kommissionen? Geht nach LHG nicht.

Insgesamt: Arge Kompetenzbündelung (§2)

§6: Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmengleichheit. (?)


ZulO:

§3, 2.3: Kann-Bestimmung bei Bewertung des "überdurchschnittlichen Ergebnisses"

=> "...und/oder - leistungen" eingefügen...

Kapazitätsrechnungen:

- Starke Anstiege von Studienzahlen bei Geo... wieviele sind denn bisher in den Veranstaltungen? Frau Schröder angemailt von Jana (12.03.)


No-go-check

- § 3, § 8.1d: Zwangsexmatrikulation bei Fristüberschreitung: Schlecht. Vor allem bei Forschungsmaster, da kann es doch mal passieren, dass man ein paar Monate läger vor Ort bleibt, eine Grabung kann ja mal auf einmal spannend werden - und das Thema der Abschlussarbeit oder eine mögliche Promotion sollte man im Blick behalten können....

- § 7.6: Anerkennung von Leistungen von anderen Unis (studienbegleitend, Abschlussprüfung, Masterarbeit) => restriktiv. Besonders haarig, weil die Leute in Regelzeit abschließen müssen. Beispiel: A kommt von einer anderen uni, die Semester werden ihm voll angerechnet, aber die Leistungen, die gleichwertig sind, werden nicht voll anerkannt, obwohl er nach dem 3 Semester kommt. Er fiele ins 2. zurück und hätte kaum eine Chance, fertig zu werden und seinen Prüfungsanspruch verloren. Extreme Härte.


Zum Verfahren
# Wenn ich es richtig sehe, dann wurde in der Fakultät für Chemie und
Geowissenschaften gar nicht diskutiert, sondern nur gesagt, dass muss
durch -- und in der PhilFak dann, das sei schon abgestimmt. Dieses
Verfahren ist unangemessen für langfristige Entscheidungen. Es geht
nicht ums Büffet für die Jahresfeier, sondern um einen Studiengang,
der Menschen zu einem sinnvollen Abschluss führen soll.

"formale" Kriterien:
# die unterschiedliche Bepunktung (wurde auch in den Q-Verfahren immer wieder angesprochen und ist eben keine Rechenübung, sondern sollte einer inhaltlichen Überlegung entspringen. Faustregel: Fachfremde oder Fachfernere müssen in der Regel mehr Punkte bekommen als "InsiderInnen" (VL in Master UFG 3P in Geoarch nur 2P; flexible Angaben 3-7P wer macht hier die P fest usw.)
# die offenbar unreflektierte Übernahme der ÜK-Regelungen, die ohnehin überarbreitet werden müssten. Im UFG Master gibt es keine ÜK zu erbringen


  1. Der neu gewählte UFG-Fachrat wurde nicht beteiligt, Sachen, die in Geowissenschaften sinnvoll sein mögen, weil "Wissenschaft" dort so funktioniert, einfach übernommen, ohne die Entsprechungen der anderen "Wissenschaftskultur" zu übernehmen. D.h. anstatt hier
    a) mal einen durchdachten und in beiden "Fachkulturen" im fachlichen und transdisziplinären Dialog entwickelten und von beiden getragenen transdisziplinären Studiengang vorzulegen, wird hier doch handwerklich arg geschludert und
    b) die neuen Gremienstrukturen (angeblich wurde ja auf der
    Ex-Ini-Begehung behauptet, die Entscheidungen seien nach Unten
    verlagert worden und die Gremien würden stärker beteiligt) eben gerade gar nicht erst kontaktiert.
    (Und auch hier gilt: das ist eigentlich nicht unsere Aufgabe - bitte
    das Formblatt ändern und die Fachräte in dem Formblatt zur Einrichtung eines STudiengangs aufnehmen; das Ding ist ohnehin steinalt, da noch in alter Rechtschreibung verfasst und sollte eh mal überarbeitet
    werden...)

