Konstitution-SFS: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. April 2014, 21:49 Uhr

chronologische Übersicht über Wahlen: Fachrat

Wahlmasterwiki: Wahlen 2014

Satzungen der Studienfachschaften: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fachschaften/studienfachschaftssatzungen/

1 Tabellarische Übersicht zur Konstitution

Fach

(R hinter dem Fach: Regelmodell)

Fachschaftsrat
Datum der Konstitution
QuaSiMiKo

rein exektutiv (parallel zur FSVV)

reglmäßige Termine ohne FSVV
Zahl der Plätze Dauer der Amtszeit in Sem. FSR
FSVV

keine eigene Regelung => Regel
verfahren

Verfahren in Satzung ist Regel
verfahren

ganz

eigenes

Modelle

Regelmodell
x
-
5
2
Datum
Datum
x












1. Ägyptologie R


5
2

x


2. Alte Geschichte R

5
2

x


3. American Studies

2
2


x


4. Anglistik

mind. 2
2


x


5. Assyriologie R


5
2

x


6. Byzantinische Archäologie und Kunstgeschichte R


5
2

x


7. Biologie

5
2


x

8. Chemie


5
2


x

evtl baldeig. verfahren


9. Computerlinguistik


5
2


x


10. Deutsch als Fremdspr. R

5 2

x


11. Erziehung und Bildung


mind. 3 2


x


12. Ethnologie R


5
2

x


13. Geographie


mind. 5
2


x


14. Geowissenschaften R


5
2

x


15. Germanistik


2
1





16. Geschichte


4 (2 FS-Sprecher und 2 Vertreter)
2



§ 4 Satzung

17. Informatik

3
2





18. Islamwissensch./Iranistik R

5
2




19. Japanologie


5
2





20. Jura

mind. 5, max. 80
1





21. Klassische Archäologie 

mind. 2
2





22. Klassische Philologie R


5
2




23. Europäische Kunstgeschichte

mind. 2, max. 20
2


x


24. Mathematik


3
2





25. Medizin Heidelberg

5
2





26. Medizin Mannheim


4
2





27. Mittellatein/Mittelalterstudien R

5
2




28. Molekulare Biotechnologie

3
2



§ 5 (1)

29. Musikwissenschaft R


5
2




30. Osteuropastudien R


5
2




31. Ostasiatische Kunstgeschichte (IKO) R


5
2




32. Pharmazie


2
2


x

33. Philosophie


mind. 2 max. 4
2


4.4


34. Physik

3
2





35. Pflegewissenschaften/Care


5
2





36. Politikwissenschaft


7
2





37. Psychologie

7
2





38. Religionswissenschaft

mind. 2
2





39. Romanistik


mind. 2
2





40. Semitistik R


5
2

x


41. Sinologie R


5
2

x


42. Slavistik R

5
2

x


43. Soziologie

5
2





44. Sport

3
2





45. Südasienwissenschaften


mind. 3
2


§ 3 (5) 7.


46. Theologie


mind. 3
2





47. Transcultural Studies


mind. 2
2





48. Ur- und Frühgeschichte/ Vorderasiatische Archäolgie (UFG/VA)


mind. 2
2




49. Übersetzen und Dolmetschen


mind. 2
2


x


50. Volkswirtschaftslehre


3
2





51. Zahnmedizin R


5
2






2 Regelungen für dezentrale QSMK an der PhilFak

2.1 Geschichte: § 4:

§4 Studierendenratsvertreter*innen/Vertreter*innen in der Qualitätssicherungsmittelkommission des Fachs Geschichte Entsendung der Vertreter*innen

