SAL-10-06-14: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. Juli 2014, 22:04 Uhr
1 SAL-Sitzung am 10.6.14
Tagesordnung: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Tagesordnungen/TOPS_SAL_10-06-1214.pdf
Wer geht hin? Glenn, Kirsten, Emanuel, Katha. Kirsten holt die Blume. Katha kann nicht, Anna geht.
Persönliche Erklärungen:
http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/Persoenliche_Erklaerung_SAL_10-06-14_Gleitklausel_Medizin.pdf
http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/Persoenliche_Erklaerung_SAL_10-06-14_BA_Oeffentliches_RechtMedizin.pdf
http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/Persoenliche_Erklaerung_SAL_10-06-14_8-Monatsregelung_Aegyptologie.pdf
=> sollten auf der StuRa-Seite noch aufgeführt und verlinkt werden...
1.1 Matrix nächste Sitzung
Wichtig: positive Energie verbreiten, hat nicht so gut geklappt
TOP/Worum es geht/Hintergrundinfos |
Kommentare wg. Nogos? |
Wer machts? Mandatierung |
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1: Tagesordnung |
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2: Mitteilungen | |
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3: Zulassungs- und Prüfungsordnungen |
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3a Zulassungsordnung Master Berufs- und organisationsbezogene Beratungswissenschaft
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Erfreulich, dass mehr Leute zugelassen werden können. Fragen wg. Zulassungszahlen usw. |
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3b Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg 3b Studienordnungen Medizinische Fakultät Heidelberg Die Gleitklausel ist eine Schutzbestimmung, die rechtlich notwendig ist. Sie soll sicherstellen, dass bei MC-Klausuren, in denen es nur richtig oder falsch ist und nicht etwa wie bei einem Freitext Ermessensspielraum besteht, die Studierenden davor geschützt werdenn,dass eine Klausur schlecht gestellt ist,sodass alle durchfielen. Sie ist hierbei ein transparentes Instrument. Sie liefert klare Kriterien. Fächer und Institute können auch so gegensteuern ohne eine Gleitklausel anzuwenden.Dies versucht hier auch die Medizin umzusetzen, indem sie die Möglichkeit schafft, Aufgaben aus der Bewertung herauszunehmen. Jedoch sind hierfür keine Kriterien vorab so abschließend und transparent definiert, wie es bei der Gleitklausel der Fall ist. Dadurch kann über die Jahre zwischen verschiedenen Kohorten eine Ungleichbehandlung enstehen.
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Wieder der Spaß mit der Gleitklausel... |
- P.E: (copy/paste) |
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3c Teilzeitstudium Neuphilologische Fakultät 1. BA Übersetzung 2. MA Übersetzung 3. BA English Studies 4. MA English Studies/Anglistik PS: man kann copy-und-paste machen Rückmeldungen - etwas widersprüchlich nur eine ganz knappe Antwort von mir zu den Teilzeitstudiengängen, weil ich grad nicht viel Zeit habe. Die wurden alle genehmigt, aber es wird am Unterrichtsangebot nicht viel oder gar nichts verändert. Es wurde stets beteuert, dass es nach Prüfung der Situation möglich sei diese Studiengänge anzubieten, konkret wurde niemand. Rückmeldung IÜD: |
Copy und Paste in der Tat... Fragen wie die Bemühungen genau aussehen. |
0 0 P.E. (copy/paste) |
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3d BA Ägyptologie, Persönliche Erklärung von Fabian Kunz http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/Stellungnahme_A_nderung_der_PO_BA_A_gyptologie.pdf |
... Die Prüfungsordnung ist nen schlechter witz. Wer macht da bitte nen Abschluss?!!! Wie viele Abschlüsse prozentual? Nachfrage: Warum halten sie es für pädagogisch und nicht didaktisch sinnvoll, dass sie Exkursion/das Sammlungspraktikum zu anderen Zeitpunkten anbieten? |
0 P.E. |
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3e Prüfungsordnung MA Health an Society in South Asia |
Klang jetzt net so schlecht.. Das mit der Exkursion bitte nochmal erklären. |