Unser Ziel ist ein solider Studiengang, fundiert erarbeitet,
durchdacht und mit Profil. Um den zu bekommen, muss das jetzt in die UFG zurück. Noch schaffen wir das mit dem Beginn im WiSe 12/13 -
soviele Leute sind das eh nicht und Werbung kann man auch machen, der STudiengang kommt ja und wir schaffen das und da muss die Po noch nciht ganz stehen. Also nur falls die sagen, dass es dann für die Werbung zu spät ist. Bei den teilzeitstudiengängen wurde uns ja gesagt, dass man die Leute einfach erst mal zulässt und guckt, welche Probleme entstehen - das kann man da ja dann ja wohl so ähnlich machen
(nur wird es da dann eine PO geben)


Hierbei sollten wir vor allem auf "formalere" Kriterien eingehen, dann inhaltlich sind wir im SAL ja gar nicht so zuständig - also woran ich

denke ist z.B.
# die unterschiedliche Bepunktung (wurde auch in den Q-Verfahren immer  wieder angesprochen und ist eben keine Rechenübung, sondern sollte
einer inhaltlichen Überlegung entspringen. Faustregel: Fachfremde oder Fachfernere müssen in der Regel mehr Punkte bekommen als "InsiderInnen"
# die offenbar unreflektierte Übernahme der ÜK-Regelungen, die ohnehin überarbreitet werden müssten...
Allerdings solltne wir dann auch ein paar wirklcih gute inhaltliche Argument noch bringen, weil das in der Sitzung sinnvoll ist: irgendein
Argument überzeugt dann nämlich auf einen Fall und im ersten Statement sollten Argumente für alle drin sein, Schwerpunkt ist aber die formale
Schiene, aber die ist eben nicht nur der Gremiengang, sondern auch der andere Kram.

Zum Verfahren
# Wenn ich es richtig sehe, dann wurde in der Fakultät für Chemie und Geowissenschaften gar nicht diskutiert, sondern nur gesagt, dass muss
durch -- und in der PhilFak dann, das sei schon abgestimmt. Dieses Verfahren ist unangemessen für langfristige Entscheidungen. Es geht
nicht ums Büffet für die Jahresfeier, sondern um einen Studiengang, der Menschen zu einem sinnvollen Abschluss führen soll.
(Wenn sie dann sagen, dass wir das machen sollten, dann kann man sagen, eigentlich sollten das die Dekanate machen, es kann ncht sein,
dass wir immer den Dreck wegmachen sollen, der in den Fakultäten produziert wird und wenn Profs das schon nciht auf die Reihe bekommen,
dann sollen sie nicht über die Studis herziehen, die geben nämlcih ihr Bestes! Und bei diesen ganzen Halbwahrheiten und Teilinfos und
Top-secret! ist es nicht so leicht an fundierte Infos zu kommen, wenn man vor allem ja erst mal den Profs glaubt. Dass die auch viel Murks
machen, glaubt man ja erst nicht...)

Der neu gewählte UFG-Fachrat wurde nicht beteiligt, Sachen, die in Geowissenschaften sinnvoll sein mögen, weil "Wissenschaft" dort so
funktioniert, einfach übernommen, ohne die Entsprechungen der anderen "Wissenschaftskultur" zu übernehmen. D.h. anstatt hier
a) mal einen durchdachten und in beiden "Fachkulturen" im fachlichen und transdisziplinären Dialog entwickelten und von beiden getragenen
transdisziplinären Studiengang vorzulegen, wird hier doch handwerklich arg geschludert und
b) die neuen Gremienstrukturen (angeblich wurde ja auf der Ex-Ini-Begehung behauptet, die Entscheidungen seien nach Unten
verlagert worden und die Gremien würden stärker beteiligt) eben gerade gar nicht erst kontaktiert.
(Und auch hier gilt: das ist eigentlich nicht unsere Aufgabe - bitte das Formblatt ändern und die Fachräte in dem Formblatt zur Einrichtung
eines STudiengangs aufnehmen; das Ding ist ohnehin steinalt, da noch in alter Rechtschreibung verfasst und sollte eh mal überarbeitet
werden...)

