Materialsammlung zur deregulierten Hochschule

Aus Wiki Studentische Mitbestimmung
Version vom 21. April 2010, 21:11 Uhr von Kirsten (Diskussion | Beiträge)
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1 Problembereiche und Argumente

Die Grundphilosophie der »unternehmerischen Hochschule« besteht darin, die disparaten Entscheidungsstränge traditioneller Hochschulen – akademische Aushandlungen, Interessenvertretung, administrative (Finanz-)Verwaltung usf. - in einem einheitlichen Wissenschaftsmanagement an der Spitze der Hochschule zusammen zu führen, in dessen Agieren sich dann ökonomische und akademische Handlungsmotive bis zur Ununterscheidbarkeit vermischen. In der AG soll über die gesellschaftlichen Konsequenzen, sowie über die Widersprüche und Konflikte, die mit dieser Neukonstruktion von Hochschulen verbunden sind, diskutiert werden und Anträge formuliert werden, um entsprechenden Tendenzen an der Uni Heidelberg zu begegnen.

Zu bearbeitende Aspekte:

1.1 Kritik an leistungsbezogener Mittelverteilung

Hier geht es um: 

in HD konkret: Budgetierungsverfahren, z.B. Romanistik!!! (Alex)

allgemein: leistungsbezogene Mittelvergabe;

Kritikpunkte: wenn überhaupt, müssen Kriterien durch Kollegialorgane auf unterer Ebene festgelegt werden


1.2 Heteronomie statt "Autonomie"

Hier geht es um: eigentlich treibt das, was unter "Deregulierung/Autonomie der Hochschule" läuft, derzeit die ökonomische Steuerung voran und fördert die Heteronomie der Hochschulen; Hochschulen werden zu Dienstleistungsunternehmen, die überwiegend nach Utilität bewertet werden.

1.3 Entdemokratisierung der Hochschule

Hier geht es um: die gewählte Kollegialorgane werden entmachtet, Bruch mit der akademischen Selbstverwaltung; Eiffiziente Strukturen, die die Gruppenhochschule als solche kaputt machen Marktpositionierung der Hochschule.

Positive Beispiele für Institutsräte benennen!



1.4 Institutionelle Privatisierung

hier geht es um institutionelle Privatisierung. Kann das mal jemand definieren?

1.4.1 Beispiel: Aufsichtsrat / Unirat:

90% der externen Mitglieder des Unirates kommen aus der Wirtschaft.

1.4.1.1 Überlegungen:

An Stelle des demokratisch legitimierten Ministeriums oder des Parlaments als rahmensteuernde Aufsichtsorgane wird der „unternehmerischen“ Hochschule, wie bei einem in Form einer Aktiengesellschaft konstituierten Wirtschaftsunternehmen, künftig eine Art Aufsichtsrat dem Management der Hochschule als „Fachaufsicht“ an die Seite gestellt.

Diese Hochulräte, teilweise auch Universitätsräte genannt, stellen ein Element des neuen Steuerungsmodells für Hochschulen dar. Sie haben sich in nahezu allen Bundesländern als Gremium in Hochschulen etabliert und belegen den generellen Trend zu einer „Zerfaserung“ von Staatlichkeit.

Die Kompetenzen der Hochschulräte – so Nienhüser/Jakob von der Universität Essen in einer neueren Studie (HochschulManagement 3/2008) – gingen zu Lasten der klassisch-parlamentarischen Repräsentation gesellschaftlicher Interessen durch die Landesparlamente und durch die Landesregierungen sowie (vor allem) zu Ungunsten der Selbstverwaltung der jeweiligen Hochschule.
Studierende, akademischer Mittelbau und nichtwissenschaftliche Angestellte sind nur zu jeweils zwischen 9 und 14% (als interne Mitglieder) in Hochschulräten vertreten. Dieser Trend wird in der Politikwissenschaft mit den Stichworten „Personalisierung“ und „Zerfaserung“ der Staatlichkeit diskutiert: „Man könnte auch von einer „Privatisierung“ der Organisationsverantwortung sprechen“.

In der Regel ist es so, dass die Hochschulräte die ohnehin per Gesetz massiv gestärkte Durchgriffsgewalt der Hochschulleitungen noch verstärken. D.h. die Präsidenten oder Vorstandsvorsitzenden können mit ihrem Hochschulrat im Rücken jeden Widerstand der Hochschulmitglieder gegen ihre Top-down- Entscheidungen brechen.

