Protokoll Treffen 05.5.2010: Unterschied zwischen den Versionen

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Um den Studierenden zu ermöglichen, bei der Gestaltung der Universität mitzuwirken, sind sie in die Entscheidungsprozesse auf Senats- , Fakultäts- und Facheben einzubeziehen.<br>
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Um den Studierenden zu ermöglichen, bei der Gestaltung der Universität mitzuwirken, sind sie in die Entscheidungsprozesse auf Senats- , Fakultäts- und Facheben einzubeziehen.<br>  
  
Insbesondere für Angelegenheiten, die für Studierende von allgemeiner Bedeutung sind,ist ein Willensbildungsprozess innerhalb der Statusgruppe der Studierenden notwendig. Um dies zu ermöglichen,&nbsp; wird die Organisierten Studierendenschaft als Zusammenschluß aller Studierenden eingerichtet.<br>
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Insbesondere für Angelegenheiten, die für Studierende von allgemeiner Bedeutung sind,ist ein Willensbildungsprozess innerhalb der Statusgruppe der Studierenden notwendig. Um dies zu ermöglichen,&nbsp; wird die Organisierten Studierendenschaft als Zusammenschluß aller Studierenden eingerichtet.<br>  
  
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Die Organisierte Studierendenschaft gibt sich selbst eine Satzung. Der Studierendenrat (StuRa) ist das höchste Beschlussgremium der Organisierten Studierendenschaft. <br>Die Universitätsleitung stellt der Organisierte Studierendenschaft ausreichende barrierefreie Räumlichkeiten in der Altstadt und im Neuenheimer Feld zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Unterstützung studentischer Aktivitäten zur Verfügung. Sie unterstützt die Organisierte Studierenschaft finanziell und organisatorisch.<br>Um ihre Aufgaben nach § 3 zu erfüllen, kann die OS von den Studierenden Beiträge erheben. Sie erlässt dazu eine Beitragsordnung. Diese bedarf der Zustimmung des Senats. <br>
 
Die Organisierte Studierendenschaft gibt sich selbst eine Satzung. Der Studierendenrat (StuRa) ist das höchste Beschlussgremium der Organisierten Studierendenschaft. <br>Die Universitätsleitung stellt der Organisierte Studierendenschaft ausreichende barrierefreie Räumlichkeiten in der Altstadt und im Neuenheimer Feld zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Unterstützung studentischer Aktivitäten zur Verfügung. Sie unterstützt die Organisierte Studierenschaft finanziell und organisatorisch.<br>Um ihre Aufgaben nach § 3 zu erfüllen, kann die OS von den Studierenden Beiträge erheben. Sie erlässt dazu eine Beitragsordnung. Diese bedarf der Zustimmung des Senats. <br>

Version vom 5. Mai 2010, 18:56 Uhr

Protokoll vom 05.05.10


Anwesende: Tine, Mario, Harald, Johannes, Tobias S., Helene, Nicolas, Ben, Till, Manuel, Julia, Doro


An der Senatsantrag Satzung wollen wir noch einiges verändern.

fragen an Stöcklein: Muss darin stehen, wie die OS sich eine Satzung gibt?

Änderungen:

§ 1 Anwendungsbereich

Um den Studierenden zu ermöglichen, bei der Gestaltung der Universität mitzuwirken, sind sie in die Entscheidungsprozesse auf Senats- , Fakultäts- und Facheben einzubeziehen.

Insbesondere für Angelegenheiten, die für Studierende von allgemeiner Bedeutung sind,ist ein Willensbildungsprozess innerhalb der Statusgruppe der Studierenden notwendig. Um dies zu ermöglichen,  wird die Organisierten Studierendenschaft als Zusammenschluß aller Studierenden eingerichtet.


§ 2 Die Organisierte Studierendenschaft


Die Organisierte Studierendenschaft gibt sich selbst eine Satzung. Der Studierendenrat (StuRa) ist das höchste Beschlussgremium der Organisierten Studierendenschaft.
Die Universitätsleitung stellt der Organisierte Studierendenschaft ausreichende barrierefreie Räumlichkeiten in der Altstadt und im Neuenheimer Feld zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Unterstützung studentischer Aktivitäten zur Verfügung. Sie unterstützt die Organisierte Studierenschaft finanziell und organisatorisch.
Um ihre Aufgaben nach § 3 zu erfüllen, kann die OS von den Studierenden Beiträge erheben. Sie erlässt dazu eine Beitragsordnung. Diese bedarf der Zustimmung des Senats.