Unser Ziel ist ein solider Studiengang, fundiert erarbeitet, durchdacht und mit Profil. Um den zu bekommen, muss das jetzt in die
UFG zurück. Noch schaffen wir das mit dem Beginn im WiSe 12/13 - soviele Leute sind das eh nicht und Werbung kann man auch machen, der
STudiengang kommt ja und wir schaffen das und da muss die Po noch nciht ganz stehen. Also nur falls die sagen, dass es dann für die
Werbung zu spät ist. Bei den teilzeitstudiengängen wurde uns ja gesagt, dass man die Leute einfach erst mal zulässt und guckt, welche
Probleme entstehen - das kann man da ja dann ja wohl so ähnlich machen (nur wird es da dann eine PO geben)

1.3.1.1 Anmerkungen der FS UFG

Treffen 19.3.2012 11Uhr zu PO Geoarchäologie

Vorab im Fakultätsrat Philo. wurde das ganze sehr schnell durch geschoben, es hat Herr Maier kurz gesprochen und betont, dass es eben auf die Kooperation ankommt und eben durch die wechselnde Trägerschaft eine gute Brücke schlägt (wobei das irgendwie nicht klar wird, wer was wann wie entscheidet, z.B. welche Studenten zu gelassen werden usw). Es gab eine Frage wegen den Prüfungen ob Modul oder einzelne Leistungen, die sich klärte. Und es wurde betont die Punkt von der Studienkommission wurden aufgenommen und geändert. Des Weiteren wurde dann gesagt das eben in dem Fakultätsrat Chemie und Geowissenschaften das ganze schon abgestimmt hätten und eben einstimmig angenommen wurde und wir sollten diesem doch nach kommen.

Folgende Fragen und Anmerkungen sind beim Treffen am 19.3.12 aufgekommen:

- Warum wurden sowohl die Studierenden der Fächer, ebenso wie Dozenten die Veranstaltungen hier abhalten sollen (wie z.B. Herr Kasselmann) übergangen
- Warum wurde die Klassische Archäologie ausgeschlossen (würde sich ja anbieten auch hier Veranstaltungen aufzunehmen, z.B. Einführungskurs, Seminare, Grabungen usw.)
- Für wenn ist der Studiengang genau? Wer entscheidet es?
- Was heißt überdurchschnittlich bei der Zulassung, ist dies nicht ein Widerspruch zu „good“, 2,00 die an sich verlangt wird?
- Warum zählen die Fehlversuche von anderen Unis, aber Leistungen werden von anderen Unis nicht wirklich anerkannt?
- Zu den Kursen:
o Bepunktung entspricht oft nicht den SWS und der zu erbringenden Leistungen, bzw. unterscheiden sich bei gleichem Veranstaltungstyp und gleicher Leistung
o Tagesexkursion 1P in UFG gibt es hier sonst 2P
o Lehrgrabung 5P (3 Wochen) – UFG bei 12 Wochen 17P
o Was heißt Geoarchäologie relevant? (Modul A5) – scheint dem ÜK System zu entsprechen, welches jedoch in den Geisteswissenschaften im Master nicht mehr gibt, wer entscheidet was hier zugelassen wird und was nicht?
o Warum heißt es bei so vielen Veranstaltungen 3-7P, woran wird hier die Pzahl festgemacht?
o Verlesungen ungleich bepunktet – VL in UFG gibt 3P
o Forschergruppe, was ist darunter zu verstehen, gibt es so in der UFG und auch sonst nicht – 300Std. entsprechen 1. Semester, wie soll man dann noch andere Leistungen erbringen? Was versteht man unter Publikation und wo soll dies sein? Wer bietet dies an UFG oder Geo?
o Ringvorlesung, wer bietet dies an usw. unklar
o Was ist unter V+Ü zu verstehen (sowohl Vorlesung als auch Übung in einem Semester zu diesem Thema, dann müssen hierzu die P angeglichen werden)
- Wer sitzt generell mit wem in den Kursen, extra Kurse nur für dieses Fach oder sitzen diese mit den anderen Masterstudenten z.B. der UFG in einem Kurs (hier stellt sich die Frage nach der zu erwartenden Studierenden zahl, die wohl eher klein ausfallen wird)
- Warum gleichen sich die beiden Prüfungsordnungen A und B nicht im Lauf der Zeit an, d.h. wenn die Grundbasis bei beiden geschaffen wurde, sollten beide gemeinsame Kurse belegen, schließlich kommen beide dann am Ende mit dem selben MA raus
- Für wenn gibt die PO C?
- Warum sind in diesem Master 90LP +30LP zu erbringen, wobei es im Master UFG 70LP+30LP sind, wie es bei den meisten Geisteswissenschaften sind (alleine diese LP zeigen, dass der Studiengang so nicht zu studieren ist)

Die Studierenden der UFG/VA währen bereit sich mit Herrn Maier noch mal an die PO zu setzen und möchten gerne auch hierzu die entsprechenden Dozenten sowie die Klassische Archäologie mit Dozenten und Studierenden dazuholen. Es steht ebenso die Frage nach der Beteiligung der Studierenden der Geowissenschaften im Raum.