Pinkwart meint mit dem im Gesetz vorgesehenen Auswahlverfahren – bei dem die Vertreter der Hochschule allerdings in der Minderheit sind – sei (Zitat) „die demokratische Legitimation der Hochschulratsmitglieder gesichert“. Was Pinkwart allerdings verschweigt, ist, dass der Hochschulrat in seinen Handlungen und Entscheidungen über die gesamte dreijährige Amtszeit keiner irgendwie legitimierten Instanz rechenschaftspflichtig ist.
Die Hochschulratsmitglieder entscheiden über das Geld der Steuerzahler und über dessen Verteilung an den Hochschulen nach ihren persönlichen oder ihren gesellschaftspolitischen Interessen und Grundhaltungen.
>(Verweis auf die Studie von Gulas)
"Die von den Räten getroffenen Entscheidungen stehen mit der Logik der Institutionen und Felder in Zusammenhang, denen sie angehören", meint Gulas. Seine Analyse habe gezeigt, dass das universitäre Feld zugunsten des ökonomischen an Autonomie verloren habe. Das ursprüngliche Ziel, die Universitäten mit der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit über die Uniräte zu verknüpfen, sei demnach nicht erreicht worden.

Ein weiteres rundes Fünftel der externen Hochschulratsmitglieder kommt aus Politik, Verwaltung oder von anderen Interessengruppen. Nur rund ein Zehntel kommt aus sonstigen Bereichen des öffentlichen Lebens. Vertreter aus anderen gesellschaftlich en Gruppen sind im Vergleich zur Arbeitgeberseite in den neu geschaffenen Steuerungsgremien der bundesdeutschen Hochschulen so etwa die Gewerkschaften mit 3% nur marginal vertreten.
Demokratisch legitimierte Verantwortung über wichtige gesellschaftliche Bereiche wird so mehr und mehr durch private Wirtschaftsmacht zurück gedrängt, ja sogar schon ersetzt.
Die Hochschulen werden statt den Gesetzen des demokratischen Gesetzgebers, den anonymen Gesetzen des Wettbewerbs unterstellt. Den angeblich objektiven Zwängen des Wettbewerbs kann und darf sich kein Mitglied der Hochschule, ob Forschender, Lehrender oder Studierender mehr entziehen.


(Mögliche Forderung: Änderung des Auswahlverfahrens- also wer sollte entscheiden wer drin sitzt und wer sollte da rein -, mehr Transparenz der Arbeit/Entscheidungen des Rats besonders bei den in §20 Abs. 1 Nr. 6, 7, 10 LHG genannten Kompetenzen)

Persönliche Meinung (Annes)

Als beratende Instanz fände ich es absolut in Ordnung, als Entscheidende Instanz macht es meiner Meinung nach ja wenig Sinn. Also Menschen die da drei Jahre (nebenberuflich, 4-mal im Jahr) drin sitzen sollen das letzte Wort u.a. über die Finanzierung der Hochschule haben. Vor allem wenn die Mehrheit der Mitglieder nicht mal mit den Konsequenzen von schlechten Entscheidungen leben muss. Am Ende wird dadurch ja nur Verantwortung abgeschoben, oder? Also vom Bund zum Land und von dort an die Uni – die dann sagen kann es waren die externen Mitglieder des Unirats und die „böse“ Wirtschaft – man hat/hatte da ja keinen Einfluss drauf.
Und das es eine Menge Probleme gibt ist ja kein Wunder. Wenn die Uni kaum Planungssicherheit hat und die Mittelverteilung an Auflagen gebunden ist – dann von Autonomie zu sprechen ist ja schon fast zynisch (das Hochschulfreiheitsgesetz von NRW –Allein der Name, dazu noch Inhalt und Entstehungsgeschichte und könnte meinen es wär ein Scherz -). Den Mangel selbst verwalten zu dürfen ist zumindest nicht meine Vorstellung einer guten Lösung, zumindest nicht für die Uni.


1.4.1.2 ==> Forderungen:

Gemäß § 20 LHG hat der Aufsichtsrat der Universität folgenden Aufgabe:

"Der Aufsichtrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbilung und der Erhöhung der Leitungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Vorstands."