(1) Die Entsendung von Vertreter*innen erfolgt durch den Fachschaftsrat auf Vorschlag der Fachschaftsvollversammlung auf maximal ein Jahr. Wiederentsendung ist möglich. Auf Antrag eines Mitglieds der Studienfachschaft Geschichte ist eine Neuentsendung, sofern die Fachschaftsvollversammlung dieser zustimmt, jederzeit möglich.
(2) Von der Fachschaftsvollversammlung vorgeschlagen werden diejenigen Kandidat*innen, die in einer freien, gleichen, allgemeinen und geheimen Wahl der Fachschaftsvollversammlung nach personalisierter Mehrheitswahl die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Es können nur so viele Kandidat*innen von der Fachschaftsvollversammlung vorgeschlagen werden, wie nach § 18 Abs. 6 der Organisationssatzung zur Vertretung der Studienfachschaft Geschichte vorgesehen sind.
(3) Jedes Mitglied der Studienfachschaft Geschichte hat ein Vorschlagsrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht unter Berücksichtigung von § 60 Abs. 1 Satz 2 LHG.
(4) Entscheidet sich der Fachschaftsrat dazu, einem oder mehreren Vorschlägen der Fachschaftsvollversammlung nicht zu folgen, so ist schnellstmöglich ein neuer Vorschlag zu unterbreiten. Dieser kann mit dem vorherigen Vorschlag identisch sein. Weist der Fachschaftsrat Vorschläge der Fachschaftsvollversammlung dreimal zurück, so wird die
Schlichtungskommission des Studierendenrats mit dem Fall beauftragt.
(5) Die in diesem Paragraphen getroffenen Bestimmungen bezüglich Entsendung von Vertreter*innen und Abstimmungsempfehlungen gelten analog auch für Vertreter*innen der
Studienfachschaft Geschichte in sonstigen, vergleichbaren Gremien und Ausschüssen.
Abstimmungsempfehlungen
(6) Die Fachschaftsvollversammlung erstellt für die Abstimmungen im Studierendenrat und in der Qualitätssicherungsmittelkommission Abstimmungsempfehlungen für die Vertreter*innen der Studienfachschaft Geschichte.
(7) Die Abstimmungsempfehlungen der Fachschaftsvollversammlung bilden die Grundlage für das Abstimmungsverhalten der Vertreter*innen der Studienfachschaft.
(8) Dies gilt nicht bei besonderer Dringlichkeit einer Abstimmung oder bei einer entscheidenden Änderung der Informationslage gegenüber dem Zeitpunkt der Erstellung einer
Abstimmungsempfehlung. In diesem Fall sollen die Vertreter*innen nach eigenem Ermessen abstimmen.
(9) Die Vertreter*innen müssen vor der Fachschaftsvollversammlung Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen.
(10) Die Studienfachschaft kann sich nach § 14 der StuRa-Satzung mit anderen Studienfachschaften zu einer Kooperation zusammenschließen. In diesem Fall ist eine
Stimmberechtigung der Mitglieder der in die Kooperation*en aufgenommenen Studienfachschaften für Abstimmungsempfehlungen für den Studierendenrat zu gewährleisten.

2.2 Philosophie

Aufgaben des FSR:
(4.4) Entsendung der Kandidat*innen aus der Fachschaft in die dezentrale
Qualitätssicherungsmittelkommission und in den StuRa nach einer Vorlage der Fachschaft

2.3 SAI

Aufgaben des FSR
§ 3 (5) 7. Benennung der Studierendenvertreter für die Qualitätsicherungsmittelkommission,
Direktorium und Prüfungsausschuss.


3 Medizin Mannheim

§ 2 (11) Die Fachschaftsvollversammlung wählt mit einfacher Mehrheit zwei studentische Vertreter*innen für die Kommission zur Verwendung der Qualitätssicherungsmittel, die dem Fachschaftsrat zur Entsendung in diese Kommission vorgeschlagen werden. Die zwei Vertreter*innen des gewählten Vorschlags werden nach erfolgreicher Wahl des Vorschlags und Entsendung durch den Fachschaftsrat schriftlich mit der Vorlage im Anhang A berufen. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

4 Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

4.1 Soziologie

§ 4 (16) Die Fachschaftsversammlung entsendet Studierende in Instituts- sowie Fakultäts- und
Universitätsgremien und stellt bei Wahlen einen Wahlvorschlag für die Studienfachschaft Soziologie auf.

5 Regelungen für dezentrale QSMK an der Fakultät für Biowissenschaften

5.1 MoBi: § 5

§ 5 (1) : (1) Der Fachschaftsrat entsendet entsprechend der möglichen Anzahl von Vertretern im jeweiligen Gremium, Vertreter der Studienfachschaft auf Empfehlung der Fachschaftsvollversammlung in den StuRa sowie in andere universitäre Gremien, in die die Studienfachschaft Mitglieder entsendet, insbesondere die Qualitätssicherungsmittelkommission der Fächer Molekulare Biotechnologie und Pharmazie.