1.3.2 4g) Master Konferenzdolmetschen

Mail FS SÜD vom Tue, 13 Mar 2012 00:01:49 +0100

Hallo zusammen,

hier die Rückmeldung bzgl. der PO/ZO MA Übersetzungswissenschaft/Konferenzdolmetschen. Anstatt das Formular zu verwenden, mache ich das jetzt mal per E-Mail und gehe dabei direkt auf das ein, was bereits im Wiki steht (hoffe das ist OK so, bin etwas im Stress). PO/ZO MA Übersetzungwissenschaft: passt alles so, wie es im Wiki steht, da die Änderungen wirklich nur sehr klein waren und bereits vorher inhaltlich schon geklärt, gab es keine Kontroversen.

PO MA Konferenzdolmetschen: Dass man die Masterarbeit eine Woche nach Ablegen der letzten Prüfung im 3. Semester beginnen muss, ist natürlich etwas knapp, aber auf der anderen Seite: länger warten und Zeit "verschwenden"?
Dass die Arbeit hauptsächlich in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden soll, ist natürlich auch nicht ideal, aber das 3./4. Semester noch weiter zu verkürzen, ist leider
auch keine Lösung (man braucht die Zeit und den Unterricht wirklich, um am Schluss fit für die Masterprüfungen zu sein).

Was genau meint ihr mit den neuen Sprachkombis? Soweit ich weiß, hat sich an den angebotenen Sprachkombis nichts geändert. ZO MA Konferenzdolmetschen: §3,1: Erfahrungsgemäß gibt es wohl hin und wieder Studis aus diesen Fachbereichen, die nach ihrem ersten Abschluss einen MA (bzw. früher noch Diplom)
Konferenzdolmetschen draufsetzen und dabei sehr gut abschneiden. Ist wirklich eher die Ausnahme, aber man will diesen (paar) Leuten wohl einfach die Möglichkeit geben, den MA KD möglichst unkompliziert in Angriff zu nehmen.
§3,2: Heißt einfach, dass man bei den Leuten, die den BA Übersetzungswissenschaft haben, davon ausgeht, dass sie das verlangte Sprachniveau haben. Ist sehr sinnvoll, weil es uns erspart wird, unnötig Geld für irgendwelche TOEFEL-Tests etc. auszugeben (Diese Info habe ich von der Studentin aus dem AK Konferenzdolmetschen, der die ZO ausgearbeitet hat).

§4,2: Was genau meint ihr?
§4,3: Mit den vergleichbaren Leistungen sind Propädeutika gemeint, die man während des BA-Studiums besuchen kann. Diese Info wird von den Dozenten sehr deutlich kommuniziert (es wissen wirklich alle, welche Propädeutika man besuchen kann und wie die Anrechnung als Alternative zum Einstufungstest funktioniert. Diese Praxis hat sich seit Langem sehr bewährt und ist Tradition am SÜD.). Warum es in der ZO nicht deutlicher drinsteht, weiß ich nicht.... Bisher hat sich das Verfahren in der Praxis aber wie bereits gesagt sehr bewährt und muss unbedingt so bestehen bleiben!

Viele Grüße
Sophie (Fachschaft, Fakultätsrat)


1.3.3 TOP 4k Promotionsordnung Juristische Fakultät (Neufassung)

bereits Frau Reiher merkt einiges an.

§ 4 (2) Nachweis von Latein - davon kann man befreit werden, wenn man andere Voraussetzungen hat ==> diese könnte man gleichstellen, dann sind nicht die Leute mit Lateinkenntnissen

- Wer wird zugelassen:

es wird keine Aussage über Bachelorstudenten gemacht, man braucht generell ein rechtskundliches Studium an einer Universität und die zugehörige Staatsprüfung (1. oder 2.). Leute von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn sie zu den 10% besten gehören - dann müssen sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. (Anm: Voraussetzung für Uni-Studenten zur Bewerbung ist die Note "vollbefriedigend", welche ca. 12% der Studenten erreichen.

