SAL-04-06-12

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1 Sitzung des SAL am 4.6.12

Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Tagesordnungen/TOPS_SAL_05-06-12.pdf

Bericht: in RB 12/12, TOP 7.1,

Protokoll: gespeichert im SAL-Verzeichnis

Persönliche Erklärung: diesmal tatsächlich keine!

es ging u.a. um die Qualitätsziele in Studium und Lehre: http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/qziele

1.1 Mandatierungsmatrix für die SAL-Sitzung am 4.6.12

TOP 
worum geht es
Probleme/Anmerkungen
no-go-Check*
FS-Votum?
Mandatierung
Sitzungsergebnis: 
1






2






3a
Landeslehrpreis

Zustimmung mit ausdrücklichem Hinweis darauf, dass wir nur zustimmen, dass er den Lehrpreis für das im Antrag erwähnte Konzept bekommt - "nur Konzept gut"!

Details: siehe unten

--
dafür
dafür mit Hinweis
angenommen
3b
Landeslehrpreis, studentischer Sonderpreis
http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P6-11-6_Dschungelbuch.pdf

FSK dafür

Zustimmung
angenommen
4a
LA Sport, Zwischenprüfungs- und Studienordnung

wäre nett, wenn Fachrat Info auf dem Deckblatt stünde und nicht nur auf der letzten Seite


dafür
zustimmen
angenommen
4b
BA Mathe Neufassung PO
intensiv mit der FS erarbeitet
aber: FSK-Beschluss gegen den Passus, dass nicht alle Leistungen anerkannt werden
(+,-,-)
dafür
enthalten
angenommen
4c
BA Angewandte Informatik Änderung PO
Einschränkung der Anerkennung der Prüfungsleistungen § 7.5 (inf) und §7.6 (math)
(+,-,-)
dafür
enthalten
angenommen
5
Deutschlandstipendium

+die Darstellung ist nicht sehr hilfreich, wenn man die Änderungen erfassen will; wenn zudem die Seiten nicht nummeriert sind, wird es nochmal schwerer, drüber zu reden

+Angabe der ECTS-Punke - Aussageleer (was soll da erfasst werden? Punkte muss man eh machen und sie werden ja oft nicht nach realem Arbeitsaufwand vergeben, sondern "halt mal so")

+"oder Transscribt" soll rein bei Leistungsnachweisen

+ Frage: was ist mit "materieller Leistung" gemeint
+Stipendium wider Bafög

+ doof weil viel Aufwand für Begabtenförderung

http://www.uni-heidelberg.de/md/studium/download/satzung_der_universitaet_heidelberg_fuer_die_vergabe_von_deutschlandstipendien.pdf



enthalten
angenommen
6
Qualitätsziele in Studium und Lehre

viele Formulierungen von uns übernommen => haben eine überarbeitete Fassung erstellt; Kernfragebogen ist vor allem problematisch; einiges an Blafasel noch drin, forschendes Lernen und dergleichen stößt leider auf Ablehnung, wenigen Lernendenorientiert...




wurde nur diskutiert, nicht abgestimmt am Ende
7
Verschiedenes

HInweis auf die Probleme beim EPG-Moodle (angesprochen)

Modulhandbücher online/alle POen zentral online (nicht angesprochen)





































































































(*) Reihenfolge (s.u.): (Anerkennung, Zwangsex, Studi im Prüfungsausschuss) - bitte festhalten und dann in Kurzfassung in die Tabelle eintragen

1.1.1 Landeslehrpreis

Formular-Rückmeldung von Thu, 31 May 2012 11:14:01 +0200
FACHSCHAFT: Chemie
FAKULTAET: ChemGeo
NAME: Hendrik Herbst
EMAIL: hendrik@herbst-rehna.de
TELEFON:
TOPNR: 3 a)
AENDERUNGEN: Nominierung von Prof. Volpp für den Landeslehrpreis 2012
RUECKMELDUNG:
Die Nominierung stößt auf die volle Zustimmung der Studierenden des Faches, das Fachschaftsvotum war einstimmig dafür, die Nominierung ist von uns als Fachschaft initiiert.
Als Chemiker ist für uns die klassische Lehre in Form von Vorlesungen an der Tafel besonders wichtig. Leider ist die methodisch-didaktische Qualität dieser Vorlesungen meist nicht besonders gut.
Mit der Nominierung von Prof. Volpp wollen wir ein Zeichen setzen, dass auch klassische Lehrformen ihre Daseinsberechtigung haben und, wie in diesem Fall, bei außerordentlich guter Qualität die Dozenten auch für einen solchen Preis in Frage kommen müssen. Exzellente klassische Lehre ist selten geworden.
Auszug aus dem Fachschaftsantrag an die StuKo Chemie:

die Vertreter der Fachschaft Chemie möchten einstimmig

Prof. (apl.) Hans-Robert Volpp

für besonderes Engagement in der Lehre und besonders vorbildlich konzipierte Lehrveranstaltungen für den Landeslehrpreis 2012 vorschlagen.
...

