Modularisierung

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1 Positionen zur Modularisierung

Die FSK setzt sich für eine qualtitative Gestalung des Studiums ein. Prüfungsordnungen bilden hierfür den technischen Rahmen. An die Modularisierung legen wir daher folgende Kriterien an:

1. Wir lehnen eine Unitisierung ab

Unter Modularisierung versteht die KMK ...  die sinnlose Zusammenfassung irgendwelcher Veranstaltungen lehnen wir daher ab

2. Wir lehnen eine unbegründete Sequenzierung ab

In vielen Fällen ist es nicht sinnvoll, die Reihenfolge von Veranstaltungen vorzuschreiben. Dann sollte man es auch sein lassen.

3. wir lehnen kick-out-Module ab

Es gibt POen,die vorsehen, dass ein Modul innerhalb einer bestimmten Zeitspanne absolviert werden müssen. Wenn dies nicht geschieht, verfallen alle bisher erworbenen Leistungsnachweise. So ein Schwachsinn.

4. Wir lehnen POen ab, die Lernende in einen Prüfungsmarathon zwingen

...

5. Wir lehnen POen ab, die Lehrende, insbesondere den Mittelbau, in einen Korrekturmarathon zwingen

... (Die Profs können die Arbeitslast noch auf den Mittelbau abwälzen, der Mittelbau allenfalls auf WiHis...)

6. Wir sind für Modulprüfungen


7. Module müssen kompetenzorientiert sein



Wir lehnen POen ab, die ohne Beteiligung aller betroffenen Gruppen verfasst wurden.

Die anfangs erwähnten Punkte haben eines gemeinsam: es bedarf in der Regel immer einer inhaltlichen Auslegung auf den jeweiligen Studiengang hin. Gerade dies ist nur möglich, wenn alle beteiligt werden, die dies POEn später leben müssen, sei es als Lehrende, sie es als Lernende


POen die diesen Anforderungen widersprechen, lehnen wir ab.


2 Krude Materialsammlung

==> wir sollten mal ein Q-Treffen dazu machen...

Was ist Modularisierung?

Laut der KMK (Kultusministerkonferenz) gilt Folgendes:

Modularisierung ist die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen (wie z.B. Vorlesungen, Übungen, Praktika u.a.) zusammensetzen. Ein Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters oder eines Studienjahres umfassen, sich aber auch über mehrere Semester erstrecken. Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden.

Einzusehen auf: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Dokumente/kmk/KMK_041022_Leistungspunktsysteme.pdf

Zusammengefasst sollte ein Modul also eine Einheit von thematisch und zeitlich zusammenhängenden Lehrveranstaltungen, die in einer Prüfung absolviert wurden.


==> Finden wir es gut, dass ein Modul als Einheit nur von dem Aspekt der Abprüfbarkeit definiert wird?

==> Die neuen Studiengänge sind kompetenzorientiert. Was heißt das? => Weinert nachschlagen!