Hierzu ist festzustellen: Die Bezeichnung "Aufsichtsrat" stammt aus dem ökonomischen Kontext. Aber: Im Rahmen des enormen Wertes der Universität für die Gesellschaft und ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als eine aus öffentlichen Geldern finanzierte Institution, sollte es nicht einen Aufsichtsrat, sondern vielmehr ein Kuratorium geben! Ein Kuratorium ist ein Gremium dessen Aufgabe darin besteht, eine plurale Repräsentation gesellschaftlicher Kräfte, das heißt möglichst den gesamtgesellschafllichen und kulturellen Bereich sowie  Transparenz darüber und die allgemeinen Entwicklungen der Universität zu gewährleisten.

Begründung: Schaut man sich die aktuelle Besetzung des Universitätsrates bspw. an der Universität Heidelberg an, so stellt man fest, dass von den externen Mitgliedern lediglich die Bereiche Wissenschaft und Forschung repräsentiert werden. Das heißt eine gesamtgesellschaftliche Repräsentanz ist de facto nicht gegeben. Somit entspricht der Universitätsrat der Universität Heidelberg auch tatsächlich einem Aufsichtsrat im ökonomischen Sinne.

Deswegen sollte das Landeshoschulgesetz folgendermaßen geändert werden: "§20 Aufsichtsrat" soll geändert werden zu: "§20 Kuratorium"


1.5  Studierende als KundInnen und nicht als Mitglieder:

Hier geht es um: Mitbestimmung von und Kommunikation mit Studierenden als Voraussetzung für gelingenden universiären Alltags und eine gute Lehre

Studierende dürfen nicht als Kunden begriffen werden, die nur Gebühren bezahlen, ohne dass sie eine Möglichkeit zur Mitbestimmung zu haben.

Sie müssen beteiligt werden, damit die Lehre und die Verhältnisse an der Universität sich verbessern. So äußert sich die HRK zur Lehre: "Gute Lehre besteht darin, das eigenständige Lernen der Studierenden zu ermöglichen und zu unterstützen. In diesem Sinne ist gute Lehre heute studierendenzentriert. Lehre hingegen, die sich als reine Wissenvermittlung begreift und die aktive Verarbeitung des Wissens durch die Studierenden vernachlässigt, verschenkt einen großen Teil ihrer möglichen Wirkung." Ferner: Lernstrategien und -konzepte müssen heute darauf ausgerichtet sein, die Studierenden als selbstständige, eigenverantwortliche Lerner anzusprechen und herauszufordern."Lehre muss -- auch unter schwierigen Bedingungen -- den Dialog mit Studierenden suchen." Ferner: "Studierenden sind Teil der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, sie gestalten diese mit und übernehmen vor diesem Hintergrund im Studiengang (Mit-) Verantwortung für das eigene Lernen." Gerade im Hinblick auf die zuletzt genannten Passage der HRK ist festzustellen, dass die Studierenden nicht angemessen beteiligt werden, um ihre Mitverantwortung zu übernehmen. Es reicht nicht aus, wenn sie erst in überfachlichen Gremien in sehr geringer Repräsentanz mitwirken dürfen, nein, die Beteiligung muss bereits auf Institutsebene erfolgen. Denn auf der Institutsebene werden die wesentlichen Weichen gestellten sowie Entscheidungen gefällt, die die Studierenden unmittelbar betreffen. Deswegen ist es unerlässlich, dass bspw. Prüfungsordnungen gemeinsam von Studierenden und Dozierenden entworfen werden. Gemeinsam heißt in diesem Falle: Die Prüfungsordnungen müssen gemeinsam im Dialog auf Augenhöhe unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten konzipiert werden.  Denn: Die Entwicklung einer studierendenzetntrierten Lehre, die eigenständiges Lernen der Studierenden ermöglicht ist nicht entwerfbar, ohne dass die Erfahrungswerte der Studierenden , um die direkte Perspektive der Lernenden mit einzubringen, ein angemessens Gewicht bei diesem Prozess haben. Eine stärkere Beteiligung der Studierenden und Berücksichtigung ihrer Expertisen würde einerseits für eine größere allgemeine Zufriedenheit, was das Studium betrifft, sorgen und andererseits auch die Lehrenden entlasten. Infolgedessen wäre eine adäquate Prüfungsordnung konzipierbar, die aufgrund ihrer eher gewährleisteten Studierbarkeit nicht immer neu gefasst werden müsste.