Herr Volpp ist ein hochmotivierter Dozent, dem es immer wieder in herausragender Art und Weise gelingt, bemerkenswert durchdachte und wohlkonzipierte Vorlesungen zu halten, die sich durch hohe didaktische und methodische Qualität auszeichnen.
Er schafft es dabei, viele Studenten für seine Vorlesungsinhalte zu begeistern und sowohl Forschungs- als auch Praxisbezug herzustellen. In den Jahren, in denen er die Gundvorlesungen der Physikalischen Chemie (PC I/II/III) gehalten hat, waren diese stets unter den bestevaluierten Veranstaltungen und auch jetzt, wo sein Lehrschwerpunkt im Masterstudiengang liegt (z.B. Modul "Oberflächenchemie"), liegen ausgezeichnete Evaluationsergebnisse vor.
Auch von ihm initiierte Industrie-Exkursionen (z.B. zu VW und Bosch) mit Bezug zu den jeweiligen Vorlesungen konnten viele Studenten für die Physikalische Chemie und deren (Berufs-) Perspektiven begeistern. Er ist stets gerne bereit sich Zeit für die Studenten, sowohl in fachlichen als auch in persönlichen Belangen, zu nehmen und veranstaltet praktikumsbegleitend mit viel Zeitaufwand persönliche, sehr lehrreiche Kolloquien.
Als Student merkt man eindeutig, dass ihm gute Lehre wirklich am Herzen liegt.
Er lebt vor, wie sich gute Lehre und ein angenehmes Lehr- und Lernklima sowohl für die Universität als auch für die Studenten lohnen können.

FACHSCHAFTBETEILIGT: ja
FACHRATBEHANDELT: ja
DISKUSSIONFACHRAT: Konsens
STUDIENKOMMISSIONBEHANDELT: ja
DISKUSSIONSTUDIENKOMMISSION: Konsens
FAKRATBEHANDELT: ja
DISKUSSIONFAKRAT: Konsens
ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG: ja

1.1.2 Mathe Detailrückmeldung:

Formular-Rückmeldung vom Sun, 03 Jun 2012 18:56:51 +0200

FACHSCHAFT: MathPhys
FAKULTAET: Mathematik und Informatik
NAME: Axel Wagner
EMAIL: axel@mathphys.fsk.uni-heidelberg.de
TELEFON:
TOPNR: ergibt sich aus der SAL-Tagesordnung
AENDERUNGEN:
§3 (3) Die genauen Prüfungsmodalitäten in das Modulhandbuch zu übertragen, ermöglicht es Dozent_innen, die genauen Regelungen selbst festzulegen, ob sie Übungszettel voraussetzen wollen, in welchem Umfang und wie lang die Klausur sein soll (natürlich unter den Rahmenbedingungen von §11 (2).

§3 (6) Hier soll einfach nur klarer definiert werden, unter welchen Voraussetzungen (_alle_ Beteiligten müssen sich einig sein) eine andere Sprache gewählt werden kann. Unter diesen Voraussetzungen spricht auch nichts für eine Sonderstellung von englisch, wenn alle beteiligten fließend russisch sprechen, warum sollten die Lehrveranstaltung/Prüfung dann nicht auf russisch stattfinden?

§10 (2) Dies verpflichtet i.W. die Dozent_innen, bei einer mündlichen Prüfung im Vorraus die Prüfungsdauer im Modulhandbuch anzukündigen.

§11 (2) Hier auch.

$11 (3) Der gesamte Multiple-Choice-Teil geht auf die Initiative eines Profs zurück, der wohl mitbekommen hat, dass man diesen Passus notwendig ist für Multiple-Choice (wir hatten eigentlich schon immer Multiple-choice-anteile in der Klausur), daraufhin haben wir dann im Wesentlichen den wohl geforderten Gesetzestext eingefügt.
Um zu verhindern, dass Menschen alleine aufgrund des Multiple-choice-teils durchfallen, wurde der Umfang des Multiple-Choice-Teils begrenzt, sowie die Gleitklausel eingefügt.

$16 (3) und (4) Hier wird von dem klassischen Zwei-Prüfer-System zu einem Ein-Prüfer-System übergegangen. Dies soll einerseits den enormen Korrekturaufwand der Bedeutung der Bachelorarbeit in der Mathematik und andererseits die Korrekturzeit insgesamt reduziert, was Probleme beim Übergang zum Master verringert.
Damit für Studierende keine Nachteile entstehen, soll auf Antrag die alte Regelung angewendet werden.

Diese Neuregelung soll jetzt erst einmal für 2 Jahre ausprobiert werden. Danach müsste man anhand der Anzahl dieser Anträge, der Beschwerden über Noten und ggf. dem Notenschnitt die Regelung evaluieren.

