PositionQuaSiMi 2011

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1 Positionierungsentwurf Ende 2011 (zurückgestellt)

Den damalige Entwurf einer Positionierung findet ihr hier:

http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P19-11-24_Kompensationsmittelvergabe.pdf

Die FSK wird gebeten, der folgenden Positionierung zuzustimmen:

1. Die FSK lehnt eine strikte Trennung von inhaltlicher Arbeit und Entscheidungen über Finanzmittelvergabe ab, eine institutionelle Trennung von Studienkommission und Gebührenkommission kann/sollte jedoch beibehalten werden, wenn die inhaltliche Zusammenarbeit funktioniert und wenn sich dieses Modell an der jeweiligen Fakultät bereits bewährt hat.

2. Die FSK befürwortet eine Regelung der Vergabe der Kompensationsmittel auf Fachebene. (In einer Anlage zu diesem Dokument werden verschiedene bestehende Modelle zur Gestaltung auf Fachebene vorgestellt. [Die sollten geschrieben werden!] )
3. Die Gremienmitglieder der bisher für die Vergabe der Studiengebühren verantwortlichen Kommissionen sollen an der Neustrukturierung aktiv mitwirken.
4. Die studentische Mehrheit bei Entscheidungen über Kompensationsmittel ist zu erhalten. Dies kann duch Beibehaltung der bisherigen Gremien geschehen oder durch  entsprechende Regelungen, die bei Abstimmungen eine studentische Mehrheit sicherstellen.

5. Studentische Mitglieder in den Vergabegremien sollen direkt gewählt werden.

6. Die FSK fordert eine entsprechende Regelung in der Grundordnung der Universität Heidelberg.

1.1 Altes Textmaterial zur Vergabe der Qualitätssicherungsmittel in Heidelberg

Die bisherigen beratenden Studiengebührenkommissionen haben gezeigt, dass fachbezogene Gremien sinnvoll und machbar sind. Sie haben aber auch gezeigt, dass die Entkopplung von finanziellen und inhaltlichen Entscheidungen nicht sinnvoll ist.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass es an einigen Stellen Handlungsbedarf gibt: oft ist eine sachlich fundierte und vorausschauende Haushaltsplanung nicht möglich, da Informationen für eine fundierte Entscheidung fehlen oder die Studiengebühren als Notreserve betrachtet wurden, auf die dann zurückgegriffen werden konnte, wenn in anderen Gremien ein Bedarf erkannt wurde. In anderen Fächern lief es anders und das sollte man auf die erstgenannten Fächer ausdehnen.
Die Mittelvergabe der zentral verteilten Mittel muss grundsätzlich neu gestaltet werden, die Verteilung von Mitteln in Zurufkommissionen, wie in Heidelberg praktiziert, lehnt die FSK grundsätzlich ab (vgl. F 2/10 - RB 24: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2010/Positionierungen/P_2_10_RB_24_Zurufkommissionen.pdf)

Die FSK beschließt daher folgende Kriterien zur künftigen Vergabe der sogenannten Qualitätssicherungsmittel in Heidelberg:

1. Keine Trennung von inhaltlichen und finanziellen Entscheidungen
2. Mitbestimmung muss sich auf alle Ausgaben und alle Entscheidungen erstrecken
3. Es soll weiterhin Beratungen und Entscheidungen auf Fachebene geben.
4. Ersetzung der bisherigen Heidelberger Geldverteilungspraxis auf Uniebene durch ein System der transparenten Mittelvergabe, in dem alle Statusgruppen beteiligt sind.

1.1.1 Begründung:

Der Einsatz von Studiengebühren hat, vor allem in den finanzschwachen Fächern, oft dazu gedient Lücken zu stopfen.
Die Entkopplung von finanziellen und inhaltlichen Entscheidungen ist nicht sinnvoll, sie hat in vielen Fällen zu Mittelverwendungen geführt hat, die nicht von inhaltlichen Gesichtspunkten bestimmt waren. Oft wurden Maßnahmen finanziert, die nicht unbedingt Elemente einer zielgerichteten Entwicklung von Studium und Lehre waren. Gute Anträge entsprangen oft einer inhaltlichen Diskussion. Diese inhaltliche Komponente gilt es auszubauen.

