Modularisierung

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1 Krude Materialsammlung

==> wir sollten mal ein Q-Treffen dazu machen...

Was ist Modularisierung?

Laut der KMK (Kultusministerkonferenz) gilt Folgendes:

Modularisierung ist die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen (wie z.B. Vorlesungen, Übungen, Praktika u.a.) zusammensetzen. Ein Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters oder eines Studienjahres umfassen, sich aber auch über mehrere Semester erstrecken. Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden.

Einzusehen auf: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Dokumente/kmk/KMK_041022_Leistungspunktsysteme.pdf

Zusammengefasst sollte ein Modul also eine Einheit von thematisch und zeitlich zusammenhängenden Lehrveranstaltungen, die in einer Prüfung absolviert wurden.


==> Finden wir es gut, dass ein Modul als Einheit nur von dem Aspekt der Abprüfbarkeit definiert wird?

==> Die neuen Studiengänge sind kompetenzorientiert. Was heißt das? => Weinert nachschlagen!

2
Stellungnahme zu einer Germanistik-PO

In der von dem Fakultätsrat befürworteten Prüfungsordnung fand keine Modularisierung statt.
Unter Modularisierung versteht die KMK Folgendes: „Modularisierung ist die Zusammenfassung
von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit
Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten.“1
Im Gegensatz hierzu besteht bspw. das „Modul“ „Einführungen“ der vorliegenden
Prüfungsordnung aus einer „Einführung in die Neuere Deutsche Literaturwissenschaft“, einer in
die „Germanistische Sprachwissenschaft“ und einer „in die Mediävistik (Mittelhochdeutsch)“.
Die einzige Gemeinsamkeit dieser Veranstaltungen ist der Veranstaltungstyp. Auch in den
anderen „Modulen“ gibt es kaum thematisch aufeinander aufbauende Veranstaltungen. Daher
können diese Module auch nicht mit einem Leistungsnachweis als Modul abgeschlossen werden.
Konsequenterweise gibt es in der vorliegenden Prüfungsordnung auch keine Modulprüfung,
stattdessen wird jede Veranstaltung einzeln abgeprüft. Somit werden Empfehlungen der aktuellen
Debatte nicht beachtet. So riet die KMK zusammen mit der HRK am 10.12.2009:
• „die Prüfungsbelastungen zu reduzieren, indem grundsätzlich nicht mehr als eine Prüfung pro
Modul vorgesehen wird,
1 Siehe den 2.Absatz von „Definitionen und Standards für die Modularisierung“ auf S.2. von: Rahmenvorgaben für die
Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz
vom 15.09.2000 i. d. F. vom 22.10.2004) u.a. findbar unter:
http://www.hrk.de/bologna/de/download/dateien/KMK_Rahmenvorgaben_Modularisierung_ECTS_22102004.pdf
• die Arbeitsbelastung für die Studierenden zu überprüfen und ein realistisches und vertretbares
Maß zu gewährleisten,“2
Dadurch, dass jede Veranstaltung einzeln geprüft wird, wird die Prüfungslast unnötig erhöht.
In einem derart gebauten Studium werden Studierende nicht in dem gefördert, was ein Studium
eigentlich ausmachen sollte, nämlich, aufbauend auf fachbezogenem Wissen und Methoden,
eigenständig Zusammenhänge zu erschließen, Fragestellungen zu entwickeln und zu bearbeiten.
Stattdessen verleitet ein solcher Studienaufbau dazu, die einzelnen Veranstaltungen
abzuhaken und reproduzierbares Detailwissen für die nächsten Prüfungen anzusammeln.
Insgesamt ist dieser Studiengang eher wissens- und nicht kompetenzorientiert im Sinne Weinerts:
„Kompetenzen [sind definiert] als funktional bestimmte, auf bestimmte Klassen von
Situationen und Anforderungen bezogene kognitive Leistungsdispositionen, die sich
psychologisch als Kenntnisse, Fertigkeiten, Strategien, Routinen oder auch bereichsspezifische
Fähigkeiten beschreiben lassen.“ (Weinert, 2001)
Hiermit ignoriert man einen wesentlichen Grundgedanken einer qualitativen Studienreform, wie
sie auch die Bolognareform vom Anspruch her sein will. Die vorgelegte Prüfungsordnung setzt
nicht eine an den Lernenden orientierte Studienreform um, sondern übergeht den Konsens der
Universität Heidelberg, nach den Protesten dieses und letzten Semesters, die Bachelor-
Studiengänge einer Revision zu unterziehen.
Dass zudem die Prüfungsbelastung auch für die Lehrenden – und in der Regel v.a. den Mittelbau
– unnötig groß ist, darf hierbei keinesfalls außer Acht gelassen werden. In der vorliegenden
Prüfungsordnung müssen im Hauptfach 13 Leistungsnachweise erbracht werden. Es ist mir
schleierhaft, wie dies innerhalb von sechs Semestern zuzüglich einem zweiten Hauptfach oder
zwei Nebenfächern, einer Abschlussprüfung, einer Abschlussarbeit sowie den Übergreifenden
Kompetenzen sinnvoll geleistet werden soll. Ferner ist es damit praktisch unmöglich während des
Studiums ins Ausland zu gehen und das Studium dabei in der Regelzeit abzuschließen.
Die Fachschaft Germanistik wurde an der Konzeption nicht beteiligt, sodass es für Studierende
keine Möglichkeit der Mitwirkung gab, um die hier benannten Probleme zu beheben. Somit war
die von vielen Stellen, z.B. im Prager Kommuniqué, geforderte Beteiligung der Studierenden bei
der Konzeption der Prüfungsordnung nicht gegeben. Dort steht u.a.: „Sie [Anm.: die
Ministerinnen und Minister] unterstützten die Auffassung, dass Hochschulausbildung als ein
2 http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldung/kultusministerkonferenz-und-hochschulrektorenkonferenz
handelngemeinsam.html
öffentliches Gut zu betrachten und dass sie eine vom Staat wahrzunehmende Verpflichtung ist
und bleibt (Regelungen usw.), und dass die Studierenden gleichberechtigte Mitglieder der
Hochschulgemeinschaft sind. [...] Die Ministerinnen und Minister hoben hervor, dass die
Beteiligung der Universitäten und anderer Hochschuleinrichtungen und der Studierenden als
kompetente, aktive und konstruktive Partner bei der Errichtung und Gestaltung des europäischen
Hochschulraumsnotwendig ist und begrüßt wird [...] Die Ministerinnen und Minister
bestätigten, dass die Studierenden an der Organisation und am Inhalt der Ausbildung an
Universitäten und Hochschuleinrichtungen teilnehmen und sie beeinflussen sollten.“3
Bezüglich der Studierenden geschah dies bei dieser Prüfungsordnung in keiner Form. Daher
schließe mich der studentischen Stellungnahme aus der Studienkommission von Alexander
Freihaut an und bitte den Senatsausschuss für Lehre, die Studienordnung im Sinne der
Studierenden abzulehnen und sie ans Fach zurückzugeben.


3 Links: (da gibt es haufenweise Zeugs von uns dazu:)

Bologna-Workshop: http://agsm.fachschaftskonferenz.de/index.php/Workshop_Modularisierung

Präsentation des AK Lehramt: http://agsm.fachschaftskonferenz.de/index.php/Modularisierung