Ombudsperson: Unterschied zwischen den Versionen

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Anlass: es gibt inzwischen eine Ombudsperson für DoktorandInnen.
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Ombudsperson für Studierende und für den Mittelbau, wäre es nicht sinnvoll pro Fakultät eine zu haben? Oder reicht eine Person?&nbsp;<br>  
 
Ombudsperson für Studierende und für den Mittelbau, wäre es nicht sinnvoll pro Fakultät eine zu haben? Oder reicht eine Person?&nbsp;<br>  
  

Version vom 9. August 2011, 20:25 Uhr

Anlass: es gibt inzwischen eine Ombudsperson für DoktorandInnen.

Ombudsperson für Studierende und für den Mittelbau, wäre es nicht sinnvoll pro Fakultät eine zu haben? Oder reicht eine Person? 

Anmerkung: Fachschaften übernehmen bisher diese Aufgaben, aber nicht alle gehen zur Fachschaft, Fachschaft macht das auch ehrenamtlich und muss dies nicht tun, Ombudsperson wäre daher als Garantie sinnvoll....

Die Fachschaften nehmen im übrigen als Studierendenvertretung eine andere Position ein als eine Ombudsperson, können also nicht unbedingt deren Aufgaben erfüllen.


Wie machen wir es mit dem Mittelbau?

Zunehmend erhöht sich der Druck auf den Mittelbau aufgrund befristeter Verträge etc. Für Stipendiat_innen, die keinen Arbeitsvertrag haben, ist der Personalrat nicht zuständig, sodass diese keine Vertretung haben.

In Frage kommen fitte Emeriti....

Zu der Person sollte ein Bezug da sein, schwierig, wenn es einfach irgendeine Person für die ganze Uni gibt, zu der man keinen fachlichen Bezug hat... => Fakultäten!!

Fachschaften müssen nicht anerkannt werden als Ansprechpartner seitens der Lehrenden, da wäre eine Ombudsperson notwendig...

man muss das offensiv bewerben damit es nicht im Sande verläuft.


Das Rektorat wird da von sich aus nichts machen, die wollten v.a. ihre Ombudsperson für die DoktorandInnen - wir müssen was tun.

Wofür sollte eine Ombudsperson für Studierende da sein, wann geht man zu ihr, was sind ihre Aufgaben? das sollten wir uns überlegen.

Vorgespräche mit der Universität nahe stehenden Personen lassen es sinnvoll erscheinen, für die Ombudsperson/-Personen eine externe finanzielle Unterstützung zu organisieren, da die Person sonst nicht unabhängig arbeiten kann, das legen auch entsprechende Projekte an anderen Hochschulen nahe. zwei mögliche Sponsoren sind im Gespräch...

1 Erste Ideen für Aufgaben

(sehr schwammig und schwafelig, nicht trennscharf, worum geht es denn jetzt genau, wenn es nicht um einen Kummerkasten geht?):

Für Studis:

  1. In Konflikten zwischen Prof und Studi vermitteln
  2. Anlaufstelle für Studierende in Gremien, die diffamiert oder ausgegrenzt werden - und wenn Prof sich verfolgt fühlt, kann er/sie sich auch an die Stelle wenden.
  3. Neutrale Vermittlung im Fall ausgrenzender und diskrimierender Äußerungen und Übergriffe (sexistisch, ethnisch, rassistisch, religiös, wg. chronischer Krankheit (z.B. Neurodermitis), "Fälle in denen Lehrenden das Feingefühl für manche Dinge fehlt und man ihnen mal sagen muss, dass man z.B. erwachsene Menschen nicht als Burschen und Mädels anredet oder Sätze wie "wer kein Latein kann, kann die Uni vergessen", "Als Türkin können Sie eh kein Deutsch sprechen" sagt"). - Hier sind auch die Gleichstellungsbeauftragten als Interessenvertretung am Zug. Und die Fachschaften als Studierendenvertretung und das Antidiskriminierungsreferat sind gefragt, um auf grundsätzlicher Ebene dagegen anzugehen.
  4. Überhaupt: unsachliche Kommentare angehen, egal von wem, aber immer überlegen, warum Leute ausfällig werden - oft liegen Ursachen in Hierachien, Machtgefälle und -missbrauch, Unehrlichkeit (aller Beteiligten)
  5. Offenkundig miese Lehre bzw. Probleme in der Lehre angehen. (zu schwere Klausuren, dumme Aufgabenstellungen,...) - Hier gilt: wenn es ein Sachproblem ist,  gehört es in die Gremien, aber wenn es darum geht, zu sieben oder wenn Lehrende Druck nach unten weitergeben - hier muss die Ombudsperson entscheiden, was, bzw. welche Aspekte, sie abgibt und was in ihren Bereich fällt

zu Punkt 3.: Ist eine neutrale Vermittlungsstelle in Fällen von Benachteiligung und Diskriminierung wirklich sinnvoll? Die einzunehmende Position ist da schließlich klar. Sollten wir nicht vielmehr für solche Fälle den Aufgabenbereich der "Gleichstellungsbeauftragten" wörtlich nehmen, auf dass die nicht mehr nur noch Fälle von Diskriminierung gegen Frauen behandeln, sondern tatsächlich alle Fälle, wo gegen die Gleichbehandlung verstoßen wird?


Für den Mittelbau:

  1. Wenn von Leuten auf halben Stellen erwartet wird, dass sie täglich ganztags da sind und Verwaltungsaufgaben übernehmen.
  2. Wenn von StipendiatInnen erwartet wird, dass sie täglich ganztags da sind und Verwaltungsaufgaben übernehmen. Die Leute fürchten sich zum Personalrat zu gehen (der ist auch irgendwie nicht zuständig, da kein Arbeitsvertrag vorliegt), aber ein moderiertes informelles Gespräch würden sie vielleicht machen.


Natürlich gibt es auch an der Uni Heidelberg Sachen, die voll gut laufen - aus denen kann man ja dann lernen und für die Kultur des Umgangs an anderen Instituten Anregungen aufgreifen.


2 Abgrenzung:

Ombudsperson ist neutrale Vermittlungsstelle für den Fall dass jemand benachteiligt wurde, keine Vertretung der Interessen irgendeiner Seite.

bei speziellen Problemen mit der Promotion gibt es die Ombudsperson für DoktorandInnen

es geht nicht um Verbesserungen zur Verbesserung der Lehre, dafür gibt es hochkarätig besetzte Studienkommissionen, Prüfungsausschüsse, den SAL und nicht zuletzt die hochkomptenten Studiendekane und Studiendekaninnen.

Für sexistische Übergriffe etc. gibt es die Gleichstellungsbeauftragte

Wenn ein grundlegendes Problem mit Sexismus/Rassismus/Ableismus etc. vorliegt, ist auch das Antidiskriminierungs-Referat ein guter Ansprechpartner.


3 Links:

http://diepresse.com/home/bildung/universitaet/674398/Studierendenanwalt-will-Ombudsstelle-an-grossen-Unis

http://www.ombudsstelle.unibe.ch/content/index_ger.html