Stimmt, aber zwei große "Abers": 1. Da ist aber nicht per Satzung ausgeschlossen, dass es mehr sind, hier werden Leute, die dazu u.U. geeignet wären aufgrund einer rein quantitativen Selektion  ausgeschlossen, ohne anzuschauen, ob sie entsprechend gut sind

2. Uniabsolventen können bis zu einer Note von 6,5 Punkten genommen werden, eine solche Ausnahme ist dort nicht möglich!)

Ausländische Studierende mit Abschluss aus dem Ausland können nur in HD studieren, wenn sie schon 4 Semester in D studiert haben, 2 davon in HD. Außerdem müssen sie auch noch deutsche Arbeiten vorlegen können, die mit befriedigend bewertet wurden und innerhalb von 3 Monaten 3 Klausuren schreiben... Hört sich ein bisschen übertrieben an und faktisch ausschließend an! 

Das gleiche gilt außerdem auch für deutsche Studenten, die Jura im Ausland studiert haben...

- Änderung der Einreichung: Eidesstattliche Erklärung, elektronische Version.

- Sprache: man kann auch in einer "europ. Hauptsprache" schreiben (anstatt deutsch). Ist aber ziemlich restriktiv, man braucht einen Prof, der nativ zB englisch spricht und bereit ist, als Gutachter für Sprachliches zu fungieren.

- Korrekturfrist: 2 Semester ist ganz schön viel => ein ganzes Jahr! Was macht man dann in der Zeit?

- Einführung Note "satis bene": Find ich gut (marlina). Gibt quasi ne weitere Zwischenstufe. Gibt es zwar sonst noch nicht an vielen Orten in D, aber vielleicht führens ja mal mehr Leute ein. Vorher gab es nur "ausreichend" und "gut", jetzt gibt es dazwischen noch "befriedigend".

- Wiederholung mündl. Prüfungs frühstens ein halbes Jahr später könnte man auch diskutieren, ob das nicht n bisschen lang ist.

- Verleihung des Doktortitels kann widerrufen werden, wenn Fakultät ihre Pflichtexemplare von veröffentlichten Doktorarbeiten nicht innerhalb eines Jahre erhält?!?

- §22 => ursprünglicher Absatz (2) aus §21 wurde gelöscht. Haben damit Promotionsstudierende, die unter der bisherigen Regelung angefangen haben, nicht mehr das Recht, diese beizubehalten?

- 6,5 Punkte-Regelung: Als Pfeiffer Prorektor für Lehre war, wurde die Anhebung von 6 auf 6,5 abgelehnt, da er als Jurist(!) das zu restriktiv fand. Als dann Nüssel Prorektorin wurde, wurde sie durchgesetzt. Es ging hier um Selektion, es konnte nicht erklärt werden, wieso man mit 6 Punkten nicht gut genug ist bzw. inwiefern das problematisch war. Ebenfalls: 6 Punkte erreichen so ca 50-60% bei Jura, rein relativ gesehen entspricht das ungefähr einem normalen Examen mit 2,0 in anderen Fächern, bloß da ist man eben direkt mit zugelassen...

- insgesamt sehr restriktiv:

§ 5:

a) zu den besten 10% gehören, d.h. da kann rausfallen, wer in einem guten Jahrgang ist

b) Kolloquium voll befriedigend abschließen

c) schriftliche Prüfungen mit einem Schnitt von 7 Punkten bestehen

- BA-AbsolventInnen können gar nicht kommen - oder?

§ 6:

Ausländer*innen können irgendwie nicht kommen. Deutschkenntnisse sind normal, aber das andere erscheint uns alles überrestriktiv. BA-Studierende aus dem Ausland können nur kommen mit einer Art 2. Staatsexamen - offenbar ist der Dr. in HD eher praxisorientiert.

§ 8 (2) Warum Exmatrikulation nach einer Höchstgrenze - also Kinderkriegen, Unfallhaben oder Beruflichtätigsein ist irgendwie nicht möglich.