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3f Prüfungsordnung BA Öffentliches Recht (Änderungssatzung) Liebe Anne, liebe Kirsten, liebe Fachschaft Jura, liebe Frau Kleemann, nachdem ich gerade die revidierte Prüfungsordnung für den BA Öffentliches Recht angeschaut habe, sind meine schlechten Vorahnungen bestätigt worden: es handelt sich nur um reine Schönheitskorrekturen und Absicherungen der 1.) Die Verteilung der ECTS auf die Module ist unverhältnismäßig. Wohingegen Verfassungsrecht I und II mit jeweils 15 bzw. 16 ECTS veranschlagt ist, ist eine "freie Modulwahl" in Bereichen, wie z.b Völker- Unser Vorschlag war damals, gerade dieses letzte Schwerpunktmodul mit mind. 8-10 ECTS zu benoten, dafür dann lieber zwei Veranstaltungen plus Klausur in einem Bereich, bspw. Europarecht, Völkerrecht, Grundlagen zu 2.) Es ist weiterhin nicht ersichtbar, wie die Modulnote zusammengesetzt wird. Bisher wird in jedem Semester eine Klausur geschrieben, jedoch nur die Abschlussklausur im 2. und 4. (jetzt 5.) Semester zählt für das ganze 4.) Die Einführung ins Öffentliche Recht für Nebenfachstudierende sollte verpflichtet eingeführt werden, dafür sollte es ECTS geben und eine Note. Dies ist nicht passiert. 6.) Die von alle Beteiligten forcierte Entlastung der Bachelorstudierenden findet NICHT statt. Es wurden weder Vorlesungen, noch Klausuren gestrichen. Es werden auch keine Anforderungen angepasst. Nachdem wie ich erfahren Allgemein weiß ich leider nicht, wer an dieser Prüfungsordnung mitgeschrieben hat, aber mich als Bachelorstudierende enttäuscht sie einfach masslos. Ich fasse sie als eine rechtliche Absicherung der Juristischen Fakultät auf, nachdem wir letztes Jahr mit einer Klage wegen der Prüfungsordnung gedroht haben. Das dieser Studiengang nun "studierbar" Entschuldigung, dass diese Email so negativ ist, aber ich kann wirklich nichts positives an dieser Prüfungsordnung finden, und würde mir wünschen, dass diese von Seiten der studentischen Mitglieder des StuRas nicht angenommen wird. Sobald diese angenommen wird, sehe ich die nächsten 10 Jahre nämlich keine Möglichkeit auf eine Verbesserung dieser hinzuwirken. Liebe Grüße, Silvia Steininger |
Geht gar nicht. |
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3g) Satzung über die Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen im Studiengang Rechtswissenschaft (Änderungssatzung) Die Änderungen sind durchweg sinnvoll und von den Studierenden initiiert. Sie ermöglichen uns eine flexiblere Gestaltung unseres Examens, indem wir den Universitätteil auch nachlaufend zum Staatsexamen absolvieren können. (Anna) |
Jura im StuRa fragen. |
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3h) Zwischenprüfungsordnung Rechtswissenschaft (Änderungssatzung) Auch diese Änderungen bringen nur Vorteile. In den Semestern 3 und 4 hat man sich bisher fast ausschließlich mit Strafrecht beschäftigt, zumindest was die Übungen und damit Hausarbeiten und Klausuren angeht. Dieser Fokus auf ein Fach ist nicht förderlich für die Studierenden, die neue Regelung erzeugt also eine bessere Verteilung der Gebiete Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht im Studium. (Anna) |
Jura im StuRa fragen. |
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Nachfragen nach den Mails, die Leute bekommen, wenn sie in bestimmten Fächern durch die Klausuren rasseln |
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Sonstiges: wir sollten mal nachfragen, ob es hierauf inzwischen eine Antwort gibt: "Hochschulen müssen Regelungen haben, die vorsehen, dass 50% eines Studiums mit außerhochschulischen Leistungen anerkannt werden können. Die KMK hat bestätigt, dass sich dies auf alle Qualifikationen und nicht nur berufliche oder formale Qualifikationen bezieht. Dies ist in der Akkreditierung zu prüfen. Die Länder werden die Hochschulen darüber informieren. In entsprechenden Verfahren ist dies anzumerken und soll vorerst durch eine Empfehlung geregelt werden." |
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