§17 (3) Die Grenzen zu reformulieren ist wohl Ausdruck mathematischer Präzision. Die Hinzufügung des Absatzes über ?mit Auszeichnung? soll einer wahrgenommenen überdurchschnittlichen Verleihung von ?mit Auszeichnung? Rechnung tragen - bisher (bei anderen Abschlüssen) war das im Wesentlichen den Korrektoren überlassen.

Anlage 1 (3) Das soll verhindern, dass Leute ihren Wahlpflichtbereich durch die theoretische Informatik abdecken. Es gab die Angewohnheit, dass Menschen den Wahlpflichtbereich 3 durch theoretische Informatik ersetzt haben, was nicht Intention ist, da Theoritsche Informatik keine angewandte Mathe ist. Andererseits ist es eine sinnvolle Vorlesung für Mathematiker, die sich auch entsprechend anrechnen sollte. Nur (wiederum) Menschen mit Anwendungsgebiet Informatik sollen dort nicht überfachliche Abkürzungen nehmen sollen, indem sie eine halbe Mathevorlesung hören.
Sprich: Die theoretische Informatik ist fast eine Mathevorlesung - aber eben nicht ganz. Das versucht die Regelung klar zu definieren.

Anlage 2: Hier wurde ein BA-Seminar aufgenommen (eine ?Verteidigung der Bachelorarbeit? if you will).

Ausserdem wurden die elementaren Vorlesungen aus dem Wahlpflichtbereich 1 geworfen. Auch hier ist die Ansicht, dass es sich zwar um reine Mathematik handelt, es aber nicht gut wäre, wenn Menschen ihren gesamten Wahlpflichtbereich reine Mathe durch diese Vorlesungen ableisten, da sie doch _sehr_ elementar sind. Sie können immer noch gehört und im Wahlpflichtbereich eingebracht werden (siehe Änderung im Wahlpflichtbereich 4), aber eben nicht mehr als alleinige VL von WP1.

Anlage 4: Da es mehrfach Änderungen in den Modulen anderer Studiengänge gibt, wollen wir sie nicht mehr explizit in der PO aufführen, sondern in der Anlage. Inhaltlich ändert sich nichts, ausser dass wir, wenn sich Veranstaltungen anderer Fakultäten ändern, nicht wieder durch die gesamten Gremien müssen.

RUECKMELDUNG:
Alles gut soweit.
Wir haben ca. ein Jahr lang die notwendigen Änderungen gesammelt und bringen jetzt eine Gesamtänderung ein.

Der Fachvertreter (Herr Wingberg, soweit ich informiert bin) ist kein Mitglied der Studkom, von daher weiß ich nicht, wie gut er informiert sein wird und hab einfach mal zu allem meine Erinnerungen aufgeschrieben.

FACHSCHAFTBETEILIGT: ja
FACHRATBEHANDELT: nein
DISKUSSIONFACHRAT: Ham wa nich
STUDIENKOMMISSIONBEHANDELT: ja
DISKUSSIONSTUDIENKOMMISSION: So wie üblich - kooperativ.
FAKRATBEHANDELT: ja
DISKUSSIONFAKRAT: Wurde afair ohne große Diskussionen durchgewunken.
ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG: ja


1.2 TOP 6: Qualitätsziele in Studium und Lehre

Das Papier ist aus der Diskussion um den Bund-Länder-Antrag hervorgegangen, zugleich wird es jetzt aufgeladen mit Elementen aus dem QMS-Gerede.

Uns wurmt vor allem, dass der Kernfragebogen aufgenommen werden "muss"

 

1.3 TOP 2: IQF-Anträge

Ja, das dass fast alles nicht ins Curriculum implementiert ist, ist mir auch aufgefallen. Das ist halt auch schwierig, weil das Geld ja auf drei Jahre begrenzt ist, was doof ist, weil man es dann halt nicht wirklich festlegen kann. Andererseits sind halt überall auch jede Menge Leistungsnachweise gefordert... worauf ich ja keinen Bock hätte, wenn ich das freiwillig mache ... und zudem ja auch nich wirklich funktioniert, denn wie soll das dann in meine Note eingerechnet werden, wenn nicht offiziell im Curriculum irgendwo ein Platz dafür gehalten ist?

Also ich find die Anträge eigentlich alle ziemlich doof oder zu unkonkret. Der von Soziologie ist okay. Bei dem Hochschuldidaktikkram seh ich zwar positive Seiten, hat aber mit Ranführung an die Wissenschaft oder den Beruf nicht so viel zu tun find ich. Der Uniantrag ist zwar eigentlich irgendwie gut, weil er versucht, alle Fakultäten möglichst abzudecken, andererseits hab ich das Gefühl, das müsste mit Inhalt gefüllt werden, bevor man dafür Geld beantragt.. sonst versackt das nur irgendwo.