3 Stellungnahme zu einer Germanistik-PO

In der von dem Fakultätsrat befürworteten Prüfungsordnung fand keine Modularisierung statt.
Unter Modularisierung versteht die KMK Folgendes: „Modularisierung ist die Zusammenfassung
von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit
Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten.“1
Im Gegensatz hierzu besteht bspw. das „Modul“ „Einführungen“ der vorliegenden
Prüfungsordnung aus einer „Einführung in die Neuere Deutsche Literaturwissenschaft“, einer in
die „Germanistische Sprachwissenschaft“ und einer „in die Mediävistik (Mittelhochdeutsch)“.
Die einzige Gemeinsamkeit dieser Veranstaltungen ist der Veranstaltungstyp. Auch in den
anderen „Modulen“ gibt es kaum thematisch aufeinander aufbauende Veranstaltungen. Daher
können diese Module auch nicht mit einem Leistungsnachweis als Modul abgeschlossen werden.
Konsequenterweise gibt es in der vorliegenden Prüfungsordnung auch keine Modulprüfung,
stattdessen wird jede Veranstaltung einzeln abgeprüft. Somit werden Empfehlungen der aktuellen
Debatte nicht beachtet. So riet die KMK zusammen mit der HRK am 10.12.2009:
• „die Prüfungsbelastungen zu reduzieren, indem grundsätzlich nicht mehr als eine Prüfung pro
Modul vorgesehen wird,
1 Siehe den 2.Absatz von „Definitionen und Standards für die Modularisierung“ auf S.2. von: Rahmenvorgaben für die
Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz
vom 15.09.2000 i. d. F. vom 22.10.2004) u.a. findbar unter:
http://www.hrk.de/bologna/de/download/dateien/KMK_Rahmenvorgaben_Modularisierung_ECTS_22102004.pdf
• die Arbeitsbelastung für die Studierenden zu überprüfen und ein realistisches und vertretbares
Maß zu gewährleisten,“2
Dadurch, dass jede Veranstaltung einzeln geprüft wird, wird die Prüfungslast unnötig erhöht.
In einem derart gebauten Studium werden Studierende nicht in dem gefördert, was ein Studium
eigentlich ausmachen sollte, nämlich, aufbauend auf fachbezogenem Wissen und Methoden,
eigenständig Zusammenhänge zu erschließen, Fragestellungen zu entwickeln und zu bearbeiten.
Stattdessen verleitet ein solcher Studienaufbau dazu, die einzelnen Veranstaltungen
abzuhaken und reproduzierbares Detailwissen für die nächsten Prüfungen anzusammeln.
Insgesamt ist dieser Studiengang eher wissens- und nicht kompetenzorientiert im Sinne Weinerts:
„Kompetenzen [sind definiert] als funktional bestimmte, auf bestimmte Klassen von
Situationen und Anforderungen bezogene kognitive Leistungsdispositionen, die sich
psychologisch als Kenntnisse, Fertigkeiten, Strategien, Routinen oder auch bereichsspezifische
Fähigkeiten beschreiben lassen.“ (Weinert, 2001)
Hiermit ignoriert man einen wesentlichen Grundgedanken einer qualitativen Studienreform, wie
sie auch die Bolognareform vom Anspruch her sein will. Die vorgelegte Prüfungsordnung setzt
nicht eine an den Lernenden orientierte Studienreform um, sondern übergeht den Konsens der
Universität Heidelberg, nach den Protesten dieses und letzten Semesters, die Bachelor-
Studiengänge einer Revision zu unterziehen.
Dass zudem die Prüfungsbelastung auch für die Lehrenden – und in der Regel v.a. den Mittelbau
– unnötig groß ist, darf hierbei keinesfalls außer Acht gelassen werden. In der vorliegenden
Prüfungsordnung müssen im Hauptfach 13 Leistungsnachweise erbracht werden. Es ist mir
schleierhaft, wie dies innerhalb von sechs Semestern zuzüglich einem zweiten Hauptfach oder
zwei Nebenfächern, einer Abschlussprüfung, einer Abschlussarbeit sowie den Übergreifenden
Kompetenzen sinnvoll geleistet werden soll. Ferner ist es damit praktisch unmöglich während des
Studiums ins Ausland zu gehen und das Studium dabei in der Regelzeit abzuschließen.
Die Fachschaft Germanistik wurde an der Konzeption nicht beteiligt, sodass es für Studierende
keine Möglichkeit der Mitwirkung gab, um die hier benannten Probleme zu beheben. Somit war
die von vielen Stellen, z.B. im Prager Kommuniqué, geforderte Beteiligung der Studierenden bei
der Konzeption der Prüfungsordnung nicht gegeben. Dort steht u.a.: „Sie [Anm.: die
Ministerinnen und Minister] unterstützten die Auffassung, dass Hochschulausbildung als ein
2 http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldung/kultusministerkonferenz-und-hochschulrektorenkonferenz
handelngemeinsam.html
öffentliches Gut zu betrachten und dass sie eine vom Staat wahrzunehmende Verpflichtung ist
und bleibt (Regelungen usw.), und dass die Studierenden gleichberechtigte Mitglieder der
Hochschulgemeinschaft sind. [...] Die Ministerinnen und Minister hoben hervor, dass die
Beteiligung der Universitäten und anderer Hochschuleinrichtungen und der Studierenden als
kompetente, aktive und konstruktive Partner bei der Errichtung und Gestaltung des europäischen
Hochschulraumsnotwendig ist und begrüßt wird [...] Die Ministerinnen und Minister
bestätigten, dass die Studierenden an der Organisation und am Inhalt der Ausbildung an
Universitäten und Hochschuleinrichtungen teilnehmen und sie beeinflussen sollten.“3
Bezüglich der Studierenden geschah dies bei dieser Prüfungsordnung in keiner Form. Daher
schließe mich der studentischen Stellungnahme aus der Studienkommission von Alexander
Freihaut an und bitte den Senatsausschuss für Lehre, die Studienordnung im Sinne der
Studierenden abzulehnen und sie ans Fach zurückzugeben.


4 und nochmal eine Stellungnahme zu einer Germanistik-PO

a) In dieser, von der Studienkommission befürworteten Studien- und Prüfungsordnung wurde keine Modularisierung umgesetzt. Das Fach wird zerfasert.