Mit fachbezogenen Studienkommissionen bzw. den Fachräten auf Fachebene verfügt die Universität Heidelberg über eine Gremienstruktur, die eine themenbezogene Beratung über den Einsatz von Mitteln auf Fachbereichsebene erlaubt. Insbesondere die direkte Wahl der Mitglieder des Fachrats auf Fachebene erhöht den Rückhalt des Fachrats und seiner Entscheidungen und senkt die Partizipationsschwelle im Vergleich zu Studiengebührenkommissionen oder Studienkommissionen, die von den Fakultätsräten eingesetzt werden. Dies beinhaltet, dass diese Gremien themenbezogen Unterkommissionen oder Arbeitsgruppen bilden, die ihnen zuarbeiten.

Die bisherige Praxis in Heidelberg sieht einen Vorabzug von Mitteln vor, die von einer Rektoratskommission bzw. der EPG-Kommission verteilt werden, der Studierendenfonds wurde von der Univerwaltung verwaltet; für das Lehramtsstudium wurden Mittel der Kommission des IBW zugeschlagen. Dieses Modell lehnen wir ab. Insbesondere die persönliche Benennung studentischer Mitglieder durch Rektorat oder Dekanat ist keine Form studentischer Mitbestimmung. Für die zentralen Mittel muss dringend ein eigenes Verfahren entwickelt werden, hierbei muss auch über die Höhe eines zentralen Topfes nachgedacht werden.


Der in einigen Fächern/Fakultäten ausgeübte Druck auf Studierende, vorgelegten Entscheidungen zuzustimmen, lehnen wir ab. Ebenso die Praxis, den Mitgliedern der Studiengebührenkommissionen die Einsichtnahme in die übrigen Ausgaben zu verwehren oder Angaben, im Zusammenhang mit dem vorgelegten Antrag zu verweigern.

Kummulierte summarische Übersichten am Ende eines Haushaltsjahres bringen nichts. Transparenz und Akzeptanz erreicht man freilich durch eine zeitnahe Information, Einbindung aller Interessierten und die gleichberechtigte Mitwirkung aller Betroffenen an Entscheidungen.

Eine sinnvolle Mittelvergabe beinhaltet eine Planung und Erstellung eines Haushalts. Viele Fächer haben keine Vergabepläne, sondern nehmen nur ad-hoc-Entscheidungen vor: wenn irgendwo Geld fehlt, stellt man einen Antrag an die Studiengebührenkommission – fest verplant wird nur die anderen Mittel. Hier ist auf eine solide Finanzplanung hinzuwirken, die alle Mittel im Blick hat.

Bisher wurden oft durch andere Entscheidungen Sachzwänge geschaffen, die es für die Mitglieder der Studiengebührenkommission quasi unmöglich machten, den Antrag abzulehnen. Das ist keine gleichberechtigte Mitwirkung und verhindert eine ergebnisoffene Entwicklung von Studium und Lehre. Eine Offenlegung anderer Planungen und Ausgaben ermöglicht eine ehrliche und sachliche Diskussion. Nur so kann in den betreffenden Kommissionen auch wirklich mitbestimmt werden und verhindert werden, dass die eigentliche Diskussion und Entscheidung an anderer Stelle getroffen wird. Andersherum kann es auch nicht angehen, dass eine Studienkommission oder ein Fachrat Reformideen für die Lehre entwickelt, die dann nicht umgesetzt werden können, da die Studiengebührenkommission Gelder bereits in andere Maßnahmen gesteckt hat.

1.2 Entwurf einer Positionierung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Vergabe der Qualitätssicherungsmittel

Das Land will…. Dies sieht vor, dass die Studierenden ein Vetorecht erhalten.