Daher beantragen wir, dass die VBO´s geändert, sowie Institutsräte eingeführt werden, damit Studierende die ihnen zukommenden Rechte bekommen und weniger als bisher eher als zur Passivität bestimmte begriffen werden. Außerdem fordern wir, dass der Fakultätsrat sich im Senat dafür ausspricht, dass auch auf überfachlicher Ebene, das heißt im Senat und Fakutätsrat, Studierende in größerer Zahl repräsentiert sind und eine rechtliche Vertretung mit eigener Finanz- und Satzungshoheit erhalten.Denn dies ist auch, losgelöst von der aktuellen Bologna-Reform, prinzipiell notwendig, da dies eine essentielle Verbesserung der Kommunikation und das universitäre Prozedere wäre. Diese ist für eine Weiterentwicklung und eine Erhöhung der Qualität des universitären Betriebs für alle unverzichtbar. Überdies ist abzusehen, dass das studentische Engagement wesentlich gestärkt wird, wenn klar ist, dass sie ein Recht auf Mitbestimmung und nicht bloß das auf eine mehr oder weniger wichtige Mitsprache haben. Eben daher muss dies festgeschrieben sein, damit für die Studierenden eine gewisse Kontinuität gegeben ist, da sie dann wissen, dass es nicht mehr vom Gutdünken einzelner Lehrender abhängt.


1.6 Akkreditierung

Hier wollte Emanuel was zum Einfluss der Wirtschaft auf Akkreditierungen schreiben

hier steht ein bisschen was dazu, was Akkreditierung ist:

http://zeitung.bildungsstreik-bayern.de/akkreditierung-was-ist-das-eigentlich/

Homepage des Akkreditierungsrats:

http://www.akkreditierungsrat.de/

1.7 Weiterführende Links:

Deregulierte Hochschule und Studiengebühren: Studiengebühren – in Form von Langzeitgebühren oder allgemeinen Studiengebühren – sind seit Jahren heftig umkämpftes Thema in der hochschulpolitischen Debatte. Ihre Einführung ist jedoch nicht getrennt von anderen fundamentalen Umbaumaßnahmen an den Hochschulen zu sehen. Wie es dazu kommen konnte, dass Hochschulen heute nicht mehr in erster Linie als öffentliche Einrichtungen verstanden werden, sondern zunehmend als "unternehmerische Hochschulen", die sich auf dem "Wissensmarkt" im Wettbewerb mit anderen Hochschulen behaupten sollen, beleuchtet Wolfgang Lieb.
http://www.studis-online.de/HoPo/Bildungsstreik/unternehmerische_hochschule.php

Analyse des CHE-Rankings: Vortrag 1. Dezember 2009
http://praesidentenfindung.wachsender-widerstand.de/BertelsmannHamburg.pdf

Innovation durch Partizipation: Andreas Kellers Präsentation anlässlich seines gleichnamigen Vortrags in HD
:http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Partizipation_11-2009.pdf

Wissenschaftspolitisches Programm der GEW:
http://www.gew.de/Binaries/Binary39662/Wipop.pdf

Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/2_Hochschul_Gesetzblatt010105.pdf

Seite des Projekts deregulierten Hochschule:
http://stifterverband.org/wissenschaft_und_hochschule/hochschulen_im_wettbewerb/deregulierte_hochschule/index.html

Richtlinien der HRK zur "Reform der Lehre" unter
:http://www.hrk.de/de/download/dateien/Reform_in_der_Lehre_-_Beschluss_22-4-08.pdf

2
Gedanken über die Strukturierung des Antrags:

Mögliche Skizze:
1) Einleitung
2) Beschreibung der Negativauswirkungen
3) Einzelne Beispiele
4) Alternativmodell: bspw. Kuratorium unter Beteiligung relevanter gesellschaftlicher Gruppen statt Universitätsrat

Beachte: Teilung des Antrags in einen kürzeren Antragstext und eine ggf längere Begründung.

3 Gedanken zum weiteren Vorgehen

- Fachräte als ein kleines Element der Deregulierung und gegen den "Starken Dekan"

- Überarbeitung des Antrags aus der PhilFak (kann den jemand mal ins Wiki stellen)
- Einleitende Bemerkung, die die Auswirkungen der deregulierten Hochschule kritisch darstellt.

- Durcharbeitung des wissenschaftspolitischen Programms der GEW und sehen, was man als zentrale Punkte übernehmen könnte:

- Warum das Projekt deregulierte Hochschule nicht abgeschlossen, sondern gegenwärtige Praxis ist

- Bekommt man es hin, deutlich zu machen, dass der Begriff der Hochschulautonomie ein Kampffeld ist, und dass er der Form, wie ihn das Projekt deregulierte HS vertritt, nichts mit Autonomie zu tun hat?!