Die KultusministerInnenkonferenz (KMK) definiert eindeutig den Begriff "Modularisierung": "Modularisierung ist die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten.“1

Vor diesem Hintergrund jedoch erscheint es unverständlich, dass bspw. das Basismodul A1 der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung aus drei thematisch wenig zusammenhängenden Teilen besteht: Die einzige ersichtliche Gemeinsamkeit, die sich bei der "Einführung in die Neuere Deutsche Literaturwissenschaft", der "Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft" und der "Einführung in die Mediävistik (Mittelhochdeutsch)" ergibt, ist der Veranstaltungstyp. Hinzu kommt, dass das Basismodul A1 nicht durch einen einzigen Leistungsnachweis abgeschlossen wird, sondern durch drei einzelne Prüfungen. Dies widerspricht der aktuellen Debatte und beachtet darüber hinaus eine Empfehlung der KMK und der HochschulrektorInnenkonferenz (HRK) vom 10.12.2009 nicht, welche dazu rät,:

"die Prüfungsbelastungen zu reduzieren, indem grundsätzlich nicht mehr als eine Prüfung pro Modul vorgesehen wird,
die Arbeitsbelastung für die Studierenden zu überprüfen und ein realistisches und vertretbares Maß zu gewährleisten."2

Da es sich darüber hinaus auch bei den anderen sog. "Modulen" kaum um thematisch aufeinander aufbauende und in sich konsistente Lehreinheiten handelt, werden diese ebenfalls nicht mit einem einzigen Leistungsnachweis abgeschlossen.

Durch die einzelne Abprüfung jeder Veranstaltung wird die Prüfungslast für die Studierenden enorm erhöht. Dies führt dazu, dass die Studierenden aufgrund des jedes Semester wiederkehrenden Prüfungsmarathons davon abgehalten werden, was eigentlich ein Studium ausmachen sollte: Das eigenständige Erschließen von Zusammenhängen sowie die Entwicklung und Bearbeitung von Fragestellungen, aufbauend auf fachbezogenem Wissen und Methoden. In diesem Zusammenhang ist weiterhin hinderlich, dass die Studierenden des modularisierten Lehramtes nicht frei zwischen den einzelnen Proseminaren eines Teilbereiches wählen können, wie es im Magister- und Staatsexamensstudiengang noch der Fall war. Vielmehr sind Teilbereiche von Teilbereichen zu belegen: Im Rahmen des Moduls A2 in der Germanistischen Sprachwissenschaft müssen sich die Studierenden bspw. auf den Bereich "Sprache als System" festlegen. In einem Proseminar des Moduls A3 müssen sie dann ein Proseminar im Bereich "Mittel der Kommunikation" oder "Sprachgeschichte" wählen.

Eine derartige Zergliederung des Fachs in Teilbereiche von Teilbereichen ist abzulehnen. In einem Studium der Germanistik kommt es unseres Erachtens nicht darauf an, additiv Leistungsnachweise in verschiedenen Teilbereichen ohne erkenntlichen roten Faden zu sammeln, sondern diese so miteinander zu verbinden, dass man sie vor dem Hintergrund einer spezifischen, individuellen Fragestellung als Einheit begreift. Die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung Deutsch erschwert diese Einheit jedoch, das Studium der Germanistik wird zerfasert.

Jedes Mal, wenn seitens der Studierenden diese Kritik geäußert wird, wird darauf entgegnet, die Studierenden bräuchten ein "Geländer", und dies sei politisch so gewollt. Wir jedoch sind der Auffassung, dass die Studierenden insbesondere durch ein Hochschulstudium dazu angeleitet werden sollen, eigenständig und ohne Anleitung zu agieren und eigene Studieninteressen zu erkennen und diese zu verfolgen. Andernfalls sehen wir die Prinzipien einer Hochschule im Sinne Humboldts grundlos begraben. Kann es Ziel der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg sein, die Studierenden allein dazu zu befähigen, einzelne Veranstaltungen nur noch abzuhaken und reproduzierbares Detailwissen für die nächsten Prüfungen anzusammeln?