Was ist eine europäische Hauptsprache?

Da kann man einiges gegen sagen

warum drei Zusagen?

Warum 55 Pflichtexemplare?

Examen rigorosum ist abgeschafft - gut!

Wann wollen die Profs denn noch Lehre machen, wenn sie so viele Verfahren und Klausuren etc. machen

1.3.3.1 Hier ein Mailwechsel zwischen der FS Jura und Emanuel:

1.3.3.1.1 FS Jura

Lieber Bürodienst, liebes SAL-Team,

bitte entschuldigt die späte Antwort bzw. Rückmeldung, aber wir hoffen, dass die wichtigsten Punkte bzgl. der Promotionsordnung aus unserem
Gespräch mit Emanuel Euch schon erreicht haben. Grundsätzlich können wir nur sagen, dass die FS-Jura immer noch hinter dem Entwurf steht. Wir wissen, dass manche Punkte sehr rigide erscheinen können, das  Problem ist nur, dass vieles von dem Angesprochenen sehr Jura spezifisch ist. Man kann die Zulassung eines ausländischen Studenten zur Promotion wirklich kaum mit der Situation in einem anderen Fach vergleichen, da es fachlich einfach fast keine Überschneidungen gibt!! Wir glauben daher,
dass die Kriterien gerechtfertigt sind.

Bezüglich der Zulassung von Bachelorstudenten konnten wir noch keine neuen Informationen bekommen, da in § 38 LHG aber "in der Regel" steht,
kann es gut sein, dass sich unsere Profs damit schon befasst haben. Auch  wenn es damit nicht der idealen Regelung entspricht, wir glauben nicht,
dass einer vorhandenen Regelung in der Realität Relevanz zukäme. Wir möchten daher eine auf Fakultätsebene in guter Zusammenarbeit
entstandene und auf breite Zustimmung stoßende Ordnung nicht einfach  wieder kippen und bitten die Vertreter im SAL sich daher gemäß dem
Beschluss der FSK zumindest zu enthalten.

So, ich hoffe, dass das jetzt einigermaßen verständlich war und auch nicht zu uneinsichtig klingt :-) wir haben uns wirklich noch einmal mit den Punkten beschäftigt, leider
war die Zeit etwas knapp fürs Wiki...

Liebe Grüße
Theresa

Emanuels Antwort:

Es gibt noch ein weiteres wesentliches Problem, auf das ich Euch noch hinweisen möchte:

In §8(2) eurer Promotionsordnung wird pauschal geregelt, dass man höchstens 5 Jahre promovieren darf. Wir finden diese Regelung nicht
korrekt, da diese alle über einen Kamm schert und tragischen Einzelschicksalen nicht unbedingt gerecht wird.



Original Message-----
From: Ziad-Emanuel Farag <emanuelfarag@aol.com>
To: fachschaftj <fachschaftj@jurs.uni-heidelberg.de>
Sent: Tue, Mar 20, 2012 3:53 am
Subject: Re: [SAL] Promotionsordnung Jura SAL am 20.03.2012


Liebe Fachschaft Jura,

die Mail geht in Kopie an den Bürodienst und den SAL-Verteiler:

Von daher vielen, vielen Dank für Eure Rückmeldung schonmal bei Eurer
knappen Zeit!

Folgende Punkte fehlen mir noch:

– Eine Stellungnahme Eurerseits, wieso ausländische Studierende, die 4 Semester in Deutschland studieren, auch noch zwei Semester hier in HD
studiert haben müssen. Ihr habt „BrainDrain“ angeführt, also dass Leute hierher kommen könnten, um das Zertifikat Heidelberg zu erhalten, ohne
hier wirklich studiert zu haben wegen der großen Reputation der Heidelberger Jura. Ganz ehrlich: Das klingt für mich wie Abschottung
und Angst, die hiesigen Studis könnte der Platz weggenommen werden. Ich
habe damit nach wie vor ein großes Problem. Zumal eine Universität auch
von einer gewissen Vielfalt lebt, dazu gehört auch, dass Leute mit
einer verschiedenen wissenschaftlichen Ausbildung aufeinander treffen.
So ist es doch bei Euren Profs in der Regel auch. Oder müssen die auch
alle zwei Semester in Heidelberg studiert oder gelehrt haben? Auf
Berufungen wird doch sogar meines Wissens geachtet, dass man möglichst
jemanden bekommt, der nicht von der hiesigen Uni stammt.