1. Eine Aufteilung der Mittel in „normale“ Mittel und Qualitätssicherungsmittel ist nicht sinnvoll
2. Studierende sollten an allen Entscheidungen beteiligt werden.
3. Wir brauchen eine VS und keine Studivertretung für Gebühren.

Mitwirkung aller Gruppen an allen Entscheidungen

1.2.1 Mehrheitsproblematik

Die Etablierung einer Kultur, in der mit Vetos und Gegeneinanderausspielen agiert wird, mag hochkompetitiv sein, cool wird sie dadurch noch nicht und nachhaltig sind solche Entscheidungen eh nicht.

Bisher hatten die Studis die Mehrheit in den Studiengebührenkommissionen. Bisher wurde diese studentische Mehrheit oft über das Aufblähen von Gremien hergestellt. Dies halten wir nicht für sinnvoll, wenn es nur dazu dient studentische Mehrheiten zu sichern. Sollten die Studierenden mit dem neuen Gesetz ohnehin ein Vetorecht erhalten, ist eine studentische Mehrheit in den Gremien, wie bisher üblich, nicht mehr notwendig; eine Stimmenmehrheit – wenn man sie denn präferiert – kann auch über ein geändertes Stimmgewicht bei Finanzanträgen hergestellt werden.
Eine Mehrheit kann taktisch sinnvoll sein, da die Studierenden mit einem Vetorecht Entscheidungen verhindern, mit einer Mehrheit aber durchsetzen können. Man sollte sich aber fragen, ob es nicht sinnvoller ist, Entscheidungen nicht nur über Mehrheitsmacht, sondern über Konsensorientierte Verfahren zu treffen. Auch ist fraglich, ob derartige Regelungen rechtssicher sind – diese Fragen sollten jedoch auf Landesebene geklärt werden.
Es hat sich auch gezeigt, dass große Gremien zunehmend im Umlaufverfahren abstimmen – da sonst beschlussfähige Sitzungen nicht mehr zustande kommen. Gerade hier sind beratungsfähige kleinere Kommission eindeutig vorzuziehen. Sie können themenbezogen jederzeit durch Sachverständige erweitert werden.

Veto heißt: sobald sich die Studis einig sind, können sie jeden Beschluss verhindern. Dann kann es sinnvoll sein, dass wenige Studis in den Gremien sind, damit sie sich nicht untereinander zerfleischen, oder die Entscheidung muss in die Studierendenvertretung auf Fach- bzw. Uniebene, einzelnen Personen de facto die Möglichkeit zu geben, Beschlüsse zu blockieren, ist nicht sinnvoll. Ein Vetorecht sollte eine Studierendendvertretung bekommen, und zwar eine echt und nicht eine, die nur für Studiengebühren zuständig ist – daher sollte man eher erst mal eine Verfasste Studierendenschaft einführen.

1.2.2 Material:

Es gibt ein Bundesverfassungsgericht-Urteil von 1973, nach dem die Studis (vermutlich) nicht die Mehrheit in einer Kommission führen dürfen.
Die Sache sollten geklärt werden, bevor über Mehrheitsverhältnisse nachgedacht wird – oder nicht, wir müssen diese Diskussion nicht vor Ort führen, das sollte man aus Effizienzgründen auf Landesebene führen und wir nehmen erst mal die Landesregierung beim Wort, wenn die Rektoren oder Profs klagen wollen, sollen sie es tun, wir gehen erst mal davon aus, dass das Urteil eh noch gekippt werden kann.
Das Urteil findet ihr hier:
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Karlsruher_Urteil_Unimitbestimmung_1973.pdf

1) Geld und Inhalt zusammen
2) Teile und Herrsche bei zu vielen Mitgliedern
3) StuKo und Fachrat haben feste Satzung, die uniweit bzw. landesweit feststehen, auf die man sich berufen kann.


2 Überlegungen