Die vorliegende Studienordnung für den Lehramtsstudiengang im Fach Deutsch ignoriert einen wesentlichen Grundgedanken einer qualitativen Studienreform, welche eigentlich Ausgangspunkt der sog. "Bologna-Reform" gewesen ist. Die vorgelegte Studien- und Prüfungsordnung setzt nicht eine an den Lernenden orientierte Studienreform um, sondern übergeht systematisch die weit verbreiteten Forderungen, nach den massiven Protesten der vergangenen Semester, die Bachelor-Studiengänge, und damit auch die Lehramtsprüfungsordnungen, die mittlerweile an die Bachelor-Studiengänge angelehnt sind, einer grundlegenden Revision zu unterziehen.


b) Überlastung von Lehrenden und Lernenden

Darüber hinaus ist die in der vorliegenden Prüfungsordnung festgeschriebene Prüfungsbelastung für die Lehrenden - in der Regel vor allem für den Mittelbau - enorm. Wenn die Studierenden im Hauptfach 15-17 Leistungsnachweise im Laufe ihres Studiums erbringen müssen, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Lehrenden für die Bewertung dieser Vielzahl an Leistungsnachweisen verantwortlich sind. In Anbetracht der unzureichenden Ausstattung an Lehrpersonal an der Universität wird der sich ergebende Effekt für die Lehrenden noch einmal verschärft.

Es ist zudem schleierhaft, wie es für die Studierenden möglich sein soll, innerhalb von zehn Semestern für zwei Hauptfächer jeweils eine derartige Zahl an Leistungsnachweisen zu erbringen, vor allem, da noch eine Abschlussprüfung, eine Abschlussarbeit, die modularen personalen Kompetenzen, das ethisch-philosophische Begleitstudium und das Schulpraxissemester hinzu kommen.
c) Soziale Selektion

Es ist also schwierig bis praktisch unmöglich, das Studium gemäß der vorgelegten Studien- und Prüfungsordnung in der Regelstudienzeit abzuschließen. Dies trifft besonders die BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger hart, da diese nach der Regelstudienzeit kaum noch Fördermöglichkeiten finden können. So sind sie gezwungen, neben dem Studium zu arbeiten, oder Geld von ihren Eltern zu erbitten. Daraus folgt, dass erneut diejenigen bevorzugt werden, die nicht auf staatliche Förderung angewiesen sind. Die hier vorgelegte Studienordnung ist demnach sozial nicht verantwortbar.


d) Pseudobeteiligung der Studierenden

Es ist umso verwunderlicher, dass die genannten Mängel weiterhin fortbestehen, da auf Initiative des Germanistischen Seminars der Universität Heidelberg gemeinsame Gespräche zwischen Lehrenden und Lernenden zur Ausarbeitung dieser Prüfungsordnung geführt wurden. Diese Gespräche fanden zwar in angenehmer Atmosphäre statt, dies konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass weder die Professorinnen und Professoren noch die Studienkommission dazu bereit waren, auf die grundlegende Kritik der Studierenden einzugehen und an der Prüfungsordnung Änderungen vorzunehmen.

Bereits 2001 wurde im Prager Kommuniqué erklärt, dass "die Studierenden gleichberechtigte Mitglieder der Hochschulgemeinschaft sind.", dass "die Beteiligung [...] der Studierenden als kompetente, aktive und konstruktive Partner bei der Errichtung und Gestaltung des europäischen Hochschulraums notwendig ist und begrüßt wird", und, dass "die Studierenden an der Organisation und am Inhalt der Ausbildung an Universitäten und Hochschuleinrichtungen teilnehmen und sie beeinflussen sollten."3

Gerade vor dem Hintergrund des Prager Kommuniqués ist die suggerierte Beteiligung der Studierenden am Ende nur als Farce zu bezeichnen, die Meinung der Studierenden wurde übergangen, und die von vielen Stellen geforderte gleichberechtigte Beteiligung der Studierenden bei der Konzeption von Prüfungsordnungen war nicht gegeben.


Wir möchten abschließend wiederholen, dass wir die vorgenommenen kosmetischen Veränderungen an der Zwischenprüfungs- und Studienordnung des Lehramtsstudiengangs Deutsch ablehnen, weil jede nur geringfügige Änderung den inakzeptablen Status Quo weiter zementiert. Wir fordern daher - unter angemessener und ehrlicher Beteiligung der Studierenden! - eine grundlegende Neufassung dieser Studienordnung, welche nur im Zusammenhang mit einer Revision der Prüfungsordnung für den Bachelor Deutsche Philologie erfolgen kann, da beide Studiengänge aneinander gekoppelt sind und nur dadurch sicher gestellt werden kann, dass Studierende flexibel zwischen Lehramts- und Bachelorstudiengang wechseln können.





5 Links: (da gibt es haufenweise Zeugs von uns dazu:)

Bologna-Workshop: http://agsm.fachschaftskonferenz.de/index.php/Workshop_Modularisierung

Präsentation des AK Lehramt: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/AKs/Lehramt/Praesentation_Lehramtmodularisierung.pdf