– Ebenfalls eine Erklärung, wieso man trotz der Gleichwertigkeit eines
Examens als ausländischer Studierender ZWINGEND noch eine
Eignungsfeststellung durchlaufen muss, obwohl man ja nur dann
promovieren kann, wenn man etwas hat, was gegenüber einem
Prädikatsexamen als gleichwertig anerkannt wird. Ihr habt argumentiert,
dass dies so sein müsse, weil es ausgeschlossen ist, dass jemand für
eine Promotion in Deutschland in Jura die nötigen inhaltlichen
Kenntnisse besitzt, ohne hier studiert zu haben. Ich frage mich nun
aber wirklich, wieso jemand sich das nötige, was ihm an inhaltlichen
Details fehlt, nicht selber erarbeiten kann, wenn ihm doch der Promotionsausschuss eigentlich die hierfür nötige wissenschaftliche
Qualifikation zuspricht und der Mensch ja ohnehin in HEIDELBERG ZWEI Semester gemacht hat.

– Was ist für Euch eine wissenschaftliche Qualifikation?! Dass alle dasselbe Thema auf dieselbe Weise gemacht haben und von denselben
Leuten dasselbe gelernt haben? So sieht das außer Jura kein anderes Fach, überall wird das Ganze nicht so gehandhabt. Intellektuelle
Vielfalt, wie es sie doch an einer internationalen Universität in einer internationalen Stadt wie Heidelberg geben könnte, ist doch damit im
Ansatz vermindert, wenn nicht sogar zu großen Teilen verhindert.

– Wieso muss man denn zwingend als deutscher Absolvent in Heidelberg studiert haben? Wieso reicht nicht bspw. Baden-Württemberg?

Die Notwendigkeit der Klausel, dass nur die besten 10% von FH-Absolventen promovieren dürfen, erschließt sich mir immer noch nicht
ganz. Wieso ist es nicht möglich zumindest darüber noch einmal nachzudenken, statt die besten 10% eine Note von 1,3 festzusetzen? Und
wieso muss man überhaupt zu den besten 10% gehören, wenn man danach eh noch eine Eignungsfeststellung durchlaufen muss? Ihr habt argumentiert,
es gäbe hierbei ansonsten eventuell Kapazitätsprobleme. Einen Beleg haben wir jetzt dafür immer noch nicht. Ich habe ein massives Problem
damit, wegen einer Kapazitätenargumentation, die nicht belegt ist, Leute auszuschließen. Wenn wir das bei Euch einfach abnicken, kann das
jedes Fach anführen und Eure Fakultät ist damit nicht allein. Zumal die Kapazitätsprobleme fast überall schlimmer sind als an der Jura..

Auf der anderen Seite ist dies auch noch ein politisch schlimmes Signal:

Bei so einer 10%-Klausel geht es nicht mehr darum, dass jeder, der könnte, promoviert, sondern nur diejenigen, die sich in einer Konkurrenz durchgesetzt haben. Dies sagt einerseits nicht zwingend etwas darüber aus, was die 10% Besten selber können. Jemand der eine grottenschlechte Ausbildung hatte und selber grottenschlecht ist, aber halt der beste Grottenschlechte ist, kommt hierdurch ins Verfahren rein und jemand anders aus einem Jahrgang, der einfach gut zusammengearbeitet, eine gute Lehre genossen hatte und einfach in der Breite ein sehr hohes Niveau hat, wird hierdurch zu 90% herausselektiert. Andererseits wird Konkurrenzkampf zum Paradigma erklärt, was eine wissenschaftliche Karriere und wissenschaftliches Arbeiten generell betrifft. Ich bin der festen Überzeugung, dass es wesentlich besser ist, sowohl für die Universität als auch für die Studierenden, wenn man es zum Leitbild erklärt, zusammen zu arbeiten und sich gemeinsam zu verbessern und nicht Energien gegeneinander zu verschwenden. Das geht aber nur, wenn alle, die können, eine Chance erhalten, sofern man die Voraussetzungen hat. Wenn diese nicht da sind, dass alle die können, promovieren können, weil zu wenig Stellen etc., dann sollte man nach meiner Auffassung politisch agieren, um einen höheren Bedarf anzumelden. Wenn man jedoch extrem rausselektiert nur
aufgrund relativer Kriterien, so wie es hier in dieser Prüfungsordnung geschieht, dann kann man nicht einmal mehr Bedarf anmelden, die miserablen Verhältnisse zu ändern. Das Signal, das von so einer Promotionsordnung ausgeht, ist politisch gesehen fatal, es gibt aus meiner Gremienerfahrung auch andere Fakultäten, die gerne einfach mehr
Selektion hätten. Wenn wir das nun bei denen monieren, müssen wir das auch bei Euch, es ist, auch wenn ich dieses Argument, Jura ist soviel anders als der Rest der Universität, nicht teile, ohnehin in einem Gremium nicht geltend zu machen, wieso wir das bei der Jura durchwinken und bei anderen Fächern nicht. Wir graben uns somit selbst das Wasser ab, wenn wir bei Euch eine Ausnahme machen: Denn jedes Fach kann in einem universitären Gremien anführen, es sei so speziell, wenn nur vor
fachfremden verhandelt wird. Bei dem Bachelor muss ich Euch leider widersprechen: Da steht drin, die Univerisität regelt die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, nicht
soll regeln. Das bezieht sich auf etwas anderes davor. Da es im Indikativ steht, kommt es nach meiner Auffassung einer Aufforderung gleich. Ich glaube, die Justiziarin der Uni Heidelberg, die auf Hochschulrecht spezialisiert ist, dürfte das nicht anders sehen. Ihr habt diese Regelung schlichtweg gar nicht. Auf eine Vermutung eines
eventuellen Bedenkens möchte ich mithin keine Entscheidung treffen.
Das Ganze ist jetzt blöd gelaufen, wir haben alle total viel zu tun und konnten uns gar nicht näher verständigen. Weder konnten wir Studis im SAL uns untereinander verständigen noch mit Euch. Daher wäre mein Vorschlag, dass wir einen Rückverweis beantragen, dass Schreiben der Verwaltung habe ich Kathrin gezeigt, es gibt also nicht nur von unserer Seite Bedenken bezüglich der Prüfungsordnung, sondern auch von der Verwaltung, auch bezüglich Details, die ihr alle im Wiki findet. Wenn ein Rückverweis nicht möglich ist, wäre ich nun auch für eine Enthaltung mit einer persönlichen Erklärung von uns studentischen SAL-Mitgliedern im Anschluss, in der diese ganzen Punkte genannt werden, sodass Euer Fach auch direkt die Bedenken erhält und dazu im Senat Stellung nehmen kann. Dann müssten wir für den Senat nochmal verhandeln, wie wir da vorgehen, aber dann sind ja noch zwei Wochen Zeit. Es wäre daher gut, sich vielleicht nochmal zu treffen.Wann habt ihr Zeit?

Herzlich,

1.3.3.1.2 Mail IQF

Das GEld ist ein Tropfen, daher muss man gut nachdenken: macht man ein  Projekt für ein Fach oder einen weiteren Antrag? Für ein Fach wäre
zwar GEld da, aber welches FAch soll das sein? da kommen dann lauter  Anträge und da es um Lehre geht, wird sich niemand os groß Mühe geben
(Erfolgsaussichten sind ja auch gering) und dann bekommt irgendwer das  Geld und es ist weg, kennen wir Alternative: ein Uniweiter Atnrag, das will Frau Spinath wohl  vorschlagen (und dann wird er letztlich nciht uniweit...) klingt aber  dennoch besser, nur mauss man gucken, was man da maht.
das sollte in allen Studienkommissionen mal disktiertt werden und dann  im SAL beredet werden, evtl. kann man vorher ein unverbindliches  Arbeitstreffen einberufen und mal sichten, was an Antrögen da ist. Und wir mössen in der FSK mal drüber reden uns uns positionieren. die nächste Themen-SAL-Sitzung muss gut vorbereitet werden -- wir
sollten einen Zeitplan mahen und in der nächsten FSK anfangen, die  Themen anzugehen. dann dürften wir gut vorbereitet und klar mandatiert  sein.